{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20220036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.036","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesbeschluss \u00fcber eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft)","Description":"Botschaft vom 22. Juni 2022 zum Bundesbeschluss \u00fcber eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft)","InitialSituation":"<p><b>Der Bundesrat will die im OECD/G20-Projekt zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen vorgesehenen neuen Besteuerungsregeln einf\u00fchren, damit die zus\u00e4tzlichen Steuereinnahmen in der Schweiz statt im Ausland anfallen. Mit dieser Vorlage soll die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz gesichert und sollen die Voraussetzungen daf\u00fcr geschaffen werden, dass Arbeitspl\u00e4tze und Steuereinnahmen in der Schweiz erhalten bleiben. Am 22. Juni 2022 unterbreitete der Bundesrat seine Botschaft zum Gesch\u00e4ft dem Parlament zur Genehmigung. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te nahmen die Vorlage am 16. Dezember 2022 an. Da ihre Umsetzung eine \u00c4nderung der Bundesverfassung erfordert, unterliegt sie dem obligatorischen Referendum und wird sie der Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung und den Kantonen am 18. Juni 2023 zur Abstimmung vorgelegt. </b></p><p></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p></p><p>Die steuerlichen Rahmenbedingungen haben wesentlich dazu beigetragen, dass sich international t\u00e4tige Unternehmen in der Schweiz angesiedelt haben. Diese Unternehmen haben zahlreiche Arbeitspl\u00e4tze geschaffen, sowohl direkt als auch indirekt bei ihnen zuliefernden Unternehmen, und tragen betr\u00e4chtlich zum Steueraufkommen bei. Angesichts des internationalen Standortwettbewerbs besteht regelm\u00e4ssig Reformbedarf, um die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz zu erhalten. Nachdem das Parlament zuletzt das Bundesgesetz \u00fcber die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) beschloss, das im Jahr 2020 in Kraft trat, macht es das Projekt der OECD und der G20 aus Sicht des Bundesrates erforderlich, das Steuerrecht erneut anzupassen. Das Projekt gliedert sich in zwei S\u00e4ulen:</p><p></p><p><b>1. Marktstaatbesteuerung: </b>Mit dieser S\u00e4ule soll der Besteuerungsanteil der Marktstaaten am Gewinn grosser, hochprofitabler Unternehmensgruppen erh\u00f6ht werden. Im Gegenzug sollen unilaterale Digitalsteuern abgeschafft werden. Die Arbeiten an dieser S\u00e4ule verz\u00f6gern sich allerdings auf Stufe der OECD/G20. Sie ist deshalb nicht Gegenstand der Abstimmung.</p><p></p><p><b>2. Mindestbesteuerung</b>: Die Schweiz soll die Mindestbesteuerung der betroffenen Unternehmensgruppen mittels einer Erg\u00e4nzungssteuer sicherstellen. Sie soll von der Erg\u00e4nzungssteuer Gebrauch machen k\u00f6nnen, wenn eine in der Schweiz t\u00e4tige Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung in der Schweiz oder im Ausland nicht erreicht. Damit werden die zus\u00e4tzlichen Steuereinnahmen der Schweiz zufliessen, und die hier ans\u00e4ssigen Unternehmen k\u00f6nnen vor zus\u00e4tzlichen Steuerverfahren im Ausland gesch\u00fctzt werden. Daf\u00fcr ist es entscheidend, dass das schweizerische Regelwerk mit den Mustervorschriften der OECD/G20 \u00fcbereinstimmt. Andernfalls droht eine doppelte Besteuerung im In- und Ausland. Bei der Erg\u00e4nzungssteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Ihr Anwendungsbereich beschr\u00e4nkt sich auf grosse Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterschreiten. Sie soll von den Kantonen umgesetzt werden. Die heutige Gewinnsteuer wird f\u00fcr alle Unternehmen unver\u00e4ndert weitergef\u00fchrt. </p><p></p><p>Gem\u00e4ss der Vorlage fliessen die Einnahmen aus der Erg\u00e4nzungssteuer zu 75 Prozent den Kantonen zu. Diese sollen die Gemeinden angemessen ber\u00fccksichtigen. Die \u00fcbrigen 25 Prozent der Einnahmen gehen an den Bund. Dieser soll die zus\u00e4tzlichen Mittel dazu verwenden, die Attraktivit\u00e4t des Standortes Schweiz zu f\u00f6rdern. F\u00fcr die Kantone soll ein Anreiz bestehen, wettbewerbsf\u00e4hige Steuerbelastungen anzubieten. Gleichzeitig werden die zus\u00e4tzlichen Steuereinnahmen der Kantone im nationalen Finanz- und Lastenausgleich ber\u00fccksichtigt. </p><p></p><p>Die finanziellen Auswirkungen der Reform lassen sich nicht zuverl\u00e4ssig sch\u00e4tzen. Die Sch\u00e4tzungen ergeben f\u00fcr Bund und Kantone j\u00e4hrliche Mehreinnahmen von rund 1-2,5 Milliarden Franken, obwohl die Reform zu einer Schm\u00e4lerung der steuerlichen Standortattraktivit\u00e4t der Schweiz f\u00fchrt. </p><p></p><p><b>Quelle</b>: Botschaft vom 22. Juni 2022 zum Bundesbeschluss \u00fcber eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) <a href=\"https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2022/1700.pdf\">BBl 2022 1700</a></p>","Proceedings":"<p>In der Herbstsession 2022 befasste sich der <b>St\u00e4nderat</b> als <b>Erstrat</b> mit der Vorlage. <b>In der Eintretensdebatte</b> beantragte Alex Kuprecht (V, SZ) im Namen der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK-S), auf die Vorlage einzutreten. Bei den Beratungen der Kommission habe sich ausserdem gezeigt, dass die Kantone mit niedrigen Steuers\u00e4tzen (z. B. Zug, Basel-Stadt, Schwyz und m\u00f6glicherweise Z\u00fcrich) am st\u00e4rksten betroffen sein werden und dass die Steuereinnahmen noch ungewiss sind, aber wohl zwischen 1 Milliarde und 2,5 Milliarden liegen werden. Eintreten war im Rat unbestritten. St\u00e4nderat Pirmin Bischof (M-E, SO) betonte, dass die Schweiz diese Vorlage eigentlich gar nicht wolle, die Reform aber dennoch kommen werde, weil sie von einer internationalen Organisation stammt. Nichteintreten w\u00e4re ein Verzicht auf Steuersubstrat zugunsten anderer L\u00e4nder. Da es keinen Widerspruch gab, wurde stillschweigend Eintreten beschlossen. </p><p></p><p>In der <b>Detailberatung</b> gab es allein beim Verteilschl\u00fcssel, das heisst Artikel\u00a0197 Ziffer 15 Absatz\u00a06, eine abweichende Minderheitsmeinung bez\u00fcglich der Umsetzung dieser Zusatzsteuer. Die WAK-S hatte n\u00e4mlich vom Brief der Finanzdirektorenkonferenz Kenntnis genommen, die eine Verteilung von 75 Prozent f\u00fcr die Kantone und 25 Prozent f\u00fcr den Bund vorschlug. Die Kommission war sich einig, dass die zus\u00e4tzlichen Steuereinnahmen f\u00fcr den Erhalt der Steuerattraktivit\u00e4t sowie f\u00fcr den interkantonalen Finanzausgleich verwendet werden sollen. </p><p></p><p>Der einzige Minderheitsantrag - eingereicht von Roberto Zanetti (S, SO) und Paul Rechsteiner (S, SG) - betraf die Verteilung. Letzterer war der Meinung, dass der Verteilschl\u00fcssel dazu f\u00fchren w\u00fcrde, dass die zus\u00e4tzlichen Einnahmen nur den Kantonen mit tiefen Steuern zufliessen w\u00fcrden und nicht denjenigen, die sie ben\u00f6tigen. Da diese Zusatzsteuer eine Bundessteuer sei, w\u00e4re es seiner Ansicht nach logisch, die Einnahmen nach dem Muster der direkten Bundessteuer zu verteilen, das heisst 21,2 Prozent f\u00fcr die Kantone und 78,8 Prozent f\u00fcr den Bund, damit die Einnahmen der gesamten Bev\u00f6lkerung zugutekommen und nicht nur einer Minderheit von Kantonen. Die Kommissionsmehrheit, so zum Beispiel Erich Ettlin (M-E, OW), war der Ansicht, dass diese Steuer eben gerade von jenen Kantonen generiert wird, die eine f\u00fcr grosse Unternehmensgruppen attraktive Steuerpolitik betreiben. Eva Herzog (S, BS) f\u00fcgte hinzu, dass je h\u00f6her der Anteil der Kantone sei, desto mehr m\u00fcssten sie in den Finanzausgleich einzahlen, und somit w\u00fcrden auch ressourcenschwache Kantone davon profitieren. </p><p></p><p>Obwohl einige Kommissionsmitglieder einen Verteilschl\u00fcssel in Betracht zogen, der weder jenem der Vorlage noch jenem der Minderheit Rechsteiner entsprach, wurde kein weiterer Antrag eingereicht. Der Minderheitsantrag wurde mit 30 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Der einzige Unterschied zur Vorlage des Bundesrates betrifft eine \u00c4nderung von Artikel\u00a0197, mit der die M\u00f6glichkeit geschaffen wird, die Erg\u00e4nzungssteuer bei den Gewinnsteuern von Bund und Kantonen als Aufwand abzuziehen. Dadurch erh\u00e4lt der Bundesrat mehr Flexibilit\u00e4t, um die Situation zu beobachten und sp\u00e4ter angemessen zu entscheiden, sobald mehr Klarheit herrscht oder falls die OECD ihre Regeln erneut anpassen sollte.</p><p></p><p>In der <b>Gesamtabstimmung</b> nahm der St\u00e4nderat die Vorlage mit 44 Stimmen bei 1 Enthaltung an. </p><p></p><p>In der Wintersession 2022 befasste sich der <b>Nationalrat </b>als <b>Zweitrat</b> mit der Vorlage. Die vorberatende Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hatte zuvor einstimmig Eintreten beschlossen. <b>In der Eintretensdebatte</b> beantragen die Berichterstatterin und der Berichterstatter der WAK-N, Sophie Michaud Gigon (G, VD) und Martin Landolt (M-E, GL) im Namen der Kommission, auf das Gesch\u00e4ft einzutreten. Auch der Nationalrat beschloss ohne Gegenstimme Eintreten. Das Hauptargument war erneut, dass diese Besteuerung auf der Ebene OECD/G20 sowieso umgesetzt werde, weshalb ein Nichtmitziehen der Schweiz bedeuten w\u00fcrde, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. </p><p></p><p>In der <b>Detailberatung</b> behandelte der Rat die Minderheitsantr\u00e4ge in zwei Bl\u00f6cken. In Block 1 ging es um vier Minderheitsantr\u00e4ge zu Artikel\u00a0128, Artikel\u00a0197 Ziffer 16 und Artikel\u00a0129a BV. In diesem Block wurde auch ein Einzelantrag von Leo M\u00fcller (M-E, LU) zur Anpassung des Gesetzestitels beraten. Konkret sollte \"der digitalen Wirtschaft\" durch \"grosser Unternehmensgruppen\" ersetzt werden. Thomas Aeschi (V, ZG) und Olivier Feller (RL, VD) \u00e4usserten sich im Namen der vier Minderheiten von Block 1. Diese wollten unter anderem im Titel der Vorlage und in der Vorlage selbst anstatt der Bezeichnung \"grosse Unternehmensgruppen\" \"grosse multinationale Unternehmensgruppen\" einf\u00fchren, in Artikel\u00a0128 und Artikel\u00a0127 Ziffer 16 die Einkommenssteuer f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen senken, in Artikel\u00a0129a Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0b die Reichweite der Vorlage auf juristische Personen beschr\u00e4nken oder verhindern, dass die Veranlagung durch den Bund anstelle der Kantone erfolgt. Die vier Antr\u00e4ge wurden abgelehnt. Der Einzelantrag M\u00fcller wurde angenommen.</p><p></p><p>In Block 2, der im Mittelpunkt der Debatte stand, gingen die Meinungen auseinander. Die Minderheitsantr\u00e4ge betrafen hier ausschliesslich Artikel\u00a0197 Ziffier 15 BV und mehrheitlich die Verteilung und Verwendung des Steuersubstrats, das eine Annahme der Vorlage generieren w\u00fcrde. Der Rat beriet somit zus\u00e4tzlich zum Mehrheitsantrag, der eine Verteilung von 25 Prozent f\u00fcr den Bund und 75 Prozent f\u00fcr die Kantone vorsah, sechs Minderheitsantr\u00e4ge zu diesem Thema. Diese reichten von 100 Prozent f\u00fcr den Bund (Minderheit Gl\u00e4ttli) bis 100 Prozent f\u00fcr die Kantone (Minderheit Martullo). Schliesslich setzte sich der Minderheitsantrag von Olivier Feller mit einem Verteilschl\u00fcssel von 50/50 zwischen Bund und Kantonen durch. Der Minderheitsantrag M\u00fcller wollte den Kantonen Vorgaben f\u00fcr die Umverteilung an die Gemeinden machen und wurde ebenfalls angenommen. Der Minderheitsantrag Birrer-Heimo wollte den Vollzug an die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) delegieren und wurde abgelehnt. Die Minderheit Aeschi schliesslich wollte, dass dem Parlament zusammen mit der Gesetzesvorlage eine Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich vorgelegt wird. Der Antrag wurde abgelehnt, weil der Rat es vorzog, dem Mehrheitsantrag der WAK-N zum selben Artikel\u00a0197 Ziffer 15 Absatz\u00a07bis zu folgen. Dieser wollte die Frist, innert der der Bundesrat die Verordnung in ein Gesetz \u00fcberf\u00fchren muss, auf sechs Jahre begrenzen. </p><p></p><p>Zu guter Letzt fand eine Debatte \u00fcber die Verwendung der zus\u00e4tzlichen Mittel statt. Der Nationalrat schloss sich der Mehrheit des St\u00e4nderates und dem Vorschlag des Bundesrates an, dieses Steuersubstrat f\u00fcr die F\u00f6rderung des Wirtschaftsstandorts Schweiz einzusetzen. Damit lehnte er die beiden Minderheitsantr\u00e4ge Jacqueline Badran (S, ZH) und Franziska Ryser (G, SG) ab. Diese wollten die Einnahmen f\u00fcr die familienexternen Kinderbetreuungsangebote einsetzen, inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte f\u00f6rdern und einen Wechsel zur Individualbesteuerung finanzieren.</p><p></p><p><b>In der Gesamtabstimmung</b> nahm der Nationalrat die Vorlage mit 127 zu 43 Stimmen bei 18 Enthaltungen an. Die Sozialdemokratische, die Gr\u00fcne, die FDP-Liberale sowie die Mitte-Fraktion stimmten daf\u00fcr, die SVP-Fraktion dagegen. </p><p></p><p><b>Das Differenzbereinigungsverfahren</b> fand ebenfalls in der Wintersession 2022 statt. In der zweiten Lesung behandelte der St\u00e4nderat am 5. Dezember 2022 die vier Differenzen. Alex Kuprecht (V, SZ) erkl\u00e4rte, dass die Differenzen den Titel der Vorlage, den Verteilschl\u00fcssel, die Frage, ob Vorgaben f\u00fcr die Weitergabe an die Gemeinden notwendig sind, und die Frist f\u00fcr die \u00dcberf\u00fchrung in die definitive Gesetzgebung betreffen. </p><p></p><p>Die Titel\u00e4nderung wurde vom St\u00e4nderat ohne Gegenstimme angenommen. Der Hauptteil der Debatte betraf erneut die Aufteilung des Substrats zwischen Bund und Kantonen. Paul Rechsteiner (S, SG) war diesbez\u00fcglich immer noch der Ansicht, dass es richtiger w\u00e4re, die Aufteilung gem\u00e4ss direkter Bundessteuer vorzunehmen, beantragte aber eine Kompromissl\u00f6sung mit einer Aufteilung 50/50, die dem Vorschlag des Nationalrates folgte. Er erinnerte daran, dass die Verantwortung f\u00fcr die Standortmassnahmen beim Bund liegt und dass im Hinblick auf eine Volksabstimmung, die man gewinnen m\u00f6chte, auf eine Verteilung geachtet werden sollte, die nicht im Wesentlichen zwei Kantonen (Zug und Basel-Stadt) zugutekommt. Peter Hegglin (M-E, ZG) entgegnete, dass ein gr\u00f6sserer Anteil des Bundes zu mehr Zentralisierung f\u00fchrt. Ausserdem sei es Aufgabe der Kantone, die Arbeitspl\u00e4tze auf ihrem Gebiet zu sichern. Der St\u00e4nderat blieb mit 31 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung bei seiner Position. Er lehnte ausserdem die vom Nationalrat vorgeschlagenen Vorgaben f\u00fcr die Weitergabe an die Gemeinden ab. Zu guter Letzt schloss sich der St\u00e4nderat dem Vorschlag des Nationalrates an, einen Absatz\u00a07bis einzuf\u00fcgen, der die Verordnung befristet und den Bundesrat beauftragt, innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einen Entwurf f\u00fcr eine definitive Gesetzgebung vorzulegen. </p><p></p><p>Am darauf folgenden Tag befasste sich der <b>Nationalrat</b> in der zweiten Beratung mit den verbleibenden Differenzen. Die WAK-N beantragte, sich bei der Verteilung des Steuersubstrats dem St\u00e4nderat anzuschliessen, bez\u00fcglich der Vorgaben zur Beteiligung der Gemeinden jedoch an der nationalr\u00e4tlichen Position festzuhalten. Der Nationalrat beschloss, seiner Kommission in diesen beiden Punkten zu folgen. </p><p></p><p>Am 8. Dezember 2022 hielt der <b>St\u00e4nderat</b> in der dritten Beratung an seinem Entscheid fest, die Kantone die Weitergabe an die Gemeinden autonom regeln zu lassen. </p><p></p><p>Am 13. Dezember 2022 folgte der <b>Nationalrat</b> dem Entscheid seiner Kommission und schloss sich der Meinung des St\u00e4nderates an, indem er mit 104 zu 72 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorgaben an die Kantone verzichtete.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahmen beide Kammern den Entwurf des Bundesbeschlusses an</b>, der Nationalrat mit 127 zu 59 Stimmen bei 10 Enthaltungen und der St\u00e4nderat mit 38 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Im Nationalrat stimmten die Fraktionen der SVP, der FDP, der Gr\u00fcnliberalen und der Mitte f\u00fcr die Vorlage, w\u00e4hrend die Fraktionen der SP und der Gr\u00fcnen dagegen waren. </p><p></p><p>Bei einer Annahme in der Volksabstimmung wird der Bundesrat durch \u00dcbergangsbestimmungen erm\u00e4chtigt, die Mindestbesteuerung tempor\u00e4r auf dem Verordnungsweg zu regeln, damit diese auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. In einem zweiten Schritt wird diese Verordnung durch ein Bundesgesetz abgel\u00f6st, wobei der Gesetzgeber die M\u00f6glichkeit hat, die Einzelheiten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erneut zu beraten. Unter Ber\u00fccksichtigung der ersten Erfahrungen kann er so gegebenenfalls Korrekturen vornehmen.</p><p></p><p><b>Quellen</b>: Amtliches Bulletin / Botschaft vom 22. Juni 2022 zum Bundesbeschluss \u00fcber eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft), BBl 2022 1700 / Medienmitteilungen der Kommissionen / Keystone-ATS / Medienartikel / Ann\u00e9e politique suisse <a href=\"https://anneepolitique.swiss/prozesse/62428\">Link</a></p><p><a href=\"https://anneepolitique.swiss/prozesse/62428\"></a></p><p></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 mit 78,4\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|2446","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770753880070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655856000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Steuer"}}