{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220046,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20220046,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.046","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Covid-19-Gesetz. \u00c4nderung (Verl\u00e4ngerung und \u00c4nderung ausgew\u00e4hlter Bestimmungen)","Description":"Botschaft vom 3. Juni 2022 zur \u00c4nderung des Covid-19-Gesetzes (Verl\u00e4ngerung und \u00c4nderung ausgew\u00e4hlter Bestimmungen)","InitialSituation":"<p><b>Weil eine weitere Welle von Corona-Infektionen nicht ausgeschlossen und das bestehende Covid-19-Gesetz bis zum 31. Dezember 2022 befristet ist, haben Nationalrat und St\u00e4nderat einzelne Bestimmungen dieses Gesetzes zum Schutz der \u00f6ffentlichen Gesundheit bis Ende Juni 2024 verl\u00e4ngert. Umstritten war in den R\u00e4ten insbesondere die Frage, wie lange die Kosten f\u00fcr die Coronatests noch \u00fcbernommen werden und durch wen. Schliesslich entschied man sich, dass das derzeitige Testregime auf Ende 2022 beendet wird und ab 2023 nur noch medizinisch notwendige Tests bezahlt werden und zwar durch die Krankenversicherung.</b></p><p><b></b></p><p>Per 1. April 2022 haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie \u00fcbernommen. Dem Bund sollen aber weiterhin einzelne bew\u00e4hrte Instrumente zum Schutz der \u00f6ffentlichen Gesundheit zur Verf\u00fcgung stehen. Der Bundesrat m\u00f6chte deshalb einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes verl\u00e4ngern, l\u00e4ngstens bis Ende Juni 2024. </p><p>Dazu geh\u00f6ren die Testkosten. Der Bund soll diese noch bis Ende 2022 \u00fcbernehmen, danach w\u00fcrden gem\u00e4ss Vorschlag des Bundesrates die Kantone die Kosten f\u00fcr die Covid-Tests tragen. Im Weiteren sollen die Bestimmungen zum Covid-Zertifikat bis Mitte 2024 verl\u00e4ngert werden. Damit soll das Zertifikat weiterhin international kompatibel und die Reisefreiheit gew\u00e4hrleistet bleiben. Die Bundeskompetenz zur F\u00f6rderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln, die Regelung zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden (z.B. durch die Erlaubnis von Home-Office) und die Bestimmungen f\u00fcr Massnahmen im Ausl\u00e4nder- und Asylbereich und in Bezug auf die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger sollen ebenfalls bis 30. Juni 2024 verl\u00e4ngert werden. </p><p>Weiter sollen die gesetzlichen Grundlagen der SwissCovid-App durch eine Anpassung des Epidemiengesetzes aufrechterhalten bleiben, damit die seit dem 1. April 2022 deaktivierte App in den Wintermonaten 2023/2024 bei Bedarf wieder eingesetzt werden kann.</p><p>Die \u00c4nderungen des Covid-19-Gesetzes unterstehen dem Referendum, sollen aber dringlich erkl\u00e4rt werden, da das bestehende Gesetz auf Ende 2022 befristet ist.</p><p>Gegen die Gesetzes\u00e4nderung wurde das Referendum ergriffen.</p><p>(Quelle: Botschaft und Medienmitteilung des Bundesrates vom 3.6.2022)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat</b> f\u00fchrte der Sprecher der Kommission, Lorenz Hess (M-E, BE) aus, dass eine neue Covid-Welle m\u00f6glich ist. Daher sei es sinnvoll, f\u00fcr einzelne bew\u00e4hrte Instrumente die gesetzliche Grundlage zu verl\u00e4ngern. Andreas Glarner (V, AG) bezeichnete die Vorlage als \"unausgegoren\" und zu weit gehend, da sie dem Bundesrat \u00fcberm\u00e4ssig viele Kompetenzen einr\u00e4ume, weshalb die SVP-Fraktion nicht auf das Gesch\u00e4fte eintreten wolle. Der Rat folgte seiner Kommission und trat mit 130 zu 43 Stimmen auf die Vorlage ein. </p><p>Bei der k\u00fcnftigen Regelung betreffend den Kosten f\u00fcr die Coronatests war die Kommissionsmehrheit anderer Meinung als der Bundesrat. Es wurde verschiedentlich bef\u00fcrchtet, dass bei einer \u00dcbertragung des Testregimes an die Kantone das Angebot, die Durchf\u00fchrung und die Regelung uneinheitlich w\u00e4re und einem Flickenteppich gliche. Entgegen dem Antrag einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Thomas Aeschi (V, ZG) beschloss der Nationalrat mit 136 zu 55 Stimmen gem\u00e4ss Kommissionsmehrheit, dass weiterhin der Bund die Testkosten und die Verantwortung f\u00fcr die Tests bis Mitte 2024 tragen soll.</p><p>Bei den Spitalkapazit\u00e4ten will der Nationalrat die Kantone verst\u00e4rkt in die Pflicht nehmen. Sie sollen f\u00fcr gen\u00fcgend Reserven f\u00fcr pandemiebedingte Belastungsspitzen sorgen und f\u00fcr die Aufnahme ausserkantonaler Patientinnen und Patienten in einem Spital gegenseitige Finanzierungsvereinbarungen abschliessen m\u00fcssen. Die SVP- und die Mittefraktion lehnten diese Regulierung ab, unterlagen aber mit 78 gegen 112 Stimmen. Mache der Bund Vorgaben, sei mit finanziellen Forderungen zu rechnen, gab Ruth Humbel (M-E, AG) zu bedenken.</p><p>Die vom Bundesrat beantragte Verl\u00e4ngerung einzelner Instrumente zur Bek\u00e4mpfung der Pandemie unterst\u00fctzte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission. Umstritten war, wie lange die Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz verl\u00e4ngert werden sollten. Hier setzte sich die Kommissionsmehrheit durch, die gem\u00e4ss Bundesrat die verschiedenen Instrumente bis Mitte 2024 aufrechterhalten will. Damit sollen Hauruck\u00fcbungen verhindert werden, falls sich die Lage \u00e4ndern sollte, wie der Kommissionssprecher Lorenz Hess (M-E, BE) sagte. Die FDP wollte das Gesetz nicht auf Vorrat und f\u00fcr zwei volle Winter verl\u00e4ngern, sondern nur bis zum Sommer 2023, die SVP nur bis Ende M\u00e4rz 2023. Diese Minderheitsantr\u00e4ge wurden ebenso abgelehnt wie der Antrag der SVP, auf Dringlichkeit zu verzichten. In der Gesamtabstimmung unterst\u00fctzte der Nationalrat den Gesetzesentwurf mit 140 zu 47 Stimmen.</p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte bei der Verl\u00e4ngerung einzelner Massnahmen f\u00fcr die Pandemie-Bek\u00e4mpfung dem Bundesrat und den Beschl\u00fcssen des Nationalrates. Nicht einverstanden war der St\u00e4nderat mit der Erg\u00e4nzung des Nationalrates betreffend den Spitalkapazit\u00e4ten. Dementsprechend h\u00e4tten die Kantone f\u00fcr Reserven f\u00fcr Belastungsspitzen sorgen sollen und zus\u00e4tzlich f\u00fcr die Aufnahme ausserkantonaler Patienten in einem Spital gegenseitige Finanzierungsvereinbarungen abschliessen m\u00fcssen. Dieser Vorschlag des Nationalrates wurde auf Antrag der Kommission diskussionslos gestrichen, da er weder notwendig noch sinnvoll sei. Uneinig war sich der St\u00e4nderat in der Frage der Regelung betreffend der Coronatests. Die Kommissionsmehrheit beantragte entgegen dem Vorschlag des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates, dass der Bund noch bis Ende M\u00e4rz 2023 die Tests organisiert und bezahlt. Kommissionssprecher Josef Dittli (RL, UR) rechnete vor, dass bei einer Verl\u00e4ngerung des Testregimes gem\u00e4ss Nationalrat dies den Bund rund 640 Millionen Franken kosten w\u00fcrde. Bez\u00fcglich Fristen und Kosten\u00fcbernahme lagen verschiedene Minderheitsantr\u00e4ge vor. Der Antrag der Minderheit um Peter Heggli (M-E, ZG) setzte sich schliesslich durch. Demgem\u00e4ss soll der Bund die Tests nur in einer besonderen Lage gem\u00e4ss Artikel\u00a06 des Epidemiengesetzes bezahlen. Peter Heggli erinnerte daran, dass seit 1. April 2022 wieder die normale Lage herrscht und keine neuen Massnahmen ergriffen wurden. Daher mache die Testerei keinen Sinn und sei eine Geldverschwendung. In der Gesamtabstimmung stimmte der St\u00e4nderat der Vorlage mit 43 zu 0 Stimmen zu.</p><p></p><p>In der Differenzbereinigung strich der <b>Nationalrat</b> seine Erg\u00e4nzung betreffend Spitalkapazit\u00e4ten und folgte damit dem St\u00e4nderat. Bei der Frage des Testregimes, bzw. der Kosten\u00fcbernahme und der Fristen gab es mehrere Vorschl\u00e4ge. Eine Kommissionsminderheit I, vertreten durch Manuela Weichelt (G, ZG) wollte am urspr\u00fcnglichen Beschluss festhalten, also \u00dcbernahme der Testkosten durch den Bund bis Mitte 2024. Eine Minderheit II, vertreten durch Marcel Dobler (RL, SG), unterst\u00fctzte den St\u00e4nderat und damit eine Finanzierung der Testkosten nur noch bis Ende 2022. Es obsiegte schliesslich ein Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit. Damit soll eine Finanzierung der Coronatests durch den Bund noch bis Ende M\u00e4rz 2023 verl\u00e4ngert werden.</p><p></p><p>In der weiteren Differenzbereinigung brachte die Kommission des <b>St\u00e4nderates</b> einen neuen Vorschlag ein. Kommissionssprecher Josef Dittli (RL, UR) bezeichnete ihn als pragmatische L\u00f6sung. Anstatt das jetzigen Testregime auf den 31. M\u00e4rz 2023 oder noch sp\u00e4ter zu befristen, soll man bereits am 31. Dezember 2022 damit aufh\u00f6ren und ab 1. Januar 2023 das ordentliche Regime anwenden. </p><p>Das heisst, wenn Tests aus medizinischen Gr\u00fcnden n\u00f6tig sind, werden die Kosten ab dann von der Krankenversicherung \u00fcbernommen. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Hans St\u00f6ckli (S, BE), beantragte betreffend Fristen und Kosten\u00fcbernahme dem Vorschlag des Nationalrates zu folgen. Der St\u00e4nderat entschied sich mit 27 zu 14 Stimmen f\u00fcr den Antrag der Kommissionsmehrheit.</p><p></p><p>In der Folge beriet der <b>Nationalrat</b> nochmals \u00fcber diese letzte Differenz. Die Kommissionsmehrheit beantragte, an ihrem Beschluss festzuhalten, also \u00dcbernahme der Testkosten durch den Bund bis Ende M\u00e4rz 2023. Damit sei ein geordneter Ausstieg m\u00f6glich. Eine Kommissionsminderheit um Thomas de Courten (V, BL) empfahl, dem Vorschlag des St\u00e4nderates zu folgen, das heisst, normales Regime ab 1. Januar 2023 und Kosten\u00fcbernahme der Coronatests durch die Krankenversicherung oder - etwa f\u00fcr eine Reise - durch die Getesteten selber. Die Kommissionsminderheit und die St\u00e4nderatsvariante setzte sich mit 93 zu 91 Stimmen durch.</p><p></p><p>Der Nationalrat stimmte der Dringlichkeit mit 129 zu 45 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu, der St\u00e4nderat mit 36 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die \u00c4nderung des Covid-19-Gesetzes im Nationalrat mit 140 zu 50 Stimmen (48 der SVP- und 2 der FDP-Fraktion) bei 6 Enthaltungen und im St\u00e4nderat mit 39 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 mit 61.9\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770755940613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1654214400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}