{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20220059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.059","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Schwerverkehrsabgabegesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 31. August 2022 zur \u00c4nderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und zum Verpflichtungskredit f\u00fcr die Finanzierung eines neuen Systems f\u00fcr die Erhebung der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.08.2022</b></p><p><b>Bundesrat beschliesst die Modernisierung des Erhebungssystems der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 die Botschaft zur \u00c4nderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und zum Verpflichtungskredit f\u00fcr die Finanzierung eines neuen Systems f\u00fcr die Erhebung der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe verabschiedet. Die Vorlage sieht einerseits die technische Erneuerung und Modernisierung des Erhebungssystems vor, anderseits wird die Grundlage f\u00fcr die Zulassung von Dienstleistungsanbietern zur Erfassung der gefahrenen Kilometer geschaffen.</b></p><p>Die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird seit ihrer Einf\u00fchrung im Jahr 2001 mit einem Erfassungsger\u00e4t des Bundesamts f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhoben, das ausschliesslich in der Schweiz und dem F\u00fcrstentum Liechtenstein zugelassen ist. Das bisherige LSVA-Erhebungssystem erreicht im Jahr 2024 sein technisches Lebensende und muss erneuert werden. Dazu beantragt der Bundesrat einen \u00fcber den Zeitraum von zehn Jahren veranschlagten Verpflichtungskredit von insgesamt 515 Millionen Franken. Den j\u00e4hrlichen Investitionen von etwas \u00fcber 50 Millionen Franken stehen j\u00e4hrliche Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken gegen\u00fcber.Auf europ\u00e4ischer Ebene sind mit dem europ\u00e4ischen Dienst zur elektronischen Erhebung von Strassenben\u00fctzungsgeb\u00fchren (European Electronic Toll Service, EETS) harmonisierte einheitliche Standards eingef\u00fchrt worden, welche die Erhebung der Maut in Europa, insbesondere im grenz\u00fcberschreitenden Verkehr, wesentlich vereinfachen und beschleunigen. Damit wurde die Grundlage geschaffen, um mittels einem Dienstleistungsanbieter und einem interoperablen Erfassungsger\u00e4t die Mautgeb\u00fchren in ganz Europa erheben zu k\u00f6nnen. In der Schweiz wird seit dem Jahr 2020 ebenfalls ein mit dem EETS kompatibles Verfahren f\u00fcr die Erhebung der LSVA bei im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen angewendet. Nun soll dieses k\u00fcnftig auch f\u00fcr die Erhebung bei in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen eingef\u00fchrt werden. Mit der vorgesehenen Angleichung an den EETS werden die hiesigen Transportunternehmen dank digitalisierter und automatisierter Prozesse administrativ entlastet. Zudem werden im internationalen Verkehr die unterschiedlichen Ger\u00e4te zur Mauterhebung auf ein einziges reduziert. Dadurch verk\u00fcrzen sich auch die Abfertigungs- und Wartezeiten an der Grenze.Mit der Gesetzesanpassung wird das BAZG von der Entwicklung und Herausgabe eines eigenen Erfassungsger\u00e4tes entbunden. Wie auch in der EU soll diese Aufgabe von privaten Dienstleistungsanbietern \u00fcbernommen werden. Der Staat soll nicht mehr die Mittel f\u00fcr die Erfassung der gefahrenen Kilometer vorgeben, sondern gegen\u00fcber den Anbietern die gesetzlichen Vorgaben f\u00fcr die Erfassung formulieren und deren Umsetzung kontrollieren.Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung entspricht der E-Government-Strategie des Bundesrates, der Strategie \"Digitale Schweiz\" sowie der strategischen Stossrichtung des f\u00fcr die Erhebung der LSVA zust\u00e4ndigen BAZG zur Vereinfachung, Harmonisierung und Digitalisierung von Abgabeerhebungs- und Kontrollprozessen. Sie steigert somit die Effizienz der Grenzprozesse.Der Bundesrat hat gleichzeitig den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen verzichtet der Bundesrat auf einen Miteinbezug der Achsanzahl zur Berechnung des massgebenden Gewichts. Die Parameter zur Berechnung der LSVA und somit die Abgabenh\u00f6he \u00e4ndern gegen\u00fcber heute nicht.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.12.2022</b></p><p><b>Nationalrat f\u00fcr technische Reform der Schwerverkehrsabgabe</b></p><p><b>Der Nationalrat will das System zur Erhebung der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) modernisieren. Er hat einer entsprechenden Vorlage am Dienstag zugestimmt sowie einen Verpflichtungskredit im Umfang von \u00fcber einer halben Milliarde Franken genehmigt.</b></p><p>Hintergrund ist, dass das bisherige Erhebungssystem im Jahr 2024 sein technisches Ende erreicht und erneuert werden muss, wie Kommissionssprecher Marco Romano (Mitte/TI) erkl\u00e4rte. Seit ihrer Einf\u00fchrung 2001 wird die LSVA mit einem Erfassungsger\u00e4t des heutigen Bundesamts f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhoben. Dieses ist nur f\u00fcr die Schweiz und Liechtenstein zugelassen.</p><p>Nun soll das System an EU-Standards angepasst werden. K\u00fcnftig soll auch f\u00fcr in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge ein satellitengest\u00fctztes Verfahren angewandt werden - wie dies heute schon bei ausl\u00e4ndischen Lastwagen der Fall ist. Der Bund erhofft sich dadurch k\u00fcrzere Warte- und Abfertigungszeiten.</p><p>Das BAZG soll kein eigenes Erfassungsger\u00e4t mehr herausgeben m\u00fcssen. Stattdessen sollen das neu wie in der EU Dienstleistungsanbieter tun k\u00f6nnen. Die Reform hat keinerlei Auswirkungen auf die LSVA-Tarife.</p><p>Das Projekt kostet den Bund in den n\u00e4chsten zehn Jahren insgesamt 515 Millionen Franken. Der Nationalrat stimmte einem entsprechenden Verpflichtungskredit zu. Den j\u00e4hrlichen Investitionen von etwas \u00fcber 50 Millionen Franken st\u00fcnden Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken im Jahr gegen\u00fcber, hielt Finanzminister Ueli Maurer fest.</p><p><b></b></p><p>Keine neue Berechnungsgrundlage</p><p>Zu reden im Nationalrat gab vor allem der Verzicht, die Berechnungsweise des massgebenden Gewichts zur LSVA-Erhebung anzupassen. Der Bundesrat hatte diese Idee nach der Vernehmlassung aufgrund vieler ablehnenden R\u00fcckmeldungen fallengelassen.</p><p>SP, Gr\u00fcne und GLP wollten in der grossen Kammer auf diesen Entscheid zur\u00fcckkommen. Sie scheiterten aber mit 110 zu 83 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p>Die Mehrheit gab zu bedenken, dass zahlreiche Akteure des Transportgewerbes durch eine neue Berechnungsweise eine Mehrbelastung gegen\u00fcber der heutigen Regelung in Kauf nehmen m\u00fcssten, weil ihre Fahrzeugflotten auf die bestehende Bemessungsgrundlage ausgerichtet sind.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage und den Verpflichtungskredit einstimmig an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 28.02.2023</b></p><p><b>Schwerverkehrsabgabe wird europ\u00e4ischen Standards angepasst</b></p><p><b>Die Schweiz kann ihr System zur Erhebung der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) modernisieren und europ\u00e4ischen Standards anpassen. Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat der entsprechenden Vorlage zugestimmt.</b></p><p>Wie im Dezember die grosse Kammer genehmigte am Dienstag die kleine Kammer eine \u00c4nderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und einen Bundesbeschluss zur Finanzierung des neuen Systems. Die beiden R\u00e4te gaben damit 515 Millionen Franken zur Anpassung in den n\u00e4chsten zehn Jahren frei.</p><p>Modernisiert wird die LSVA, weil das bisherige Erhebungssystem im Jahr 2024 sein technisches Ende erreicht. Dies gilt laut Bundesrat sowohl f\u00fcr die aktuell in den Motorfahrzeugen eingesetzten Ger\u00e4te als auch f\u00fcr die strassenseitige Infrastruktur, also beispielsweise die bei Zollstellen installierten Bakenanlagen und die im Landesinneren vorhandenen LSVA-Kontrollanlagen.</p><p>Zudem soll dieses nur f\u00fcr die Schweiz und Liechtenstein zugelassene System an EU-Standards angepasst werden. Konkret soll k\u00fcnftig auch f\u00fcr in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge ein satellitengest\u00fctztes Verfahren angewandt werden, wie dies heute schon bei ausl\u00e4ndischen Lastwagen der Fall ist.</p><p>Mit der \u00c4nderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes wird neu auch nicht mehr das Bundesamt f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ein Ger\u00e4t zur Erfassung der LSVA herausgeben m\u00fcssen. Stattdessen sollen das neu wie in der EU Dienstleistungsanbieter tun k\u00f6nnen.</p><p>Der Bund erhofft sich durch das neue System k\u00fcrzere Warte- und Abfertigungszeiten. Die Reform hat keinerlei Auswirkungen auf die LSVA-Tarife.</p><p></p><p>Bund spart 42 Stellen ein</p><p>Zu den Kosten f\u00fcr die Anpassung des Systems sagte der Bundesrat in seiner Botschaft dem Parlament, den j\u00e4hrlichen Investitionen von etwas \u00fcber 50 Millionen Franken st\u00fcnden Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken im Jahr gegen\u00fcber. Der Bund wird keine Mehreinnahmen haben, kann aber wegen der vereinfachten Abl\u00e4ufe 42 Stellen einsparen.</p><p>Kommissionssprecher Hans Wicki (FDP/NW) sagte im Rat, f\u00fcr die Transportunternehmen bedeute der Wechsel von der LSVA II auf die LSVA III zahlreiche Vereinfachungen.</p><p></p><p>Kein Wechsel auf Achsen-Methode</p><p>Zu reden gab im St\u00e4nderat - wie schon im Nationalrat - die Frage, ob die Berechnung des massgebenden Gewichts eines Fahrzeugs zur Erhebung der LSVA ver\u00e4ndert werden solle. Der Bundesrat wollte diese Berechnung urspr\u00fcnglich \u00e4ndern, verzichtete dann aber aufgrund negativer R\u00fcckmeldungen in der Vernehmlassung darauf.</p><p>Gem\u00e4ss der neuen Methode w\u00e4re die Zahl der Achsen eines Lastwagens zur Berechnung des Gesamtgewichts herangezogen worden. Laut den Bef\u00fcrwortern dieser Methode wird das vielerorts in Europa so gehandhabt.</p><p>Schon der Nationalrat verzichtete aber im Dezember auf eine \u00c4nderung und das tat nun auch der St\u00e4nderat. Eine Mehrheit fand, dass zahlreiche Akteure des Transportgewerbes durch eine neue Berechnungsweise eine Mehrbelastung gegen\u00fcber der heutigen Regelung in Kauf nehmen m\u00fcssten.</p><p>Dies, weil ihre Fahrzeugflotte auf die bestehende Bemessungsgrundlage ausgerichtet sei. Auch Bundesr\u00e4tin Karin Keller-Sutter bat im St\u00e4nderat darum, nicht pl\u00f6tzlich die Spielregeln zu \u00e4ndern. Ein Antrag der Kommissionsminderheit wurde klar abgelehnt.</p><p>In der Gesamtabstimmung passierten die \u00c4nderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Bundesbeschluss zur Finanzierung den Rat einstimmig. Die Gesetzes\u00e4nderung untersteht noch dem fakultativen Referendum.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|2446","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770754722543)\/","SubmissionDate":"\/Date(1661904000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Steuer"}}