{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20220065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.065","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber das Gesichtsverh\u00fcllungsverbot","Description":"Botschaft vom 12. Oktober 2022 zum Bundesgesetz \u00fcber das Verbot der Verh\u00fcllung des Gesichts","InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.10.2022</strong></h2><p><strong>Gesichtsverh\u00fcllungsverbot in neuem Gesetz</strong></p><p><strong>Der Bundesrat will den Verfassungsartikel zum Gesichtsverh\u00fcllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber das Verbot der Verh\u00fcllung des Gesichts (BVVG) verabschiedet. Wer an einem \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Ort sein Gesicht verh\u00fcllt, soll mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden.</strong></p><p>In der Vernehmlassung war der Vorschlag des Bundesrats begr\u00fcsst worden, den in der Volksabstimmung vom 7. M\u00e4rz 2021 angenommenen Verfassungsartikel zum Gesichtsverh\u00fcllungsverbot auf Bundesebene umzusetzen. Auf Kritik stiess jedoch die geplante Verankerung im Strafgesetzbuch (StGB). Deshalb schl\u00e4gt der Bundesrat dem Parlament die Umsetzung in einem eigenst\u00e4ndigen Gesetz vor. Diese L\u00f6sung tr\u00e4gt dem Sinn und Zweck des Gesichtsverh\u00fcllungsverbots besser Rechnung. So zielt das Gesichtsverh\u00fcllungsverbot auf die Gew\u00e4hrleistung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung ab. Die Bestrafung steht nicht im Vordergrund.</p><p>&nbsp;</p><p>Busse bis 1000 Franken</p><p>Das neue Gesetz verbietet die Gesichtsverh\u00fcllung an \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Orten. Wer sich nicht an dieses Verbot h\u00e4lt, wird mit einer Busse bestraft. Anders als in der Vernehmlassung vorgeschlagen, soll die Busse statt bis zu 10 000 Franken h\u00f6chstens 1000 Franken betragen. Damit wird der Kritik Rechnung getragen, dass diese Maximalbusse unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig sei. Neu ist auch, dass die Missachtung des Gesichtsverh\u00fcllungsverbots in einem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden kann. Das soll den Aufwand f\u00fcr die Kantone reduzieren und das Verfahren f\u00fcr die Betroffenen vereinfachen.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Gesetz sieht Ausnahmen vor</p><p>Das Gesichtsverh\u00fcllungsverbot findet keine Anwendung in Flugzeugen im In- und Ausland sowie in diplomatischen und konsularischen R\u00e4umlichkeiten. Das Gesicht darf auch in Gottesh\u00e4usern und anderen Sakralst\u00e4tten verh\u00fcllt werden. Ausserdem sieht das neue Gesetz Ausnahmen vor. So bleibt die Gesichtsverh\u00fcllung aus Gr\u00fcnden der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums erlaubt. Zul\u00e4ssig ist sie ausserdem f\u00fcr k\u00fcnstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie zu Werbezwecken.</p><p>Mit einer weiteren Ausnahme will der Bundesrat den Ausgleich zwischen dem Gesichtsverh\u00fcllungsverbot und den verfassungsm\u00e4ssig garantierten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit schaffen: Wenn Gesichtsverh\u00fcllungen im \u00f6ffentlichen Raum zur Aus\u00fcbung dieser Grundrechte f\u00fcr den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie zul\u00e4ssig sein - sofern sie die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde vorg\u00e4ngig bewilligt hat und die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeintr\u00e4chtigt wird.</p><p>Gem\u00e4ss der \u00dcbergangsbestimmung zum Verfassungsartikel \u00fcber das Gesichtsverh\u00fcllungsverbot muss der Bundesrat die Ausf\u00fchrungsgesetzgebung innerhalb von zwei Jahren nach der Volksabstimmung vom 7. M\u00e4rz 2021 erarbeiten. Mit der \u00dcberweisung der Botschaft ans Parlament am 12. Oktober 2022 hat er diese Frist eingehalten.</p>","Proceedings":"<h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 07.03.2023</strong></h3><p><strong>St\u00e4nderat will ein Bundesgesetz zum Verh\u00fcllungsverbot</strong></p><p><strong>Die sogenannte Burka-Initiative soll nach dem Willen des St\u00e4nderats mit einem eigenen Bundesgesetz umgesetzt werden. Er ist am Dienstag auf die entsprechende Vorlage eingetreten. Eine Minderheit des Rates wollte die gesetzlichen Regelungen zum Verfassungsartikel \u00fcber das Verh\u00fcllungsverbot den Kantonen \u00fcberlassen.</strong></p><p>Die kleine Kammer f\u00e4llte ihren Entscheid mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung. Vor der Detailberatung geht das Gesch\u00e4ft zur\u00fcck an die Staatspolitische Kommission des St\u00e4nderats (SPK-S). Grund ist, dass eine hauchd\u00fcnne Mehrheit der SPK-S sich nach der Vorberatung gegen die Umsetzungsvorlage ausgesprochen hatte. Dies kam einem Antrag auf Nichteintreten gleich.</p><p>&nbsp;</p><p>\"Demokratiepolitisch bedauerlich\"</p><p>Der Rat hiess dagegen einen Einzelantrag von Marco Chiesa (SVP/TI) auf Eintreten gut. Die Bef\u00fcrworter einer Regelung auf Bundesebene argumentierten insbesondere, nur auf diese Weise sei sichergestellt, dass der Volkswille respektiert werde.</p><p>Eine Regelung auf Bundesebene werde von den Kantonen einhellig gew\u00fcnscht, sagte Chiesa. Die vom Stimmvolk gewollte Einheitlichkeit sei anders nicht zu erreichen.</p><p>Einige Kantone h\u00e4tten die Volksinitiative abgelehnt, gab der SVP-Pr\u00e4sident zu bedenken. Es bestehe die Gefahr, dass dort Umsetzungsvorlagen erfolgreich per Referendum bek\u00e4mpft w\u00fcrden.</p><p>Unterst\u00fctzung erhielt Chiesa von Thomas Minder (parteilos/SH). Erneut diskutiere man dar\u00fcber, ob eine angenommene Volksinitiative \u00fcberhaupt umgesetzt werde. Das sei demokratiepolitisch bedauerlich. \"Legen wir die Sache in die H\u00e4nde der Kantone, wird in Genf nichts unternommen.\"</p><p>Hannes Germann (SVP/SH) warnte davor, das inhaltliche Problem hinter der Debatte zu verharmlosen. Er verwies auf die aktuellen Proteste von Frauen im Iran gegen repressive Kleidervorschriften.</p><p>Die Kommissionsmehrheit sah das Hauptziel des Verfassungsartikels nicht in der Bestrafung, sondern in der Gew\u00e4hrleistung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung und im weiteren Sinne des Zusammenlebens. Entsprechend seien die Kantone zust\u00e4ndig, denen der Erlass von Regeln zur Nutzung des \u00f6ffentlichen Grunds obliege, argumentierte sie.</p><p>&nbsp;</p><p>Warnung vor Aush\u00f6hlung des F\u00f6deralismus</p><p>Auf der alleinigen Tatsache, dass es um eine Bestimmung in der Bundesverfassung gehe, lasse sich keine Zust\u00e4ndigkeit des Bundes begr\u00fcnden, sagte Kommissionspr\u00e4sident Mathias Zopfi (Gr\u00fcne/GL). Er warnte vor einer Aush\u00f6hlung der f\u00f6deralistischen Kompetenzaufteilung.</p><p>Die Frage, auf welcher Staatsebene das Volksbegehren umgesetzt werden soll, war schon im Abstimmungskampf zur Burka-Initiative ein Thema. Der Bundesrat sah urspr\u00fcnglich die Kantone in der Pflicht. Diese baten jedoch um eine nationale Regelung. Dies mit der Begr\u00fcndung, es gelte, einen regulatorischen Flickenteppich zu vermeiden.</p><p>Zopfi vertrat dagegen die Ansicht, das Verh\u00fcllungsverbot k\u00f6nne problemlos in kantonalen Gesetzen umgesetzt werden. So sei etwa auch das ungleich komplexere Baurecht kantonal geregelt. \"Der F\u00f6deralismus ist kein Wunschkonzert\", fand auch Andrea Caroni (FDP/AR).</p><p>&nbsp;</p><p>Ausnahme f\u00fcr die Fasnacht</p><p>Volk und St\u00e4nde hatten die Volksinitiative \"Ja zum Verh\u00fcllungsverbot\" im M\u00e4rz 2021 gutgeheissen. Die Umsetzungsvorlage des Bundesrats sieht Bussen von h\u00f6chstens tausend Franken f\u00fcr verbotenes Verh\u00fcllen des Gesichts vor.</p><p>Zudem sollen zahlreiche Ausnahmen gelten. Erlaubt bleiben soll die Gesichtsverh\u00fcllung etwa in Gottesh\u00e4usern, an der Fasnacht, aus Gesundheitsgr\u00fcnden oder bei Demonstrationen, sofern eine Verh\u00fcllung zum Schutz der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit n\u00f6tig ist.</p><p>Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider betonte in der Debatte, in letzterem Fall sei eine Bewilligungspflicht vorgesehen. Es sei also nicht ins Ermessen Demonstrierender gestellt, ob eine Verh\u00fcllung des Gesichts zul\u00e4ssig sei.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 05.06.2023</strong></h3><p><strong>St\u00e4nderat will 1000-Franken-Busse f\u00fcr verbotene Gesichtsverh\u00fcllung</strong></p><p><strong>Der St\u00e4nderat hat am Montag als Erstrat dem Bundesgesetz \u00fcber das Gesichtsverh\u00fcllungsverbot zugestimmt. Wer an \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Orten das Gesicht unkenntlich macht, kann mit maximal 1000 Franken geb\u00fcsst werden. Ausnahmen sind m\u00f6glich.</strong></p><p>Der St\u00e4nderat stimmte dem Gesetz ohne \u00c4nderungen mit 36 zu 8 Stimmen zu. \u00dcber den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden.</p><p>\u00dcber die Umsetzung des Verbots waren sich die St\u00e4nderatsmitglieder weitgehend einig. Sie folgten allen Antr\u00e4gen des Bundesrats. Das Verh\u00fcllungsverbot soll etwa f\u00fcr Hooligans an Sportveranstaltungen gelten und im Normalfall Vermummungen an Demonstrationen verbieten.</p><p>Erlaubt bleiben soll die Verh\u00fcllung etwa in Gottesh\u00e4usern, an der Fasnacht oder zum Gesundheitsschutz. Beh\u00f6rden k\u00f6nnen Verh\u00fcllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Aus\u00fcbung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit zum Schutz der Personen notwendig ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Ausweitung der Ausnahmen abgelehnt</p><p>Eine Minderheit um Hans St\u00f6ckli (SP/BE) versuchte, die Ausnahmen auszuweiten und \"achtenswerte Gr\u00fcnde\" als M\u00f6glichkeit f\u00fcr Ausnahmen aufzunehmen. Als Beispiele genannt wurden jene F\u00e4lle, in welchen jemand bei einer Demonstration zum Schutz seiner Pers\u00f6nlichkeit anonym bleiben m\u00f6chte, etwa Opfer h\u00e4uslicher Gewalt, anonyme Alkoholikerinnen und Alkoholiker oder Tibeterinnen und Tibeter, die gegen das chinesische Regime demonstrieren.</p><p>Der Rat lehnte dies jedoch ab. Die Mehrheit war der Meinung, dass die Ausnahmen gen\u00fcgend geregelt seien. Daf\u00fcr sei die M\u00f6glichkeit der Verh\u00fcllungsbewilligung bei Demonstrationen vorgesehen, wie Kommissionssprecher Mathias Zopfi (Gr\u00fcne/GL) sagte. Ebenso abgelehnt wurde der Einzelantrag von Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE), die den oberen Rahmen der Busse auf 200 Franken herabsetzen wollte.</p><p>&nbsp;</p><p>Rat zun\u00e4chst uneinig \u00fcber Zust\u00e4ndigkeit</p><p>Der St\u00e4nderat hatte bereits in der Fr\u00fchlingssession \u00fcber das Gesetz diskutiert. Damals ging es in der Eintretensdebatte um die grunds\u00e4tzliche Frage, ob das Verbot auf nationaler oder kantonaler Ebene geregelt werden soll. Die vorberatende Kommission war f\u00fcr eine kantonale Regelung. Das Hauptziel des Verfassungsartikels sei nicht die Bestrafung, sondern die Gew\u00e4hrleistung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung. Entsprechend seien die Kantone zust\u00e4ndig.</p><p>Der Rat war dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. Stattdessen hiess er den Einzelantrag von SVP-Pr\u00e4sident Marco Chiesa (TI) auf Zustimmung zum Bundesgesetz gut. Nur auf diese Weise sei sichergestellt, dass der Volkswille respektiert werde und es keinen Flickenteppich gebe. Auch die Kantone hatten um eine nationale Regelung gebeten.</p><p>&nbsp;</p><p>Knapp angenommene Volksinitiative</p><p>Das Gesetz setzt die im M\u00e4rz 2021 von Volk und St\u00e4nden mit 51,2 Prozent angenommene Volksinitiative \"f\u00fcr ein Verh\u00fcllungsverbot\" um. Lanciert worden war sie wie das schon fr\u00fcher angenommene Minarett-Verbot vom Egerkinger Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO).</p><p>Bereits heute kennen nach Angaben des Bundes 15 Kantone Vermummungsverbote. Diese kantonalen Gesetze w\u00fcrden im Falle einer Annahme des Bundesgesetzes \u00fcbersteuert.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 20.09.2023</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Bis 1000 Franken Busse f\u00fcr Verst\u00f6sse gegen Verh\u00fcllungsverbot</strong><br><strong>Das Parlament will Bussen von bis zu tausend Franken f\u00fcr Verst\u00f6sse gegen das nationale Verh\u00fcllungsverbot. Als Zweitrat hat am Mittwoch der Nationalrat dem Bundesgesetz zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative zugestimmt. Die Regelung sieht Ausnahmen vor.</strong></p><p class=\"Standard_d\">In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 151 zu 29 Stimmen bei sechs Enthaltungen an. Das Gesch\u00e4ft ist bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p class=\"Standard_d\">Volk und St\u00e4nde hatten die Volksinitiative \"Ja zum Verh\u00fcllungsverbot\" im M\u00e4rz 2021 knapp gutgeheissen, mit 51,2 Prozent Ja-Anteil. Gelten soll das Verbot, das Gesicht zu verh\u00fcllen, gem\u00e4ss dem bundesr\u00e4tlichen Entwurf an \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Orten.</p><p class=\"Standard_d\">Das Verbot betrifft nicht nur religi\u00f6se Gesichtsschleier. Das neue Gesetz erfasst beispielsweise auch Hooligans oder gewaltt\u00e4tige Demonstrierende, die sich vermummen. Es gibt aber Ausnahmen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Ausnahme f\u00fcr Fasnacht</p><p class=\"Standard_d\">Erlaubt bleiben soll die Verh\u00fcllung des Gesichts etwa in Gottesh\u00e4usern, an der Fasnacht oder zum Gesundheitsschutz. Beh\u00f6rden k\u00f6nnen Verh\u00fcllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Aus\u00fcbung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit notwendig sind. Die Landesregierung hatte auch die Bussen-Obergrenze von tausend Franken vorgeschlagen.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat hatte der Vorlage in der Sommersession mit 36 zu 8 Stimmen zugestimmt, ohne \u00c4nderungen vorzunehmen.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Minderheit der Staatspolitischem Kommission des Nationalrats (SPK-N) beantragte erfolglos Nichteintreten auf das Gesch\u00e4ft. Sie argumentierte, dass es sich beim Verh\u00fcllungsverbot um eine Frage der Ordnung im \u00f6ffentlichen Raum handle. Daf\u00fcr seien die Kantone zust\u00e4ndig.</p><p class=\"Standard_d\">Mit der selben Begr\u00fcndung hatte such auch die vorberatende St\u00e4nderatskommission urspr\u00fcnglich gegen ein Eintreten gestellt, war aber im Plenum \u00fcberstimmt worden.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Deutlicher Eintretensentscheid</p><p class=\"Standard_d\">Bei 26 unterschiedlichen kantonalen Regelungen w\u00e4re namentlich f\u00fcr Touristinnen unklar, was nun gelte, sagte Micha\u00ebl Buffat (SVP/VD) namens der Kommissionsmehrheit. Und der Bund habe die Kompetenz, im Bereich des Strafrechts Gesetze zu erlassen.</p><p class=\"Standard_d\">Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) betonte als zweite Kommissionssprecherin, eine Regelung auf Bundesebene werde auch von den Kantonen gew\u00fcnscht.</p><p class=\"Standard_d\">Greta Gysin (Gr\u00fcne/TI) betonte im Namen der Minderheit, es gehe nicht im eine inhaltliche Diskussion, der Volkswille solle umgesetzt werden. Mit einer L\u00f6sung auf Bundesebene drohe aber eine Aush\u00f6hlung des F\u00f6deralismus.</p><p class=\"Standard_d\">Walter Wobmann (SVP/SO) nahm ihr das nicht ab: \"Nicht eintreten heisst nichts machen\". Wobmann ist Pr\u00e4sident des Egerkinger Komitees, das hinter der Initiative steht. H\u00e4tte sein Komitee kantonale L\u00f6sungen gewollt, h\u00e4tte es kantonale Initiativen eingereicht.</p><p class=\"Standard_d\">Der Rat lehnte den Nichteintretensantrag schliesslich mit 135 zu 32 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. Unterst\u00fctzung erhielt Gysin von ihrer Fraktion und einzelnen Freisinnigen. Die SP-Fraktion stimmte fast geschlossen f\u00fcr Eintreten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Keine tiefere Obergrenze</p><p class=\"Standard_d\">Wie schon die kleine Kammer hatte auch der Nationalrat \u00fcber eine Reihe von \u00c4nderungsantr\u00e4gen zu befinden. Eine SVP-Minderheit wollte die Ausnahmebestimmungen zu Demonstrationen aus dem Gesetz streichen, fand aber daf\u00fcr keine Mehrheit.</p><p class=\"Standard_d\">Ebenso lehnte der Nationalrat die Forderung von Vertreterinnen und Vertretern von Gr\u00fcnen, SP und GLP ab, zus\u00e4tzliche Ausnahmen zuzulassen, wenn achtenswerte Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Unkenntlichmachung vorliegen.</p><p class=\"Standard_d\">Dabei geht es laut den Bef\u00fcrwortern einer Ausweitung um F\u00e4lle, in welchen jemand bei einer Demonstration zum Schutz seiner Pers\u00f6nlichkeit anonym bleiben m\u00f6chte - etwa Opfer h\u00e4uslicher Gewalt, die auf Kundgebungen von ihren Erfahrungen berichten. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dem Anliegen werde auch ohne den zus\u00e4tzlichen Absatz bereits Rechnung getragen. Verworfen wurde schliesslich ein Antrag, die maximale Busse auf 200 Franken zu begrenzen.</p><p class=\"Standard_d\">Bereits heute kennen nach Angaben des Bundes 15 Kantone Vermummungsverbote. Diese kantonalen Gesetze werden bei Inkraftstetzung des Bundesgesetzes \u00fcbersteuert.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695384754000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|28|1216|1236|2831","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1747317156690)\/","SubmissionDate":"\/Date(1665532800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Soziale Fragen|Strafrecht|Menschenrechte|Kultur"}}