{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220401,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20220401,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.401","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"M\u00f6glichkeit der Nichtbekanntgabe von Betreibungseintr\u00e4gen","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates vom 14.01.2022</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission reagiert auf verschiedene Entscheide des Bundesgerichts und kommt zum Schluss, dass die Regelung betreffend die Nichtbekanntgabe von Beitreibungseintr\u00e4gen (Art. 8a SchKG), welche auf die parlamentarische Initiative Abate (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090530\">09.530</a>) zur\u00fcckgeht, pr\u00e4zisiert werden muss. Die Kommission verfolgt damit das Ziel, den Willen des Gesetzgebers unmissverst\u00e4ndlich zum Ausdruck zu bringen und hat deshalb einstimmig beschlossen zwei Kommissionsinitiativen einzureichen. Die Initiative (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220400\">22.400</a>) zielt darauf ab, klarzustellen, dass die betriebene Person das Gesuch um Nichtbekanntgabe auch erst nach Ablauf eines Jahres stellen kann. Die Initiative (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220401\">22.401</a>) sieht vor, dass auch das Unterliegen des Gl\u00e4ubigers im Rechts\u00f6ffnungsverfahren ein Grund f\u00fcr die Nichtbekanntgabe der Betreibung ist.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.08.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen: Bundesrat stimmt der Vorlage der RK-N zu</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Um den Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen zu st\u00e4rken, will die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) eine Bestimmung im Bundesgesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) anpassen. So soll sichergestellt werden, dass eine betriebene Person in mehr F\u00e4llen effektiv verhindern kann, dass Dritte von einer Betreibung erfahren. In seiner Stellungnahme vom 14. August 2024 stimmt der Bundesrat der Vorlage der RK-N zu.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Seit dem 1. Januar 2019 kann eine betriebene Person die Bekanntgabe einer Betreibung an Dritte, die sie f\u00fcr ungerechtfertigt h\u00e4lt, unter bestimmten Voraussetzungen &nbsp;&nbsp;verhindern (Artikel 8<i>a</i> Absatz 3 Buchstabe d SchKG). Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts ist der Anwendungsbereich dieser Bestimmung indes sehr beschr\u00e4nkt. Nach Ansicht der RK-N entspricht dies nicht dem Willen des Gesetzgebers. Sie will deshalb die betreffende Gesetzesbestimmung anpassen.</p><p class=\"Standard_d\">Gem\u00e4ss dem Vorschlag der RK-N soll im Gesetz explizit festgehalten werden, dass Dritten eine Betreibung nicht mitgeteilt wird, wenn der Gl\u00e4ubiger zwar ein Verfahren um Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat, aber sein Begehren um Beseitigung dieses Rechtsvorschlags definitiv nicht gutgeheissen wurde. Das Betreibungsamt verweigert die Auskunft jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch des Schuldners hin. Zus\u00e4tzlich soll im Gesetz klargestellt werden, dass der Schuldner ein solches Gesuch w\u00e4hrend der gesamten Dauer des Einsichtsrechts stellen kann und nicht nur binnen Jahresfrist. Mit diesen Anpassungen soll der urspr\u00fcngliche Wille des Gesetzgebers deutlich zum Ausdruck gebracht und Schuldner effektiver vor ungerechtfertigten Betreibungen gesch\u00fctzt werden. &nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat unterst\u00fctzt in seiner Stellungnahme vom 14. August 2024 den Vorschlag der RK-N inhaltlich. Gleichzeitig ist er aber der Meinung, dass interessierten Kreisen und Personen nach den allgemeinen Regelungen die M\u00f6glichkeit zu geben w\u00e4re, sich in einem Vernehmlassungsverfahren zum Vorschlag der Kommission \u00e4ussern zu k\u00f6nnen.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.09.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat will ungerechtfertigt Betriebene besser sch\u00fctzen</strong><br><strong>Der Nationalrat will ungerechtfertigt respektive ohne Grund betriebene Personen besser sch\u00fctzen. Ihr Recht, um Nicht-Bekanntgabe ihrer Betreibungen gegen\u00fcber Dritten zu ersuchen, soll gest\u00e4rkt werden.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 185 zu 0 Stimmen hiess der Nationalrat am Donnerstag eine Vorlage seiner Rechtskommission (RK-N) gut. Sie enth\u00e4lt Anpassungen von seit 2019 geltenden Bestimmungen im Gesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Die RK-N stellte die Antr\u00e4ge aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden. Nun ist der St\u00e4nderat am Zug.</p><p class=\"Standard_d\">Betriebene k\u00f6nnen sich heute nicht gen\u00fcgend gegen ungerechtfertigte oder gar schikan\u00f6se Betreibungen sch\u00fctzen, wie Beat Flach (GLP/AG) f\u00fcr die RK-N ausf\u00fchrte.</p><p class=\"Standard_d\">Nach geltendem Recht werden s\u00e4mtliche Betreibungen ins Betreibungsregister eingetragen. Die Bekanntgabe eines Eintrags k\u00f6nne gewichtige Nachteile bringen, etwa bei der Suche nach einer Stelle oder einer Wohnung, sagte Flach. Die \u00c4nderung soll auch die Aussagekraft der Betreibungsausk\u00fcnfte verbessern.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat will deshalb einerseits explizit festschreiben, dass auf Gesuch der betriebenen Person hin nicht mehr alle Betreibungen Dritten zur Kenntnis gebracht werden d\u00fcrfen. Voraussetzung f\u00fcr die Nichtbekanntgabe ist, dass der Gl\u00e4ubiger erfolglos versucht hat, zu belegen, dass seine Forderung gerechtfertigt ist.</p><p class=\"Standard_d\">Zweitens soll klargestellt werden, dass auch nach Ablauf eines Jahres ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung gestellt werden kann. Das Bundesgericht legte laut der RK-N Fristen im Gesetz so aus, dass eine Jahresfrist entstanden ist, die das Parlament nicht wollte.</p><p class=\"Standard_d\">Justizminister Beat Jans erkl\u00e4rte sich einverstanden, kritisierte aber, dass die Kommission auf eine Vernehmlassung verzichtet hatte. Die Voraussetzungen f\u00fcr einen solchen Verzicht seien nicht erf\u00fcllt. Die RK-N hielt dagegen, es gehe lediglich um Pr\u00e4zisierungen.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 05.03.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament will ungerechtfertigt Betriebene besser sch\u00fctzen</strong><br><strong>Das Parlament will ungerechtfertigt respektive ohne Grund betriebene Personen besser sch\u00fctzen. Ihr Recht, um Nichtbekanntgabe ihrer Betreibungen gegen\u00fcber Dritten zu ersuchen, wird gest\u00e4rkt.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der St\u00e4nderat eine entsprechende Vorlage einstimmig gutgeheissen. Ausgearbeitet hatte diese die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N). Das Gesch\u00e4ft ist bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</p><p class=\"Standard_d\">Konkret enth\u00e4lt die Vorlage Anpassungen von seit 2019 geltenden Bestimmungen im Gesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Die RK-N war aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden aktiv geworden. Betriebene k\u00f6nnten sich heute nicht gen\u00fcgend gegen ungerechtfertigte oder gar schikan\u00f6se Betreibungen sch\u00fctzen, begr\u00fcndete die Kommission die Gesetzesrevision.</p><p class=\"Standard_d\">Nach geltendem Recht werden s\u00e4mtliche Betreibungen ins Betreibungsregister eingetragen. Die Bekanntgabe eines Eintrags k\u00f6nne gewichtige Nachteile bringen, etwa bei der Suche nach einer Stelle oder einer Wohnung, so die Kommission. Die Gesetzes\u00e4nderung soll auch die Aussagekraft der Betreibungsausk\u00fcnfte verbessern.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Weitere Reformen in Arbeit</p><p class=\"Standard_d\">Das Parlament schrieb deshalb einerseits explizit fest, dass auf Gesuch der betriebenen Person hin nicht mehr alle Betreibungen Dritten zur Kenntnis gebracht werden d\u00fcrfen. Voraussetzung f\u00fcr die Nichtbekanntgabe ist, dass der Gl\u00e4ubiger erfolglos versucht hat, zu belegen, dass seine Forderung gerechtfertigt ist.</p><p class=\"Standard_d\">Zweitens wird klargestellt, dass auch nach Ablauf eines Jahres ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung gestellt werden kann. Das Bundesgericht legte bisher Fristen im Gesetz so aus, dass eine Jahresfrist entstanden ist, die das Parlament nicht wollte.</p><p class=\"Standard_d\">Weitere kleine Reformen im Betreibungswesen stehen bevor. Der St\u00e4nderat hiess am Mittwoch auch eine abge\u00e4nderte Motion von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS) gut. Demnach sollen die Betreibungsgeb\u00fchren gesenkt werden. Der Bundesrat ist damit einverstanden und stellte eine \"punktuelle Senkung\" in Aussicht. Umgekehrt k\u00f6nnten bestimmte Dienstleistungen im Konkurswesen auch teurer werden.</p><p class=\"Standard_d\">Nein sagte die kleine Kammer zu einer Standesinitiative des Kantons Genf, welche die automatische L\u00f6schung von Betreibungen bei Tilgung der betriebenen Forderungen fordert. Die heute geltende F\u00fcnfjahresfrist f\u00fcr eine L\u00f6schung des Eintrags im Betreibungsregister steht dennoch auf dem Pr\u00fcfstand. Der Bundesrat schl\u00e4gt neue Sanierungsverfahren f\u00fcr \u00fcberschuldete Personen vor. Das Parlament wird sich bald dazu \u00e4ussern k\u00f6nnen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a08a Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0d des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) wird wie folgt erg\u00e4nzt:</p><p>d. der Schuldner nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch gestellt hat, sofern der Gl\u00e4ubiger nach Ablauf einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen den Nachweis nicht erbringt, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages (Art. 79-84) eingeleitet wurde; wird dieser Nachweis nachtr\u00e4glich erbracht oder wird die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten wieder zur Kenntnis gebracht. 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