{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220410,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20220410,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.410","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"F\u00fcr einen gesicherten, solidarischen und umweltbewussten Ruhestand","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bundesverfassung wird wie folgt ge\u00e4ndert: </p><p>Art. 111Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge</p><p>1 Der Bund regelt und organisiert die obligatorische S\u00e4ule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Die obligatorische S\u00e4ule erm\u00f6glicht den berechtigten Personen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.</p><p>2 Die obligatorische S\u00e4ule wird durch eine eidgen\u00f6ssische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung umgesetzt, die auf dem Umlageverfahren beruht. Der Bund sorgt daf\u00fcr, dass sie ihre Funktion auf nachhaltige Weise erf\u00fcllen kann.</p><p>3 Der Bund kann die individuelle Vorsorge in Form von gebundenem Sparen oder privater Versicherung regeln. Bund und Kantone sehen f\u00fcr entsprechende Einzahlungen keine Steuererleichterungen vor.</p><p>4 Der Bund gew\u00e4hrt den Einrichtungen der eidgen\u00f6ssischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung Steuererleichterungen. Er kann die Kantone dazu verpflichten, dieselben Erleichterungen zu gew\u00e4hren.</p><p>Art. 112Alters , Hinterlassenen und Invalidenversicherung</p><p>1 Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung richtet sich nach folgenden Grunds\u00e4tzen:</p><p>a. Sie ist allgemein, obligatorisch und \u00f6ffentlich.</p><p>b. Sie gew\u00e4hrt Geldleistungen in Rentenform sowie Sachleistungen.</p><p>c. Sie wird durch Beitr\u00e4ge der Versicherten sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, durch Leistungen der Gemeinwesen und den Ertrag des R\u00fcckstellungsfonds finanziert.</p><p>2 F\u00fcr die Renten gelten folgende Grunds\u00e4tze:</p><p>a. Die H\u00f6chstrente betr\u00e4gt maximal das Doppelte der Mindestrente; diese betr\u00e4gt 4000 Franken. Die Renten werden mindestens der Preis- und Lohnentwicklung angepasst.</p><p>b. Der Rentenanspruch von Frauen entsteht sp\u00e4testens mit 64 Jahren, derjenige von M\u00e4nnern sp\u00e4testens mit 65 Jahren. Das Gesetz sieht M\u00f6glichkeiten eines fr\u00fcheren Altersr\u00fccktritts vor.</p><p>c. Bei der Festlegung der H\u00f6he der Rente werden insbesondere die Beitragsjahre, die Erziehungsgutschriften, die Gutschriften f\u00fcr die Pflege von Angeh\u00f6rigen sowie die internationalen Abkommen ber\u00fccksichtigt.</p><p>3 F\u00fcr die Erhebung der Beitr\u00e4ge gelten folgende Grunds\u00e4tze:</p><p>a. Sie werden auf dem gesamten Einkommen erhoben.</p><p>b, Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bezahlen mindestens 55 Prozent der Beitr\u00e4ge f\u00fcr ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.</p><p>c. Das Gesetz legt den Beitragssatz fest und sieht f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende eine besondere Regelung vor.</p><p>4 Die bestehenden Leistungen von Bund und Kantonen f\u00fcr Pensionierte sind gew\u00e4hrleistet. Die Leistungen des Bundes werden in erster Linie aus dem Reinertrag der Tabaksteuer, der Steuer auf gebrannten Wassern und der Abgabe aus dem Betrieb von Spielbanken gedeckt.</p><p>5 Der Bund regelt und \u00fcberwacht die Verwaltung des R\u00fcckstellungsfonds; dieser wird dezentral von Pensionskassen nach folgenden Grunds\u00e4tzen gef\u00fchrt:</p><p>a. Die Pensionskassen sind Einrichtungen des \u00f6ffentlichen Rechts oder Stiftungen.</p><p>b. Sie ziehen die Beitr\u00e4ge ein und richten die Leistungen aus.</p><p>c. Die Verwaltung des R\u00fcckstellungsfonds steht im Einklang mit den Sozial- und den Nachhaltigkeitszielen von Bund und Kantonen.</p><p>d. Die Beteiligung der Versicherten sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an der Verwaltung der Pensionskassen ist gew\u00e4hrleistet.</p><p>Art. 113</p><p>Aufgehoben</p><p>Art. 197\u00dcbergangsbestimmungen</p><p>1 Die Versicherten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts das Rentenalter erreicht haben oder h\u00f6chstens zehn Jahre davon entfernt sind, k\u00f6nnen zwischen der Ausrichtung der Rentenleistungen nach altem oder neuem Recht w\u00e4hlen.</p><p>2 Nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts k\u00f6nnen die Versicherten, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, im Rahmen des alten Rechts Leistungen in Kapitalform beziehen. In diesem Fall vermindern sich die Rentenleistungen nach neuem Recht. Derselbe Grundsatz gilt auch f\u00fcr Versicherte, die Kapitalleistungen nach altem Recht bezogen haben.</p><p>3 Die Verm\u00f6gen der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gem\u00e4ss altem Recht werden nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts in den nach Artikel\u00a0112 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c und Absatz\u00a05 vorgesehenen R\u00fcckstellungsfonds \u00fcberf\u00fchrt.</p><p>4 Die Pensionskassen k\u00f6nnen von den Gemeinwesen oder von den bestehenden Vorsorgeeinrichtungen und AHV-Ausgleichskassen errichtet werden, die nach altem Recht vorgesehen sind.</p><p>5 Der Bundesrat regelt die \u00dcbergangsordnung; er bewahrt dabei nach M\u00f6glichkeit die dem R\u00fcckstellungsfonds zugewiesenen Mittel.</p>","ReasonText":"<p>Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf dem sogenannten Drei-S\u00e4ulen-Prinzip.</p><p>Die 1. S\u00e4ule, die AHV, basiert auf dem Umlageverfahren, das heisst auf der Solidarit\u00e4t zwischen den Generationen, zwischen M\u00e4nnern und Frauen und zwischen den verschiedenen Einkommenskategorien; sie verk\u00f6rpert die haupts\u00e4chliche soziale Errungenschaft dieses Landes. Die Bundesverfassung sieht dazu in Artikel\u00a0112 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b vor: \"Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.\" Reicht die Rente dazu nicht aus, so richten Bund und Kantone der berechtigten Person Erg\u00e4nzungsleistungen aus (Art. 112a). Finanziert wird die AHV im Wesentlichen durch die einkommensabh\u00e4ngigen Beitr\u00e4ge der Versicherten sowie bei Arbeitnehmenden durch gleich hohe Beitr\u00e4ge ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die H\u00f6chstrente betr\u00e4gt maximal das Doppelte der Mindestrente, was einen wichtigen Mechanismus der sozialen Umverteilung darstellt. In den fast 50 Jahren seit der 8. AHV-Revision von 1975 blieben die Beitragss\u00e4tze auf den L\u00f6hnen trotz beschleunigter Alterung der Bev\u00f6lkerung praktisch unver\u00e4ndert; sie sind arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig bloss von 4,2 Prozent auf 4,35 Prozent gestiegen.</p><p>Die 2. S\u00e4ule, die berufliche Vorsorge, sollte gem\u00e4ss Artikel\u00a0113 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a der Bundesverfassung \"zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise\" erm\u00f6glichen. Auch hier zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beitr\u00e4ge f\u00fcr ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wie die 1. S\u00e4ule stellt die berufliche Vorsorge einen Teil des indirekten Lohnes dar. Aber im Rahmen eines bundesrechtlich geregelten Versicherungssystems wird das Altersguthaben anders als bei der AHV individuell durch die Versicherten aufgebaut. Bei Erreichen des R\u00fccktrittsalters erh\u00e4lt die oder der Versicherte eine Rente, die sich aus der Multiplikation des aus dem angesparten Kapital und den Zinsen gebildeten Altersguthabens mit einem vorgegebenen Umwandlungssatz ergibt. Dieses als \"Kapitaldeckungsverfahren\" bezeichnete System h\u00e4ngt offensichtlich von den langfristigen Ertr\u00e4gen auf den M\u00e4rkten ab, die aber unaufh\u00f6rlich nach unten tendieren. Dies bewirkt seit dem Anfang dieses Jahrhunderts eine fortw\u00e4hrende Erosion der Renten von Neubez\u00fcgerinnen und -bez\u00fcgern. Im \u00dcbrigen fehlen diesem System die Elemente der Solidarit\u00e4t und der Umverteilung; es beh\u00e4lt vielmehr die sozialen Ungleichheiten bei und diskriminiert die Frauen in erheblichem Masse. W\u00e4hrend n\u00e4mlich die AHV-Renten der Frauen gegenw\u00e4rtig 2,7 Prozent tiefer liegen als jene der M\u00e4nner, betr\u00e4gt diese Spanne bei den Renten der 2. S\u00e4ule 63 Prozent! Deshalb sollen gem\u00e4ss dem hier vorgeschlagenen System die 2. S\u00e4ule in die AHV integriert und die in der individuellen Vorsorge (3. S\u00e4ule) gew\u00e4hrten Steuergeschenke aufgehoben werden. Denn diese beg\u00fcnstigen, zulasten der Eink\u00fcnfte der \u00f6ffentlichen Hand, eine schmale Schicht von Privilegierten. Ziel der Integration der beruflichen Vorsorge in die AHV ist ein vereinheitlichtes Rentensystem, eine AHV+++, die haupts\u00e4chlich auf dem Umlageverfahren (die Erwerbst\u00e4tigen zahlen direkt f\u00fcr die Rentenbeziehenden, ohne Umweg \u00fcber die Kapitalisierung) und auf der Umverteilung basiert (die H\u00f6chstrente betr\u00e4gt maximal das Doppelte der Mindestrente, w\u00e4hrend die Beitr\u00e4ge proportional zum Einkommen erhoben werden). Diese Integration erm\u00f6glicht es, unser Rentensystem von der Dynamik der Finanzm\u00e4rkte abzukoppeln und ein solidarischeres, sichereres und den \u00f6kologischen Anforderungen gerechter werdendes System zu entwerfen.</p><p>Konkretisiert wird dieses Vorhaben mit der vorliegenden Verfassungsinitiative, die mit Prof. Pascal Mahon, Professor f\u00fcr Verfassungsrecht an der Universit\u00e4t Neuenburg, diskutiert worden ist. Ziel ist ein Mechanismus f\u00fcr einen soliden \u00dcbergang vom alten zum neuen Recht. Die Initiative nimmt einerseits Elemente des gemischten Systems auf, das von den Pensionskassen \u00f6ffentlich-rechtlicher K\u00f6rperschaften angewendet worden war, um in der beruflichen Vorsorge - angesichts des (anders als bei privaten Unternehmen) gesicherten Fortbestands des Gemeinwesens - zu einem wesentlichen Teil das Umlageverfahren beizubehalten. Sie geht aber auch weiter. Denn wir erinnern uns, dass dieses System 2013 aufgegeben werden musste, nicht weil es unbefriedigend war, sondern weil das Bundesrecht damals f\u00fcr \u00f6ffentliche Kassen mit Staatsgarantie eine Ausfinanzierung bis zu einem Deckungsgrad von 80 Prozent im Jahr 2052 vorschrieb.</p><p>W\u00fcrde die hier vorgeschlagene Verfassungs\u00e4nderung angenommen, so k\u00e4me der durchschnittliche Beitragssatz f\u00fcr die berufliche Vorsorge zum aktuellen Beitragssatz f\u00fcr die AHV hinzu. Er w\u00fcrde sich auf alle Eink\u00fcnfte (einschliesslich der Verm\u00f6gensertr\u00e4ge) w\u00e4hrend des gesamten Erwerbslebens beziehen. Diese Eink\u00fcnfte w\u00fcrden den Hauptteil der Ausgaben unserer AHV+++ decken. Das gesamte Verm\u00f6gen der 2. S\u00e4ule, das heisst mehr als 1000 Milliarden Franken, w\u00fcrde in den Ausgleichsfonds der heutigen AHV fliessen und dort eine Art selbstst\u00e4ndigen Fonds bilden. Dessen Mittel w\u00fcrden der Entwicklung von Infrastrukturen f\u00fcr soziale und \u00f6kologische Zwecke gewidmet, deren Ertr\u00e4ge wiederum subsidi\u00e4r zur Finanzierung des Systems beitragen w\u00fcrden. Schliesslich w\u00fcrden die Subventionen von Bund und Kantonen auf ihrem gegenw\u00e4rtigen Stand pro Person im Ruhestand beibehalten (einschliesslich der Kosten der Erg\u00e4nzungsleistungen).</p><p>Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnten die Beitragss\u00e4tze unserer AHV+++ bei Bedarf wie in der heutigen AHV erh\u00f6ht werden. Da die Sozialbeitr\u00e4ge in der Schweiz zu den tiefsten der OECD-Mitgliedstaaten geh\u00f6ren, besteht diesbez\u00fcglich ein gewisser Spielraum.</p><p>Nach unseren Simulationsmodellen w\u00fcrde eine solche AHV+++ eine Rente garantieren k\u00f6nnen, die 75 Prozent des letzten Lohnes entspricht, dies mit einer Untergrenze bei 4000 Franken und einer Obergrenze bei 8000 Franken. Grob gesch\u00e4tzt zu drei Vierteln finanziert durch das Umlageverfahren mittels einbezahlter Beitr\u00e4ge und zu je einem Achtel durch die Zinsen seines R\u00fcckstellungsfonds und die Subventionen der \u00f6ffentlichen Hand, w\u00fcrde sie folgende Vorteile bieten:</p><p>1. Sicherheit, denn sie w\u00e4re von den Fluktuationen der Finanzm\u00e4rkte und deren langfristiger Tendenz zur Baisse abgekoppelt. Sieben Achtel ihrer Finanzierung w\u00e4ren so durch die Beitr\u00e4ge der Erwerbst\u00e4tigen und die Subventionen der \u00f6ffentlichen Hand garantiert, die direkt den Pensionierten ausgerichtet w\u00fcrden. 75 Prozent des letzten Lohnes w\u00e4ren als Rente garantiert, dies bei einer Untergrenze von 4000 Franken.</p><p>2. Solidarit\u00e4t zwischen den Einkommenskategorien sowie zwischen M\u00e4nnern und Frauen, denn die gesamten Einnahmen dieser AHV+++ w\u00fcrden unter den Berechtigten unter Ber\u00fccksichtigung des letzten Lohnes, aber auch der Untergrenze von 4000 Franken und der Obergrenze von 8000 Franken aufgeteilt. Dadurch w\u00fcrden die Einkommensunterschiede auf ein Verh\u00e4ltnis von 1 zu 2 reduziert.</p><p>3. Schutz der Umwelt, denn diese AHV+++ w\u00fcrde darauf verzichten, das Niveau unserer Renten an die Wachstumsraten der Finanzm\u00e4rkte zu kn\u00fcpfen, die aufgrund der Erfordernisse zur Bew\u00e4ltigung des Klimanotstands und zum Schutz der Biodiversit\u00e4t unweigerlich zur Baisse tendieren. Die Einrichtung eines selbstst\u00e4ndigen Fonds, der die Verm\u00f6gen der heutigen AHV und der 2. S\u00e4ule vereint, w\u00fcrde auch den Aufbau eines umfangreichen Programms zur Unterst\u00fctzung sozialer und \u00f6kologischer Infrastrukturen erm\u00f6glichen, das unsere Gesellschaft so dringend ben\u00f6tigt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Prezioso Batou Stefania","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1685577600000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28|52|2446|2836","Category":"V","Modified":"\/Date(1718205306260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647302400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen|Umwelt|Steuer|Sozialer Schutz"}}