{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220456,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20220456,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.456","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"L\u00fccke im OHG schliessen. Opfer mit Tatort Ausland unterst\u00fctzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Opferhilfegesetz (OHG) ist wie unten vorgeschlagen anzupassen, damit Opfer von Gewalttaten im Ausland Zugang zu den ben\u00f6tigten Unterst\u00fctzungsleistungen aus der Opferhilfe erhalten. Genugtuung und Entsch\u00e4digung sollen weiterhin von den Opferhilfeleistungen ausgenommen sein. </p><p></p><p>Bundesgesetz \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG)</p><p></p><p>Art. 17 </p><p>1 Bei einer Straftat im Ausland haben Anspruch auf Hilfe nach diesem Kapitel: </p><p>a. das Opfer, wenn es im Zeitpunkt der Straftat und im Zeitpunkt der Gesuchstellung Wohnsitz in der Schweiz hatte; </p><p>b. die Angeh\u00f6rigen des Opfers, wenn sowohl sie als auch das Opfer im Zeitpunkt der Straftat und im Zeitpunkt der Gesuchstellung Wohnsitz in der Schweiz hatten. </p><p>c. Opfer einer Straftat, die in der Schweiz verfolg- und strafbar ist als auch von schweren Straftaten, die in der Schweiz nicht verfolgbar sind, und f\u00fcr die es nicht zumutbar ist in den Staat, in dem die Straftat begangen wurde, zur Inanspruchnahme solcher Leistungen zur\u00fcckzukehren.</p><p>2 Hilfe nach Abs. 1 lit. a und lit. b wird nur geleistet, wenn der Staat, in dem die Straftat begangen wurde, keine oder keine gen\u00fcgenden Leistungen erbringt.</p>","ReasonText":"<p>In Art. 17 OHG wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Opfer ein Recht auf Hilfe gem\u00e4ss Kapitel 2 des OHG haben. Bei dieser Hilfe handelt es sich um Hilfeleistungen wie Zugang zu Unterst\u00fctzungsangebote zur Bew\u00e4ltigung der schwer traumatisierenden Erlebnisse, Anerkennung der Opfereigenschaft und allf\u00e4llige Ahndung der Straftat(en) sowie Zugang zu den n\u00f6tigen medizinischen und therapeutischen Angeboten. </p><p>Aktuell setzt der Anspruch prim\u00e4r am Schweizer Wohnsitz zur Zeit der Straftat an und ist subsidi\u00e4r ausgestaltet. Die Subsidiarit\u00e4t, also die prim\u00e4re Verantwortlichkeit des Staates, in welchem die Straftat begangen wurde, ist zu begr\u00fcssen und soll im Grundsatz erhalten bleiben.</p><p>Keine Hilfe nach diesem Gesetz erh\u00e4lt aktuell, wer zum Zeitpunkt der Straftat keinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Dies schliesst u.a. aus, dass Opfer von Straftaten, deren Begehungsort im Ausland liegt, die aber in der Schweiz verfolg- und strafbar sind, - Hilfe erhalten. Beispielsweise w\u00fcrde eine Frau, die in der Ukraine aufgrund des Konflikts sexualisierte Gewalt von russischen Soldaten erlebt hat oder auf dem Fluchtweg aus der Ukraine Opfer von Menschenhandel oder einer Vergewaltigung wurde, aktuell in der Schweiz keine Unterst\u00fctzungsleistungen (Zugang zu Beratung bei Fachstellen, psychologische Unterst\u00fctzung, Rechtsberatung) basierend auf dem Opferhilfegesetz erhalten.</p><p>Obschon eine solche Straftat in der Schweiz nicht verfolgbar w\u00e4re, sollen die Opfer ihre Rechte in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Dies ist nicht nur notwendig, damit die Opfer ihre traumatisierende Erlebnisse verarbeiten k\u00f6nnen, sondern dient auch der Gesellschaft, da solche Massnahmen massgeblich dazu beitragen, diese Menschen wieder in die Gesellschaft zu integrieren Es ist daher angezeigt, dass das Opferhilfegesetz so angepasst wird, dass es den internationalen Verpflichtungen der Schweiz aus der Istanbul-Konvention (Art. 4, Abs. 3) und der Europ\u00e4ischen Konvention gegen Menschenhandel (Art. 12) nachkommt. Ein k\u00fcrzlich erschienenes Rechtsgutachten im Auftrag des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr Gleichstellung bekr\u00e4ftigt die Zust\u00e4ndigkeit der Schweiz bez\u00fcglich Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt mit Tatort Ausland. Mit der oben ausgef\u00fchrten Gesetzesanpassung kann der Zugang zu den dringendst ben\u00f6tigten Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr Opfer von Gewalttaten, die in der Schweiz straf- und verfolgbar sind oder schwere Straftaten darstellen, und f\u00fcr die es nicht zumutbar ist in den Staat, in dem die Straftat begangen wurde, zur Inanspruchnahme solcher Leistungen zur\u00fcckzukehren - wobei Unzumutbar kann es namentlich f\u00fcr Opfer h\u00e4uslicher Gewalt, Opfer weiblicher Genitalverst\u00fcmmelung, Opfer sexualisierter Gewalt, Opfer von Zwangsheirat, Opfer von Menschenhandel und Opfer aller anderen geschlechtsspezifischer Gewalt  sein - endlich gew\u00e4hrleistet werden und gleichzeitig den rechtlichen Verpflichtungen der Schweiz aus den nationalen Gesetzen und internationalen Konventionen nachgekommen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":208,"BusinessStatusText":"In Kommission des Nationalrats","BusinessStatusDate":"\/Date(1743854400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|1216|2811","Category":"IV","Modified":"\/Date(1788349520903)\/","SubmissionDate":"\/Date(1660867200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Strafrecht|Migration"}}