{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220461,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20220461,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.461","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparkprojekten und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 24.01.2023</b></p><p><b>Die Energiekommission des Nationalrates m\u00f6chte die Bewilligungsverfahren f\u00fcr den Bau von Windenergieanlagen beschleunigen, um rasch eine zus\u00e4tzliche Jahresproduktion von 1 TWh erneuerbarer Elektrizit\u00e4t zu realisieren. Daf\u00fcr sollen die Baubewilligungen f\u00fcr weit fortgeschrittene Windenergieprojekte vom Kanton erteilt und die damit zusammenh\u00e4ngenden juristischen Verfahren abgek\u00fcrzt werden.</b></p><p>An ihrer Sitzung vom 23. Januar 2023 hat die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) mit 18 zu 7 Stimmen ihren Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220461\">22.461</a> verabschiedet. Neu soll die Baubewilligung f\u00fcr Windenergieprojekte im nationalen Interesse, die \u00fcber eine rechtskr\u00e4ftige Nutzungsplanung verf\u00fcgen, vom Kanton erteilt werden. Zudem soll der Instanzenzug f\u00fcr Beschwerden gegen diese Baubewilligung gestrafft werden. Dieses beschleunigte Verfahren soll gelten, bis die zus\u00e4tzlich realisierten Windenergieanlagen eine Jahresproduktion von 1 TWh Elektrizit\u00e4t liefern. Ein grosser Teil dieser Produktion wird im Winter anfallen, womit diese Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Deckung der Winterstroml\u00fccke leisten werden.</p><p>Die Kommission hat im Rahmen einer Anh\u00f6rung den Kantonen und bestimmten betroffenen Verb\u00e4nden die M\u00f6glichkeit gegeben, zu diesem Vorhaben Stellung zu nehmen. Es war der Kommission ein zentrales Anliegen, dass die Vorlage keinerlei verfassungsrechtliche Zweifel aufkommen l\u00e4sst. Sie hat eine Stellungnahme des Bundesamtes f\u00fcr Justiz zur Verfassungsm\u00e4ssigkeit eingeholt und diese in ihren Beratungen ber\u00fccksichtigt, so dass die Vorlage klar verfassungskonform ist. Angesichts der Umst\u00e4nde, dass die Verfahren zur Bewilligung von Windenergieanlagen heute sehr lange dauern, und der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien f\u00fcr die Umsetzung der Energiestrategie 2050 von besonderer Bedeutung ist, ist der im Entwurf vorgesehene Eingriff in die kantonale Verfahrens- und Organisationsautonomie gest\u00fctzt auf die Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes in Sachen Energie und Raumplanung gerechtfertigt.</p><p>Im Gegensatz zu ihrer Grundsatzentscheidung vom 1. November 2022 hat die Kommission darauf verzichtet, eine verbindliche Entscheidungsfrist von 90 Tagen f\u00fcr die Gerichte in den Entwurf aufzunehmen. Damit bleibt die Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz gewahrt, die Gerichte sind jedoch aufgerufen, die Verfahren m\u00f6glichst schnell abzuwickeln.</p><p>Zudem hat die Kommission die Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten der Gemeinden diskutiert. Die Mehrheit der Kommission betont, dass die Gemeinden bereits weitgehende M\u00f6glichkeiten haben, sich in die Nutzungsplanung f\u00fcr Windenergieprojekte einzubringen. Die Kantone haben betont, dass auch ihnen der Einbezug der Gemeinden ein wichtiges Anliegen ist. Da die Vorlage nur Projekte mit rechtskr\u00e4ftiger Nutzungsplanung betrifft, sieht die Mehrheit keinen Mehrwert in einer zus\u00e4tzlichen Mitwirkungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr die Gemeinden. Eine Minderheit beantragt dem Nationalrat hingegen, die Vorlage an die Kommission zur\u00fcckzuweisen. Sie soll so \u00fcberarbeitet werden, dass f\u00fcr Windenergieanlagen im beschleunigten Verfahren auch zur Baubewilligung nochmals ein Volksentscheid auf Gemeindeebene erm\u00f6glicht wird. Eine weitere Minderheit fordert, dass die regul\u00e4ren Verfahren bereits ab einer zus\u00e4tzlichen Produktion von 600 GWh (0,6 TWh) wieder angewendet werden, so dass aus heutiger Sicht besser abgesch\u00e4tzt werden kann, welche Windenergieprojekte vom beschleunigten Verfahren profitieren k\u00f6nnen. Eine dritte Minderheit m\u00f6chte die zus\u00e4tzliche Produktion anhand der installierten Leistung anstelle der Jahresproduktion bemessen, sie fordert eine zus\u00e4tzlich installierte Leistung von 600 MW.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.03.2023</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. M\u00e4rz 2023 seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) zur parlamentarischen Initiative \"Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparks und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft\" (22.461) verabschiedet. Er ist mit dem Entwurf zum \"Bundesgesetz \u00fcber die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren f\u00fcr Windenergieanlagen\" einverstanden, schl\u00e4gt jedoch Pr\u00e4zisierungen vor. </b></p><p>Der Entwurf der UREK-N zum \"Bundesgesetz \u00fcber die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren f\u00fcr Windenergieanlagen\" sieht vor, dass f\u00fcr eine beschr\u00e4nkte Anzahl weit fortgeschrittener Windparkprojekte von nationalem Interesse gestraffte Baubewilligungsverfahren zur Anwendung kommen sollen. So soll die Baubewilligung neu nicht mehr durch die Gemeinden, sondern durch den Kanton erteilt werden. Gegen die kantonale Baubewilligung kann nur vor dem obersten kantonalen Gericht Beschwerde eingereicht werden. Der Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Kl\u00e4rung von Rechtsfragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung m\u00f6glich. Die beschleunigten Verfahren gelten nur f\u00fcr Anlagen, die \u00fcber eine rechtskr\u00e4ftige Nutzungsplanung verf\u00fcgen und eine Jahresproduktion von 20 Gigawattstunden (GWh) oder mehr erreichen und nur so lange, bis ein Zubau von einer Terawattstunde (TWh) im Vergleich zum Jahr 2021 erreicht ist. </p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst den Gesetzesentwurf der UREK-N. Er betont in seiner Stellungnahme, dass es unerl\u00e4sslich und unbestritten sei, die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Mit der Vorlage k\u00f6nnen schweizweit sechs Projekte mit insgesamt 39 Windenergieanlagen und einer j\u00e4hrlichen Produktion von 250 GWh um zwei bis drei Jahre beschleunigt werden. Diese Anlagen stehen zurzeit im Baubewilligungsverfahren; das vereinfachte Verfahren k\u00f6nnte deshalb direkt angewendet werden. Weitere vier Projekte mit einer Jahresproduktion von 250 GWh k\u00f6nnten je nach Entscheid des Bundesgerichts zu deren Nutzungsplanung noch dazukommen.</p><p>Der Bundesrat schl\u00e4gt der UREK-N vor, die Gesetzesvorlage zu pr\u00e4zieren. So sollen die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschleunigung nicht nur f\u00fcr die Baubewilligungen, sondern auch f\u00fcr allf\u00e4llige damit zusammenh\u00e4ngende andere Bewilligungen (zum Beispiel gew\u00e4sserschutzrechtliche Bewilligungen) gelten, die in der Kompetenz der Kantone liegen. So k\u00f6nnen unterschiedliche Rechtswege und parallele Verfahren verhindert werden.</p><p>Da das Zubauziel von 1 TWh erreicht werden kann, w\u00e4hrend noch weitere Projekte in Bewilligungsverfahren stehen, sieht die Vorlage vor, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschleunigung f\u00fcr diese Projekte weiterhin gelten. Voraussetzung ist, dass die Projekte vor der Erreichung des Zubauziels \u00f6ffentlich aufgelegt worden sind, oder vor dem kantonalen Verwaltungsgericht oder dem Bundesgericht h\u00e4ngig sind, oder bereits bewilligt wurden, jedoch die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist. Der Bundesrat weist darauf hin, dass dadurch das Zubauziel von 1 TWh \u00fcberschritten werden kann.</p><p>Die parlamentarische Initiative sah urspr\u00fcnglich eine Anpassung des Energiegesetzes vor, um die Verfahren f\u00fcr die Realisierung von Speicherkraftwerken sowie f\u00fcr Windenergieanlagen von nationalem Interesse zu beschleunigen. Im November 2022 entschied die UREK-N jedoch, die Wasserkraft nicht in die Gesetzesvorlage aufzunehmen. Die Rahmenbedingungen f\u00fcr den Ausbau der Wasserkraft sollen stattdessen in den laufenden Beratungen zum Bundesgesetz \u00fcber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) diskutiert werden.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2023</b></p><p><b>Dringliches Gesetz zugunsten von Windparks schafft erste H\u00fcrde</b></p><p><b>Der Nationalrat will nach der Solaroffensive auch eine Windenergieoffensive: Er hat dem dringlichen Bundesgesetz zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren f\u00fcr Windparks zugestimmt. Noch muss das Gesetz vor den St\u00e4nderat.</b></p><p>Nur die SVP-Fraktion bek\u00e4mpfte den Erlass am Mittwoch bei der Beratung, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die Vorlage besteht aus einer \u00c4nderung des Energiegesetzes und des Bundesgerichtsgesetzes.</p><p>F\u00fcr eine bestimmte Zeit sollen die Standard-Verfahren f\u00fcr die Bewilligung von Windparkanlagen ausser Kraft gesetzt werden, n\u00e4mlich bis in der Schweiz im Vergleich zu 2021 Windparks mit einer zus\u00e4tzlichen Leistung von 600 Megawatt gebaut sind.</p><p>In dieser Zeit sollen die Kantone die Baubewilligung f\u00fcr Windkraftprojekte im nationalen Interesse erteilen. In der Regel tun das heute die Gemeinden. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass eine rechtskr\u00e4ftige Nutzungsplanung vorliegt. Gegen die Baubewilligung kann dann prinzipiell nur noch vor dem obersten kantonalen Gericht Beschwerde eingereicht werden.</p><p>Der Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Kl\u00e4rung von Rechtsfragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung m\u00f6glich. Der Gesetzesentwurf orientiert sich an der Solaroffensive der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te. Bundesrat Albert R\u00f6sti sagte im Rat, Voraussetzung f\u00fcr die Bewilligung der Turbinen durch die Kantone sei auch, dass die Umweltvertr\u00e4glichkeit der Anlagen bejaht worden sei.</p><p></p><p>SVP sieht Volkswillen missachtet</p><p>SVP-Sprecher Christian Imark (SO) forderte die R\u00fcckweisung der Vorlage an die Kommission mit dem Argument, die Schweiz sei kein Windland. Die installierten Windr\u00e4der st\u00fcnden hier an \u00fcber 300 Tagen im Jahr still. Die Bev\u00f6lkerung sei skeptisch gegen\u00fcber den Turbinen. Die Mitwirkungsrechte der Bev\u00f6lkerung w\u00fcrden ausgehebelt.</p><p>Der Schweizer Gemeindeverband mache bei der Vorlage eine Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden geltend.</p><p>Aus allen anderen Fraktionen und auch von Bundesrat R\u00f6sti erntete Imark aber Widerspruch: Die Bev\u00f6lkerung k\u00f6nne sehr wohl noch mitreden, n\u00e4mlich mit Einsprachen gegen die Nutzungsplanungen. Auch die Gemeinden h\u00e4tten etwas zu sagen.</p><p>Es brauche nach der Solaroffensive zum Ausbau von Fotovoltaikanlagen nun auch eine Offensive zum Ausbau der Windenergie. Denn diese falle vor allem im Winterhalbjahr an und sei sehr wichtig f\u00fcr die Netzstabilit\u00e4t.</p><p>Der Bundesrat sagte vergangene Woche, von der Vorlage k\u00f6nnten schweizweit sechs Projekte profitieren. Diese wiesen insgesamt 39 Windenergieanlagen auf und w\u00fcrden dank der Vorlage um zwei bis drei Jahre beschleunigt. Die Projekte k\u00f6nnten j\u00e4hrlich 250 Gigawattstunden Strom liefern, was 0,25 Terawattstunden entspricht. Sie st\u00fcnden zurzeit im Bewilligungsverfahren.</p><p>Die Gesetzesvorlage stammt von der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N). Sie begr\u00fcndete ihr Vorlage mit der Aussage, in den Wintermonaten sei die Schweiz im grossen Masse auf Stromimporte aus dem europ\u00e4ischen Ausland angewiesen. Die Schweiz m\u00fcsse unabh\u00e4ngiger werden.</p><p>Da hierzulande rund zwei Drittel der Jahresproduktion von Windenergieanlagen im Winterhalbjahr anfielen, biete die Windkraft ein grosses Potenzial zur Deckung der Winterstroml\u00fccke.</p><p>Kommissionssprecherin Priska Wismer-Felder (Mitte/LU) sagte im Rat, heute dauere es 15 bis 20 Jahre, bis ein Windpark realisiert werden k\u00f6nne. Das sei einfach zu lange. In der Gesamtabstimmung passierte der Gesetzesentwurf mit 134 zu 51 Stimmen bei neun Enthaltungen.</p><p></p><p>Referendum angedroht</p><p>Die Urek-N wollte, dass das Spezialverfahren bis zu einer schweizweit zus\u00e4tzlichen Energieproduktion von einer Terawattstunde im Vergleich zu 2021 gilt. Der Nationalrat entschied sich aber, einem Antrag einer Kommissionsminderheit stattzugeben und stattdessen auf Leistung zu setzen, nicht auf Produktion.</p><p>Der Sprecher der erfolgreichen Kommissionsminderheit, Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG), sagte, Anlagen mit total 600 Megawatt Leistung produzierten etwa eine Terawattstunde Strom und entspr\u00e4chen 150 bis 200 Turbinen.</p><p></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.06.2023</b></p><p><b>St\u00e4nderat will bei Windparkausbau Kantone und Gemeinden mitnehmen</b></p><p><b>Das Parlament will nach der Solaroffensive auch eine Windenergieoffensive: Fortgeschrittene Windkraftprojekte sollen m\u00f6glichst rasch realisiert werden. Der St\u00e4nderat will jedoch die Kompetenzen der Standortgemeinden und -kantone beibehalten.</b></p><p>Ein zentrales Anliegen ist der kleinen Kammer die demokratische Legitimation. Die beschleunigten Verfahren sollen nur angewendet werden d\u00fcrfen, wenn die Gemeinden der Anlage bereits im Rahmen der Nutzungsplanung bewilligt haben. Ausgenommen davon sollen Kantone sein, welche vor dem Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes des Bundes die Kompetenz zur Nutzungsplanung f\u00fcr Windenergieprojekte auf die Kantonsebene verschoben haben.</p><p>Diese von der zust\u00e4ndigen St\u00e4nderatskommission beantragten \u00c4nderungen an der Vorlage des Nationalrats nahm das Plenum am Donnerstag oppositionslos an. Das Gesch\u00e4ft geht zur\u00fcck an die grosse Kammer.</p><p></p><p>Projekte jahrzehntelang blockiert</p><p>\"Diese neuen Regelungen sollten kein Hindernis f\u00fcr die Verfahrensbeschleunigung darstellen\", sagte Ad\u00e8le Thorens Goumaz (Gr\u00fcne/VD), die Pr\u00e4sidentin der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderats (Urek-S). Es gehe darum, ein gutes Gleichgewicht zwischen der Beschleunigung von Projekten und dem Respekt vor den demokratischen Prozessen zu finden.</p><p>Grunds\u00e4tzlichen Widerstand gegen die Windkraftoffensive gab es im St\u00e4nderat nicht. Besonders in den Wintermonaten k\u00f6nne die Windenergie einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leisten, lautete der Tenor.</p><p>Das Gesetz soll laut Urek-S-Pr\u00e4sidentin Thorens Goumaz so schnell wie m\u00f6glich in Kraft treten. \"Die Zeit dr\u00e4ngt.\" Es k\u00f6nne nicht sein, dass Projekte \u00fcber zwanzig Jahre auf ihre Bewilligung warten m\u00fcssten. \"Das ist inakzeptabel.\"</p><p></p><p>\"Ohne starkes Ritzen der Mitspracherechte\"</p><p>Energieminister Albert R\u00f6sti wies darauf hin, dass die Gefahr einer Strommangellage auch in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nne. Es brauche unter anderem mehr Windparks, um die Stromproduktion im Winter anzukurbeln. Das alles m\u00fcsse aber \"ohne starkes Ritzen der \u00fcblichen Mitspracherechte\" geschehen.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren f\u00fcr Windenergieanlagen ist eines von mehreren Projekten, dass den Ausbau einheimischer Energien zum Ziel hat. Das beschleunigte Verfahren soll f\u00fcr Windenergie-Projekte im nationalen Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zus\u00e4tzliche Leistung von 600 Megawatt installiert ist.</p><p>Bei diesen Projekten soll neu der Kanton f\u00fcr die Baubewilligung zust\u00e4ndig sein. Zudem werden die Rechtsmittel gegen diesen Entscheid eingeschr\u00e4nkt: Er soll nur vor dem obersten kantonalen Gericht angefochten werden k\u00f6nnen. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Kl\u00e4rung von Rechtsfragen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung zul\u00e4ssig.</p><p></p><p>Unabh\u00e4ngiger vom Ausland</p><p>Energiemister R\u00f6sti sagte k\u00fcrzlich, von der Vorlage k\u00f6nnten schweizweit sechs Projekte profitieren. Diese wiesen insgesamt 39 Windenergieanlagen auf und w\u00fcrden dank der Vorlage um zwei bis drei Jahre beschleunigt. Die Projekte k\u00f6nnten j\u00e4hrlich 250 Gigawattstunden Strom liefern. Sie st\u00fcnden zurzeit im Bewilligungsverfahren.</p><p>Die Gesetzesvorlage stammt urspr\u00fcnglich von der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N). Sie begr\u00fcndete ihre Initiative mit der Aussage, in den Wintermonaten sei die Schweiz im grossen Masse auf Stromimporte aus dem europ\u00e4ischen Ausland angewiesen. Die Schweiz m\u00fcsse unabh\u00e4ngiger werden.</p><p>Die Organisation Freie Landschaft Schweiz hatte nach der Beratung im Nationalrat mitgeteilt, dass sie die Ergreifung eines Referendums pr\u00fcfe. Durch den Eingriff in die kantonale Hoheit in der Raumplanung werde die Verfassung verletzt. Auch vor diesem Hintergrund passte der St\u00e4nderat die Vorlage nun an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.06.2023</b></p><p><b>R\u00e4te beschliessen nach einer Solar- auch eine Windenergieoffensive</b></p><p><b>Das Parlament will nach der Solaroffensive auch eine Windenergieoffensive: Fortgeschrittene Windkraftprojekte sollen m\u00f6glichst rasch realisiert werden. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzten Differenzen in der entsprechenden Gesetzesvorlage ausger\u00e4umt.</b></p><p>Grunds\u00e4tzlichen Widerstand gegen die Windkraftoffensive gab es im Parlament nur von der SVP. \"Der Windexpress ist unseri\u00f6s, in einigen Kantonen hat das Volk zu Windprojekten gar nichts mehr zu sagen\", machte Christian Imark (AG) geltend. Er sei sich sicher, dass die \"politische Hauruck\u00fcbung\" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Referendum enden werde.</p><p>Die \u00fcbrigen Fraktionen sahen das anders. Besonders in den Wintermonaten k\u00f6nne die Windenergie einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leisten, lautete der Tenor. Es k\u00f6nne nicht sein, dass Projekte \u00fcber zwanzig Jahre auf ihre Bewilligung warten m\u00fcssten. Es brauche eine Beschleunigung.</p><p></p><p>\"Mit Augenmass vorgehen\"</p><p>Das Parlament will beim Bewilligungsverfahren jedoch die Kompetenzen der Standortgemeinden und -kantone beibehalten. Der St\u00e4nderat hatte entsprechende \u00c4nderungen beschlossen, der Nationalrat folgte ihm nun mit 136 zu 53 Stimmen.</p><p>Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) hielt fest, dass die Windenergie in der Bev\u00f6lkerung nicht die gleiche Akzeptanz habe wie andere erneuerbare Energien. \"Es gilt mit Augenmass und Sorgf\u00e4ltigkeit vorzugehen.\" Die L\u00f6sung des St\u00e4nderats sei \"gut und in der Praxis umsetzbar\".</p><p>Konkret sollen die beschleunigten Verfahren nur angewendet werden d\u00fcrfen, wenn die Gemeinden die Anlage bereits im Rahmen der Nutzungsplanung bewilligt haben. Ausgenommen davon sollen Kantone sein, welche vor dem Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes des Bundes die Kompetenz zur Nutzungsplanung f\u00fcr Windenergieprojekte auf die Kantonsebene verschoben haben.</p><p></p><p>Wichtige Windparks</p><p>Es gehe darum, ein gutes Gleichgewicht zwischen der Beschleunigung von Projekten und dem Respekt vor den demokratischen Prozessen zu finden, sagte Kommissionssprecherin Priska Widmer-Felder (Mitte/LU). Auch der Bundesrat ist mit der Vorlage einverstanden.</p><p>Energieminister Albert R\u00f6sti wies vergangene Woche im St\u00e4nderat darauf hin, dass die Gefahr einer Strommangellage auch in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nne. Es brauche unter anderem mehr Windparks, um die Stromproduktion im Winter anzukurbeln. Das alles m\u00fcsse aber \"ohne starkes Ritzen der \u00fcblichen Mitspracherechte\" geschehen.</p><p></p><p>Beschleunigung um ein paar Jahre</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren f\u00fcr Windenergieanlagen ist eines von mehreren Projekten, die den Ausbau einheimischer Energien zum Ziel haben. Das beschleunigte Verfahren soll f\u00fcr Windenergie-Projekte im nationalen Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zus\u00e4tzliche Leistung von 600 Megawatt installiert ist.</p><p>Bei diesen Projekten soll neu der Kanton f\u00fcr die Baubewilligung zust\u00e4ndig sein. Zudem werden die Rechtsmittel gegen diesen Entscheid eingeschr\u00e4nkt: Er soll nur vor dem obersten kantonalen Gericht angefochten werden k\u00f6nnen. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Kl\u00e4rung von Rechtsfragen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung zul\u00e4ssig.</p><p>Energiemister R\u00f6sti sagte k\u00fcrzlich, von der Vorlage k\u00f6nnten schweizweit sechs Projekte profitieren. Diese wiesen insgesamt 39 Windenergieanlagen auf und w\u00fcrden dank der Vorlage um zwei bis drei Jahre beschleunigt. Die Projekte k\u00f6nnten j\u00e4hrlich 250 Gigawattstunden Strom liefern. Sie st\u00fcnden zurzeit im Bewilligungsverfahren.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Energiegesetz (EnG) ist wie folgt zu erg\u00e4nzen:</p><p>Art. 71b \u00dcbergangsbestimmung zur Produktion von zus\u00e4tzlicher Elektrizit\u00e4t aus Speicherwasserkraftwerken</p><p>1 F\u00fcr Speicherwasserkraftwerke nach Absatz\u00a02 gilt bei ihrer Errichtung oder ihrer Erweiterung, dass:</p><p>a. ihr Bedarf ausgewiesen ist;</p><p>b. f\u00fcr sie keine Planungspflicht besteht;</p><p>c. sie an geeigneten Gew\u00e4sserstrecken standortgebunden sind;</p><p>d. das Interesse an ihrer Realisierung anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen grunds\u00e4tzlich vorgeht. </p><p>2 Die Anforderungen nach Absatz\u00a01 gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche zur Realisierung dieser Vorhaben n\u00f6tigen und zur rationellen Nutzung der Wasserkraft gebotenen Massnahmen innerhalb eines Kraftwerks oder eines Kraftwerksystems insbesondere beim Vorhaben Trift, Kanton Bern, Gemeinde Innertkirchen: Neuer Speichersee Trift, neue Fassung Steingletscher, neue unterirdische Zentrale Trift, Einleitung in bestehendes Kraftwerks-System.</p><p>Art. 71c \u00dcbergangsbestimmung zur Produktion von zus\u00e4tzlicher Elektrizit\u00e4t aus Windenergie-Anlagen</p><p>1 F\u00fcr Windenergieanlagen von nationalem Interesse gilt bis zu einer zus\u00e4tzlichen Gesamtproduktion von 1 TWh pro Jahr im Vergleich zum Jahr 2021, dass rechtskr\u00e4ftige Nutzungspl\u00e4ne als Baubewilligungen gelten, wenn im Rahmen der Nutzungsplanung eine umfassende Interessenabw\u00e4gung stattgefunden hat.</p><p>2 Gegen die Bauausf\u00fchrung gem\u00e4ss Nutzungsplan stehen keine Rechtsmittel zur Verf\u00fcgung.</p><p>3 Die Abs\u00e4tze 1 und 2 gelten auch f\u00fcr Nutzungspl\u00e4ne, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtskr\u00e4ftig geworden sind.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|44|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754757240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1663804800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Menschenrechte"}}