{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221064,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20221064,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.1064","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Abbruch von Therapien, welche von psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Weiterbildung durchgef\u00fchrt werden, verhindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Psychotherapeut:innen in Weiterbildung \u00fcbernehmen derzeit einen betr\u00e4chtlichen Teil der psychotherapeutischen Versorgung. Die Situation unz\u00e4hliger psychologischen Psychotherapeut:innen in Weiterbildung, welche derzeit delegiert in Einzelpraxen von Psychiater:innen arbeiten, ist ab dem 1. Januar 2023 ungekl\u00e4rt. Das bisherige Anstellungsverh\u00e4ltnis kann nach Beendigung des Delegationsmodells ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr weitergef\u00fchrt werden. Damit muss die Behandlung von vielen Patientinnen und Patienten in ambulanten Einzelpraxen von Psychiater:innen unterbrochen, beendet oder bei einer/einem anderen Psychotherapeut:in fortgef\u00fchrt werden, sofern ein Therapieplatz \u00fcberhaupt gefunden werden kann.</p><p>Unklar ist, wie die psychologischen Psychotherapeut:innen die begonnenen Weiterbildungen abschliessen k\u00f6nnen. Es d\u00fcrfte zu Jahresbeginn nicht gen\u00fcgend Angebote von Spit\u00e4lern, Ambulatorien und Organisationen der psychologischen Psychotherapie geben. Deshalb ist es wichtig, dass auch psychologische Psychotherapeut:innen in Einzelpraxen Personen in Weiterbildung anstellen d\u00fcrfen.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis, wie viele Weiterbildungspl\u00e4tze in ambulanten Einzelpraxen von Psychiater:innen bis zum Jahresende wegfallen und wie viele davon von Spit\u00e4lern, Ambulatorien und Organisationen der psychologischen Psychotherapie \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen oder seit dem 1. Juli 2022 bereits \u00fcbernommen wurden? Steht er diesbez\u00fcglich mit den Kantonen im Kontakt?</p><p>2. Wie beurteilt er den Vorschlag, auf Stufe der Verordnung eine \u00dcbergangsfrist zu schaffen, damit Personen, welche ihre Weiterbildung vor dem Entscheid vom 19. M\u00e4rz 2021 begonnen hatten, ihre laufende Weiterbildung unter Aufsicht und Verantwortung von psychologischen Psychotherapeut:innen und die im Kontext dieser Weiterbildung bzw. der notwendigen insgesamt drei Jahre klinische Praxis durchgef\u00fchrten Psychotherapien abschliessen k\u00f6nnen, ohne das spezifische SIWF-Jahr absolvieren zu m\u00fcssen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die M\u00f6glichkeit, angehende Psychotherapeut:innen von psychologischen Psychotherapeut:innen anstellen und die Leistung dieser Personen in Weiterbildung \u00fcber die Grundversicherungen abrechnen zu lassen (analog Organisationen der psychologischen Psychotherapie)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat keine Kenntnis, wieviele Personen in Weiterbildung f\u00fcr psychologische Psychotherapie aktuell in ambulanten Einzelpraxen von Psychiaterinnen und Psychiatern angestellt sind und ab dem 1. Januar 2023 keine Anschlussl\u00f6sung haben. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat die Akteure seit Anfang 2022 mehrmals um Zahlen zu den Weiterbildungspl\u00e4tzen gebeten, welche aber bis anhin nicht in gen\u00fcgendem Masse bereitgestellt werden konnten und auch nicht in Aussicht gestellt sind.</p><p>2. Die Schaffung einer zus\u00e4tzlichen \u00dcbergangsregelung, wonach f\u00fcr Personen, die ihre Weiterbildung vor dem Beschluss des Bundesrates vom 19. M\u00e4rz 2021 (betreffend Neuregelung der der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung [OKP]) begonnen haben, die Voraussetzungen hinsichtlich 12 Monate klinische Erfahrung an vom Schweizerischen Institut f\u00fcr \u00e4rztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) anerkannten Institutionen nicht gelten soll, erachtet der Bundesrat als nicht angezeigt. Diese Voraussetzungen wurden aufgenommen, um die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit zu Lasten der OKP notwendige Erfahrung in einem breiten Behandlungsspektrum und in der interdisziplin\u00e4ren Zusammenarbeit gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. Die Aufhebung dieser Voraussetzung f\u00fcr mehrere Jahre w\u00fcrde den Anspr\u00fcchen hinsichtlich Versorgungsqualit\u00e4t nicht gerecht werden.</p><p>Weiter hat das BAG hinsichtlich der Voraussetzungen zur Erlangung der zus\u00e4tzlichen 12 Monate klinische Erfahrung im August 2022 eine Konsultation zur Erweiterung der Kategorien von durch das SIWF anerkannten Institutionen durchgef\u00fchrt. Dies k\u00f6nnte die Kapazit\u00e4t an entsprechenden Praxisstellen erh\u00f6hen. Die entsprechende \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) ist per Anfang 2023 geplant.</p><p>Zur kurzfristigen Entlastung der Situation bei bisher delegiert arbeitenden Personen in Weiterbildung pr\u00fcft das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern eine Anpassung der \u00dcbergangsregelung in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; 832.112.31) dahingehend, dass bei Fach\u00e4rztinnen und Fach\u00e4rzten f\u00fcr Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie f\u00fcr ein weiteres Jahr delegierte Psychotherapie m\u00f6glich ist.</p><p>3. Grunds\u00e4tzlich werden von der OKP nur Leistungen von zugelassenen Leistungserbringern verg\u00fctet. Eine ambulante Organisation der psychologischen Psychotherapie wie auch ein Spital kann jedoch Fachpersonen in Weiterbildung oder solche, die klinische Erfahrung f\u00fcr die Zulassung zur T\u00e4tigkeit erlangen m\u00fcssen, besch\u00e4ftigen. Gegen\u00fcber solchen Personen hat die Organisation als zugelassener Leistungserbringer Aufsichtspflichten (Beaufsichtigung durch eine Fachperson, die die OKP-Zulassungsvoraussetzungen erf\u00fcllt) und daf\u00fcr zu sorgen, dass die Leistungen wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien). Wurde eine Leistung von einer Person in Weiterbildung erbracht, gilt sie als von der Person erbracht, welche mit der Beaufsichtigung betraut war. Die zugelassenen Leistungserbringer tragen die Verantwortung und rechnen zulasten der OKP ab. Weder das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) noch die Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) machen Vorgaben zu den Anstellungsverh\u00e4ltnissen von Leistungserbringern. F\u00fcr Anstellungsverh\u00e4ltnisse beschreibt die KVV die M\u00f6glichkeit der Gr\u00fcndung einer Organisation nach Artikel\u00a052e KVV.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669161600000)\/","SubmittedBy":"Roth Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1669161600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750802455817)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Gesundheit"}}