{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20221065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20221065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.1065","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Ausschalten der Strassenbeleuchtung bei Fussg\u00e4ngerstreifen. Klarheit schaffen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Energiesparen ist das Gebot der Stunde, und den Gemeinwesen kommt in dieser Hinsicht eine besondere Vorbildfunktion zu. Vor diesem Hintergrund ist das Ausschalten der Strassenbeleuchtung nicht nur eine Energiesparmassnahme, sondern steht auch sinnbildlich f\u00fcr Suffizienz und wird von der Bev\u00f6lkerung verstanden und akzeptiert. Viele Gemeinden ziehen ernsthaft in Betracht, diese Massnahme ab dem Herbst umzusetzen. Der Kanton Neuenburg beispielsweise hat dies seinen Gemeinden empfohlen.</p><p>Soll die Massnahme rasch umgesetzt werden, so ist eine einfache Umsetzbarkeit wichtig. So reicht der Einbau einer Astro-Zeitschaltuhr, um die Strassenbeleuchtung in einem ganzen Quartier auszuschalten. Es bestehen aber rechtliche Unsicherheiten dar\u00fcber, ob bei Fussg\u00e4ngerstreifen die Beleuchtung beibehalten werden muss. Diese Unsicherheiten verkomplizieren und verteuern die Umsetzung. </p><p>Man kann geteilter Meinung sein dar\u00fcber, wie sinnvoll es ist, mitten in der Nacht die Fussg\u00e4ngerstreifen beleuchtet zu lassen, wenn gleichzeitig \u00fcberall sonst in der Ortschaft die Strassenbeleuchtung ausgeschaltet ist. Die Beleuchtung bei den Fussg\u00e4ngerstreifen kann den Fussg\u00e4ngerinnen und Fussg\u00e4ngern ein falsches Sicherheitsgef\u00fchl vermitteln. Sie k\u00f6nnten versucht sein, gegen\u00fcber einem Auto den Vortritt zu erzwingen und unvermittelt die Strasse zu \u00fcberqueren. Im \u00dcbrigen legt das Strassenverkehrsgesetz fest, dass es vollumf\u00e4nglich in der Verantwortung der Fahrerin oder des Fahrers liegt, die Geschwindigkeit den Sichtverh\u00e4ltnissen anzupassen (Art. 32), und in der Verantwortung der Fussg\u00e4ngerin oder des Fussg\u00e4ngers, die Fahrbahn vorsichtig zu \u00fcberschreiten (Art. 49). </p><p>Gesetzlich ist die Beleuchtung der Fussg\u00e4ngerstreifen nirgends geregelt. Die VSS-Norm 640 241 h\u00e4lt jedoch fest: \"Fussg\u00e4ngerstreifen und ihre Ann\u00e4herungsbereiche m\u00fcssen nachts so beleuchtet sein, dass die querenden Fussg\u00e4nger erkennbar sind.\" </p><p>Ein vom Kanton Neuenburg in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum folgenden Schluss: \"Befolgt ein Gemeinwesen als Eigent\u00fcmer einer Strasse die Empfehlungen zur n\u00e4chtlichen Strassenbeleuchtung nicht, die in der Norm SN 640 241 (2016) bzw. in der Richtlinie 202 der Schweizer Licht-Gesellschaft enthalten sind, und kommt es nachts zu einem Verkehrsunfall auf einem nicht beleuchteten Fussg\u00e4ngerstreifen, so kann sich das Gemeinwesen nur dann von seiner Haftung befreien, wenn es ausreichend ernsthafte Gr\u00fcnde f\u00fcr die Abweichung von diesen Empfehlungen vorbringen kann.\" </p><p>Welche Haltung hat der Bundesrat in Bezug auf das Ausschalten der Strassenbeleuchtung bei Fussg\u00e4ngerstreifen in der Nacht?  </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Thematik der Strassenbeleuchtung bei einem Strommangel bewusst. Die Reduktion der Strassenbeleuchtung steht dabei jedoch in einem Spannungsfeld zwischen Aspekten der Verkehrssicherheit und solchen der Sicherheit im \u00f6ffentlichen Raum im Allgemeinen (siehe auch 22.4123. Ip. z'Graggen- Sicherheit im \u00f6ffentlichen Raum auch bei Strommangel sicherstellen).</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage Roth Pasquier 22.7803 k\u00fcrzlich dargelegt hat, ist die Frage der n\u00e4chtlichen Strassenbeleuchtung in Ortschaften auf Bundesebene nicht geregelt. Sie f\u00e4llt auf dem kantonalen oder kommunalen Strassennetz in die ausschliessliche Zust\u00e4ndigkeit der kantonalen oder kommunalen Beh\u00f6rden.</p><p>Die Norm 240 241 der Schweizerischen Vereinigung der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) sieht f\u00fcr Fussg\u00e4ngerstreifen als allgemeine Regel eine punktuelle Beleuchtung der \u00dcberg\u00e4nge vor, wenn die \u00f6ffentliche Beleuchtung in der Ortschaft unzureichend ist. Diese Norm ist rechtlich nicht verbindlich. Daher besteht f\u00fcr die kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden ein gewisser Ermessensspielraum, der es ihnen erm\u00f6glicht, verschiedene Kriterien und Aspekte zu ber\u00fccksichtigen. Dazu geh\u00f6ren sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Energieeinsparung. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden m\u00fcssen die Sicherheit von Fussg\u00e4ngerinnen und Fussg\u00e4ngern anhand der Situation vor Ort und der konkreten Umst\u00e4nde beurteilen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669161600000)\/","SubmittedBy":"Fivaz Fabien","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1669161600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|48|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1750802468507)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Verkehr|Energie"}}