{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223009,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223009,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3009","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erg\u00e4nzung des Epidemiengesetzes. Entsch\u00e4digung bei Massnahmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf f\u00fcr eine \u00c4nderung des Epidemiengesetzes auszuarbeiten, so dass Personen und Unternehmen, die ihren Gesch\u00e4ftsbetrieb aufgrund beh\u00f6rdlicher Massnahmen schliessen oder einschr\u00e4nken m\u00fcssen unter festzulegenden Voraussetzungen (z.B. Dauer der Massnahmen und H\u00f6he der Einbussen) entsch\u00e4digt werden, soweit der Schaden nicht anderweitig gedeckt ist. Dabei ist die Entsch\u00e4digungspflicht zeitlich zu begrenzen.</p>","ReasonText":"<p>In den Artikeln 63 ff. sieht das Epidemiengesetz eine Entsch\u00e4digung von Personen vor, welche Sch\u00e4den erleiden aufgrund bestimmter beh\u00f6rdlicher Massnahmen nach den Artikeln 33-38 sowie 41 Abs. 3 EpG (z.B. Quarant\u00e4ne, Absonderung, \u00e4rztliche Behandlungen oder Einschr\u00e4nkung bestimmter T\u00e4tigkeiten und der Berufsaus\u00fcbung). Entsch\u00e4digungen sind auch bei Sch\u00e4den aus Impffolgen vorgesehen (Art. 64 EpG), nicht aber bei anderen gesundheitspolizeilichen Massnahmen gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung, wie sie in Art. 6 Abs. 2 EpG erw\u00e4hnt sind.</p><p>Wie die Botschaft zum Epidemiengesetz festh\u00e4lt, sieht das Gesetz keine Entsch\u00e4digungspflicht f\u00fcr Sch\u00e4den vor, die \"im Zusammenhang mit gesundheitspolizeilichen Massnahmen gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung verursacht werden. Private Veranstalter oder Unternehmen, die von Verboten, Schliessungen oder anderen Einschr\u00e4nkungen betroffen sind, k\u00f6nnen beim Staat Schadenersatz verlangen, sofern die Voraussetzungen der Staatshaftung erf\u00fcllt sind\" (Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Bek\u00e4mpfung \u00fcbertragbarer Krankheiten des Menschen vom 3. Dezember 2010, BBl 2010 410). Schadenersatz kann folglich nur in F\u00e4llen verlangt werden, wo staatliche Organe widerrechtlich gehandelt haben.</p><p>Leitgedanke dieser Regelung war, dass es den einzelnen Betrieben bzw. den daf\u00fcr verantwortlichen Personen obliege, vorsorgliche Massnahmen f\u00fcr Krisensituationen zu treffen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Ausmass bzw. die Auswirkungen der Pandemie, wie wir dies heute erleben, f\u00fcr den Gesetzgeber damals kaum vorstellbar war. Die Sch\u00e4den d\u00fcrften in vielen F\u00e4llen den Bereich, welcher hinsichtlich Krisenvorsorge in der Selbstverantwortung des Einzelnen liegt, \u00fcbersteigen.</p><p>Die \u00dcberbr\u00fcckungskredite und verschiedenen weiteren Unterst\u00fctzungsleistungen der \u00f6ffentlichen Hand zielten namentlich darauf ab, die Liquidit\u00e4t der Unternehmen sicherzustellen sowie Arbeitslosigkeit und Konkurse zu verhindern. Steht die unmittelbare Bed\u00fcrftigkeit einzelner Branchen im Vordergrund und nicht der effektiv eingetretene Schaden, l\u00e4uft man Gefahr, wettbewerbswidrige Strukturerhaltung zu betreiben, indem auch viele Betriebe Unterst\u00fctzung erhalten, die es eigentlich nach \"normalen\" wirtschaftlichem Lauf nicht verdient h\u00e4tten.</p><p>Die staatliche Ersatzpflicht soll an klare Voraussetzungen gekn\u00fcpft werden. Auch k\u00fcnftig soll der Grundsatz der Selbstverantwortung im Zentrum stehen: Der Staat darf nicht zur Vollkaskoversicherung werden. F\u00fcr die Krisenvorsorge soll auch k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich der Einzelne zust\u00e4ndig sein. Werden jedoch durch staatliche Massnahmen erhebliche Sch\u00e4den verursacht, muss die \u00f6ffentliche Hand daf\u00fcr haften. Voraussetzung hierf\u00fcr muss eine bestimmte Schwere des Schadens sein, die durch ein zeitliches Kriterium und die H\u00f6he der Einbusse umschrieben wird. Dies erlaubt gewisse Abstufungen.</p><p>Genauso wie Notrechtssituationen nicht jeden entsch\u00e4digungslosen Eingriff des Staates in das Privateigentum oder die Wirtschaftsfreiheit erlauben, darf nicht jede notrechtlich bedingte, kurze Massnahme zu Haftungsfolgen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand f\u00fchren.</p><p>Sodann soll die Entsch\u00e4digungspflicht des Staates zeitlich begrenzt werden. Sind gewisse wirtschaftliche T\u00e4tigkeiten langfristig nicht mehr oder lediglich mit Auflagen m\u00f6glich, ist es dem Gewerbetreibenden zumutbar, sein Gesch\u00e4ftsmodell den neuen Vorschriften anzupassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Massnahmen zur Bew\u00e4ltigung der Covid-Pandemie grosse wirtschaftliche Auswirkungen gehabt haben. Viele Betriebe und Branchen waren in einem Ausmass betroffen, dass die im Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) vorgesehenen Unterst\u00fctzungsmassnahmen nicht gen\u00fcgten. Der Bundesrat hat daher rasch Unterst\u00fctzungsmassnahmen ergriffen und die notwendigen Rechtsgrundlagen im Covid-19-Gesetz (SR 818.102) und dem Verordnungsrecht geschaffen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates muss die Frage, ob eine subsidi\u00e4re Entsch\u00e4digungspflicht von Betrieben und ganzen Branchen direkt im EpG verankert werden muss, im Rahmen der Evaluation der Covid-19-Pandemie gepr\u00fcft werden - zusammen mit der Pr\u00fcfung der Regelung der Zust\u00e4ndigkeiten von Bund und Kantonen sowie der Angemessenheit der ergriffenen Massnahmen. Darauf basierend ist im zurzeit laufenden Revisionsprozess des EpG zu kl\u00e4ren, ob die in der Motion vorgeschlagene Entsch\u00e4digungspflicht eingef\u00fchrt werden soll. Allf\u00e4llige Modifikationen werden anschliessend mit einem Revisionsentwurf dem Parlament unterbreitet. Hingegen ist es zu fr\u00fch, Vorentscheide zu treffen, ohne dass die Erfahrungen aus der Covid-19-Epidemie systematisch ausgewertet wurden.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits in der Stellungnahme zur Motion 21.3742 Stark \"Entsch\u00e4digung bei Berufsverboten im Gesetz verankern\" zum Anliegen einer Entsch\u00e4digungspflicht ge\u00e4ussert. Der St\u00e4nderat ist dem Bundesrat in seiner Argumentation gefolgt, dass die Frage im Rahmen der Revision des EpG gekl\u00e4rt werden soll, und hat die Motion in der Herbstsession 2021 abgelehnt.</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1645574400000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1772719259000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1773135670823)\/","SubmissionDate":"\/Date(1643241600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Gesundheit"}}