{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223020,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223020,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3020","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schutz vor sexueller Bel\u00e4stigung bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen wie folgt anzupassen:</p><p>Art. 4 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien</p><p>1 Die Auftraggeberin kann die Durchf\u00fchrung der Kontrollen in Bezug auf die Lohngleichheit sowie einen wirksamen Schutz vor Mobbing und sexueller Bel\u00e4stigung insbesondere dem Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) \u00fcbertragen. Das EBG bestimmt die Einzelheiten seiner Kontrollen in einer Richtlinie. Die Auftraggeberin kann die Selbstdeklarationen der Anbieterinnen \u00fcber die Einhaltung der Lohngleichheit dem EBG weiterleiten.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Friedli Esther, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Feller, G\u00f6ssi, Regazzi, Ritter, Schneeberger, Steinemann, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Heute ist im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen geregelt, dass Auftr\u00e4ge nur an Unternehmen vergeben werden, die die \"massgeblichen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen\" einhalten. Das beinhaltet auch die Erf\u00fcllung des Arbeitsgesetzes, insbesondere dem darin geregelten Schutz der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t der Arbeitnehmenden. Damit sind auch F\u00e4lle von Mobbing oder sexueller Gewalt gemeint.</p><p>Dennoch ist sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz keine Seltenheit. Die letzte nationale Studie von 2009 ergab, dass 28,3\u00a0Prozent der Frauen und 10\u00a0Prozent der M\u00e4nner w\u00e4hrend ihres Erwerbslebens mindestens einmal sexuell bel\u00e4stigt werden. Und dass zwei Drittel der befragten Unternehmen keine Massnahmen zum Schutz gegen sexuelle Bel\u00e4stigung getroffen hatten, obschon sie als Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet w\u00e4ren.</p><p>Es ist stossend, wenn \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge an Unternehmungen vergeben werden, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten. Mit der vorgeschlagenen Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 V\u00f6B kann die Kontrolle wirksamer Schutzmechanismen vor einer Vergabe vereinfacht werden, indem das eidgen\u00f6ssische B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann mit ihrer Expertise beigezogen werden. Gleichzeitig werden die Vergabestellen sensibilisiert, die Auftragnehmenden auf die implementierten Schutzmechanismen anzusprechen und allenfalls zu kontrollieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden liegt in der Verantwortung der Arbeitgebenden. Art. 6 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG) verpflichtet die Arbeitgebenden, \"...die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der physischen und psychischen Gesundheit sowie der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t der Arbeitnehmenden vorzusehen...\". Gegen psychosoziale Risiken durch Verletzungen der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t wie Mobbing und sexuelle Bel\u00e4stigung haben die Betriebe entsprechende Pr\u00e4ventionsmassnahmen zu treffen.</p><p>Auch das Bundesgesetz \u00fcber die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) h\u00e4lt explizit fest, dass sexuelle Bel\u00e4stigung unter das Diskriminierungsverbot f\u00e4llt (Art. 4 GlG) und sieht Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche vor, falls der Arbeitgebende die ihm zumutbaren Massnahmen nicht getroffen hat (Art. 5 Abs. 3 GlG). Um die Durchsetzung zu erleichtern wurde ein Schlichtungsverfahren vor spezialisierten Schlichtungsbeh\u00f6rden eingerichtet.</p><p>F\u00fcr den Bund als Auftraggeber im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen ist dieser Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden ein sehr wichtiges Anliegen. \u00d6ffentliche Auftr\u00e4ge werden deshalb nur an Anbieterinnen vergeben, welche \"die massgeblichen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen\" einhalten.</p><p>Die Auftraggeberin hat im Rahmen des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass die Anbieterin die an sie gestellten Anforderungen erf\u00fcllt. Sie gibt in den Ausschreibungsunterlagen bekannt, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind. Zudem kann aufgrund geeigneter Vereinbarungen in den Beschaffungsvertr\u00e4gen abweichendes Verhalten sanktioniert werden, insbesondere durch Konventionalstrafen. Diese Ausf\u00fchrungen zeigen klar auf, dass die rechtlichen Vorgaben ausreichend sind und der umfassende Gesundheitsschutz inklusive dem Schutz vor Mobbing und sexueller Bel\u00e4stigung bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen angemessen ber\u00fccksichtigt wird. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass eine Anpassung der seit einem Jahr in Kraft stehenden Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (V\u00f6B) weder notwendig noch sinnvoll ist.</p><p>Um den von der Motion verlangten Schutz vor Mobbing und sexueller Bel\u00e4stigung zu unterst\u00fctzen, ist vielmehr bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben durch die Arbeitgebenden anzukn\u00fcpfen. In diesem Zusammenhang ist auf den Vollzugsschwerpunkt zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz hinzuweisen, welchen das SECO und die kantonalen Arbeitsinspektorate von 2014 bis 2018 durchgef\u00fchrt haben und f\u00fcr welchen eine Vielzahl von Hilfsmitteln (Brosch\u00fcren, Checklisten, etc.) erarbeitet wurden.</p><p>Der Vollzug des \u00f6ffentlich-rechtlichen Arbeitsgesetzes und seinen Verordnungen, inklusive Kontrollen in den Betrieben, Beratung und Information der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, obliegt den kantonalen Arbeitsinspektoraten. Kontrollen im Zusammenhang mit Mobbing und sexueller Bel\u00e4stigung fallen daher nicht in die Zust\u00e4ndigkeit des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann EBG.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1649808000000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664150400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|44|1216","Category":"IV","Modified":"\/Date(1690553773327)\/","SubmissionDate":"\/Date(1645401600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Strafrecht"}}