{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223021,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223021,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3021","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleich lange Spiesse f\u00fcr st\u00e4dtische Individualbetriebe in der Hotellerie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den F\u00f6rderperimeter der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Hotelkredit (SGH) auf die gesamte Schweiz auszuweiten und die SGH mit den n\u00f6tigen Ressourcen auszur\u00fcsten.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Steinemann, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Art. 5 des Bundesgesetzes \u00fcber die F\u00f6rderung der Beherbergungswirtschaft darf die Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Hotelkredit (SGH) Darlehen nur an Betriebe gew\u00e4hren, die in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten liegen. Fremdenverkehrsgebiete sind nach aktueller Definition, Gebiete und Ortschaften, in denen der Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen saisonalen Schwankungen unterliegt. Diese Beschr\u00e4nkungen schliessen die grossen St\u00e4dte Z\u00fcrich, Genf, Basel und ihre Agglomerationen vom F\u00f6rderperimeter aus.</p><p>Die Beschr\u00e4nkung des Art. 5 ist nicht mehr zeitgem\u00e4ss, denn die Bedeutung des Tourismus ist in den grossen St\u00e4dten ebenfalls hoch. So generiert der Kanton Z\u00fcrich schweizweit am meisten Logiern\u00e4chte, welche vor allem in der Stadt Z\u00fcrich und der Agglomeration generiert werden. Ebenfalls unterliegen die St\u00e4dte einer gewissen Saisonalit\u00e4t, die einerseits durch die Ferienzeiten, andererseits auch durch j\u00e4hrlich wiederkehrende Grossveranstaltungen hervorgerufen wird. Diese macht sich in den Bilanzen ebenfalls bemerkbar. Auch handelt es sich bei grossen St\u00e4dten um Orte, die ein Angebot an Kuren, Sportaktivit\u00e4ten, Erholungsaufenthalten, Rehabilitation oder Gesundheitstourismus anbieten oder welche Ausflugsziele darstellen. G\u00e4ste \u00fcbernachten zum Beispiel in Z\u00fcrich und besuchen dann die Berge. Eine klare Trennsch\u00e4rfe kann also nicht mehr gezogen werden.</p><p>Beherbergungsbetriebe in den grossen St\u00e4dten stehen in punkto Investitionsf\u00e4higkeit vor den gleichen Herausforderungen wie die im F\u00f6rderperimeter. Familienhotels in st\u00e4dtischen Gebieten wurden durch die Pandemie zus\u00e4tzlich stark unter Druck gesetzt. Individualhotels brauchen gleiche Chancen. Diese stehen f\u00fcr Vielfalt und bereichern die grossen St\u00e4dte, was die Attraktivit\u00e4t der Destinationen erh\u00f6ht.</p><p>Die Erweiterung des Perimeters sollte in der aktuellen Revision der SGH aufgenommen werden. Es sollen nur Individualbeherbergungsbetriebe (Familienbetriebe) von den Dienstleistungen der SGH profitieren k\u00f6nnen. Der Bundesrat regelt diese Definition, so dass Kooperationen von Schweizer Betrieben nicht benachteiligt werden. Eine Erweiterung des Perimeters darf aber nicht auf Kosten der Berg- und l\u00e4ndlichen Beherbergungsbetriebe realisiert werden. Deswegen ist eine Aufstockung der Mittel der SGH notwendig. Da die SGH Darlehen gew\u00e4hrt und sich selbst finanzieren muss, werden nur einmalige Kosten f\u00fcr den Bund entstehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Zweck der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Hotelkredit (SGH) ist es die Finanzierung von Investitionen in der Beherbergungswirtschaft zu f\u00f6rdern. Dazu unterst\u00fctzt die SGH die Betriebe im F\u00f6rderperimeter mit nachrangigen Darlehen. Das bedeutet, dass die SGH stets in Zusammenarbeit mit und in Erg\u00e4nzung zu privaten Kapitalgebern (i.d.R. Banken) finanziert. Damit ist sichergestellt, dass die SGH private Kapitalgeber nicht konkurriert und den Wettbewerb nicht verzerrt. Zudem unterst\u00fctzt die SGH Beherbergungsbetriebe in der ganzen Schweiz mit Beratungsdienstleistungen und Wissenstransferaktivit\u00e4ten.</p><p>Die Investitionsf\u00f6rderung des Bundes im Tourismus wurde im Rahmen einer Auslegeordnung vom SECO vertieft untersucht. Die Untersuchungen best\u00e4tigten, dass eine Beschr\u00e4nkung der finanziellen F\u00f6rderung durch die SGH auf Regionen mit einer hohen Tourismusintensit\u00e4t und erheblichen saisonalen Schwankungen sinnvoll ist. Es konnte aufgezeigt werden, dass in diesen Regionen eine Finanzierungsl\u00fccke bei Investitionen in die Beherbergungswirtschaft besteht und somit eine Unterst\u00fctzung der Finanzierungst\u00e4tigkeit durch die SGH gerechtfertigt ist. Die in diesen Gebieten \u00fcblicherweise vorhandenen saisonalen und witterungsbedingten Nachfrageschwankungen f\u00fchren zu Herausforderungen die sich negativ auf die Investitionsf\u00e4higkeit auswirken.</p><p>Die Untersuchungen haben auch aufgezeigt, dass die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Beherbergungswirtschaft in den st\u00e4dtischen Gebieten grunds\u00e4tzlich sehr attraktiv sind, insbesondere bez\u00fcglich Immobilienmarkt, Ganzjahrestourismus, Fachkr\u00e4ftepotential und den mittel- bis langfristigen Perspektiven. Im Durchschnitt k\u00f6nnen die Beherbergungsbetriebe in den St\u00e4dten daher rentabler betrieben werden als in den alpinen und l\u00e4ndlichen Regionen. Sie k\u00f6nnen entsprechend einfacher Eigenkapital aufbauen respektive dieses verzinsen. Damit k\u00f6nnen Beherbergungsbetriebe in den St\u00e4dten auch einfacher Fremdkapital aufnehmen als in den alpinen und l\u00e4ndlichen Regionen. Die Untersuchungen haben insgesamt keine Hinweise auf eine L\u00fccke in der Finanzierung von Investitionen in der Beherbergungswirtschaft in den St\u00e4dten aufgezeigt, die eine Intervention durch den Staat rechtfertigen w\u00fcrde. Da die privaten Kapitalgeber gen\u00fcgend Mittel zu tragbaren Konditionen f\u00fcr Investitionen in st\u00e4dtische Beherbergungsbetriebe zur Verf\u00fcgung stellen, ist eine staatliche Unterst\u00fctzung in diesem Bereich nicht nur unn\u00f6tig, sondern w\u00fcrde das bestehende private Angebot konkurrieren. Angesichts der tempor\u00e4ren Natur eines allf\u00e4lligen coronabedingten R\u00fcckgangs der Investitionsf\u00e4higkeit in der st\u00e4dtischen Individualhotellerie ist davon auszugehen, dass die Investitionskraft mittel- bis langfristig nicht gef\u00e4hrdet ist.</p><p>Zwar ist die Zahl der Logiern\u00e4chte in den st\u00e4dtischen Gebieten bis vor der Corona-Pandemie deutlich st\u00e4rker gestiegen als in den \u00fcbrigen Gebieten der Schweiz und die Tourismusintensit\u00e4t hat in den St\u00e4dten entsprechend zugenommen. Die Saisonalit\u00e4t der touristischen Nachfrage ist in den grossen St\u00e4dten jedoch weiterhin deutlich weniger ausgepr\u00e4gt, als innerhalb des F\u00f6rderperimeters der SGH. Der Umsatz in den st\u00e4dtischen Betrieben wird somit deutlich gleichm\u00e4ssiger \u00fcbers Jahr verteilt erwirtschaftet.</p><p>Die F\u00f6rderung durch die SGH ist heute nicht auf \"Individualbetriebe\" oder \"Familienbetriebe\" beschr\u00e4nkt. Die SGH gew\u00e4hrt allen Beherbergungsbetrieben Darlehen unabh\u00e4ngig davon, wie die Besitzverh\u00e4ltnisse sind. Eine Ausweitung der finanziellen F\u00f6rderung der SGH auf st\u00e4dtische Individualbetriebe, wie die Motion verlangt, w\u00fcrde nicht der heutigen F\u00f6rderpraxis der SGH entsprechen. Sie w\u00e4re mit schwierigen Abgrenzungsproblemen verbunden, da unklar ist, was unter \"Individualbetrieb\" zu verstehen ist. Zudem w\u00e4re eine Ungleichbehandlung aufgrund der Besitzverh\u00e4ltnisse stark diskriminierend und wettbewerbsverzerrend. Zudem w\u00fcrde damit in die Strukturen der Branche eingegriffen und der n\u00f6tige Strukturwandel behindert werden. Eine Unterst\u00fctzung von Betrieben aufgrund der Besitzverh\u00e4ltnisse durch den Bund kann daher auch ordnungspolitisch nicht legitimiert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1651622400000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":215,"BusinessStatusText":"Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":"IV","Modified":"\/Date(1779310930330)\/","SubmissionDate":"\/Date(1645401600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}