{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3035","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schaffung einer gesetzlichen Grundlage (Spezialgesetzgebung) f\u00fcr grossfl\u00e4chige, frei stehende Solaranlagen im Berggebiet. Bis zum Vorliegen des Gesetzes verf\u00fcgt der Bundesrat ein Moratorium zur Erstellung von Freifl\u00e4chensolaranlagen im Berggebiet","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, gest\u00fctzt auf Bundesverfassung Artikel\u00a075, Absatz\u00a01 und 2, Artikel\u00a078, Absatz\u00a02, Artikel\u00a089 Absatz\u00a01 und 2. ein Gesetz zu erarbeiten, in dem er die Rahmenbedingungen zur Erstellung, zum Betrieb, zur Speicherung des Stroms aus den Anlagen und zum R\u00fcckbau von grossfl\u00e4chigen, freistehenden Solaranlagen im alpinen Gebiet (ab 5000m2 Gr\u00f6sse, gem\u00e4ss Art. 37, Abs, 1 RPV; in der Folge Freifl\u00e4chensolaranlagen genannt) festlegt. </p><p>Bis zum in Kraft treten dieses Gesetzes sorgt der Bundesrat f\u00fcr ein Moratorium f\u00fcr die Erstellung solcher Anlagen. Der Bundesrat regelt dazu die Einzelheiten. </p><p>Das Gesetz hat Folgendes zu beinhalten:</p><p>Allgemeine Vorschriften zur Wahrung der Sch\u00f6nheit der Landschaft. Das Gesetz legt den Grundsatz fest, dass Freifl\u00e4chensolaranlagen das Landschaftsbild m\u00f6glichst wenig st\u00f6ren d\u00fcrfen.</p><p>In Gebieten, die von Landschafts- und Biotopschutzinventaren des Bundes erfasst sind (BLN, Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung, Jagdbanngebiete usw.), ist die Natursch\u00f6nheit ungeschm\u00e4lert zu erhalten. Freifl\u00e4chensolaranlagen sind deshalb nicht zugelassen.</p><p>Freifl\u00e4chensolaranlagen sind im Berggebiet nur an Orten vorzusehen, wo die Erschliessungs-, Transport- und Speicherinfrastruktur in gen\u00fcgendem Masse vorhanden ist (z. B. Zufahrtsstrassen, Leitungen f\u00fcr den Abtransport der Energie) und wo bereits weitere massgebliche/technische Eingriffe in die Landschaft vorgenommen worden sind. Es ist dar\u00fcber hinaus festzulegen, wie der erzeugte Strom gespeichert werden soll (Technik, Infrastruktur, Lage).</p><p>F\u00fcr die Erstellung von Freifl\u00e4chensolaranlagen im Gebirge auf \u00f6ffentlichem und/oder privatem Grund ist eine Konzession des betroffenen Kantons, wenn mehrere Kantone betroffen sind, der betroffenen Kantone vorzusehen. Die Erteilung einer Konzession ist zu verbinden mit einem Solarzins analog dem Wasserzinsmodell; mit der Festlegung einer Konzessionsdauer, einer allf\u00e4lligen Heimfallpflicht, bzw. einer R\u00fcckbauverpflichtung nach Ablauf der Konzessionsdauer oder vorher, wenn die Freifl\u00e4chensolaranlagen ausser Betrieb gehen. F\u00fcr die R\u00fcckbauverpflichtung ist eine finanzielle Garantieleistung vorzusehen.</p><p>Als Grundlage zur Erstellung von Freifl\u00e4chensolaranlagen ist vorzusehen, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Konzept mit m\u00f6glichen Standorten f\u00fcr grosse Freifl\u00e4chensolaranlagen als Vorgabe f\u00fcr die kantonale Richtplanung erarbeitet.</p><p>Bis das Gesetz in Kraft ist, verf\u00fcgt der Bundesrat ein Moratorium f\u00fcr Freifl\u00e4chensolaranlagen im Berggebiet. Der Bundesrat regelt dazu die Einzelheiten.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz hat sich das Ziel gesetzt, bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu werden und gleichzeitig den Strombedarf m\u00f6glichst mit (neuen) erneuerbaren Energie zu decken. Die Wasserkraft st\u00f6sst in der Schweiz schon heute an ihre Kapazit\u00e4tsgrenze. Und die Windenergie l\u00e4sst sich nur bedingt ausbauen. </p><p>Deshalb gehen Forscher und Experten davon aus, dass der zus\u00e4tzliche Strombedarf durch Photovoltaikanlagen gedeckt wird. Immer mehr werden daher in der \u00f6ffentlichen Diskussion Freifl\u00e4chensolaranlagen, insbesondere im alpinen Raum, propagiert und teilweise schon geplant. </p><p>Es brauche einen massiven Ausbau der Photovoltaik, auf D\u00e4chern und bebauten Fl\u00e4chen und auch Freifl\u00e4chen im alpinen Raum, so der CEO der AXPO Christoph Brand (in: Neue Luzerner Zeitung vom 12. 2. 2022). Gleich argumentierte AXPO bereits in der NZZ vom 2. September 2021: \"Wir brauchen in den Bergen grosse Solarstromanlagen, um dieses Defizit ...(an Strom...) im Mittelland zu kompensieren\". Der Verband Schweizerischer Elektrizit\u00e4tsunternehmen fordert in einer Roadmap als eine von zehn priorit\u00e4ren Massnahmen den Zubau der Winterproduktion mit alpiner Photovoltaik zwischen 2026 und 2035 (Roadmap, Versorgungssicherheit vom 9. 12. 2021). </p><p>Die Planung und der Zubau solcher Freifl\u00e4chensolaranlagen verl\u00e4uft aber v\u00f6llig unkoordiniert und zuf\u00e4llig. Neben den Rahmenbedingungen zur Erstellung ist auch die saisonale Speicherung des durch solche Anlagen erzeugten Stroms ungel\u00f6st. </p><p>Der Eingriff in die unber\u00fchrte sensible Natur im Berggebiet (vor allem im alpinen Raum) durch Freifl\u00e4chensolaranlagen ist enorm. Falls dieser Weg beschritten werden soll oder muss, bedarf das einer soliden gesetzlichen Grundlage mit den oben genannten Inhalten und klare Rahmenbedingungen von Bund und Kantonen. Das f\u00fchrt einerseits zur besseren demokratischen Legitimation und Akzeptanz und andererseits zu Planungssicherheit, besseren Ergebnissen sowie letztlich zu schnelleren L\u00f6sungen. Eine blosse Anpassung des Energie- oder Raumplanungsgesetzes (zur Verfahrensbeschleunigung oder gar zur Aushebelung des Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie der Umweltschutzgesetzgebung) ist v\u00f6llig ungen\u00fcgend und nicht akzeptabel. </p><p>Die Schweiz hat mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Nutzbarmachung der Wasserkr\u00e4fte gute Erfahrungen gemacht. Freifl\u00e4chensolaranlagen mit so gigantischen Eingriffen in unsere sch\u00f6nsten, noch unber\u00fchrten R\u00e4ume m\u00fcssen ebenfalls auf einer Spezialgesetzgebung mit klaren Rahmenbedingungen beruhen und d\u00fcrfen nicht dem Zufall \u00fcberlassen werden. Im Gesetz soll insbesondere ein Konzept als Planungsinstrument zur Abstimmung der raumwirksamen T\u00e4tigkeiten von Bund und der (Gebirgs-) Kantone vorgesehen werden. Der Bund ist gem\u00e4ss dem Raumplanungsgesetz Artikel\u00a013 dazu verpflichtet, Grundlagen zu erarbeiten und die n\u00f6tigen Sachpl\u00e4ne und Konzepte zu erstellen. So k\u00f6nnen die Problemanalyse und die L\u00f6sungssuche mit den betroffenen (Gebirgs-) Kantonen koordiniert erarbeitet und dann in den kantonalen Richtpl\u00e4nen beh\u00f6rdenverbindlich festgelegt werden. </p><p>Bis zum Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage besteht gen\u00fcgend Raum und Zeit f\u00fcr den Ausbau der Solarenergie im Siedlungsraum, insbesondere auf bebauten Fl\u00e4chen. Auch ist zuerst das bestehende Potential, z. B. der Wasserkraft, zu nutzen, bevor in einem unkoordinierten Wildwuchs unsere sch\u00f6nsten Landschaften zuf\u00e4llig mit schwarzen Solarpanels verunstaltet werden. Deshalb braucht es jetzt ein gesetzliches Moratorium, das den Bau von Solargrossanlagen in unber\u00fchrter Natur bis zum Vorliegen des geforderten Gesetzes verbietet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Ausbau der Photovoltaik ist entscheidend f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Stromversorgung der Schweiz. Im Geb\u00e4udebereich kann die Photovoltaik g\u00fcnstig, weitestgehend konfliktfrei und rasch umgesetzt werden. Bei freistehenden Anlagen sind regelm\u00e4ssig die Anliegen von Natur-, Landschafts- und Heimatschutz betroffen. Es ist deshalb eine sorgf\u00e4ltige Interessenabw\u00e4gung notwendig.</p><p>F\u00fcr diese Interessenabw\u00e4gung ist nach Ansicht des Bundesrats jedoch keine detaillierte gesetzliche Regelung erforderlich. Vielmehr ist prim\u00e4r die gegenw\u00e4rtige Praxis unter den heute bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln.</p><p>Zu dieser Weiterentwicklung geh\u00f6rt die Revision der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1), die das UVEK im Oktober 2021 in die Vernehmlassung geschickt hat. Vorgesehen ist, dass der Bau von Photovoltaikanlagen auf D\u00e4chern und in bestimmten Situationen ausserhalb der Bauzonen erleichtert wird.</p><p>Zudem erarbeitet das UVEK derzeit weitere Grundlagen f\u00fcr die Weiterentwicklung der Praxis. Der Fokus liegt dabei auf wenig empfindlichen Fl\u00e4chen. Schutzgebiete von nationaler Bedeutung sind dagegen schon heute durch das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) vor Eingriffen gesch\u00fctzt. Daran soll sich nichts \u00e4ndern.</p><p>Die Motion verlangt u. a. eine R\u00fcckbauverpflichtung. Solche Verpflichtungen k\u00f6nnen ein wichtiges Instrument in Bezug auf die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet sein. Sie sind im geltenden Recht bereits verschiedentlich punktuell enthalten und sind auch im Anwendungsbereich der erw\u00e4hnten RPV-Revision vorgesehen. Werden sie im formellen Gesetz neu geregelt, sollte der Anwendungsbereich allerdings \u00fcber die Freifl\u00e4chensolaranlagen im Gebirge hinausgehen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 31. Oktober 2018 zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (18.077; BBl 2018 7443) entsprechende Vorschl\u00e4ge unterbreitet. Das Anliegen kann im Rahmen der parlamentarischen Behandlung dieses Gesch\u00e4fts aufgenommen werden.</p><p>Mit Blick auf diese Arbeiten und vor dem Hintergrund der Bedeutung der Photovoltaik f\u00fcr die sichere Stromversorgung in der Schweiz erachtet der Bundesrat eine detaillierte gesetzliche Regelung als nicht notwendig und lehnt ein Moratorium ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Z'graggen Heidi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1670284800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800050790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1646006400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}