{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223070,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223070,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3070","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist die Angabe des Zivilstands noch relevant?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, auf folgende Fragen und Anliegen einzugehen: </p><p>1. Ist die Angabe des Zivilstandes heute noch von wirklichem Nutzen, insbesondere in Anbetracht der verschiedenen Formen von Lebensgemeinschaften, die \u00fcber den Rahmen hinausgehen, den das Schweizer Recht vorsieht?</p><p>2. F\u00fchrt der Zivilstand \"geschieden\" in der Praxis tats\u00e4chlich zu einer unterschiedlichen Einordnung und Behandlung durch die Verwaltung, was die Beibehaltung dieses Zivilstandes als einen der neun rechtlich anerkannten Zivilst\u00e4nde rechtfertigen w\u00fcrde?</p><p>3. W\u00e4re der Bundesrat generell dazu bereit, die Relevanz der Angabe des Zivilstandes zu \u00fcberdenken, insbesondere, wenn dieser Zivilstand f\u00fcr die gelebte Realit\u00e4t nicht von Belang ist?</p>","ReasonText":"<p>Folgendes Beispiel scheint wie aus dem Lehrbuch gezogen und erinnert an Textaufgaben, bei deren Anblick manch eine Person im Mathematikunterricht ins Schwitzen geraten ist. Es ist jedoch symptomatisch f\u00fcr eine gesellschaftliche Realit\u00e4t, welche nicht mit einer absurden rechtlichen Formalit\u00e4t vereinbar ist. Herr X und Frau Y sind ein Paar. Sie haben ein Kind W zusammen. Welchen Zivilstand m\u00fcssen Herr X und Frau Y jeweils gegen\u00fcber Beh\u00f6rden angeben?</p><p>Der gesunde Menschenverstand m\u00f6chte heute auf diese Textaufgabe antworten, dass sie ein Paar sind oder in einer Partnerschaft leben. Da ihre Lebensgemeinschaft jedoch nicht in einen der neun im Schweizer Recht anerkannten Zivilst\u00e4nde f\u00e4llt (1), muss das Paar sich damit abfinden, den Zivilstand \"ledig\" anzugeben. Diese Situation ist bei Weitem kein Einzelfall. Es stellt sich also die Frage, ob die Angabe des Zivilstandes noch immer von Bedeutung ist. Heute existieren in unserer Gesellschaft verschiedene Formen von Lebensgemeinschaften und verschiedene Wahrnehmungen der eigenen Identit\u00e4t, die nicht notwendigerweise in den Rahmen fallen, den das Schweizer Recht vorgibt. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen bei diesen \u00dcberlegungen auch die oftmals negativen Gef\u00fchle, die von der verpflichtenden Angabe des Zivilstandes ausgel\u00f6st werden, nicht ausser Acht gelassen werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Zivilstand versch\u00fcttete oder verdr\u00e4ngte Erinnerungen weckt, die man vermeiden m\u00f6chte, beispielsweise an eine Scheidung, ein Verlassenwerden oder den Verlust eines Menschen.</p><p>(1) Bundesamt f\u00fcr Justiz BJ: Zivilstand: \"Das schweizerische Recht kennt folgende Zivilst\u00e4nde: Ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, unverheiratet - in eingetragener Partnerschaft, aufgel\u00f6ste Partnerschaft: gerichtlich aufgel\u00f6ste Partnerschaft, durch Tod aufgel\u00f6ste Partnerschaft, durch Verschollenerkl\u00e4rung aufgel\u00f6ste Partnerschaft.\"</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Fragen 1 und 3: Die Rechtsordnung kn\u00fcpft nach wie vor in verschiedener Hinsicht an den Zivilstand an. Abh\u00e4ngig vom Zivilstand wird eine Person unterschiedlich behandelt, beispielweise aufgrund der gesetzlichen Vaterschaftsvermutung des Ehemannes (Art. 255 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [ZGB], SR 210) oder der Pflichtteile im Erbrecht (Art. 471 Ziff. 3 ZGB); auch im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht kommt dem Zivilstand regelm\u00e4ssig eine Bedeutung zu.</p><p>Die Aufnahme des Zivilstands im Zivilstandsregister vereinfacht im \u00dcbrigen die administrativen Abl\u00e4ufe und entlastet die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger davon, in jedem Einzelfall ihren Zivilstand nachweisen zu m\u00fcssen. Die gest\u00fctzt auf das Zivilstandsregister erstellten Zivilstandsdokumente erm\u00f6glichen es ausserdem, auch gegen\u00fcber Dritten rasch und unkompliziert sowie unter Wahrung der Rechtssicherheit den eigenen Zivilstand nachzuweisen. Dies ist insbesondere im Rechtsverkehr mit dem Ausland von Bedeutung, da die Zivilst\u00e4nde weltweit weitgehend einheitlich benutzt werden und so sichere und klare Verh\u00e4ltnisse garantiert werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Umstand, dass die Zivilst\u00e4nde im zentralen Zivilstandsregister gef\u00fchrt werden, hat f\u00fcr die betroffene Person allerdings kaum sp\u00fcrbare Auswirkungen. Namentlich ist das Zivilstandsregister kein \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliches Register, und nur ein sehr beschr\u00e4nkter Personenkreis hat Zugang zu den darin gef\u00fchrten Angaben.</p><p>Eine andere Frage ist es, unter welchen Umst\u00e4nden Beh\u00f6rden und Private verlangen k\u00f6nnen, dass eine Person selber Angaben zu ihrem Zivilstand macht. Dies kann f\u00fcr die betroffene Person im Einzelfall tats\u00e4chlich unangenehm sein. Aus diesem Grund achtet der Bund darauf, dass Angaben zum Zivilstand nur dann zu machen sind, wenn diese f\u00fcr die in Frage stehende Verwaltungshandlung tats\u00e4chlich erforderlich sind (Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit).</p><p>Schliesslich ist sich der Bundesrat bewusst, dass auch ausserhalb des Beh\u00f6rdenverkehrs h\u00e4ufig Angaben zum Zivilstand erhoben werden. Wie der Bundesrat im Bericht \"\u00dcberpr\u00fcfung der Zivilst\u00e4nde\" vom 8. Oktober 2014 in Erf\u00fcllung des Postulats 12.3058 (Hodgers, Pr\u00fcfung einer m\u00f6glichen \u00c4nderung der Zivilstandsbezeichnungen) sowie k\u00fcrzlich in der Antwort zur Interpellation 21.4560 (Grin, Zivilstand. Status \"geschieden\" ersetzen) ausf\u00fchrlich dargelegt hat, ist die Information \u00fcber den Zivilstand f\u00fcr private Dritte in aller Regel nicht von Bedeutung. Es ist deshalb an der betroffenen Person zu entscheiden, ob sie diese Information preisgeben will oder nicht.</p><p>Ob die betreffenden Daten von Dritten \u00fcberhaupt erhoben und gespeichert werden d\u00fcrfen, beurteilt sich im \u00dcbrigen nach den Vorgaben des Datenschutzrechts. Mit der am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedeten Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber den Datenschutz (DSG; BBl 2020 7639) wurden die Rechte der Personen, deren Daten bearbeitet werden, weiter gest\u00e4rkt. Die Datenbearbeitung muss verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein, und jede Privatperson oder Unternehmung, die den Zivilstand einer Person erfahren m\u00f6chte, muss die betroffene Person aktiv \u00fcber den Zweck der Datenbearbeitung informieren. Damit wird die betroffene Person \u00fcber die Datenbeschaffung in Kenntnis gesetzt und kann sich dieser allenfalls widersetzen.</p><p>Frage 2: Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 21.4560 (Grin, Zivilstand. Status \"geschieden\" ersetzen) ausgef\u00fchrt hat, kommt dem Zivilstand \"geschieden\" insbesondere im Sozialversicherungsrecht nach wie vor eine rechtliche Bedeutung zu.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Hurni Baptiste","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1701961429000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108540833)\/","SubmissionDate":"\/Date(1646265600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht"}}