{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223083,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223083,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3083","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mediatisierung von Strafverfahren. Der Schutz der Pers\u00f6nlichkeit der Opfer muss Vorrang haben. Das Recht auf ein Verfahren hinter verschlossenen T\u00fcren und unter Ausschluss der Medien muss gew\u00e4hrleistet sein","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den Opfern in Strafverfahren das Recht auf den Schutz ihrer Pers\u00f6nlichkeit zu gew\u00e4hrleisten, indem er insbesondere allen Personen, deren k\u00f6rperliche, physische oder sexuelle Integrit\u00e4t verletzt wurde, das Recht einr\u00e4umt, auf einfaches Gesuch hin ein Verfahren hinter verschlossenen T\u00fcren und unter Ausschluss der Medien von den Verhandlungen zu erhalten.</p>","ReasonText":"<p>Die Strafprozessordnung (Art. 70 und 72) sieht vor, dass der oder die Vorsitzende des Gerichts die \u00d6ffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ganz oder teilweise ausschliessen kann, wenn schutzw\u00fcrdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern. In einem solchen Fall k\u00f6nnen auch die Medien ausgeschlossen werden.</p><p>In F\u00e4llen von geschlechtsspezifischer Gewalt und jeglicher Verletzung der k\u00f6rperlichen, psychischen oder sexuellen Integrit\u00e4t schadet die Berichterstattung in den Medien den Opfern nachhaltig. Die Verbreitung der intimen und dem\u00fctigenden Details durch die Gerichtsberichterstattung und die sozialen Medien verletzen sie und setzen ihnen zu, da sie so st\u00e4ndig mit Hinweisen auf traumatische Erlebnisse konfrontiert sind und auch Familienangeh\u00f6rige und der Kollegen- und Bekanntenkreis Kenntnis von diesen Informationen erhalten. </p><p>Um eine sekund\u00e4re Viktimisierung in jeder Phase des Verfahrens, auch bei Entscheidungen \u00fcber die Zulassung der Medien, zu vermeiden, muss daher der Schutz der Intimsph\u00e4re der Opfer Vorrang haben. Dies ist auch die Empfehlung des Europarats aus dem Jahr 2006 (Rec(2006)8) und die Forderung der Istanbul-Konvention, die in der Schweiz seit 2018 in Kraft ist.</p><p>Dass der Gew\u00e4hrleistung des Opferschutzes zusehends mehr Bedeutung zukommt, ist auf die Ausbreitung der sozialen Medien und auf die Suchmaschinen, die stetig besser werden, zur\u00fcckzuf\u00fchren, denn diese verkn\u00fcpfen voneinander unabh\u00e4ngige Daten und Informationen automatisch miteinander, so dass nicht nur die Beschuldigten oder Verurteilten, sondern auch die Opfer immer \u00f6fter und schneller identifiziert werden k\u00f6nnen, was sehr schwerwiegende und langfristige Folgen haben kann.</p><p>Es gibt Opfer, die wegen der Stigmatisierung und Dem\u00fctigung, der sie w\u00e4hrend des Gerichtsverfahrens ausgesetzt sind, ein Strafverfahren nicht weiterf\u00fchren. Ebenso gravierend ist die abschreckende Wirkung, die dies auf andere Opfer hat: Laut einer Studie von GFS Bern von 2019 zur sexuellen Bel\u00e4stigung und sexuelle Gewalt an Frauen haben 22 Prozent der Frauen in der Schweiz strafrechtlich relevante sexuelle \u00dcbergriffe erlebt, aber nur 12 Prozent dieser Frauen haben eine Meldung an die Polizei gemacht und nur 8 Prozent haben Anzeige erstattet. Mehr als zwei Drittel der Opfer nannten als Gr\u00fcnde Scham und die Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird, beides Auswirkungen der Mediatisierung.</p><p>Zudem kann das mediale Echo zu einem Verfahren ein wichtiger mildernder Faktor zugunsten der verurteilten Gewaltt\u00e4terinnen und Gewaltt\u00e4ter sein. Dadurch wird das Gef\u00fchl der Ungerechtigkeit und der Dem\u00fctigung der Opfer weiter verst\u00e4rkt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach dem geltenden Recht kann das Gericht die \u00d6ffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ganz oder teilweise ausschliessen, wenn schutzw\u00fcrdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern (Art. 70 Abs. 1 Bst. b der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 [SR 312.0; StPO]). Das Gericht kann einen Ausschluss von Amtes wegen oder auf Antrag des Opfers anordnen. Demgegen\u00fcber verlangt die Motion, dass die \u00d6ffentlichkeit zwingend von einer Verhandlung auszuschliessen ist, wenn das Opfer dies verlangt. Diese Forderung l\u00e4sst sich nicht aus der in der Motion erw\u00e4hnten Empfehlung des Europarates und der Istanbul Konvention ableiten.</p><p>Die Justiz\u00f6ffentlichkeit ist von grundlegender rechtsstaatlicher Bedeutung und stellt ein wesentliches Element der Demokratie dar. Deshalb findet sie ihre Grundlage auch nicht bloss auf Gesetzesstufe, sondern im h\u00f6herrangigen Recht von Artikel\u00a030 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung (SR 101; BV) und von Artikel\u00a06 Ziffer 1 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (SR 0.101; EMRK). Der Umstand, dass Gerichtsverhandlungen grunds\u00e4tzlich nicht hinter verschlossenen T\u00fcren stattfinden, soll zum einen den beteiligten Personen ein faires Verfahren garantieren und zum anderen der \u00d6ffentlichkeit die Kontrolle \u00fcber die T\u00e4tigkeit der Justiz erm\u00f6glichen. Wegen dieser Mehrzahl von Zwecken, denen die Justiz\u00f6ffentlichkeit dient, kann keine der am Verfahren beteiligten Personen allein \u00fcber den Anspruch auf Justiz\u00f6ffentlichkeit verf\u00fcgen. Nach geltendem Recht k\u00f6nnen deshalb weder die beschuldigte Person noch das Opfer verbindlich verlangen, die \u00d6ffentlichkeit von den Verhandlungen auszuschliessen. Vielmehr hat das Gericht bei einer Einschr\u00e4nkung der Justiz\u00f6ffentlichkeit die verschiedenen Interessen zu ber\u00fccksichtigen und gegeneinander abzuw\u00e4gen. Das Anliegen der Motion steht deshalb im Widerspruch zu den Zwecken der Justiz\u00f6ffentlichkeit.</p><p>Zu erw\u00e4hnen ist schliesslich, dass dieses Anliegen im Rahmen der laufenden, umfassenden Revision der StPO weder in der Vernehmlassung noch in den parlamentarischen Beratungen vorgebracht wurde.</p><p>Im \u00dcbrigen will auch der Bundesrat verhindern, dass Opfer durch ihre Teilnahme am Verfahren eine sekund\u00e4re Viktimisierung erleiden. Deshalb haben Bund und Kantone anl\u00e4sslich des strategischen Dialogs zur h\u00e4uslichen Gewalt vom 30. April 2021 beschlossen, die Begleitung von Opfern in Strafverfahren zu st\u00e4rken. Die Kantone haben sich verpflichtet, ihre Anstrengungen fortzusetzen, damit die Opfer im Strafverfahren angemessen begleitet und unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen, insbesondere durch die Opferberatungsstellen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Gysin Greta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|1216|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1712763006927)\/","SubmissionDate":"\/Date(1646697600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Strafrecht|Menschenrechte"}}