{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223084,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223084,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3084","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ausbildung von Fachkr\u00e4ften und Massnahmen zur Vermeidung der sekund\u00e4ren Viktimisierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>- Treffen die Kantone aufgrund der Erkenntnisse, die sie aus den Vorbereitungsarbeiten f\u00fcr den Staatenbericht vom 18. Juni 2021 \u00fcber die Umsetzung der Istanbul-Konvention gewonnen haben, gen\u00fcgend Massnahmen und Vorkehrungen, damit die Opfer unabh\u00e4ngig von ihrem Wohnkanton die Rechte erhalten, die ihnen aufgrund der bestehenden Verpflichtungen und Regelungen auf Bunde- und internationaler Ebene zustehen?</p><p>- Verf\u00fcgen alle Fachkr\u00e4fte, die mit Opfern von Sexualverbrechen und h\u00e4uslicher Gewalt arbeiten, die in Anhang 1 des Berichts vom 18. Juni 2021 \u00fcber die Umsetzung der Istanbul-Konvention aufgef\u00fchrt sind, \u00fcber das entsprechende Fachwissen? Ist sichergestellt, dass sie die einschl\u00e4gigen Bestimmungen, die Verfahren, die Empfehlungen und die Massnahmen kennen, um die Rechte der Opfer zu gew\u00e4hrleisten?</p><p>- Steht dieses Fachwissen mit den Zielen und den Verpflichtungen des Bundesrates in Bezug auf die Verhinderung der sekund\u00e4ren Viktimisierung im Einklang, die in der Istanbul-Konvention und in der Empfehlung des Europarates von 2006 (Rec(2006)8) zur Opferhilfe stehen?</p><p>- Haben die Arbeiten zur \u00dcberpr\u00fcfung der Umsetzung der Istanbul-Konvention ausreichende Informationen \u00fcber die tats\u00e4chliche Umsetzung auf Bundes- und Kantonsebene der Artikel\u00a015 (Aus- und Fortbildung von Angeh\u00f6rigen bestimmter Berufsgruppen), 18 (Allgemeine Verpflichtungen zur Unterst\u00fctzung und zum Schutz) und 56 (Schutzmassnahmen) geliefert, und zwar in Bezug auf die Verhinderung der sekund\u00e4ren Viktimisierung und das Bereitstellen von entsprechendem Fachwissen? Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Arbeiten noch vertieft werden m\u00fcssen?</p><p>- Braucht es eine Anpassung des Gesetzesentwurfs, um die vom Parlament beschlossene Aufhebung der Verpflichtung der Kantone, eine aufgabenspezifische Berufsbildung anzubieten, wie sie in Artikel\u00a028b Absatz\u00a04 des Entwurfs vom 11. Oktober 2017 zur \u00c4nderung des ZGB \u00fcber die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen urspr\u00fcnglich vorgesehen war (BBl 2017 7397)?</p>","ReasonText":"<p>Die Ausbildung von Fachkr\u00e4ften, die in direktem Kontakt mit Opfern von Sexualverbrechen und h\u00e4uslicher Gewalt arbeiten, ist eine wesentliche Voraussetzung, um eine angemessene Unterst\u00fctzung und einen angemessenen Schutz zu gew\u00e4hrleisten und die verletzenden, unn\u00f6tigen und unentschuldbaren Folgen einer sekund\u00e4ren Viktimisierung von Personen zu vermeiden, die bereits Missbrauch erlitten haben und in ihrer physischen, psychischen und sexuellen Integrit\u00e4t verletzt worden sind.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellationen Seydoux-Christe 19.3710 und Fehlmann Rielle 19.3481 in Erinnerung gerufen hat, sah der Gesetzesentwurf \u00fcber die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen (BBl 2017 7397) die Pflicht der Kantone vor, f\u00fcr die Weiterbildung von Personen zu sorgen, die mit dem Schutz von Opfern von Gewalt, Bedrohung oder Nachstellungen betraut sind, indem Artikel\u00a028b Absatz\u00a04 ZGB h\u00e4tte erweitert werden sollten. In der Botschaft vom 11. Oktober 2017 wurde die Notwendigkeit anerkannt, daf\u00fcr zu sorgen, dass Personen, die mit dem Schutz und der Unterst\u00fctzung von Opfern betraut sind, und Personen, die bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei und den Gerichten arbeiten, \u00fcber die notwendigen Kenntnisse verf\u00fcgen, um ihre spezifischen Aufgaben zu erf\u00fcllen. Auch in der Vernehmlassung wurde diese Gesetzes\u00e4nderung gr\u00f6sstenteils bef\u00fcrwortet, vom Parlament wurde sie dann aber abgelehnt. In der Folge hat der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Reynard 19.4417 erneut bekr\u00e4ftigt, dass er die Ausbildung und die Sensibilisierung der Richterinnen und Richter f\u00fcr das Ph\u00e4nomen der h\u00e4uslichen Gewalt und die Unterst\u00fctzung der Opfer im Strafverfahren als zentral erachtet.</p><p>In diesen Antworten erkl\u00e4rte der Bundesrat auch, dass der erste Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention die in den Kantonen durchgef\u00fchrten Programme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung aufzeigen werde. Auf den Seiten 36 und 37 des Berichts vom 18. Juni 2021 wird jedoch nur festgehalten, dass die Kantone f\u00fcr die Aus- und Fortbildung von relevanten Berufsgruppen zust\u00e4ndig sind und dass es ein differenziertes Angebot an spezifischen Kursen gibt (mit allgemeinen Verweisen auf die Anh\u00e4nge 1 und 2, die dem Bericht des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann vom 30. April 2021 \u00fcber Aus- und Weiterbildungsangebote entnommen sind).</p><p>Unabh\u00e4ngig davon, was aus dem Bericht der Expertengruppe GREVIO hervorgeht, sind Abkl\u00e4rungen zur Beurteilung der heutigen Situation auf Bundesebene und in den einzelnen Kantonen dringend notwendig, damit die Beh\u00f6rden und die Organisationen der Zivilgesellschaft, die aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention beteiligt sind, gegebenenfalls vertiefte Studien und konkrete Vorschl\u00e4ge unterbreiten oder verlangen k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die in Artikel\u00a015 der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) verlangte Aus- und Weiterbildung von Angeh\u00f6rigen bestimmter Berufsgruppen, die mit Gewalt gegen Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt in Ber\u00fchrung kommen, liegt, wie bereits in der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Fehlmann Rielle <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214215\">21.4215</a> \"<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214215\">F\u00fcr einen angemessenen Schutz der Opfer von sexueller Gewalt</a>\" ausgef\u00fchrt, in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Die Notwendigkeit der Schulung und Sensibilisierung von Fachpersonen, die auch zur Verminderung einer sekund\u00e4ren Viktimisierung beitr\u00e4gt, ist unbestritten und wurde daher auch als Handlungsfeld 9 in die am 30. April 2021 von Bund und Kantonen im Rahmen des Strategischen Dialogs \"H\u00e4usliche Gewalt\" verabschiedeten Roadmap aufgenommen (<a href=\"https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/haeusliche-gewalt/strategischer-dialog.html\">www.bj.admin.ch</a> &gt; Gesellschaft &gt; H\u00e4usliche Gewalt &gt; Strategischer Dialog \"H\u00e4usliche Gewalt\"). Die Umsetzung dieser Massnahme wird durch das Kontaktorgan des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartements, der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und der Kantonalen Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>Wie die im Auftrag des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) verfasste Bestandesaufnahme zu Aus- und Weiterbildungsangeboten zu Gewalt gegen Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt (<a href=\"file://///parlmain.admin.ch/shares/Zentrales_Sekretariat/Bundesratsantworten/www.ebg.admin.ch\">www.ebg.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Publikationen Gewalt) zeigt, sind die Angebote dieser Aus- und Weiterbildungen in der Schweiz breit und differenziert vorhanden. Zudem unterst\u00fctzt das EBG mit den Finanzhilfen zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Gewalt gegen Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt, die seit 2021 vergeben werden, auch Projekte zur Aus- und Weiterbildung. Zudem gew\u00e4hrt das Bundesamt f\u00fcr Justiz gem\u00e4ss Artikel\u00a031 des Opferhilfegesetzes (OHG, SR 312.5) Finanzhilfen zur F\u00f6rderung der spezifischen Ausbildung des Personals von Beratungsstellen und von Personen, die mit der Opferhilfe betraut sind.</p><p>Im Rahmen der am 28. April 2021 vom Bundesrat verabschiedeten Gleichstellungsstrategie 2030 (<a href=\"https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/das-ebg/nsb-news_list.msg-id-83294.html\">www.ebg.admin.ch</a> &gt; Das EBG &gt; Themen &gt; Recht) bildet die Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt eines von vier Handlungsfeldern, welches die Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans f\u00fcr die Umsetzung der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) vorsieht. Die Arbeiten zu diesem Aktionsplan sind derzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden und unter Einbezug der Nichtregierungsorganisationen in Gang. Dabei werden u.a. verschiedene konkrete Massnahmen zur weiteren Verst\u00e4rkung der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen gepr\u00fcft. Die Verabschiedung dieses Nationalen Aktionsplans durch den Bundesrat ist f\u00fcr Juni 2022 vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat erkennt in Anbetracht der bestehenden Angebote und der aktuell laufenden Massnahmen keinen weiteren Korrektur- oder Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Gysin Greta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|32|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690500622630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1646697600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Bildung|Strafrecht"}}