{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3085","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Im Asylverfahren geschlechtsspezifische Unterschiede ber\u00fccksichtigen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>- Wie ber\u00fccksichtigt das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) - so wie es Artikel\u00a03 des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) verlangt - bei seinen Entscheiden \u00fcber die Aufnahme und die Zulassung von Migrantinnen und Migranten, \u00fcber Asylgesuche, \u00fcber Ausschaffungen oder \u00fcber R\u00fcckweisungen in angemessener Weise die Risiken und die besonderen Lebensbedingungen, die f\u00fcr Frauen und M\u00e4dchen in denjenigen L\u00e4ndern bestehen, in die sie ausgeschafft oder zur\u00fcckgewiesen w\u00fcrden?</p><p>- Nach welchen Kriterien werden die Gefahren und Risiken beurteilt in Bezug darauf, dass die Betroffenen geschlechtsspezifische Gewalt erleiden in den L\u00e4ndern, in die sie zur\u00fcckgewiesen oder ausgeschafft w\u00fcrden?  </p><p>- Welche Parameter werden ber\u00fccksichtigt bei der Beurteilung, ob ein Land auch den Frauen und M\u00e4dchen die sozio\u00f6konomischen Mindestbedingungen garantiert, die n\u00f6tig sind f\u00fcr ein sicheres Leben gem\u00e4ss den internationalen Standards und Kriterien der Organisationen und \u00dcbereinkommen, denen die Schweiz angeh\u00f6rt? </p><p>- Welches Gewicht haben die Berichte und Empfehlungen der Aussch\u00fcsse aus unabh\u00e4ngigen Expertinnen und Experten der Vereinten Nationen, anderer zwischenstaatlichen Organisationen und der international breit anerkannten Nichtregierungsorganisationen? </p><p>- Wird differenziert beurteilt, ob f\u00fcr die Frauen und M\u00e4dchen in ihren Heimatl\u00e4ndern das Risiko einer Verfolgung besteht oder ob garantiert ist, dass dort ihre grundlegenden Menschenrechte respektiert werden, und werden bei der Beurteilung die jeweiligen Migrationsrouten der Betroffenen und das Ausmass an Feindseligkeit gegen\u00fcber der westlichen Kultur und der westlichen Gesellschaft ber\u00fccksichtigt?</p>","ReasonText":"<p>In den letzten Monaten gab es im Tessin eine starke Mobilisierung daf\u00fcr, dass eine Familie als H\u00e4rtefall anerkannt wird. Die betreffende Familie, eine Mutter mit einer Tochter und einem Sohn, stammt aus dem Grenzgebiet zwischen \u00c4thiopien und Eritrea. </p><p>F\u00fcr Kopfsch\u00fctteln sorgten die wiederholt vorgetragenen Behauptungen des SEM, \u00c4thiopien sei ein sicheres Land - dies obschon namhafte Quellen in den vorangehenden Monaten immer wieder explizit darauf hingewiesen hatten, das Gegenteil sei der Fall. \u00c4thiopien ist kein sicheres Land. Es war es nicht vor 10 Jahren, als diese Familie ihr erstes Asylgesuch einreichte, und es ist es erst recht nicht heute, vor allem nicht f\u00fcr Frauen. </p><p>Ein Dossier von Februar 2021 des Dienstes f\u00fcr Internationales des italienischen Parlaments, ein Bericht von Amnesty International von August 2021 und die Entschliessungen des Europ\u00e4ischen Parlaments vom 7. Oktober 2021 lassen keinerlei Zweifel zu dar\u00fcber: \"dass die Streitkr\u00e4fte \u00c4thiopiens, Eritreas und der Region Amhara weiterhin in grossem Umfang Frauen und M\u00e4dchen vergewaltigen oder andere Formen der sexuellen Gewalt gegen sie ver\u00fcben und zudem Morddrohungen aussprechen und auf Beleidigungen auf der Grundlage der ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit und das Festhalten unter Bedingungen der sexuellen Sklaverei zur\u00fcckgreifen; dass Regierungstruppen und Beamte humanit\u00e4re Organisationen und nationale Erbringer von Gesundheitsleistungen, die \u00dcberlebende von sexueller Gewalt unterst\u00fctzen, schikaniert und bedroht haben\". </p><p>Ein Ausschuss aus Expertinnen und Experten der Vereinten Nationen hat Anfang Dezember ebenfalls darauf hingewiesen: F\u00fcr Frauen ohne sozialen und famili\u00e4ren R\u00fcckhalt sind die Risiken besonders gross, und dies trifft oft zu auf Migrantinnen, die das Land vor Jahren verlassen haben. Das EDA seinerseits weist auf das Risiko von Anschl\u00e4gen, Gewalt und Feindseligkeiten hin gegen\u00fcber Personen, die aus westlichen L\u00e4ndern kommen, und es r\u00e4t von Reisen in bestimmte Gebiete ab, darunter genau die Region entlang der Grenze zu Eritrea. </p><p>Die Vorgehensweise und die Kriterien zur Beurteilung der Lebensbedingungen und der Sicherheitslage in den Heimatl\u00e4ndern der asylsuchenden Frauen und M\u00e4dchen oder in den L\u00e4ndern, in die sie ausgeschafft oder zur\u00fcckgewiesen w\u00fcrden, werfen Fragen auf, auch wenn man sich vom konkreten Einzelfall l\u00f6st. Und ein solches Vorgehen w\u00fcrde im Widerspruch stehen sowohl zu Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 AsylG als auch zur Aussenpolitik des Bundes. Denn diese anerkennt die Bedeutung des Handelns zum Schutz der Frauen und M\u00e4dchen und zur Erm\u00f6glichung ihrer Selbstbestimmung, was sich auch an den umfassenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz zeigt, die auch im Bericht von 2019 zur Umsetzung von Beijing + 25 aufgelistet sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bei der Pr\u00fcfung der Asylgesuche von Frauen und M\u00e4dchen pr\u00fcft das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM), ob die Vorbringen eine geschlechtsspezifische Verfolgung und/oder Diskriminierung im Sinne von Artikel\u00a03 Abs\u00e4tze 1 und 2 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) darstellen und ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft allesamt erf\u00fcllt sind. Zu diesem Zweck nimmt das SEM eine individuelle Pr\u00fcfung des Gesuchs unter Ber\u00fccksichtigung der Situation im Herkunftsland vor. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Achtung der Grundrechte von Frauen gelegt. Wird ein Asylgesuch abgelehnt, pr\u00fcft das SEM, ob dem Wegweisungsvollzug allf\u00e4llige Hindernisse entgegenstehen. Dabei ber\u00fccksichtigt es die spezifische Situation, denen sich Frauen und M\u00e4dchen bei einer R\u00fcckkehr gegen\u00fcbersehen k\u00f6nnen.</p><p>2. Bei der Bearbeitung von Gesuchen, die Elemente von geschlechtsspezifischer Gewalt aufweisen, wendet das SEM die allgemeinen Kriterien f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Zul\u00e4ssigkeit, Zumutbarkeit und Durchf\u00fchrbarkeit des Wegweisungsvollzugs an. Unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit pr\u00fcft das SEM insbesondere, ob die betroffene Person durch ihre R\u00fcckkehr in den Heimat- oder Herkunftsstaat konkret gef\u00e4hrdet w\u00e4re und ob aufgrund von Umst\u00e4nden, die eng mit der Person zusammenh\u00e4ngen, der Wegweisungsvollzug eine Gef\u00e4hrdung mit sich bringen w\u00fcrde.</p><p>3. Das SEM tr\u00e4gt Informationen zu den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden zusammen und analysiert diese. Die erhobenen Daten umfassen auch Informationen, die sich spezifisch auf die Situation von Frauen und M\u00e4dchen beziehen. Auf dieser Grundlage beurteilt das SEM, ob die Umst\u00e4nde im Heimatland darauf hinweisen, dass sich die betroffenen Frauen und M\u00e4dchen nach der R\u00fcckkehr nicht in einer existenzbedrohenden Situation wiederfinden.</p><p>4. Das SEM hat Kenntnis von den Publikationen der von der Interpellantin genannten Organisationen. Es ber\u00fccksichtigt diese im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags um sicherzustellen, dass die Asylgesuche von Frauen und M\u00e4dchen in Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz behandelt werden.</p><p>5. S\u00e4mtliche Asylgesuche, die mit geschlechtsspezifischer Verfolgung oder der Angst davor begr\u00fcndet sind, werden individuell gepr\u00fcft, damit bestimmt werden kann, ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft erf\u00fcllt sind. Die Beurteilungskriterien sind bei allen Frauen und M\u00e4dchen gleich, unabh\u00e4ngig von ihrer Herkunft, von der jeweiligen Migrationsroute oder vom Ausmass an Feindseligkeit gegen\u00fcber der westlichen Gesellschaft. Die Folgen, die der Aufenthalt von Frauen und M\u00e4dchen in einem westlichen Land nach sich ziehen kann, oder die besonderen Umst\u00e4nde, die ihren Migrationsweg bestimmen, sind Elemente, die das SEM bei der Pr\u00fcfung des Asylgesuchs und des Wegweisungsvollzugs ber\u00fccksichtigen kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1651622400000)\/","SubmittedBy":"Gysin Greta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1236|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690500641487)\/","SubmissionDate":"\/Date(1646697600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Menschenrechte|Migration"}}