{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223120,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223120,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3120","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Hof\u00fcbergaben. Welche Massnahmen werden ergriffen, um einen massiven R\u00fcckgang der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe zu vermeiden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz gibt es beinahe 50 000 landwirtschaftliche Betriebe. Trotz Agrarpolitiken und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Familienbetriebe beg\u00fcnstigen, sinkt die Zahl dieser Betriebe weiterhin Jahr f\u00fcr Jahr.</p><p>Gem\u00e4ss den j\u00fcngsten Statistiken von Agristat kann diese Entwicklung durch Faktoren erkl\u00e4rt werden, die im Laufe der letzten 20 Jahre \u00fcberraschend konstant geblieben sind. Der Strukturwandel unterscheidet sich jedoch von Kanton zu Kanton stark. W\u00e4hrend im Wallis im Laufe der letzten 20 Jahre jedes Jahr 3,5 Prozent der Betriebe verschwunden sind, wurde im Jura j\u00e4hrlich nur 1 Prozent aller H\u00f6fe aufgegeben.</p><p>Die relative Stabilit\u00e4t dieser Entwicklung ist jedoch gef\u00e4hrdet. Bei Beobachtung der Statistiken von Agristat wird klar, dass das Durchschnittsalter der Betriebsleiterinnen und -leiter stark steigt. Wie auch in anderen Wirtschaftszweigen ist die Altersstruktur in der Landwirtschaft stark von den Babyboomern, geboren w\u00e4hrend der 1950er- und 1960er-Jahre, gepr\u00e4gt. So waren 2020 nahezu 25 Prozent aller Leiterinnen und Leiter eines landwirtschaftlichen Betriebs 60 Jahre alt oder \u00e4lter. Insgesamt waren 45 Prozent bereits \u00fcber 55 Jahre alt. Man kann sich daher unschwer vorstellen, dass es bei Hof\u00fcbergaben fr\u00fcher oder sp\u00e4ter zu Problemen kommen wird.</p><p>Viele H\u00f6fe bleiben in der Schweiz in der Familie. Diese Form der Hof\u00fcbergabe wird durch das Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bundesrecht (BGBB) erleichtert und ist erw\u00fcnscht, damit landwirtschaftliche Betriebe im Familienbesitz bleiben und nicht zu gross werden. Es ist heutzutage jedoch keine Seltenheit mehr, dass externe Personen am Verkauf eines Betriebs Interesse zeigen. Diese Form der Hof\u00fcbernahme ist mit beachtlichen H\u00fcrden verbunden, insbesondere finanzieller Natur, denn bei ausserfamili\u00e4ren Hof\u00fcbergaben wird der Ertragswert nicht als Berechnungsgrundlage f\u00fcr den Verkaufspreis verwendet. Die Differenzierung der Verkaufspreise ist zu begr\u00fcssen, weil der Kaufbetrag dem wirklichen Wert der G\u00fcter entspricht, der Verk\u00e4uferin oder dem Verk\u00e4ufer im Pensionsalter meist eine annehmbare soziale Lage garantiert wird und die kantonalen Verwaltungen \u00fcberpr\u00fcfen, dass die H\u00f6chstpreise nicht \u00fcberschritten werden. Sie ist aber h\u00e4ufig auch ein Hindernis. Junge Landwirtinnen und Landwirte verf\u00fcgen oft nicht \u00fcber die n\u00f6tigen finanziellen Mittel, um ausserhalb der Familie einen Betrieb zu erwerben. Aufgrund dieser Tatsache und der immer \u00e4lteren Betriebsleiterinnen und -leiter besteht das grosse Risiko, dass es im n\u00e4chsten Jahrzehnt zu einer heftigen Beschleunigung des Strukturwandels kommt. Betriebe mit einer Gr\u00f6sse von mehr als 30 Hektaren werden immer zahlreicher. Die \u00dcbernahme solcher Betriebe durch eine junge Person wird bloss noch schwieriger, da der finanzielle Aufwand proportional zur Gr\u00f6sse des Verkaufsgegenstandes zunimmt. Es besteht ausserdem das Risiko, dass Betriebe aufgegeben oder aufgeteilt werden. </p><p>Vor dem Hintergrund dieser Informationen ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Teilt der Bundesrat diese Analyse und hat er Massnahmen vorzuschlagen, um einen stark beschleunigten Strukturwandel zu vermeiden? Falls ja, was f\u00fcr Massnahmen?</p><p>2. Bei ausserfamili\u00e4ren Hof\u00fcbergaben ist der Verkauf eines Betriebs zum Verkehrswert gesellschaftlich erw\u00fcnscht. Werden daher Finanzierungsm\u00f6glichkeiten in Betracht gezogen?</p><p>3. K\u00f6nnte das Zur\u00fcckgreifen auf eine der vier B\u00fcrgschaftsgenossenschaften wie bei KMU eine m\u00f6gliche L\u00f6sung sein, zuz\u00fcglich zur schweizerischen b\u00e4uerlichen B\u00fcrgschaftsgenossenschaft, welche bereits in diesem Bereich t\u00e4tig ist?</p><p>4. Falls ja, kann der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen angeben, die f\u00fcr diese Finanzierungsm\u00f6glichkeit ge\u00e4ndert werden m\u00fcssten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wie in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+; BBl 2020 3955) festgehalten, verlangsamte sich der Strukturwandel in den letzten Jahren. Gegen\u00fcber den europ\u00e4ischen Nachbarl\u00e4ndern verl\u00e4uft der Strukturwandel in der Schweiz langsamer (Agroscope Science Nr. 88/2020). Der Strukturwandel war in der Schweiz in den Jahren 1996-2001 am h\u00f6chsten und pendelte sich dann mit einem R\u00fcckgang an Betrieben von zwischen von 1,5\u00a0Prozent bis 2,5\u00a0Prozent pro Jahr ein. Die zunehmende Betriebsgr\u00f6sse hatte einen positiven Einfluss auf die Einkommensentwicklung der Landwirtschaft. Wegen der bestehenden Alterstruktur und der Altersgrenze f\u00fcr den Bezug der Direktzahlungen ist in den n\u00e4chsten Jahren mit vermehrten Betriebs\u00fcbergaben zu rechnen. Dies muss jedoch nicht zu mehr Betriebsaufgaben f\u00fchren. W\u00fcrden sie etwas ansteigen, k\u00f6nnen sie weiterhin vorwiegend im Rahmen des Generationenwechsels erfolgen. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die bestehenden agrarpolitischen Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten ausreichen, um den Strukturwandel solzialvertr\u00e4glich abzufedern.</p><p>2. Der Verkauf landwirtschaftlicher Grundst\u00fccke und Gewerbe ausserhalb der Familie erfolgt zum Verkehrswert. Diese Bestimmung ist in der in der Bundesverfassung festgehaltenen Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV, SR 101) und der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) begr\u00fcndet. Da in der Schweiz der Marktwert eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundst\u00fccks dessen Ertragswert um ein Vielfaches \u00fcbersteigt, schl\u00e4gt der Bundesrat im Rahmen der AP 22+ vor, den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundst\u00fccken mit Investitionskrediten zu unterst\u00fctzen. Zusammen mit der Starthilfe w\u00fcrden den Landwirtinnen und Landwirten damit neben den minimal n\u00f6tigen Eigenmitteln und einer \u00fcblichen Bankfinanzierung gen\u00fcgend zus\u00e4tzliche Mittel f\u00fcr den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundst\u00fccken zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>Das Parlament hat in der Fr\u00fchlingssession 2021 beschlossen, die AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht zur k\u00fcnftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorgelegt hat (vgl. Postulat 20.3931 bzw. 21.3015). Der Bundesrat wird den Postulatsbericht bis voraussichtlich Mitte 2022 verabschieden.</p><p>3. Die im Rahmen des Bundesgesetzes \u00fcber die Finanzhilfen an B\u00fcrgschaftsorganisationen f\u00fcr KMU (SR 951.25) anerkannten B\u00fcrgschaftsorganisationen k\u00f6nnen Bankkredite branchenunabh\u00e4ngig verb\u00fcrgen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 der Verordnung \u00fcber die Finanzhilfen an B\u00fcrgschaftsorganisationen f\u00fcr KMU ist - im Einklang mit dem Subventionsgesetzt (SuG, SR 616.1) - allerdings die Gew\u00e4hrung von B\u00fcrgschaften an Landwirtschaftsbetriebe ausgeschlossen. Dies, weil Landwirtschaftsbetriebe gest\u00fctzt auf das Landwirtschaftsgesetz (LwG, SR 910.1) bereits Investitionskredite und Strukturverbesserungsbeitr\u00e4ge beantragen k\u00f6nnen. Die caisse agricole suisse de garantie financi\u00e8re ist eine privatrechtliche Genossenschaft und nicht als KMU- B\u00fcrgschaftsgenossenschaft anerkannt. Die Genossenschaft wird vom Bund nicht mit Finanzhilfen unterst\u00fctzt. Die staatliche Finanzierungsm\u00f6glichkeit mit zinslosen Investitionskrediten, wie mit der AP22+ vorgeschlagen, und Hypotheken der Banken ist f\u00fcr die Landwirtschaft vorteilhafter als die Absicherung von Bankkrediten \u00fcber kostenpflichtige KMU-B\u00fcrgschaften. Diese Finanzierungsinstrumente w\u00e4ren ausreichend, um den Finanzbedarf der Landwirtschaft abzudecken.</p><p>4. Es ist nicht sinnvoll, unternehmerische Vorhaben erstens \u00fcber staatliche Investitionskredite und Strukturverbesserungsbeitr\u00e4ge und zweitens \u00fcber subventionierte B\u00fcrgschaften zu unterst\u00fctzen. Dar\u00fcber hinaus w\u00e4re dies nicht mit dem Subventionsgesetz vereinbar. Wenn man den Landwirtschaftsbetrieben Zugang zum B\u00fcrgschaftswesen f\u00fcr KMU gew\u00e4hren m\u00f6chte, w\u00e4ren daher einerseits im Landwirtschaftsrecht Einschr\u00e4nkungen im Bereich der Strukturverbesserungen zu pr\u00fcfen und anderseits Artikel\u00a03 (Ausschluss von Landwirtschaftsbetrieben) der Verordnung \u00fcber die Finanzhilfen an B\u00fcrgschaftsorganisationen f\u00fcr KMU anzupassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Juillard Charles","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1654041600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690500564330)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647216000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}