{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223138,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223138,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3138","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Werden ukrainische Fl\u00fcchtlinge auf dem Arbeitsmarkt demn\u00e4chst f\u00fcr Lohndumping und zum Ersatz einheimischer Arbeitskr\u00e4fte eingesetzt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Viele ukrainische Fl\u00fcchtlinge erreichen jetzt auch die Schweiz, im Moment vor allem Frauen, Kinder und \u00e4ltere Menschen. Die Solidarit\u00e4t ihnen gegen\u00fcber ist zu Recht gross. Es handelt sich ja auch nicht um Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten, sondern um Personen, die vor einem Krieg gefl\u00fcchtet sind und die nicht im Traum daran gedacht h\u00e4tten, ihr Land zu verlassen, wenn Russland nicht seinen milit\u00e4rischen Angriff gestartet h\u00e4tte. </p><p>Der vom Bundesrat gew\u00e4hrte Status S erm\u00f6glicht die Einschulung der Kinder (was im \u00dcbrigen schon von der Bundesverfassung vorgesehen ist, und zwar unabh\u00e4ngig vom Aufenthaltsstatus) und die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit. </p><p>Doch in diesem Zusammenhang lassen die Aussagen aufhorchen, die der Vorstand von Economiesuisse in den letzten Tagen gemacht hat. Dort scheint man die Ankunft ukrainischer Fl\u00fcchtlinge \u00fcberschw\u00e4nglich zu begr\u00fcssen, denn laut Economiesuisse k\u00f6nnten diese dem angeblichen Fachkr\u00e4ftemangel in der Schweiz abhelfen. </p><p>Solche \u00c4usserungen lassen den Verdacht aufkommen, dass die wahren Absichten nicht ganz so lauter sind, dass es n\u00e4mlich darum geht, ukrainische Fl\u00fcchtlinge anstelle von Schweizerinnen und Schweizern einzustellen, und all das unter dem Deckmantel der Solidarit\u00e4t. </p><p>Die Pr\u00e4senz der Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz muss zeitlich begrenzt sein und darf nicht zu einer dauerhaften Immigration werden. Asyl bedeutet ja Schutz, nicht Immigration. </p><p>Ich frage den Bundesrat: </p><p>- Hat er die Absicht, \u00fcber seine Beh\u00f6rden dar\u00fcber zu wachen, dass sich die angebliche Solidarit\u00e4t nicht zu Formen des Missbrauchs entwickelt (Ersatz einheimischer Arbeitskr\u00e4fte, Lohndumping)? </p><p>- Wie sch\u00e4tzt er das in der vorangehenden Frage genannte Risiko ein? </p><p>- Was gedenkt er zu unternehmen, um zu verhindern, dass die M\u00f6glichkeit zur Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit zu einem Fehlanreiz wird, der die ukrainischen Fl\u00fcchtlinge davon abh\u00e4lt, in ihr Land zur\u00fcckzukehren, sobald der Konflikt (hoffentlich m\u00f6glichst schnell) beendet ist? </p><p>- Wie pr\u00e4sentiert sich die Situation in Bezug auf das Missbrauchspotenzial im Asylbereich mit Blick darauf, dass unberechtigte Personen versuchen k\u00f6nnten, vom Krieg in der Ukraine zu profitieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Erteilung des Schutzstatus S an Schutzsuchende erm\u00f6glicht es, schnell und unb\u00fcrokratisch ihren Aufenthalt in der Schweiz zu regeln. Damit einher geht ein erleichterter Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt ohne Wartefrist; dies um eine m\u00f6glichst rasche finanzielle Unabh\u00e4ngigkeit der Schutzsuchenden zu gew\u00e4hrleisten. Die Aufnahme einer unselbst\u00e4ndigen oder selbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit von Personen mit Schutzstatus S ist jedoch bewilligungspflichtig, ebenso wie der Stellenwechsel. Mit Blick auf die Schutzsuchenden, aber auch mit Blick auf die inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte, gilt es, Missbr\u00e4uche zu verhindern. Zum Schutz vor Missbrauch sowie Lohn- und Sozialdumping m\u00fcssen die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden entsprechend vor der Aufnahme einer unselbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit die Lohn- und Arbeitsbedingungen pr\u00fcfen. Diese m\u00fcssen orts-, berufs- und branchen\u00fcblich sein (Artikel\u00a022 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes; AIG; SR 142.20). Um einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen zu k\u00f6nnen, muss der Gesuchsteller \u00fcber eine ausreichende, eigenst\u00e4ndige Existenzgrundlage verf\u00fcgen und auch die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erf\u00fcllen (Artikel\u00a019 Buchstabe\u00a0b und c AIG und Art. 53 Absatz\u00a02 Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit VZAE). Im Nachgang zur Bewilligungserteilung erfolgt die regul\u00e4re Arbeitsmarktkontrolle durch die parit\u00e4tischen und tripartiten Kommissionen der Sozialpartner und Kantone.</p><p>Im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretariats f\u00fcr Migration SEM findet ein regelm\u00e4ssiger Austausch zwischen den verschiedenen Bundesstellen (Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO, Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation SBFI), den Kantonen und den Sozialpartnern zum Arbeitsmarktzugang von Schutzsuchenden statt, um die unterschiedlichen Massnahmen zu koordinieren und praktische Fragen zu bearbeiten.</p><p>2. Die Bewilligungspflicht und die nachgelagerten Arbeitsmarktkontrollen erm\u00f6glichen einen ad\u00e4quaten Schutz vor Missbrauch sowie Lohn- und Sozialdumping. Ausserdem werden die Schutzsuchenden aus der Ukraine gezielt \u00fcber das Thema Arbeitsausbeutung informiert.</p><p>3. Beim Schutzstatus S handelt es sich um eine r\u00fcckkehrorientierte Aufenthaltsregelung. Der Ausweis S ist auf ein Jahr befristet, kann aber verl\u00e4ngert werden. Mit Aufhebung oder Beendigung des Schutzstatus S gehen grunds\u00e4tzlich sowohl die Aufenthaltsregelung als auch die Aufhebung der Bewilligung zur Erwerbst\u00e4tigkeit einher. Ohne weitere Aufenthaltsregelung m\u00fcssen die betroffenen Personen die Schweiz verlassen. Eine weitere Zulassung zum Aufenthalt mit Erwerbst\u00e4tigkeit w\u00fcrde gem\u00e4ss den regul\u00e4ren Zulassungsbedingungen des AIG (Artikel\u00a018-26a AIG) erfolgen.</p><p>4. Bei jedem Gesuch um vor\u00fcbergehende Schutzgew\u00e4hrung wird individuell gepr\u00fcft, ob die Zugeh\u00f6rigkeit zu den Personenkategorien gem\u00e4ss Allgemeinverf\u00fcgung zur Gew\u00e4hrung des vor\u00fcbergehenden Schutzes im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (BBI 2022 586) gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, wird der vor\u00fcbergehende Schutz verweigert und die Person muss die Schweiz wieder verlassen, sofern der Vollzug der Wegweisung zul\u00e4ssig, zumutbar und m\u00f6glich ist. Ausserdem \u00fcberpr\u00fcft das SEM mit Spezialistinnen und Spezialisten des Bundesamts f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit die Echtheit der Reisedokumente. Das SEM hat seit der Aktivierung des Schutzstatus S im M\u00e4rz 2022 (bis Ende April 2022) rund 0,2\u00a0Prozent der Gesuche um Gew\u00e4hrung des Schutzstatus S abgelehnt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690501430973)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647388800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}