{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223153,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223153,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3153","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Errichtung eines souver\u00e4nen Staatsfonds","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen vom Bundeshaushalt unabh\u00e4ngigen gemeinwohl- und ertragsorientierten Staatsfond einzurichten.</p><p>Der Staatsfond erh\u00e4lt seine finanzielle Grundausstattung durch die Auslagerung eines zu bestimmenden Teils der W\u00e4hrungsreserven der Schweizerischen Nationalbank. Die SNB erh\u00e4lt im Gegenzug Obligationen des Staatsfonds in gleicher H\u00f6he als Sicherheit.</p><p>Allf\u00e4llige Gewinne dieses Staatsfonds werden zwischen Bund und Kantonen nach dem gleichen Verteilschl\u00fcssel verteilt wie die Nationalbankgewinne.</p><p>Die Gewinnanteile des Bundes an den Ertr\u00e4gen dieses Staatsfonds k\u00f6nnen wie folgt verwendet werden:</p><p>1. \u00dcbernahme von Beteiligungen mittels Eigenkapitalerh\u00f6hungen an systemrelevanten Unternehmen in der Schweiz (insbesondere KMU), die in akute Gefahr geraten von ausl\u00e4ndischen Unternehmen, insbesondere von Staatsunternehmen \u00fcbernommen zu werden.</p><p>2. \u00dcbernahme von strategischen Sachwerten, insbesondere auch von Infrastrukturen, Immobilien, Patenten oder spezifischen Mobilien um den Erhalt und die Funktionsf\u00e4higkeit von unverzichtbaren und nachweislich erfolgreichen Wirtschaftszweigen sicherzustellen.</p><p>3. Finanzierung von Investitionsprogrammen zur Konjunkturbelebung und zur Sicherstellung der Standortvorteile der Schweiz, insbesondere der Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Datennetze, Gesundheitswesen, Produktion und Tourismus sowie Bildung und Forschung.</p><p>Der Fonds untersteht der Aufsicht des Bundesrates, handelt jedoch politisch unabh\u00e4ngig. Ebenso bestimmt der Bundesrat den Leistungsauftrag und die strategischen Ziele. Der Bundesrat soll zudem den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten j\u00e4hrlich \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des Fonds Bericht erstatten.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweizerische Nationalbank verf\u00fcgt gegenw\u00e4rtig \u00fcber W\u00e4hrungsreserven von \u00fcber einer Billion</p><p>Franken. Von diesen W\u00e4hrungsreserven legt die SNB gegenw\u00e4rtig fast 200 Milliarden Franken in ausl\u00e4ndischen Aktien an.</p><p>Abgesehen von den Schwankungs- und Reputationsrisiken dieser Anlagen, welche f\u00fcr die SNB</p><p>problematisch werden k\u00f6nnen, ist es auch nicht die Aufgabe der SNB das Schweizerische Volksverm\u00f6gen im Ausland anzulegen.</p><p>Zentrale Aufgabe der SNB ist es f\u00fcr W\u00e4hrungsstabilit\u00e4t und Preisstabilit\u00e4t zu sorgen. Die SNB ist weder eine Verm\u00f6gensverwalterin noch ein Investor in ausl\u00e4ndische Unternehmen. Die Anlage von grossen Teilen ihrer W\u00e4hrungsreserven in ausl\u00e4ndische Aktien macht die SNB auf Dauer angreifbar.</p><p>Ein Souver\u00e4ner Staatsfonds k\u00f6nnte einen Teil dieser W\u00e4hrungsreserven wie die Beispiele des norwegischen Staatsfonds oder des Staatsfond von Singapur zeigen, vorteilhafter, strategischer und unabh\u00e4ngiger anlegen.</p><p>Die SNB w\u00e4re von dieser Aufgabe zumindest teilweise entbunden.</p><p>Ausl\u00e4ndische Staatsfonds (in Norwegen und Singapur) zeigen seit Jahrzehnten, dass diese Staatsfonds sehr wohl zum Wohle ihrer L\u00e4nder mit einem strategischen Ansatz, mit hervorragender Governance und gen\u00fcgend Transparenz dieser Aufgabe nachkommen k\u00f6nnen. Es ist nicht einzusehen, wieso dies nicht auch in der Schweiz m\u00f6glich sein soll.</p><p>Die Ertr\u00e4ge k\u00f6nnten analog der Aussch\u00fcttung der SNB verteilt werden. Die Rechte der Kantone und des</p><p>Bundes w\u00fcrden nicht tangiert. Die Ertr\u00e4ge des Bundes k\u00f6nnten zielgerichtet in der Schweiz investiert</p><p>werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die von der Motion geforderte Auslagerung eines Teils der W\u00e4hrungsreserven in einen Staatsfonds w\u00e4re ein Eingriff in die verfassungsrechtliche Unabh\u00e4ngigkeit der SNB und w\u00fcrde ihren geldpolitischen Handlungsspielraum einschr\u00e4nken. Die W\u00e4hrungsreserven der SNB stehen in direktem Bezug zu ihrer Geldpolitik. Die starke Zunahme der W\u00e4hrungsreserven und der Bilanz \u00fcber die vergangenen Jahre war massgeblich durch die umfangreichen Devisenk\u00e4ufe bedingt, die die SNB t\u00e4tigte, um eine \u00fcberm\u00e4ssige Aufwertung des Frankens und die damit verbundene Deflationsgefahr zu bek\u00e4mpfen. F\u00fcr die Umsetzung der Geldpolitik ist es notwendig, dass die SNB \u00fcber ihre W\u00e4hrungsreserven uneingeschr\u00e4nkt verf\u00fcgen und diese, je nach geldpolitischer Erfordernis, weiter erh\u00f6hen oder auch reduzieren kann. Der Handlungsspielraum der SNB w\u00e4re eingeschr\u00e4nkt, wenn ein Teil der W\u00e4hrungsreserven ausgelagert und durch eine unbefristete und damit illiquide Forderung gegen\u00fcber einem Fonds ersetzt w\u00fcrde.</p><p>Ein aus SNB-W\u00e4hrungsreserven gespeister Staatsfonds br\u00e4chte dar\u00fcber hinaus in Bezug auf die Anlagepolitik und die Anlageperformance gegen\u00fcber dem heutigen System kaum Vorteile. Die SNB legt bereits heute ihre Devisenanlagen professionell an und richtet ihre Anlagepolitik auf eine hohe Liquidit\u00e4t und eine breite Diversifikation aus. Der Staatsfonds d\u00fcrfte die ausgelagerten Devisenanlagen weder absichern noch in Franken wechseln, weil dies den Franken unter zus\u00e4tzlichen Aufwertungsdruck setzen und die Geldpolitik unterminieren w\u00fcrde. Auch die Verwendung der Ertr\u00e4ge im Inland w\u00fcrde deren Umtausch in Franken voraussetzen und entsprechenden Aufwertungsdruck erzeugen. Im Staatsfonds-Modell w\u00e4ren die Aktiven somit denselben Wechselkursrisiken ausgesetzt wie die W\u00e4hrungsreserven der SNB. W\u00fcrde der Fonds versuchen, das Ertragspotenzial zu steigern, z.B. durch einen im Vergleich zur SNB h\u00f6heren Anteil an Aktien, ginge dies mit h\u00f6heren Risiken einher.</p><p>Unklar ist auch, was im Falle eines Anlageverlusts auf den Aktiven des Staatsfonds passieren w\u00fcrde. Entweder m\u00fcsste der Staatsfonds von Beginn an mit zus\u00e4tzlichem Eigenkapital ausgestaltet werden, das solche Verluste absorbieren k\u00f6nnte, oder die SNB m\u00fcsste im Falle einer \u00dcberschuldung einen Teil ihrer Forderung gegen\u00fcber dem Staatsfonds abschreiben, womit das Anlagerisiko weiterhin bei der SNB liegen w\u00fcrde. Eine Ausstattung mit Eigenkapital aus Bundesmitteln w\u00fcrde als Investitionsausgabe den Bundeshaushalt belasten und w\u00e4re unter der geltenden Schuldenbremse nur m\u00f6glich, wenn im gleichen Umfang Einsparungen vorgenommen oder Mehreinnahmen geschaffen w\u00fcrden. Dies ist angesichts der Gr\u00f6sse des Fonds und des damit verbundenen Eigenkapitalbedarfs in H\u00f6he von mehreren Milliarden nicht realistisch.</p><p>Zudem reduziert die Verschiebung eines Teils der W\u00e4hrungsreserven und somit der aus ihnen resultierenden Ertr\u00e4ge von der SNB in einen Staatsfonds das k\u00fcnftige regul\u00e4re Gewinnaussch\u00fcttungspotenzial der SNB f\u00fcr Bund und Kantone. Geringere SNB-Aussch\u00fcttungen und die beantragte Zweckbindung des Bundesanteils am Fondsgewinn w\u00fcrden den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Bundes verringern und je nach Zeitpunkt der Auslagerung der W\u00e4hrungsreserven den vorgesehenen Abbau der coronabedingten Verschuldung innert 11-13 Jahren verz\u00f6gern. Gem\u00e4ss Beschluss des Bundesrates vom Juni 2021 soll der Bundesanteil an den Zusatzaussch\u00fcttungen der SNB von aktuell maximal 1,3 Milliarden Franken pro Jahr f\u00fcr den Abbau der coronabedingten Verschuldung verwendet werden (siehe Botschaft des Bundesrates vom 18. M\u00e4rz 2022).</p><p>Die in der Motion angef\u00fchrten Verwendungszwecke f\u00fcr den Bundesanteil an den Ertr\u00e4gen des Staatsfonds decken ein weites und sehr heterogenes Feld ab, welches von strategischen Unternehmensbeteiligungen \u00fcber Infrastrukturfinanzierung, Bildung und Forschung bis hin zur Konjunkturbelebung reicht. Nach Ansicht des Bundesrates macht es finanzpolitisch keinen Sinn, derart unterschiedliche Zweckbindungen ohne gemeinsamen Bezug und ohne Gesamtsicht auf das jeweilige Aufgabenfeld aus den Ertr\u00e4gen eines Staatsfonds zu finanzieren.</p><p>Aus den dargelegten Gr\u00fcnden ist nach Ansicht des Bundesrates somit weder die Errichtung eines Staatsfonds aus den W\u00e4hrungsreserven der SNB noch die Verwendung seiner Ertr\u00e4ge f\u00fcr die aufgef\u00fchrten Zwecke \u00fcberzeugend.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1670976000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799730773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647388800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen"}}