{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223162,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223162,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3162","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Arbeitslosenversicherung. Stellensuchende sollen nicht \u00fcbertriebenem Formalismus ausgesetzt sein","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a045 der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und jegliche weitere betroffene Bestimmung zu \u00e4ndern, damit das allgemeine Verhalten einer arbeitslosen Person ber\u00fccksichtigt werden kann, wenn ihr Anspruch auf Auszahlung von Taggeldern gem\u00e4ss Artikel\u00a030 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eingestellt werden soll.</p><p>Den Verwaltungs- und Gerichtsbeh\u00f6rden, die mit der Anwendung der Einstellung in der Anspruchsberechtigung beauftragt sind, soll es erlaubt werden, alle Umst\u00e4nde zu ber\u00fccksichtigen, die es erm\u00f6glichen, nicht nur den Tatbestand des Verschuldens zu beurteilen, sondern auch das allgemeine Verhalten der versicherten Person, insbesondere ihre Bem\u00fchungen, eine neue Stelle zu finden, sowie die Tatsache, dass kein weiteres Verschulden vorliegt.</p><p>Diese Ber\u00fccksichtigung ist heute nach Artikel\u00a045 Absatz\u00a04 AVIV verboten. In diesem Absatz ist festgelegt, dass automatisch und ausnahmslos ein \"schweres\" Verschulden einer arbeitslosen Person vorliegt, wenn sie ohne \"entschuldbaren Grund\" eine zumutbare Arbeitsstelle ohne Zusicherung einer neuen Arbeitsstelle aufgegeben oder eine zumutbare Arbeit abgelehnt hat.</p>","ReasonText":"<p>Arbeitslose Personen m\u00fcssen alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Dauer ihrer Arbeitslosigkeit zu verk\u00fcrzen (Art. 17 AVIG). Die Verletzung dieser Pflicht wird durch die Einstellung in der Anspruchsberechtigung sanktioniert, deren Dauer vom Grad des Verschuldens abh\u00e4ngt. F\u00fcr die in Artikel\u00a045 Absatz\u00a04 AVIV genannten F\u00e4lle hat der Bundesrat eine verpflichtende Einstufung vorgesehen, bei der das allgemeine Verhalten der arbeitslosen Person und ihre Bem\u00fchungen, eine neue Stelle zu finden, nicht ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Dieser \u00e4usserst formalistische Ansatz ist ungerecht, da eine versicherte Person dadurch wegen einer einzigen Pflichtverletzung scharf sanktioniert werden kann. Diese Vorgehensweise widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Zudem kann sie versicherte Personen, die eine Entsch\u00e4digung verdienen w\u00fcrden, entmutigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Art. 17 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) muss die versicherte Person alles Zumutbare unternehmen, um eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verk\u00fcrzen (sog. Schadenminderungspflicht). Kommt die versicherte Person dieser Verpflichtung nicht nach, verf\u00fcgt die zust\u00e4ndige Vollzugsstelle eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung (vgl. Art 30 AVIG). Die Einstellung hat die Funktion einer Haftungsbegrenzung der Versicherung f\u00fcr Sch\u00e4den, die die versicherte Person h\u00e4tte vermeiden oder vermindern k\u00f6nnen. Als Verwaltungssanktion ist sie vom Gesetzm\u00e4ssigkeits-, Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeits- und Verschuldensprinzip beherrscht.</p><p>Die Dauer der Einstellung bemisst sich nach dem Grad des Verschuldens. Es sind 3 Verschuldensstufen vorgesehen. Bei leichtem Verschulden dauert die Einstellung 1-15 Tage, bei mittelschwerem Verschulden 16-30 Tage und bei schwerem Verschulden 31-60 Tage. Dieses Einstellraster soll eine weitest m\u00f6gliche Gleichbehandlung der Versicherten auf nationaler Ebene gew\u00e4hrleisten und den Vollzugsstellen als Entscheidungshilfe dienen. Anders als es der Motion\u00e4r beschreibt, schr\u00e4nkt es keinesfalls ihren Ermessensspielraum ein und entbindet die Vollzugsstellen auch nicht von der Pflicht, s\u00e4mtliche objektiven und subjektiven Umst\u00e4nde des konkreten Einzelfalls zu ber\u00fccksichtigen. Bei jeder Einstellung muss das allgemeine Verhalten der versicherten Person mit einbezogen werden (vgl. AVIG-Praxis ALE Randziffer D72 ff.). Von den Vorgaben des Einstellrasters kann abgewichen werden, wenn besondere Umst\u00e4nde eine strengere oder mildere Einstellung rechtfertigen (vgl. BGE 130 V 125).</p><p>Auch bei Vorliegen eines Tatbestandes nach Art. 45 Abs. 4 der Arbeitslosenversicherungsverordnung (SR 837.02) liegt nicht zwingend schweres Verschulden vor. Die Mindesteinstellungsdauer von 31 Tagen f\u00fcr schweres Verschulden kann unterschritten werden, wenn entschuldbare Gr\u00fcnde f\u00fcr das Handeln der versicherten Person vorliegen. Unter einem entschuldbaren Grund ist dabei ein Grund zu verstehen, der - ohne zur Unzumutbarkeit zu f\u00fchren - das Verschulden als mittelschwer oder leicht erscheinen lassen kann. Auch hier sind bei der Pr\u00fcfung, ob ein entschuldbarer Grund vorliegt, wie bei der Bemessung der Einstellungsdauer, die konkreten Umst\u00e4nde und pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse zu ber\u00fccksichtigen. Ein entschuldbarer Grund kann also die subjektive Situation (wie gesundheitliche Probleme, famili\u00e4re Situation, Religionszugeh\u00f6rigkeit) oder eine objektive Gegebenheit (wie eine befristete Stelle) betreffen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1651622400000)\/","SubmittedBy":"Dandr\u00e8s Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695208145000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522855997)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647388800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}