{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223170,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223170,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3170","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vielstimmige und widerspr\u00fcchliche Krisenkommunikation. \u00dcberpr\u00fcft der Bundesrat die Abl\u00e4ufe?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Vergeblich wartete die beunruhigte Bev\u00f6lkerung nach Ausbruch des Ukrainekrieges auf eine klare Aussage des Bundesrates, dass keine Gefahr eines direkten milit\u00e4rischen Angriffes gegen die Schweiz besteht. Allein das BABS trat am 3. M\u00e4rz verbreiteten \u00c4ngsten entgegen und betonte: \"In der aktuellen Situation sind f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung keine besonderen Massnahmen n\u00f6tig\". Fast zeitgleich empfahl die VBS-Vorsteherin jedoch im Radio, \"f\u00fcr die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung\" sei es besser, jetzt auf direktdemokratische Mittel zu verzichten. Was von beidem trifft nun zu? Waren keine besonderen Massnahmen n\u00f6tig? Oder war die \"die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung\" derart gef\u00e4hrdet, dass eine demokratische Diskussion \u00fcber eine angemessene Bewaffnung vermieden werden sollte?</p><p>2. Irritation weckte auch der Chef der Armee. Er legte am 9. M\u00e4rz in einem Interview im Tages-Anzeiger einerseits dar, die Schweiz \"k\u00f6nnte und m\u00fcsste\" sich im Verteidigungsfall \"mit anderen Staaten verb\u00fcnden, allenfalls auch mit der Nato\". Andererseits betonte der Chef der Armee im gleichen Interview, die Planungen richteten sich daran aus, als \"kleines, auf sich allein gestelltes Land ... gegen einen \u00fcberlegenen Gegner\" zu bestehen.\" Beruht die Armeestrategie der Schweiz nun auf einem Konzept \"Sicherheit durch den Anschluss an ein B\u00fcndnis im Verteidigungsfall\"? Oder plant die Schweiz tats\u00e4chlich \"Sicherheit im Alleingang\"? </p><p>3. Welche Instrumente hat der Bundesrat, um den vielstimmigen und in sich widerspr\u00fcchlichen Chor aus dem gleichen Departement zu stoppen? Wie sorgt der Bundesrat daf\u00fcr, dass \u00fcber solch fundamentalen aussen- und sicherheitspolitischen Fragen eine informierte und geordnete Diskussion stattfinden kann?</p><p>4. \u00dcberpr\u00fcft der Bundesrat die Zust\u00e4ndigkeiten und Verfahren, damit in einer Krise wie dem Angriff Russlands gegen die Ukraine eine koh\u00e4rente Kommunikation durch die Beh\u00f6rden sichergestellt ist?</p><p>5. Seit dem Ende des Kalten Kriegs verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber keine Armee- und Verteidigungsstrategie, welche die Aufgabe der Armee konkret beschreibt. Schliesst der Bundesrat diese L\u00fccke im geplanten Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 21.070, um Klarheit zu schaffen, welche milit\u00e4rischen Handlungen und spezifischen operativen Einsatzmethoden die Armee umsetzen soll? L\u00e4sst sich Koh\u00e4renz der Kommunikation und des milit\u00e4rischen Gesamtsystems ohne Verteidigungsstrategie gew\u00e4hrleisten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In der Frage werden unterschiedliche Bedrohungen und Gefahren angesprochen: Das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz (BABS) hat sich in seinen \u00c4usserungen auf eine m\u00f6gliche nukleare Gef\u00e4hrdung der Bev\u00f6lkerung bezogen. Basierend auf aktuelle Einsch\u00e4tzungen hat das BABS mitgeteilt, dass diesbez\u00fcglich f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung keine besonderen Massnahmen n\u00f6tig sind. In Bezug auf m\u00f6gliche nukleare Gef\u00e4hrdungen verfolgt die Nationale Alarmzentrale des BABS die Situation in der Ukraine intensiv und steht mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) in engem Kontakt. Bei Bedarf k\u00f6nnen Empfehlungen umgehend angepasst und die n\u00f6tigen Schutzvorkehrungen getroffen werden.</p><p>Davon zu unterscheiden ist die Bedrohung durch einen bewaffneten Angriff auf die Schweiz selber. Das Risiko eines solchen ist auf absehbare Zeit weiterhin gering. Hingegen zeigt der Krieg in der Ukraine, dass bewaffnete Konflikte in Europa eine reale Bedrohung sind und sich die Sicherheitslage im regionalen Umfeld der Schweiz deutlich verschlechtert hat. Der Kernauftrag der Armee ist der Schutz der Bev\u00f6lkerung, also auch die Abwehr eines bewaffneten Angriffs auf die Schweiz. Der planm\u00e4ssige Ersatz der Kampfflugzeug-Flotte ist f\u00fcr den Schutz der Bev\u00f6lkerung vor Bedrohungen aus der Luft unabdingbar. Das ist angesichts des Krieges in der Ukraine noch offensichtlicher geworden. Die \u00c4usserungen der Vorsteherin VBS zielten auf diesen Umstand ab.</p><p>2. Als neutraler Staat ist die Schweiz verpflichtet, die Integrit\u00e4t ihres Territoriums eigenst\u00e4ndig zu sch\u00fctzen und zu verhindern, dass ihr Staatsgebiet von Konfliktparteien f\u00fcr milit\u00e4rische Aktionen genutzt wird. Falls die Schweiz selber Ziel eines bewaffneten Angriffs ist, wird die Neutralit\u00e4t hinf\u00e4llig. In einem solchen Fall will die Schweiz beide Optionen haben: autonome Verteidigung oder Zusammenarbeit mit anderen Staaten, insbesondere den Nachbarstaaten. Dies ist auch im Sicherheitspolitischen Bericht 2021 entsprechend festgehalten. Die Schweiz kann also im Fall der Verteidigung des Landes die Kooperation mit anderen Staaten suchen, sie muss aber nicht. Die Armee muss entsprechend in der Lage sein, zumindest w\u00e4hrend einer beschr\u00e4nkten Zeit die Schweiz und ihre Bev\u00f6lkerung eigenst\u00e4ndig zu verteidigen. Diese strategische Handlungsfreiheit ist im \u00dcbrigen nicht neu, sie galt bereits mit der Landesverteidigungskonzeption im Kalten Krieg.</p><p>3./4. Die Kommunikation des VBS wie auch von anderen Departementen ist weder vielstimmig noch in sich widerspr\u00fcchlich. Die Information der \u00d6ffentlichkeit geh\u00f6rt zu den verfassungsm\u00e4ssigen Aufgaben von Bundesrat und Bundesverwaltung. Der Bundesrat \"sorgt f\u00fcr eine einheitliche, fr\u00fchzeitige und kontinuierliche Information \u00fcber seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren\", heisst es im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG, Art.10). Diesen Auftrag haben Bundesrat und Departemente in der Kommunikation zum Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Massnahmen wahrgenommen.</p><p>Der Bundesrat \u00fcberpr\u00fcft st\u00e4ndig, ob die Krisenkommunikation verbessert werden kann. So wurden in den letzten Jahren deren Grunds\u00e4tze in den \"Weisungen \u00fcber das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung\" festgelegt. F\u00fcr die Medienarbeit im Fall einer Krise hat die Bundeskanzlei ein spezielles Konzept erarbeitet, das die m\u00f6glichen Instrumente detailliert auflistet und laufend angepasst wird. Die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung sieht zudem vor, dass der Bundesrat die Information und Kommunikation zentralisieren kann (RVOV, Art. 23 Abs. 4). Von dieser M\u00f6glichkeit hat er am 11. M\u00e4rz Gebrauch gemacht und entschieden, dass die Kommunikation zum Ukraine-Krieg und den damit in Zusammenhang stehenden Massnahmen bei der Bundeskanzlei (BK) zentralisiert werden. Dadurch wurde die Krisenkommunikation nach den oben erw\u00e4hnten Grunds\u00e4tzen verst\u00e4rkt koordiniert.</p><p>5. Die Aufgaben der Armee f\u00fcr den Schutz und die Verteidigung des Landes und der Bev\u00f6lkerung sind klar geregelt. Es gibt diesbez\u00fcglich keine \"L\u00fccken\". Die Grundlage f\u00fcr die Schweizer Sicherheitspolitik und die Armee als eines ihrer Instrumente sind die Sicherheitspolitischen Berichte des Bundesrates. Die Armee leitet daraus die Planung ihrer F\u00e4higkeiten ab, die sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben ben\u00f6tigt. Die F\u00e4higkeiten der Armee werden laufend weiterentwickelt. Aktuell liegen die Priorit\u00e4ten bei der Erneuerung der Mittel f\u00fcr die Luftverteidigung, die Bodentruppen und die Cyberf\u00e4higkeiten. In all diesen Bereichen bestehen konzeptionelle Grundlagen, die auch auf bewaffnete Konflikte ausgerichtet sind.</p><p>Ausgehend vom Sicherheitspolitischen Bericht 2021 wird das VBS als f\u00fcr die Sicherheitspolitik federf\u00fchrend zust\u00e4ndiges Departement in enger Zusammenarbeit mit anderen Stellen des Bundes eine Auswertung des Konflikts vornehmen und den in Aussicht gestellten Zusatzbericht bis sp\u00e4testens Ende Jahr vorlegen. Der Zusatzbericht wird sich mit den Erkenntnissen aus dem Krieg befassen und dessen Auswirkungen auf die Sicherheitslage und internationale Sicherheitskooperation in Europa analysieren, ebenso die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Schweiz, sich an entsprechenden Diskussionen und Kooperationen zu beteiligen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1651622400000)\/","SubmittedBy":"Seiler Graf Priska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690500830967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647388800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Sicherheitspolitik"}}