{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223171,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223171,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3171","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Auswirkungen einer Wiedereinf\u00fchrung der Gewissenspr\u00fcfung nach der Rekrutenschule","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit seiner Einf\u00fchrung im Jahr 1996 hat der Zivildienst eine regelrechte Explosion der Anzahl der Zivildienstleistenden erlebt. Diese Zunahme geht auf die Abschaffung der Gewissenspr\u00fcfung zur\u00fcck. W\u00e4hrend es 2008 noch 1632 Zulassungen gab, stieg diese Zahl 2009 auf 6720. Seither ist sie mit Ausnahme von 2011 nie mehr unter 5000 gesunken. 2020 wurden allein 5254 Personen zum Zivildienst zugelassen. Davon reichten 30,4 Prozent ihr Gesuch nach der Rekrutenschule und 13,9 Prozent nachdem sie die Rekrutenschule begonnen haben.</p><p>Ebenso erschreckend ist, dass die Zahl der Zivildienstpflichtigen Rekordh\u00f6he erreicht hat: Sie stieg von etwas mehr als 17 000 im Jahr 2011 auf mehr als 50 000 im Jahr 2021, was der H\u00e4lfte des Sollbestands der Armee entspricht. Diese Zahl ist unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hoch, wenn man bedenkt, dass es formal keine freie Wahl zwischen dem Milit\u00e4rdienst und dem Zivildienst gibt. Denn diese M\u00f6glichkeit eines Wechsels wurde mit der Absicht geschaffen, dass Milit\u00e4rdienstpflichtige diesen Dienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren k\u00f6nnen.</p><p>Folgende Fragen sind dabei zu kl\u00e4ren:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die nach der Rekrutenschule erfolgten Abg\u00e4nge in den Zivildienst den Armeebestand belasten?</p><p>2. Welche Auswirkungen k\u00f6nnte eine Wiedereinf\u00fchrung der Gewissenspr\u00fcfung nach absolvierter RS auf den Personalbestand der Armee haben?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Wiedereinf\u00fchrung der Gewissenspr\u00fcfung rechtskonform w\u00e4re?</p><p>4. Welche finanziellen Auswirkungen haben die Abg\u00e4nge von Armeeangeh\u00f6rigen in den Zivildienst nach der Rekrutenschule, insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung der Investitionen in ihre Ausbildung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dass und wie die Abg\u00e4nge zum Zivildienst von Armeeangeh\u00f6rigen nach bestandener RS den Armeebestand belasten, hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 20.02.2019 zur \u00c4nderung des Zivildienstgesetzes (BBl 2019 2459) ausgef\u00fchrt. Diese \u00c4nderung wurde vom Nationalrat am 19.06.2020 abgelehnt. Seither hat der Bundesrat im zweiteiligen Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz vom 30.06.2021 und 04.03.2022 dargelegt, dass der Effektivbestand der Armee gegen Ende des Jahrzehnts nicht mehr erreicht werden kann, wenn die vorzeitigen Abg\u00e4nge (v.a. wegen \u00dcbertritten in den Zivildienst und aus medizinischen Gr\u00fcnden) nicht reduziert werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat h\u00e4lt im Bericht fest, dass aus heutiger Sicht ungewiss ist, ob die Best\u00e4nde von Armee und Zivilschutz mit den zurzeit vorgesehenen kurz- und mittelfristigen Massnahmen auf Dauer gesichert werden k\u00f6nnen.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Wirkung der Wiedereinf\u00fchrung der \"Gewissenspr\u00fcfung\" auf den Armeebestand als fraglich und die politische Akzeptanz einer solchen Massnahme als nicht gegeben. Deshalb hat er diesen Ansatz im zweiten Teil des Alimentierungsberichts vom 04.03.2022 verworfen. 3. In der Botschaft zur damaligen Zivildienstgesetzrevision wurde mit Verweis auf ein Gutachten von Prof. Pierre Tschannen (VPB 2007.4) ausgef\u00fchrt, dass aus verfassungsm\u00e4ssiger Sicht als Zulassungsverfahren die Pr\u00fcfung der Gewissensgr\u00fcnde oder der Tatbeweis oder eine Kombination aus beiden zul\u00e4ssig seien. Alle drei denkbaren Modelle seien geeignet, den Gewissenskonflikt darzulegen, und keines der drei sei vor Missbr\u00e4uchen gefeit (BBl 2008 2707 S. 2756). Bei der Ausgestaltung einer erneuten \"Gewissenspr\u00fcfung\" w\u00e4re zu beachten, dass Einschr\u00e4nkungen von Grundrechten einer gen\u00fcgenden rechtlichen Grundlage bed\u00fcrfen, durch ein \u00f6ffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein m\u00fcssen, wobei der Kerngehalt der Grundrechte unantastbar ist (Art. 36 BV). Die abschliessende Beurteilung der Rechtskonformit\u00e4t einer \"Gewissenspr\u00fcfung\" kann erst aufgrund eines konkreten Modells gepr\u00fcft und beurteilt werden.</p><p>4. Die Jahre 2020/2021 sind infolge der Covid-19-Pandemie und dem damit einhergehenden Aussetzen von Wiederholungskursen in 2020 nur beschr\u00e4nkt aussagekr\u00e4ftig. Im Jahr 2021 waren es gem\u00e4ss Z\u00e4hlungen der Armee 1'978 Angeh\u00f6rige der Armee (AdA), die nach der Rekrutenschule in den Zivildienst gewechselt sind. Da pro AdA Kosten zwischen 30'424 Franken (Soldaten), 57'172 Franken (Unteroffiziere), 81'380 Franken (H\u00f6here Unteroffiziere) und 83'750 Franken (Offiziere) aufgewendet wurden, sind der Armee Kosten von gesch\u00e4tzten 69 Millionen Franken entstanden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Hurter Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710520940000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522615230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647388800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}