{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223212,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223212,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3212","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verkauf von Snus-Produkten, die den gesetzlichen Vorschriften bez\u00fcglich Gesundheitsrisiken nicht entsprechen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem 27. Mai 2019 darf Snus in der Schweiz verkauft werden. Snus, urspr\u00fcnglich aus Schweden, ist in einigen Sportarten wie beispielsweise im Eishockey weit verbreitet, da ein versteckter Konsum m\u00f6glich ist. 1992 wurde Snus mit der historisch bedingten Ausnahme von Schweden in der Europ\u00e4ischen Union und 1995 auch in der Schweiz verboten. Mit Snus wird Nikotin oral aufgenommen, was zahlreiche Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Der Mundtabak ist unter Jugendlichen und im Sport sehr beliebt, aber es fehlen die entsprechenden Monitoringdaten. Weiter ist Snus im Vergleich zu herk\u00f6mmlichen Zigaretten sehr billig und unterbesteuert.</p><p>Ebenfalls auf dem Markt erh\u00e4ltlich ist Snus mit Nikotin und ohne Tabak. Wie E-Zigaretten enth\u00e4lt dieser Mundtabak oft synthetisches Nikotin, dessen Auswirkungen auf die Gesundheit noch v\u00f6llig unbekannt sind, und zahlreiche weitere fl\u00fcchtige Bestandteile wie zum Beispiel polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Die unterschiedlichsten Aromen sind erh\u00e4ltlich, unter anderem Menthol, das in der EU verboten ist.</p><p>Die Arbeitsgemeinschaft Tabakpr\u00e4vention Schweiz alarmierte die Bundesbeh\u00f6rden bereits im vergangenen Jahr: Nicht alle in der Schweiz verkauften Snus-Produkte w\u00fcrden \u00fcber die n\u00f6tigen Warnhinweise zu Gesundheitsrisiken gem\u00e4ss der Tabakverordnung (TabV, SR 817.06) verf\u00fcgen. Die Verpackungen der entsprechenden Produkte verstossen somit klar gegen das Gesetz. Dennoch stellen wir fest, dass die entsprechenden Verkaufsstellen und -Plattformen (L\u00e4den, Superm\u00e4rkte, Internet usw.) noch keine Anpassungen vorgenommen haben.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind Massnahmen vorgesehen, die darauf abzielen Snus vom Markt zu nehmen, wenn das entsprechende Produkt den Artikeln 12 Absatz\u00a06 und 15 Abs\u00e4tze 1 und 3 der TabV (SR 817.06) nicht entspricht?</p><p>2. Werden Verpackungen, die nicht dem Gesetz entsprechen, k\u00fcnftig vom Markt genommen?</p><p>3. Welche Sanktionen werden gegen die Unternehmen und Vertreiber ergriffen, welche die erw\u00e4hnten Produkte verkauft haben?</p><p>4. Erachtet es der Bundesrat nicht f\u00fcr notwendig, die Warnhinweise auch auf Snus ohne Tabak auszuweiten, da das Produkt synthetisches Nikotin enthalten kann?</p><p>5. Welche Besteuerung ist f\u00fcr die erw\u00e4hnten Produkte vorgesehen, die den Tabakkonsum in keiner Weise stoppen werden?</p><p>6. Welche Schritte wird der Bundesrat unternehmen, um Sachkenntnis und Monitoring im Rahmen der erw\u00e4hnten Produkte zu f\u00f6rdern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit dem Sommer 2019 d\u00fcrfen rauchlose Tabakprodukte des Typs Snus in der Schweiz verkauft werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Anforderungen der Schweizer Gesetzgebung eingehalten werden. Snus-\u00e4hnlichen Produkte ohne Tabak aber mit Nikotin m\u00fcssen nicht den Schweizer Anforderungen entsprechen. Sie k\u00f6nnen gest\u00fctzt auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip auch in der Schweiz verkauft werden, wenn Sie hinsichtlich des Warnhinweises den Anforderungen des Herkunftslandes (z.B. Schweden oder Norwegen) entsprechen und dort rechtm\u00e4ssig im Verkehr sind.</p><p>1. bis 3. Am 5. November 2021 hat das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden informiert, dass Snus-Produkte mit Tabak in der Schweiz verkauft werden, welche die gesetzlichen Kennzeichnungsanforderungen nicht erf\u00fcllen. In der Folge haben einige Kantone die in ihrem Kanton ans\u00e4ssigen Firmen und deren Produkte \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>Das BAG hat Ende M\u00e4rz 2022 als Aufsichtsbeh\u00f6rde eine Marktanalyse vorgenommen und festgestellt, dass nach wie vor Snus-Produkte verkauft werden, deren Warnhinweise auf der R\u00fcckseite statt auf der Vorderseite angebracht sind. Das BAG hat daher die Kantone auf die nach wie vor nicht konforme Kennzeichnung hingewiesen.</p><p>Die Kantone, in welchen Snus-Firmen ans\u00e4ssig sind, werden die F\u00e4lle nicht konformer Kennzeichnung \u00fcberpr\u00fcfen und entsprechende Massnahmen ergreifen. Jeder betroffene Kanton entscheidet im Einzelfall \u00fcber geeignete Massnahmen nach Vornehmen einer Risiko- und Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung. Diese Massnahmen k\u00f6nnen von einer Geldstrafe bis zum R\u00fcckruf der Produkte in besonders schweren F\u00e4llen reichen.</p><p>4. Das Parlament hat Snus mit und ohne Tabak im noch nicht in Kraft gesetzten Tabakproduktegesetz vom 1. Oktober 2021 geregelt (TabPG; BBl 2021 2327), dessen Inkraftsetzung per Ende 2023 vorgesehen ist. Folgender Warnhinweis ist vorgesehen: \"Dieses Produkt sch\u00e4digt Ihre Gesundheit und macht stark abh\u00e4ngig\". Die Warnung ist auf der Vorderseite der Packung anzubringen und muss wie heute mindestens 35 Prozent der Packung abdecken (Art. 14 Abs. 1 Bst. a und b und Art. 15 Abs. 1 TabPG). Damit ist eine geeignete Konsumenteninformation sichergestellt.</p><p>5. In der Schweiz ist aufgrund des niedrigeren Risikopotentials als bei klassischen Zigaretten eine tiefere Besteuerung vorgesehen. Snus mit oder ohne Tabak wird nach Anhang IV Buchstabe\u00a0b des Bundesgesetzes \u00fcber die Tabakbesteuerung (Tabaksteuergesetz; SR 641.31) wie Kau- und Schnupftabak zu 6 Prozent des Kleinhandelspreises besteuert.</p><p>6. Im Bereich der Produkte\u00fcberwachung ist im neuen Tabakproduktegesetz vorgesehen, dass Tabakprodukte und elektronische Zigaretten, welche in der Schweiz auf den Markt gebracht werden, dem BAG gemeldet werden m\u00fcssen. Dies erm\u00f6glicht, die Aufsicht \u00fcber diese Produkte weiter zu verbessern, da Details zur Produktezusammensetzung, wissenschaftlichen Unterlagen und die involvierten Firmen bekannt sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1653436800000)\/","SubmittedBy":"Fehlmann Rielle Laurence","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|2446|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690501198573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647475200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Steuer|Gesundheit"}}