{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223218,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223218,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3218","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Elektrifizierung der Landwirtschaft. Anreize f\u00fcr den Einsatz effizienter und nachhaltiger Bew\u00e4sserungssysteme","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Strukturverbesserungsverordnung anzupassen, um Anreize f\u00fcr den Einsatz moderner und innovativer Technologien in Bew\u00e4sserungssystemen zu schaffen.</p>","ReasonText":"<p>Die Landwirtschaft kann einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Allerdings ist die Modernisierung der landwirtschaftlichen Infrastruktur mit erheblichen und f\u00fcr die Landwirtinnen und Landwirte prohibitiven Strukturkosten verbunden, insbesondere bei den Bew\u00e4sserungssystemen. So belaufen sich beim Bau einer modernen und effizienten Infrastruktur die Restkosten, nach Abzug der Subventionen von Bund und Kanton, auf bis zu 35 000 Franken pro Hektare. </p><p>Die Kosten f\u00fcr den Anschluss, f\u00fcr den keine Finanzhilfen ausgerichtet werden, k\u00f6nnen bis zu 7 Prozent des Investitionsvolumens betragen. Diese besonders hohen Kosten sind von den Direktzahlungen jedoch nicht gedeckt. Der Versorgungssicherheitsbeitrag betr\u00e4gt f\u00fcr Dauerkulturen, die die Anforderungen des \u00f6kologischen Leistungsnachweises erf\u00fcllen, 1300 Franken pro Hektare.</p><p>Es besteht somit das Risiko, dass anstelle von effizienten Bew\u00e4sserungssystemen, die den heutigen Anforderungen entsprechen, weniger effiziente, aber wirtschaftlich tragf\u00e4hige Techniken eingesetzt werden (Pumpsch\u00e4chte f\u00fcr kleinere Fl\u00e4chen, individuelle Methode, Dieselpumpen usw.). Die schweizerische Landwirtschaft ger\u00e4t so im Vergleich zu anderen L\u00e4ndern in R\u00fcckstand. Will sie hingegen konkurrenzf\u00e4hig und vorbildlich bleiben, sind effiziente Bew\u00e4sserungssysteme n\u00f6tig, insbesondere bei den Spezialkulturen.</p><p>In seiner Antwort auf die Motion 19.3187 anerkennt der Bundesrat, dass die von den Stromversorgern in Rechnung gestellten Anschlussgeb\u00fchren sehr hoch sind. Er f\u00fchrt aus, dass diese Geb\u00fchren jedoch kein Anrecht auf Beitr\u00e4ge geben, weil es sich dabei um Infrastrukturkosten handelt, die nicht direkt mit einem Projekt in Verbindung stehen. Gem\u00e4ss der laufenden Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 sollen diese Kosten auch weiterhin nicht anrechenbar sein, im Unterschied beispielsweise zu den Wasseranschlussgeb\u00fchren. </p><p>Im Hinblick auf die Modernisierung der landwirtschaftlichen Infrastruktur m\u00fcssen die Beitr\u00e4ge \u00fcberdacht werden. Dies kann mittels einer Revision der Strukturverbesserungsverordnung erfolgen, indem beispielsweise f\u00fcr die Realisierung solcher Projekte, die zum \u00f6kologischen Wandel beitragen, ein Zusatzbeitrag des Bundes vorgesehen wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit wirksamer und nachhaltiger Bew\u00e4sserungssysteme, die den heutigen Anforderungen entsprechen, bewusst. Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) unterst\u00fctzt bereits seit zahlreichen Jahren Bew\u00e4sserungsprojekte, und zwar mittels Investitionshilfen, die sowohl Bundesbeitr\u00e4ge (Beitr\u00e4ge \u00e0 fonds perdu) als auch Investitionskredite umfassen. Dabei handelte es sich beispielsweise um die Unterst\u00fctzung von Bew\u00e4sserungsprojekten in inneralpinen Trockent\u00e4lern zur Reduzierung von Ernteverlusten bei starker Trockenheit oder von Berieselungsprojekten zur Frostbek\u00e4mpfung (im Obst- und Weinbau), haupts\u00e4chlich im Wallis.</p><p>Wegen des Frosts im Fr\u00fchling 2017 gingen deutlich mehr Anfragen aus dem Kanton Wallis ein. In den Gemeinden des Rhonetals (Martigny, Charrat, Fully, Riddes, Ardon, V\u00e9troz, Saint-L\u00e9onard) konnten bereits zahlreiche Projekte, die aufgrund der zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr den Frostschutz ebenfalls beitragsberechtigt sind, von diesen Finanzhilfen profitieren.</p><p>Im Rahmen der M\u00f6glichkeiten beg\u00fcnstigt dieses F\u00f6rderinstrument die Realisierung von Gemeinschaftsprojekten, im Zuge derer sich mehrere Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter in Bew\u00e4sserungskooperativen zusammenschliessen, wodurch moderne und effiziente Systeme mit an das Stromnetz angeschlossenen Pumpstationen installiert werden k\u00f6nnen, die je nach Bedarf automatisch steuerbar sind.</p><p>Bereits heute kann der Bund im Rahmen der Strukturverbesserungen den von den Stromversorgern geforderten Netzanschlussbeitrag (NAB) unterst\u00fctzen, bei dem es sich um die mit dem jeweiligen Projekt einhergehenden Investitionskosten handelt. Diese Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeit wird durch Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a der Strukturverbesserungsverordnung (SVV, SR 913.1) gew\u00e4hrleistet. Das BLW ist bereit, anl\u00e4sslich einer n\u00e4chsten Revision der Verordnung eine explizitere Formulierung der Beitragsberechtigung f\u00fcr den NAB vorzuschlagen.</p><p>Der Netzkostenbeitrag (NKB) hingegen, der der Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes entspricht, ist nicht beitragsberechtigt, weil es sich dabei um Infrastrukturkosten handelt, die nicht direkt mit einem Projekt in Verbindung stehen (Vernehmlassungsvorlage: Art. 22 Abs. 2 Buchst. g SVV, SR 913.1).</p><p>Im Rahmen der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; BBl 2020 3955) hat der Bundesrat ausserdem eine Anreizmassnahme f\u00fcr Bew\u00e4sserungssysteme mit pr\u00e4ziser Wasserbewirtschaftung vorgeschlagen (Art. 76 Abs. 1 Buchst. c LwG, Entwurf).</p><p>Das Parlament entschied in der Fr\u00fchlingssession 2021, die AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht zur zuk\u00fcnftigen Ausrichtung der Agrarpolitik (siehe Postulate 20.3931 und 21.3015) vorlegt. Der Bundesrat wird diesen Bericht bis Mitte 2022 dem Parlament unterbreiten. Es liegt also in den H\u00e4nden des Parlaments, wie es mit der AP22+ weitergehen wird. Da das Anliegen der Motion sowohl im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 als auch im Rahmen der zurzeit sistierten AP22+ ber\u00fccksichtigt wird, besteht diesbez\u00fcglich nach Ansicht des Bundesrates derzeit kein Handlungsbedarf.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Roduit Benjamin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710177345000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522879173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647475200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}