{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223246,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223246,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3246","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Rechtsgrundlage f\u00fcr Triage-Entscheidungen beim Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen, insbesondere Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine rechtliche Grundlage f\u00fcr Triage-Entscheidungen zu schaffen, welche in den Schweizer Spit\u00e4lern bei Ressourcenknappheit im intensivmedizinischen Bereich getroffen werden m\u00fcssten. Er stellt insbesondere sicher, dass bei solchen Entscheidungen Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Covid-19-Pandemie hat die Bedeutung von Triage-Entscheidungen ins \u00f6ffentliche Bewusstsein gebracht und f\u00fchrte auch an den Spit\u00e4lern zu schwierigen Diskussionen. Triage-Entscheidungen bei Ressourcenknappheit in der Intensivmedizin tangieren das Recht auf Leben derjenigen Personen, welche nicht behandelt werden. Als Folge von Artikel\u00a0118 Absatz\u00a02 lit. b BV geh\u00f6rt es w\u00e4hrend einer Pandemie u.a. auch zu den Aufgaben des Bundes sicherzustellen, dass Triage-Entscheidungen nicht zu einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen f\u00fchren (Art. 8 Abs. 2 und 4 BV).</p><p>In einem Urteil vom 16. Dezember 2021 h\u00e4lt das Deutsche Bundesverfassungsgericht gest\u00fctzt insbesondere auf neue wissenschaftliche Studien sowie unterschiedlichen Stellungnahmen der Deutschen \u00c4rzteschaft fest, dass \"belastbare Anhaltspunkte daf\u00fcr vor(liegen), dass f\u00fcr die Betroffenen ein konkretes Risiko besteht, wegen einer Behinderung bei der Verteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt zu werden.\" (Rz. 121). Es hat deshalb eine entsprechende Beschwerde von Menschen mit Behinderungen gutgeheissen.</p><p>Auf die Risiken von Triage-Entscheidungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen wurde auch in der Schweiz bereits im Dezember 2020 mit meinem Postulat 20.4404 aufmerksam gemacht. Darauf folgend und als Reaktion auf Kritik der Behindertenorganisationen, hatte die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMVV) Ende 2020 ihre Richtlinien angepasst. Dies mit dem Ziel, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen m\u00f6glichst zu vermeiden. Dies ist begr\u00fcssenswert. Gleichzeitig k\u00f6nnen Richtlinien einer Fachgesellschaft keinen Ersatz f\u00fcr eine demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage bilden. Erstens sind sie nicht rechtsverbindlich. Zweitens bedarf es f\u00fcr solch existenzielle Entscheidungen von derart grosser Tragweite einer breiten Diskussion im Rahmen eines demokratischen Prozesses. So wurde auch bereits in der Diskussion zum Postulat 20.4404 auf das rechtsstaatliche Problem hingewiesen, dass Private Grundlagen schaffen, die dann im Rahmen der Intensivmedizin \u00fcber Leben und Tod entscheiden k\u00f6nnen. (Amtliches Bulletin 8.3.2021)</p><p>Eine solche Rechtsgrundlage stellt auch eine Entlastung der \u00c4rzteschaft dar: In Deutschland, wo ebenfalls Richtlinien der \u00c4rzteschaft f\u00fcr Triage-Entscheide zur Anwendung kommen, forderte sogar die Interdisziplin\u00e4re Vereinigung f\u00fcr Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) eine gesetzliche Regelung der Triage Situation: Es ginge \"um die Lebenschancen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und um bundesweit konsistente und gerechte Zuteilungsentscheide. Bislang sei die Verteilung knapper medizinischer G\u00fcter im Pandemiefall nicht geregelt. (...) F\u00fcr die \u00c4rzteschaft sei diese Rechtsunsicherheit unertr\u00e4glich. \" (Rz. 36 des Urteils). Der Schweizer Gesetzgeber hat seine Schutzpflicht vor Diskriminierung in diesem Bereich nach Artikel\u00a011 und 25 UNO-Behindertenrechtskonvention sowie Artikel\u00a08 Absatz. 2 und 4 der Bundesverfassung bisher nicht wahrgenommen: Er hat keine Vorkehrungen getroffen, die dem Risiko einer Benachteiligung von Menschen aufgrund einer Behinderung bei der Verteilung von knappen intensivmedizinischen Behandlungsressourcen wirksam begegnen. Hierzu reicht das allgemein gefasste verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot nicht. Das BehiG bringt die n\u00f6tige Konkretisierung des Schutzes auch nicht; es d\u00fcrfte zudem als Folge der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen bei Triage-Entscheiden nicht zur Anwendung kommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Den bundesrechtlichen Rahmen f\u00fcr Triage-Entscheide bei intensivmedizinischen Massnahmen geben das verfassungs- wie strafrechtlich gesch\u00fctzte Recht auf Leben sowie das Rechtgleichheitsgebot und das Diskriminierungsverbot vor. Die Berufsaus\u00fcbung der Gesundheitsfachpersonen steht zudem unter der Aufsicht der Kantone.</p><p>Wie bereits in der Antwort auf das Postulat 20.4404 festgehalten, ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit der aktuellen rechtlichen Regelung, die durch die - rechtlich unverbindlichen - Richtlinien der Schweizerischen Akademie f\u00fcr medizinische Wissenschaften (SAMW) erg\u00e4nzt wird, eine ausreichende und tragf\u00e4hige Grundlage f\u00fcr allf\u00e4llige Triage-Entscheide in der Praxis gegeben ist. Hinzuweisen ist zudem auf die Verpflichtung der Beh\u00f6rden, mit allen zumutbaren Massnahmen daf\u00fcr zu sorgen, dass intensivmedizinische Massnahmen allen Personen zukommen k\u00f6nnen, welche diese ben\u00f6tigen, der w\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie mit verschiedenen Massnahmen entsprochen wurde.</p><p>Eine spezifische rechtliche Regelung von Triage-Entscheiden bei intensivmedizinischen Massnahmen, wie sie die Motion verlangt, m\u00fcsste in den Gesamtkontext der Gesundheitsversorgung und der Kapazit\u00e4tsplanung eingebettet sein. Die Gesundheitsversorgung, und damit auch die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr eine allf\u00e4llige gesetzliche Reglung von Triage-Entscheiden, ist jedoch in der Kompetenz der Kantone. Dies gilt auch im Kontext der Epidemienbek\u00e4mpfung. Art. 118 Abs. 2 lit. b BV gibt dem Bund ausschliesslich die Kompetenz, Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung \u00fcbertragbarer, stark verbreiteter oder b\u00f6sartiger Krankheiten zu ergreifen; bei Triage-Entscheiden geht es jedoch immer auch um Patientinnen und Patienten mit anderen Erkrankungen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1685404800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799071777)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647475200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}