{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223260,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223260,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3260","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ostral 2. Eine Strommangellage mit marktwirtschaftlichen Mechanismen effizient bek\u00e4mpfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein marktwirtschaftliches System zu etablieren, welches im Falle einer Strommangellage zuverl\u00e4ssig drossel- oder abschaltbare Stromlasten (Kapazit\u00e4t) ausschreibt. Unternehmen k\u00f6nnen Angebote f\u00fcr diese Kapazit\u00e4ten einreichen, wobei zuerst das g\u00fcnstigste Angebot zuerst gebraucht wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Strommangellage ist eines der gr\u00f6ssten und gef\u00e4hrlichsten Risiken, dem die Schweiz in den n\u00e4chsten Jahren ausgesetzt ist. Eine Strommangellage kann bis zu 3 Milliarden Franken pro Tag kosten. Somit muss Sie mit allen Mitteln verhindert werden. </p><p>Sollte es trotz vorsorglichen Massnahmen (Mo M\u00e4der OSTRAL 1) zu einer drohenden Strommangellage kommen, muss der Verbrauch gedrosselt werden. Bevor die Reduktion oder Abschaltung von Verbrauchern erzwungen wird, sollen jene Verbraucher gedrosselt oder abgeschaltet werden, die dazu gegen ein angemessenes Entgelt freiwillig bereit sind.</p><p>Die Voraussetzung daf\u00fcr ist die Schaffung eines Marktes f\u00fcr kurzfristig und vor\u00fcbergehend drossel- oder abschaltbare elektrische Lasten. Bei Bedarf meldet der Bund beispielsweise \u00fcber Swissgrid die ben\u00f6tigte Lastenreduktion (Leistung und Zeit), die dann bei der Nutzung entsprechend verg\u00fctet werden. Im Gegensatz zum Regelenergiemarkt deckt dieser neu zu schaffende Markt f\u00fcr drossel- und abschaltbare Verbraucher nur den Notfall ab. Die Verg\u00fctung im Einsatzfall ist eine Kompensation f\u00fcr Produktionseinbussen. Allenfalls k\u00f6nnen technische Vorbereitungen finanziell unterst\u00fctzt werden. Auf diese Weise wird Flexibilit\u00e4t zu geringen Kosten und ohne Autonomieverlust erm\u00f6glicht. Diese Massnahme und die Effizienzanstrengungen st\u00e4rken die Energieunabh\u00e4ngigkeit der Schweiz und ihre Resilienz.</p><p>Die aktuell als L\u00f6sung diskutierte Versicherung mit Gaskraftwerken, welche gem\u00e4ss Planung h\u00f6chstens wenige Stunden im Jahr tats\u00e4chlich eingesetzt w\u00fcrden, w\u00e4ren im Vergleich viel teurer. Dar\u00fcber hinaus ist es sehr wahrscheinlich, dass es im Falle einer Stromknappheit auch zu einer Erdgasknappheit kommen wird. In einem solchen Szenario w\u00e4ren Gaskraftwerke wirkungslos und machen uns von ausl\u00e4ndischen Gaslieferungen (heute kommt knapp 50\u00a0Prozent vom schweizerischen Erdgas aus Russland) abh\u00e4ngig. Die Herstellung und Speicherung von synthetischem Gas in ausreichender Menge, ist technisch kaum machbar und w\u00fcrde entsprechende Kosten verursachen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Nutzung von verbrauchsseitiger Flexibilit\u00e4t (zeitliche Verschiebung oder auch Verbrauchsreduktion) spielt bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 sowie bei der Systemsicherheit und der Versorgungssicherheit eine wichtige Rolle.</p><p>Gewissen Verbrauchern ist es heute bereits indirekt \u00fcber ihren Stromlieferanten m\u00f6glich, Verbrauchsreduktionen bei einer drohenden Unterdeckung anzubieten. So sieht die Strommarktb\u00f6rse bei fehlender Marktr\u00e4umung (Angebot reicht nicht zur Deckung der Nachfrage) die M\u00f6glichkeit einer zweiten Runde zur Eingabe eines revidierten Angebots- oder Nachfrageprofils vor. Die Stromlieferanten k\u00f6nnen diese anpassen, indem sie unterbrechbare Vertr\u00e4ge abrufen und so die Nachfrage reduzieren. Die kleinen Stromkunden (&lt;100 MWh) sind dabei an ihren Stromlieferanten gebunden und unter Umst\u00e4nden haben sie keine M\u00f6glichkeit, an diesem Markt f\u00fcr Verbrauchsreduktionen teilzunehmen. Die vollst\u00e4ndige Markt\u00f6ffnung k\u00f6nnte diesen Markt beleben.</p><p>Der Bundesrat will die Entwicklung des Flexibilit\u00e4tsmarktes weiter f\u00f6rdern. Der Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sieht deshalb vor, die n\u00f6tigen regulatorischen Rahmenbedingungen f\u00fcr einen vielseitigen Einsatz der Flexibilit\u00e4t einzuf\u00fchren: Zugriffsrechte (im Sinne der Inhaberschaft) und die Nutzungsrechte f\u00fcr diese Flexibilit\u00e4t durch die Netzbetreiber sollen demnach klar geregelt werden. Die Vorlage befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.</p><p>Zudem sieht der Bundesrat vor, dass die Verbraucher mittelfristig auch an der Energiereserve teilnehmen k\u00f6nnen, wie sie im erw\u00e4hnten neuen Bundesgesetz konzipiert ist. Mit diesem Instrument soll auf unerwartete Gegebenheiten reagiert werden k\u00f6nnen. Die Energiereserve setzt bei Nichtr\u00e4umung des Marktes an und somit tendenziell bevor die Ostralmassnahmen greifen. Die Nutzung (zus\u00e4tzlicher) verbrauchsseitiger Flexibilit\u00e4t k\u00f6nnte mittel- bis l\u00e4ngerfristig in diesem Rahmen umgesetzt werden. Solche Verbrauchsreduktionen sind als komplement\u00e4r zu den \u00fcbrigen vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen (rascher Ausbau der erneuerbaren Energien, Effizienzmassnahmen, Speicherreserve, Reservekraftwerke) anzusehen. Wie die Motion\u00e4rin in ihrer Begr\u00fcndung schreibt, muss eine schwere Strommangellage, welche Wochen oder gar Monate dauern k\u00f6nnte, mit allen Mitteln verhindert werden. Insbesondere aufgrund des am Markt bereits ausgesch\u00f6pften Volumens sowie der besonderen Industriestruktur in der Schweiz d\u00fcrften zus\u00e4tzliche vertraglich festgelegte Unterbrechungen von Stromlieferungen beschr\u00e4nktes Potenzial aufweisen. Gem\u00e4ss heutigem Wissensstand kann zudem nicht davon ausgegangen werden, dass eine alleinige Lastreduktion effizienter und kosteng\u00fcnstiger realisiert werden kann als andere Massnahmen wie Reservekraftwerke. Bei den geplanten Reservekraftwerken gilt es darauf hinzuweisen, dass diese nur in Ausnahmesituationen eingesetzt werden sollen. Der Betrieb soll klimaneutral erfolgen, z. B. durch den Einsatz von CO2-freien Brennstoffen oder durch die vollst\u00e4ndige Kompensation gem\u00e4ss CO2-Gesetz. Auch wenn eine Strommangellage keineswegs mit einer Gasmangellage einhergehen muss, sollen f\u00fcr eine erh\u00f6hte Versorgungssicherheit Dual Fuel-Anlagen vorgesehen werden. Ihr Betrieb soll somit nicht von einer einzigen Brennstoffart, wie z. B. Erdgas, abh\u00e4ngig sein.</p><p>Die in der Motion verlangten Massnahmen sind aus Sicht des Bundesrates bereits umgesetzt oder befinden sich in der parlamentarischen Beratung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Schaffner Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1741703136000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1741703155580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647475200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Energie"}}