{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223340,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223340,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3340","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist der Schutz von Spielerinnen und Spielern drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes wirklich besser geworden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Die Sozialkonzepte der Spielanbieter sehen die Fr\u00fcherkennung gef\u00e4hrdeter Spielerinnen und Spieler vor. Bei Online-Spielen verf\u00fcgen Spielerinnen und Spieler \u00fcber M\u00f6glichkeiten zur Selbstkontrolle und zur Beschr\u00e4nkung ihrer Spieldauer oder des Nettoverlusts (Art. 79 des Geldspielgesetzes [BGS]). Beispielsweise kann man seinen monatlichen Nettoverlust in dem einem Online-Casino auf 3000 Franken beschr\u00e4nken und dasselbe auch bei anderen Gl\u00fccksspielseiten im Internet tun. Da es zwischen den einzelnen Anbietern keinen Informationsaustausch gibt, werden die betreffenden Spielerinnen und Spieler nicht im Rahmen der Fr\u00fcherkennung erkannt und k\u00f6nnen in eine dramatische Lage geraten. Wie gedenkt der Bund, diese Situation zu verbessern? W\u00e4re ein System mit Beschr\u00e4nkungen pro Spielerin oder Spieler, das auf die Gesamtheit der Online-Geldspiele anwendbar ist, denkbar?</p><p>2. Seit der Einf\u00fchrung des BGS und neuer Online-Spielangebote ist Werbung allgegenw\u00e4rtig. Gem\u00e4ss Artikel\u00a074 Absatz\u00a02 BGS darf sich die Werbung nicht an Minderj\u00e4hrige oder an gesperrte Personen richten. Im Internet und in den sozialen Medien ist man jedoch der Werbung von Spielanbietern ausgesetzt, sobald man eine Seite abonniert oder ein Video ansieht. Wie stellt der Bund sicher, dass diese Werbung, insbesondere in den sozialen Medien, sich weder an Minderj\u00e4hrige noch an gesperrte Personen richtet?</p><p>3. Wird eine Person vom Spielbetrieb ausgesperrt, so erstreckt sich die Spielsperre auf alle Spielbankenspiele und online durchgef\u00fchrten Grossspiele (Art. 80 Abs. 4). Es gibt jedoch zahlreiche landbasierte Casinos in der N\u00e4he der Schweizer Grenzen oder in Enklaven. Zieht der Bund gemeinsame Schritte mit den Nachbarl\u00e4ndern in Betracht, um das nationale Register der Spielsperren auf grenznahe Casinos auszuweiten, so wie das derzeit auch mit Liechtenstein der Fall ist?</p><p>4. Die britische Gl\u00fccksspielkommission (UK Gambling Commission) hat die Funktionen Autoplay und Quickspin bei Online-Spielautomaten verboten, da diese von allen Online-Spielangeboten bei Weitem zu den h\u00f6chsten Verlusten pro Person f\u00fchren. Zieht der Bund zum Schutz von Spielerinnen und Spielern ebenfalls ein Verbot dieser Funktionen in Betracht?</p><p>5. Das BGS enth\u00e4lt keine Bestimmungen \u00fcber dessen Evaluation. Plant der Bund dennoch, die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Schutz von Spielerinnen und Spielern zu evaluieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. F\u00fcr den Bundesrat ist der effektive Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel ein zentrales Anliegen. Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen sind im Rahmen des Spielerschutzes verpflichtet, den Spielerinnen und Spielern M\u00f6glichkeiten zur Kontrolle und Beschr\u00e4nkung ihres Spielverhaltens zur Verf\u00fcgung zu stellen. Das geltende Recht l\u00e4sst hingegen einen automatisierten Datenaustausch \u00fcber Spielbeschr\u00e4nkungen einzelner Spielerinnen und Spieler oder \u00fcber deren Spielverhalten nicht zu. Ein System zur Selbstbeschr\u00e4nkung, das auf alle Online-Geldspiele in der Schweiz anwendbar w\u00e4re, birgt zus\u00e4tzlich datenschutzrechtliche und technische H\u00fcrden, da die selbstgesetzten Limiten f\u00fcr alle Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen jederzeit einsehbar sein m\u00fcssten. Spielsuchtgef\u00e4hrdete Spielerinnen und Spieler sind jedoch bereits durch das Fr\u00fcherkennungssystem gesch\u00fctzt, welches nicht mit den M\u00f6glichkeiten zur Selbstbeschr\u00e4nkung verwechselt werden darf. Insbesondere bei Online-Spielen ist es m\u00f6glich, gef\u00e4hrdete Spielerinnen und Spieler l\u00fcckenlos zu beobachten. Automatisierte Systeme l\u00f6sen eine Warnung aus, wenn ein oder mehrere im Vorhinein bestimmte Kriterien erf\u00fcllt sind. Wenn eine gef\u00e4hrdete Spielerin oder ein gef\u00e4hrdeter Spieler erkannt wurde, muss die Veranstalterin die erforderlichen Massnahmen ergreifen. In der Regel bedeutet das, dass sie die Person pers\u00f6nlich kontaktieren muss.</p><p>2. Die Spielbanken und die Veranstalterinnen von Grossspielen sind unabh\u00e4ngig vom Vertriebskanal (d.h. auch auf sozialen Plattformen) daf\u00fcr verantwortlich sicherzustellen, dass sich ihre Werbung nicht an Minderj\u00e4hrige oder gesperrte Personen richtet (Art. 74 Abs. 2 Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51). Widerhandlungen sind strafbar (Art. 131 Bst. c BGS) und werden von den zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden verfolgt. Betroffene Personen bzw. deren Eltern k\u00f6nnen jederzeit Strafanzeige einreichen, wenn der Verdacht besteht, dass der Straftatbestand von Art. 131 Bst. c BGS erf\u00fcllt ist.</p><p>3. Gegenw\u00e4rtig wird mit dem F\u00fcrstentum Liechtenstein ein Staatsvertrag verhandelt. Ziel des Vertrages ist ein Datenaustausch zwischen den jeweiligen Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen betreffend die Daten der gesperrten Spielerinnen und Spieler. Ob und inwiefern mit anderen Nachbarl\u00e4ndern auch ein Datenaustausch \u00fcber Spielsperren stattfinden wird, ist zurzeit offen.</p><p>4. Gem\u00e4ss Art. 73 Abs. 1 BGS m\u00fcssen die Massnahmen der Geldspielveranstalterinnen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel dem Gef\u00e4hrdungspotenzial des Geldspiels angepasst sein. Die zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden, d.h. die Eidgen\u00f6ssische Spielbankenkommission (ESBK) und die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa), \u00fcberpr\u00fcfen bei der Bewilligungserteilung, ob im Einzelfall eine Autoplay-Funktion mit den Sozialschutzbestimmungen vereinbar ist. Im Bereich der Grossspiele sind zurzeit keine solchen Spiele zugelassen. Die von der ESBK bewilligten Spielbankenspiele mit Autoplay-Modus sind h\u00e4ufig auf Kleinstbetr\u00e4ge beschr\u00e4nkt und haben in den letzten 20 Jahren weder in den (terrestrischen) Spielbanken noch in den seit 2019 zugelassenen Online-Spielen zu nennenswerten Problemen gef\u00fchrt. Die ESBK hat bis heute keine negativen Reaktionen auf diesen Spielmodus erhalten. Ein Verbot bestimmter Spielarten auf Gesetzesebene erscheint nicht zielf\u00fchrend, zumal es im Einzelfall m\u00f6glich ist, bei Anzeichen eines Problems die Bewilligung gar nicht zu erteilen oder den potenziellen Risiken mit Auflagen zu begegnen, die sicherstellen, dass die Spielbanken die notwendigen Schutzmassnahmen nach Art. 73 BGS vornehmen. Der Begriff Quickspin steht f\u00fcr einen Spielhersteller und nicht f\u00fcr ein Spielmerkmal. Sofern die technischen Voraussetzungen f\u00fcr die Zulassung eines Spiels nach der Geldspielgesetzgebung erf\u00fcllt sind, gibt es keinen Grund, die Spiele dieses Herstellers auf dem Schweizer Markt zu verbieten.</p><p>5. Das EJPD wird eine Evaluation des Geldspielgesetzes vornehmen. Diese wird auch die Auswirkungen des totalrevidierten Gesetzes auf den Bereich des Sozialschutzes beleuchten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Michaud Gigon Sophie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|34|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690500926743)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647561600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Medien und Kommunikation|Gesundheit"}}