{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223346,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223346,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3346","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neue Empfehlungen der Gafi. Will der Bundesrat die Schaffung eines Registers \u00fcber die wirtschaftlich Berechtigten beschleunigen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die von der Schweiz mitgegr\u00fcndete \"Groupe d'action financi\u00e8re\" (GAFI) hat am 4. M\u00e4rz 2022 eine Revision ihrer Empfehlungen ver\u00f6ffentlicht. Empfehlung 24 enth\u00e4lt neu als Mindeststandard f\u00fcr die GAFI-Mitgliedl\u00e4nder die Schaffung eines Registers \u00fcber die wirtschaftlich an juristischen Personen Berechtigten oder die Errichtung eines gleichwertigen anderen Mechanismus. Diese Empfehlung ist f\u00fcr die Schweiz bindend. In seiner Antwort auf die Motion Hurni 21.4396 hat der Bundesrat gesagt, er wolle das Ergebnis der Arbeiten der GAFI abwarten und \"bis Mitte 2022 Handlungsoptionen pr\u00fcfen und das Parlament \u00fcber die Folgearbeiten informieren\".</p><p>Anfang M\u00e4rz 2022 hat der Bundesrat eine Serie von Sanktionen, insbesondere Handels- und Wirtschaftssanktionen, gegen\u00fcber Russland und russischen Staatsangeh\u00f6rigen ausgesprochen. Die Verordnung \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Ukraine tr\u00e4gt das Datum vom 4. M\u00e4rz 2022. Sie sieht verschiedene Beschr\u00e4nkungen finanzieller Natur vor, wie die Sperre von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der nat\u00fcrlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 8 (Art. 15 Abs. 1) befinden. Nach Artikel\u00a015 Absatz\u00a02 dieser Verordnung ist es schon verboten, solchen nat\u00fcrlichen Personen, Unternehmen und Organisationen finanzielle Ressourcen zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nun bereit, im Sinne einer effizienten Bek\u00e4mpfung der Wirtschaftskriminalit\u00e4t die f\u00fcr die Schweiz bindende revidierte Empfehlung der GAFI unverz\u00fcglich umzusetzen?</p><p>2. Bis wann will der Bundesrat diese Empfehlung umsetzen und das betreffende Register schaffen?</p><p>3. Wurde die Umsetzung der finanziellen Massnahmen gegen\u00fcber Russland und russischen Staatsangeh\u00f6rigen, in deren Eigentum sich Verm\u00f6genswerte in der Schweiz befinden, insbesondere die Umsetzung der Massnahmen nach Artikel\u00a015 der Verordnung vom 4. M\u00e4rz 2022 erschwert durch die Tatsache, dass die wirtschaftlich an gewissen juristischen Personen oder Entit\u00e4ten Berechtigten nicht festgestellt werden konnten?</p><p>4. M\u00fcssten die Sanktionen, die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg getroffen wurden, den Bundesrat nicht darin best\u00e4rken, die Umsetzung der neuen Empfehlung 24 der GAFI rasch voranzutreiben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1, 2 und 4) Der revidierte GAFI-Standard zur Transparenz der juristischen Personen (Empfehlung R24) sieht nicht zwingend die Schaffung eines Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen von Gesellschaften vor. Gem\u00e4ss der revidierten R24 k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten entweder ein Register einf\u00fchren oder durch einen alternativen Mechanismus einen effizienten Zugriff der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden auf die Informationen zur wirtschaftlich berechtigten Person einer Gesellschaft sicherstellen.</p><p>Der Bundesrat ist daran, den aus der Revision der R24 hervorgehenden Umsetzungsbedarf zu evaluieren. Zu diesem Zweck erstellt das EFD in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Departementen und Beh\u00f6rden eine Situationsanalyse. Dabei werden unter Ber\u00fccksichtigung der nationalen und internationalen Umst\u00e4nde Umsetzungsvarianten zur St\u00e4rkung des Dispositivs im Bereich der Transparenz und der wirtschaftlichen Berechtigung bei juristischen Personen erarbeitet. Das Ergebnis dieser Analyse wird dem Bundesrat im dritten Quartal 2022 vorgelegt. Dies ist bereits ein ambitionierter Fahrplan angesichts der Analysen und Konsultationen, die es durchzuf\u00fchren gilt.</p><p>3) Das Schweizer Rechtssystem sieht bereits verschiedene Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft vor. Die Gesellschaft muss ein Verzeichnis \u00fcber die wirtschaftlich berechtigten Personen f\u00fchren (Art. 697l OR, SR 220). Ausserdem muss ein Finanzintermedi\u00e4r bei einer Gesch\u00e4ftsbeziehung mit einer Gesellschaft mit der nach den Umst\u00e4nden gebotenen Sorgfalt deren wirtschaftlich berechtigte Person feststellen (vgl. Art. 4 GwG, SR 955.0).</p><p>Diese Regeln erm\u00f6glichen es den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, auf Informationen \u00fcber die wirtschaftlich Berechtigten von schweizerischen Gesellschaften zuzugreifen und diese zu identifizieren. Der Bundesrat hatte deshalb bei der Umsetzung der Massnahme nach Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 der Verordnung \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) keine besonderen Schwierigkeiten, die auf das Fehlen eines Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen in der Schweiz zur\u00fcckzuf\u00fchren w\u00e4ren. Inwiefern die Schaffung eines solchen Registers zus\u00e4tzlich zu den bestehenden Massnahmen zur Feststellung von Verm\u00f6genswerten unter Kontrolle russischer Staatsangeh\u00f6riger oder Gesellschaften beitragen k\u00f6nnte, ist ebenfalls ungewiss. Gleichwohl verfolgt der Bundesrat im Rahmen der oben genannten Analyse- und Umsetzungsarbeiten diese Frage weiterhin aufmerksam.</p><p>Ausserdem verf\u00fcgt das SECO bei Zweifeln bez\u00fcglich der Einhaltung des Verbots nach Artikel\u00a015 der Verordnung \u00fcber Untersuchungsmittel. Diese erm\u00f6glichen ihm insbesondere die Einsichtnahme in interne Unterlagen einer unter Verdacht stehenden Gesellschaft oder die Beschaffung von Informationen bei den mit dieser Gesellschaft in einer Gesch\u00e4ftsbeziehung stehenden Finanzintermedi\u00e4ren (vgl. Art. 4 i.V.m. Art. 3 des Embargogesetzes, SR 946.231).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmittedBy":"Mahaim Rapha\u00ebl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710487098000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522759090)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647561600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Finanzwesen"}}