{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223364,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223364,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3364","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zeitlich befristete Absicherung f\u00fcr das bew\u00e4hrte System der Kundengeldabsicherung gem\u00e4ss Pauschalreisegesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und den \u00fcbrigen Sicherstellungs- und Reisefondseinrichtungen der Schweizer Reisebranche eine zeitlich befristete staatliche Absicherung in der Form einer B\u00fcrgschaft oder einer Garantie f\u00fcr einen Kredit von Dritten zu gew\u00e4hren, damit das bew\u00e4hrte System der Kundengeldabsicherung funktionsf\u00e4hig bleibt und diese Einrichtungen ihren Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber Konsumentinnen und Konsumenten im Konkursfall im Nachgang zur Corona-Krise uneingeschr\u00e4nkt nachkommen k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (944.3) verlangt, dass der Veranstalter oder der Vermittler, der Vertragspartei ist, f\u00fcr den Fall der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Betr\u00e4ge und die R\u00fcckreise des Konsumenten sicherstellen muss. F\u00fcr die Umsetzung des Pauschalreisegesetzes hat die Reiseb\u00fcrobranche aus eigener Initiative die \"Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche\" (Garantiefonds) etabliert, um die Konsumenten in einem Konkursfall schadlos zu halten und somit die Vorgaben des Pauschalreisegesetzes zu erf\u00fcllen. Im Laufe der letzten Jahre sind noch weitere, deutlich kleinere Fonds zur Insolvenzabsicherung entstanden (TPA Garantiefonds, Swiss Travel Security, FAIR Reisegarant, Reisegarantie-Stiftung der Universal Flugreisen AG). Sollte ein Konkursfall eintreten, geht es diesen Organisationen darum, die Kunden des in Konkurs geratenen Reiseb\u00fcros zu entsch\u00e4digen, nicht das Reiseb\u00fcro selbst. Nutzniesser des gesetzlichen Schutzes sind somit die Endkonsumenten und nicht die Reisebranche selbst. Die Verf\u00fcgbarkeit eines solchen Insolvenzabsicherung ist allerdings unabl\u00e4ssig uns systemrelevant f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit der gesamten Branche. </p><p>Das Modell der privatwirtschaftlich organisierten Kundengeldabsicherung hat sich bisher bestens bew\u00e4hrt. Seit seiner Gr\u00fcndung hat alleine der Garantiefonds 19 Millionen Franken. aufgewendet um \u00fcber 25 000 Konsumenten schadlos zu halten. Alle Konkursf\u00e4lle konnten ohne Einschr\u00e4nkungen und ohne jegliche staatliche Intervention abgewickelt werden und dies zu Kosten, die im internationalen Vergleich sehr niedrig sind, da die Fonds in der Schweiz als non-profit Organisationen aufgebaut sind. </p><p>Der Garantiefonds bzw. das System der Kundengeldabsicherung wurde zu einer Zeit etabliert, wo das Reisegesch\u00e4ft noch wenig mit disruptiven Gesch\u00e4ftsmodellen konfrontiert war. Heute ist die Reisebranche st\u00e4rker im Umbruch und die Bilanzen nahezu aller Unternehmen der Branche wurden durch die COVID-Krise geschw\u00e4cht. Es ist davon auszugehen, dass in den n\u00e4chsten Jahren ein allgemein h\u00f6heres Ausfallrisiko f\u00fcr die Fonds besteht. Nach detaillierten Analysen und Wahrscheinlichkeitsrechnungen ist z.B. der Garantiefonds zum Schluss gekommen, dass die verbleibenden Reserven und die zu erwartende Entwicklung der n\u00e4chsten Jahre Korrekturmassnahmen erfordern. Die finanzielle St\u00e4rkung des Garantiefonds als bei weitem gr\u00f6sster Player im Markt ist unumg\u00e4nglich. Zu diesem Zweck hat der Stiftungsrat des Garantiefonds, in Zusammenarbeit mit der Reisebranche, grundlegende \u00c4nderungen am Geb\u00fchrenmodell definiert. Diese \u00c4nderungen werden per 01. Januar 2022 greifen und die Einnahmen des Garantiefonds deutlich erh\u00f6hen. Eine Fondsgr\u00f6sse von ~ CHF 40 Mio - 60 Mio. wird angestrebt, um glaubw\u00fcrdig die ermittelten Ausfallrisiken auffangen zu k\u00f6nnen. Auch mit dem angepassten Geb\u00fchrenmodell ist es jedoch nicht m\u00f6glich innert k\u00fcrzester Frist ein derart solides Fondskapital zu erreichen. Je nach Anzahl der Konkursf\u00e4lle und der Entwicklung der Ums\u00e4tze in der Branche wird es 5-10 Jahre dauern, bis der Garantiefonds die erforderlichen Reserven wieder angeh\u00e4uft hat. Es besteht somit die Gefahr, dass gr\u00f6ssere Ausf\u00e4lle vor dem Erreichen der angestrebten Fondsh\u00f6he das gesamte System destabilisieren k\u00f6nnten. </p><p>Der Garantiefonds finanziert sich weiterhin ausschliesslich von den Beitr\u00e4gen seiner Teilnehmer, ohne jegliche Kosten oder Aufwendungen f\u00fcr den Staat. Ausserdem steuert er durch strenge Bonit\u00e4tspr\u00fcfungen und der eigenen R\u00fcckversicherung das Risiko. Durch die bereits definierten und eingef\u00fchrten Anpassungen wird der Garantiefonds in der Lage sein, das eigene Verm\u00f6gen wieder aufzubauen und seine Aufgaben uneingeschr\u00e4nkt wahrzunehmen. Um die Handlungsf\u00e4higkeit und Stabilit\u00e4t des Garantiefonds w\u00e4hrend der (Wieder-)Aufbauphase der Reserven zu sichern, bedarf es jedoch einer befristeten staatlichen Absicherung. Diese Absicherung kann in Form einer B\u00fcrgschaft oder einer Garantie f\u00fcr einen Kredit, den der Garantiefonds bzw. eine andere Sicherstellungs- und Reisefondseinrichtung der Schweizer Reisebranche im Bedarfsfall aufnehmen muss, erfolgen. \u00c4hnliche L\u00f6sungen sind im europ\u00e4ischen Ausland bereits eingef\u00fchrt worden, um die Konsumenten zu sch\u00fctzen (siehe z.B. Deutschland).</p><p>Die staatliche Garantie soll nur sicherstellen, dass die Konsumenten im Konkursfall auch dann erstattet werden k\u00f6nnen, wenn im Fonds nicht gen\u00fcgend Geld vorhanden ist und kann davon abh\u00e4ngig gemacht werden, dass der Bund daf\u00fcr vom Fonds ein Entgelt erhebt und im Fall seiner Inanspruchnahme einen R\u00fcckforderungsanspruch gegen den Fonds hat.</p><p>Der Zusammenbruch des Systems der Kundengeldabsicherung ist weder im Interesse der Konsumenten noch der Reisebranche und schon gar nicht der Rechtssicherheit. Eine Alternative zum Garantiefonds ist nicht ersichtlich. Die Erfahrungen und Entwicklungen in anderen L\u00e4ndern haben gezeigt, dass private Versicherer kein valable Alternative sind (hohe Kosten, ungen\u00fcgendes Interesse).</p><p>Neben den bereits beschlossenen Massnahmen zur direkten Unterst\u00fctzung der Reisebranche ist die St\u00e4rkung der Fonds eine wichtige erg\u00e4nzende Massnahme, um kurzfristig die Vorgaben des Pauschalreisegesetztes und der gesetzlich festgeschriebene Schutz der Konsumenten sicher zu stellen. Dadurch wird auch das Vertrauen der Kunden gest\u00e4rkt und die Erholung der Branche beschleunigt. Im Endeffekt sichert dies auch die Wirkung der umfangreichen staatlichen Unterst\u00fctzungsmassnahmen an die Reisebranche (Covid-Kredite, H\u00e4rtefallhilfe, Kurzarbeit) ab. </p><p>Wie eingangs erw\u00e4hnt sind der Garantiefonds und die anderen Sicherstellungs- und Reisefondseinrichtungen der Schweizer Reisebranche ausschliesslich den Konsumenten gegen\u00fcber verpflichtet. Aufgrund dieser Tatsache und dem demonstrierten Willen der Reiseb\u00fcrobranche, die Krise zu \u00fcberstehen und die notwendigen Restrukturierungs- und Sanierungsmassnahmen vorzunehmen, erscheint ein Engagement des Bundes, im Sinne einer Abfederung der Risiken f\u00fcr die Konsumenten, als notwendig und gerechtfertigt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch die Reiseb\u00fcrobranche von der Corona-Krise betroffen ist. So hatten beispielsweise die beh\u00f6rdlichen Massnahmen wie die Quarant\u00e4nebestimmungen und Grenzschliessungen grosse Auswirkungen auf die Angebote und Aktivit\u00e4ten der Reiseb\u00fcros.</p><p>Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten haben Pauschalreiseveranstalter gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber Pauschalreisen die Pflicht, f\u00fcr den Fall der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder ihres Konkurses die Erstattung bezahlter Betr\u00e4ge und die R\u00fcckreise des Konsumenten sicherzustellen. Damit wird ein Ungleichgewicht in Vertr\u00e4gen mit Konsumentinnen und Konsumenten ausgeglichen, welche bei Reisebuchungen zum Teil umfangreiche Vorauszahlungen leisten. Aus Sicht des Bundesrates hat sich das System der durch die Reisebranche organisierten und finanzierten Sicherstellungs- und Reisefondseinrichtungen bew\u00e4hrt.</p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst daher, dass die \"Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche\" mit einem angepassten Geb\u00fchrenmodell wieder ein solides Fondskapital erreichen will, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Besteht trotz Geb\u00fchrenerh\u00f6hung das Risiko, dass der Garantiefonds gr\u00f6ssere Ausf\u00e4lle nicht decken kann, bleibt jedoch die Reisebranche in der Verantwortung, weitere Massnahmen, wie eine st\u00e4rkere Preis- oder Geb\u00fchrenerh\u00f6hung oder eine Absicherung durch private Versicherer, zu ergreifen, um den gesetzlichen Verpflichtungen der Reiseveranstalter nachzukommen.</p><p>Die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen durch den Bund erfolgte insbesondere durch die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung, den Corona-Erwerbsersatz, die Covid-19-Kredite und die H\u00e4rtefallhilfen. Diese St\u00fctzungsmassnahmen sind darauf ausgerichtet, m\u00f6glichst zielgerecht jene Unternehmen zu unterst\u00fctzen, welche am st\u00e4rksten betroffen waren und sind. Auch die Reiseb\u00fcros profitieren von diesen Massnahmen: Die L\u00f6hne wurden bei ausbleibenden Auftr\u00e4gen gr\u00f6sstenteils durch die ALV oder bei Selbst\u00e4ndigerwerbenden durch den Corona-Erwerbsersatz gedeckt. Mit den H\u00e4rtefallhilfen werden Unternehmen bereits seit Ende 2020 und noch bis l\u00e4ngstens Mitte 2022 grossz\u00fcgig mit \u00e0-fonds-perdu-Beitr\u00e4gen unterst\u00fctzt, um u.a. Umsatzausf\u00e4lle abzufedern. Die Reisebranche hat seit Ausbruch der Krise bis Ende M\u00e4rz insgesamt rund 320 Millionen H\u00e4rtefallgelder bezogen.</p><p>Eine staatliche B\u00fcrgschaft f\u00fcr den Fonds oder eine anderweitige staatliche Absicherung w\u00fcrde das Absicherungsrisiko faktisch auf den Steuerzahler \u00fcbertragen, wodurch letztendlich Steuergelder f\u00fcr die Erf\u00fcllung einer privaten Aufgabe zum Einsatz k\u00e4men. Damit w\u00fcrde eine neue Bundesaufgabe entstehen, wof\u00fcr eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden m\u00fcsste. Eine solche staatliche Finanzierung der Absicherung von privat gebuchten Ferienreisen erachtet der Bundesrat als nicht angemessen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als nicht sinnvoll, dem Anliegen der Motion zu entsprechen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1653436800000)\/","SubmittedBy":"Ettlin Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710179785000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1711486388350)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647561600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}