{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223392,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223392,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3392","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erweiterte H\u00e4rtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung f\u00fcr abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert wird.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Steinemann, Bircher, Buffat, Fischer Benjamin, Glarner, Marchesi, Pfister Gerhard, Romano, Rutz Gregor) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht \"Gesamthafte Pr\u00fcfung der Problematik der Sans Papiers\" vom Dezember 2020 schreibt, ist f\u00fcr Sans-Papiers eine nachobligatorische Ausbildung schwierig zu erreichen. Aufgrund einer Motion des ehemaligen CVP-Nationalrats Luc Barthassat wurde 2013 eine M\u00f6glichkeit zum Zugang zur beruflichen Ausbildung auch f\u00fcr abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers geschaffen. Die jungen Menschen, die bisher eine solche Ausnahmebewilligung erhielten, erwiesen sich in aller Regel als sehr motivierte Lehrlinge.</p><p>Nach den Erfahrungen mit der bestehenden Regelung seit 2013 zeigt sich aber, dass diese zu eng gefasst ist. Gem\u00e4ss dem erw\u00e4hnten Bericht des Bundesrats haben von 2013 bis 2020 in der ganzen Schweiz nur 61 jugendliche Sans-Papieren von der bestehenden Regelung profitiert. Das zeigt, dass die Regelung sehr restriktiv ist und eine gr\u00f6ssere Zahl von jungen Erwachsenen ausschliesst, die ebenfalls das Potential und die Motivation haben, eine berufliche Ausbildung anzutreten. Es macht weder f\u00fcr die Betroffenen noch f\u00fcr die Gesellschaft Sinn, wenn diese Personen \u00fcber weitere Jahre ausbildungs- und besch\u00e4ftigungslos bleiben. Deshalb soll die bestehende Regelung nun etwas ge\u00f6ffnet werden. Dies ist auch im Sinne der Begleitgruppe des genannten Berichts des Bundesrates, in der u.a. auch SSV, SGV, SODK, VSAA, VDK und SKOS vertreten waren. Sie alle sprachen sich in der einen oder anderen Form f\u00fcr eine Lockerung des entsprechenden Verordnungsartikels aus (Art. 30a der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit VZAE).</p><p>Insbesondere soll gepr\u00fcft werden, bei den Voraussetzungen f\u00fcr eine Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr die Dauer der beruflichen Grundbildung die Dauer des bisherigen Aufenthalts von f\u00fcnf auf zwei Jahre herabzusetzen und dass auch junge Menschen einbezogen werden k\u00f6nnen, welche die obligatorische Schule in der Schweiz weniger als zwei Jahre oder gar nicht besucht haben. Weiter ist die M\u00f6glichkeit anonymisierter Gesuche zu pr\u00fcfen. Nat\u00fcrlich sollen die Integrationskriterien weiterhin gelten und die Voraussetzung bestehen bleiben, dass Arbeitgebende die Anstellung eines potenziellen Lehrlings im Einzelfall pr\u00fcfen. Eine offenere Regelung ist sowohl im Interesse der betroffenen Menschen wie auch der Gesellschaft und Wirtschaft, wo die Nachfrage nach Lehrlingen gross ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im in der Begr\u00fcndung der Motion erw\u00e4hnten Bericht vom 21. Dezember 2020 in Erf\u00fcllung des Postulats 18.3381 der SPK-N hat der Bundesrat gepr\u00fcft, ob eine \u00c4nderung von Artikel\u00a030a der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (VZAE; SR 142.201) erforderlich ist. Er legt fest, unter welchen Voraussetzungen Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt eine Aufenthaltsbewilligung im Hinblick auf eine berufliche Grundbildung erteilt werden kann. Diese H\u00e4rtefallregelung gilt sowohl f\u00fcr Personen mit einem abgelehnten Asylgesuch als auch f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten (vgl. Art. 30 Abs. 1 Bst. b des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes, AIG, SR 142.20, und Art. 14 Abs. 2 des Asylgesetzes, AsylG, SR 142.31).</p><p>Der Bundesrat stellt in seinem Bericht fest, dass keine Notwendigkeit besteht, Artikel\u00a030a VZAE zu \u00e4ndern und die entsprechenden Kriterien zu lockern. Die vergleichsweise wenigen H\u00e4rtefallgesuche von jugendlichen Sans-Papiers erkl\u00e4ren sich insbesondere dadurch, dass sie nur selten allein in der Schweiz leben und oft bereits vorher eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen einer H\u00e4rtefallregelung f\u00fcr die ganze Familie erhalten haben (gest\u00fctzt auf Art. 31 VZAE). Eine Lockerung der Kriterien w\u00fcrde eine Ungleichbehandlung schaffen gegen\u00fcber anderen Sans-Papiers, die keine berufliche Grundbildung absolvieren. Sie w\u00fcrde auch zu einer ungerechtfertigten Besserstellung gegen\u00fcber anderen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern f\u00fchren, die die Zulassungsvoraussetzungen einhalten, und die illegale Migration f\u00f6rdern.</p><p>Das Anliegen, die Mindestaufenthaltsdauer f\u00fcr die Erteilung von H\u00e4rtefallbewilligungen an abgewiesene Asylsuchende auf zwei Jahre herabzusetzen, widerspricht dem Asylgesetz, das einen Aufenthalt in der Schweiz von mindestens f\u00fcnf Jahren vorsieht (Art. 14 Abs. 2 AsylG). F\u00fcr eine fr\u00fchere Bewilligungserteilung m\u00fcsste diese Bestimmung ge\u00e4ndert werden. Eine \u00e4hnliche Regelung wurde in der Motion 19.4282 Grossen \"Keine erzwungenen Lehrabbr\u00fcche bei gut integrierten Personen mit negativem Asylentscheid\" gew\u00fcnscht. Der St\u00e4nderat hat diese Motion am 7. M\u00e4rz 2022 abgelehnt.</p><p>Eine Verk\u00fcrzung der f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung erforderlichen Dauer des Schulbesuchs von f\u00fcnf auf zwei Jahre, oder gar ein Verzicht auf eine solche Mindestdauer, w\u00e4re nicht vereinbar mit den Integrationskriterien, die das AIG und die VZAE f\u00fcr die Behandlung von H\u00e4rtefallgesuchen derzeit vorsehen (vgl. Verweis in Art. 30a Abs. 1 Bst. d und 31 Abs. 1 Bst. d VZAE auf Art. 58a AIG). In so kurzer Zeit ist es kaum m\u00f6glich, die f\u00fcr eine Lehre erforderlichen Kompetenzen und Sprachkenntnisse zu erlangen und damit die Integrationskriterien zu erf\u00fcllen.</p><p>Gem\u00e4ss der bestehenden Regelung und Praxis sind die Dauer der Anwesenheit in der Schweiz und die Dauer des Schulbesuchs wichtige Kriterien zur Beurteilung der Gesuche (vgl. Art. 31 Abs. 1 Bst. c und e VZAE). Das Gleiche gilt f\u00fcr die Anforderungen an die Sprachkompetenzen. Diese gelten bei einem Schulbesuch von f\u00fcnf Jahren allgemein als erf\u00fcllt (Art. 30a VZAE).</p><p>In einigen Kantonen findet bereits heute eine anonyme Vorpr\u00fcfung der H\u00e4rtefallgesuche durch eine spezielle Kommission statt. Bei der Beurteilung eines solchen Gesuchs m\u00fcssen die kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden und das SEM jedoch auch das Verhalten und die Beachtung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Gesuchstellenden pr\u00fcfen. Eine solche Pr\u00fcfung ist nicht m\u00f6glich, wenn die Identit\u00e4t nicht bekannt ist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1653436800000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1758184169000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|2811","Category":"IV","Modified":"\/Date(1758616245440)\/","SubmissionDate":"\/Date(1651190400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5114,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Migration"}}