{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223395,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223395,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3395","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Koh\u00e4rente, umfassende und eigenst\u00e4ndige Sanktionspolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament, basierend auf Art. 184 BV im Allgemeinen und Art.1 Abs. 2 Embargogesetz im Besonderen, eine koh\u00e4rente, umfassende und eigenst\u00e4ndige Sanktionspolitik und entsprechende Massnahmen vorzulegen, die zur Wahrung der Landesinteressen n\u00f6tig sind.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Portmann, Aebi Andreas, B\u00fcchel Roland, Estermann, G\u00f6ssi, Gr\u00fcter, K\u00f6ppel, Nidegger, Schilliger, Wehrli) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Landesinteressen bestehen (nicht abschliessend und vollst\u00e4ndig) in den Bereichen Sicherheit (beispielsweise: Nachrichtendienstliche T\u00e4tigkeiten von russischen Diplomaten), Versorgungsicherheit/-abh\u00e4ngigkeit (beispielsweise Verzicht auf \u00d6l/Gasimporte), Durchsetzung des Rechtsstaats im Finanz- und Handelsplatz Schweiz (beispielsweise aktive Suche nach und Sperrung von Verm\u00f6genswerten von Personen und deren Umfeld, die sanktioniert werden m\u00fcssen).</p><p>Der blosse Nachvollzug der Sanktionen der EU gen\u00fcgt nicht mehr. Der Bundesrat soll die Massnahmen vorschlagen und ihre Wirksamkeit auch dahingehend beurteilen, ob eine Massnahme international koordiniert werden muss, oder ob die Schweiz eigenst\u00e4ndig handeln kann, oder ob die Schweiz der internationalen Gemeinschaft Massnahmenvorschl\u00e4ge unterbreiten soll, angesichts der Bedeutung und des Knowhows des Schweizer Wirtschafts-, Finanz- und Handelsplatzes f\u00fcr Russland.</p><p>Gleichzeitig hat der Bundesrat Massnahmen vorzuschlagen, die allf\u00e4llige negative Auswirkungen der Sanktionspolitik und/oder der Kriegsfolgen f\u00fcr die Schweizer Bev\u00f6lkerung ausgleichen k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweiz verfolgt eine koh\u00e4rente und eigenst\u00e4ndige Sanktionspolitik und st\u00fctzt sich dabei auf das Embargogesetz (SR 946.231). In diesem Rahmen kann sie die Sanktionen der UNO, der OSZE und ihrer wichtigsten Handelspartner - in der Praxis die EU - \u00fcbernehmen. So hat der Bundesrat als Reaktion auf die ausserordentliche Situation infolge der Milit\u00e4raggression Russlands in der Ukraine harte Sanktionsmassnahmen ergriffen. Die Verordnung \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) wurde mehrfach ge\u00e4ndert, um einen immer umfassenderen rechtlichen Rahmen f\u00fcr die Umsetzung dieser Sanktionen zu gew\u00e4hrleisten. Aktuell umfasst die Verordnung fast alle von der EU bisher verh\u00e4ngten Sanktionen, darunter auch ein Embargo auf Roh\u00f6l, das bis Anfang 2023 schrittweise in Kraft treten wird.</p><p>Zudem steht die Schweiz in st\u00e4ndigem Kontakt mit zahlreichen betroffenen Akteuren im Ausland, insbesondere durch ihre Teilnahme an verschiedenen Untergruppen der EU-Taskforce Freeze and Seize.</p><p>W\u00fcrde die Schweiz eigenst\u00e4ndig Sanktionen ergreifen, h\u00e4tte dies hingegen zahlreiche Nachteile. Insbesondere w\u00e4ren sie von begrenzter Tragweite, da es viele M\u00f6glichkeiten g\u00e4be, sie \u00fcber das Ausland zu umgehen. Ausserdem hat die Schweiz nur wenig Einfluss auf ihre ausl\u00e4ndischen Partner hinsichtlich der \u00dcbernahme allf\u00e4lliger Massnahmen, f\u00fcr welche unser Land auch mit Gegenmassnahmen der betroffenen L\u00e4nder rechnen m\u00fcsste. Einige Massnahmen w\u00e4ren eigenst\u00e4ndig auch technisch gar nicht machbar, wie etwa ein Embargo auf den Gasimport. Da die Schweiz in den europ\u00e4ischen Gasmarkt integriert ist, bezieht sie das Gas gr\u00f6sstenteils direkt bei europ\u00e4ischen Lieferanten. Diese verkaufen ein Gasgemisch, das sich aus Gas aus verschiedenen L\u00e4ndern, darunter auch Russland, zusammensetzt. Somit w\u00e4re die R\u00fcckverfolgbarkeit f\u00fcr die Umsetzung der Massnahmen sehr aufw\u00e4ndig, wenn nicht sogar unm\u00f6glich. Des Weiteren ist zu erw\u00e4hnen, dass f\u00fcr Gas anders als f\u00fcr Strom keine staatlich anerkannten Herkunftsnachweise existieren. Schliesslich w\u00e4ren f\u00fcr ein eigenst\u00e4ndiges Ergreifen von Sanktionsmassnahmen deutlich mehr Ressourcen notwendig, um die Massnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass die \u00dcbernahme der Sanktionen unserer wichtigsten Handelspartner sich bew\u00e4hrt hat und dies auch vor dem Hintergrund der russischen Milit\u00e4raggression in der Ukraine. Somit ist es nach Meinung des Bundesrates zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, \u00fcber eigenst\u00e4ndige Sanktionen zu entscheiden.</p><p>Dennoch ist sich der Bundesrat der neuen Herausforderungen im Bereich der Sanktionspolitik durchaus bewusst und f\u00fchrt deshalb regelm\u00e4ssig eine Lagebeurteilung durch. In diesem Zusammenhang werden bereits verschiedene Wege zur St\u00e4rkung des aktuellen Sanktionssystems verfolgt oder erwogen. So wird momentan beispielsweise \u00fcber eine Intensivierung der internationalen und nationalen Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden nachgedacht, insbesondere auch, was neue Diskussionsformate betrifft, wie etwa den UK-CH Sanctions Dialog, dessen erste Sitzung am 8. Juni 2022 stattfand. Andere m\u00f6gliche Wege w\u00e4ren eine nochmals verst\u00e4rkte Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Akteuren und Beh\u00f6rden, darunter auch neue Akteure wie die FINMA und die Botschaften, oder auch eine St\u00e4rkung der Strafbestimmungen nach dem Modell des G\u00fcterkontrollgesetzes (SR 946.202) oder des Kriegsmaterialgesetzes (SR 514.51).</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass im Falle einer Anwendung von Sanktionsmassnahmen Ausgleichsmassnahmen nicht w\u00fcnschenswert sind. Auch wenn feststeht, dass jegliche Intervention durch die Regierung Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen hat, so muss staatliches Handeln sich stets an den Verfassungszielen orientieren. Gem\u00e4ss der Motion w\u00fcrde der Bundesrat eigenst\u00e4ndig Sanktionen ergreifen, sofern diese den nationalen Interessen entsprechen. Vor diesem Hintergrund w\u00e4ren Ausgleichsmassnahmen zur Abfederung der Folgen einzelner Sanktionen nicht gerechtfertigt.</p><p>Es ist auch daran zu erinnern, dass die Schweiz \u00fcber ein gut ausgebautes soziales Auffangnetz verf\u00fcgt, das Einzelpersonen vor Risiken wie Stellenverlust, Invalidit\u00e4t, Krankheit oder anderen Notlagen, f\u00fcr die sie nicht verantwortlich sind, sch\u00fctzt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661904000000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1670889600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15|24","Category":"IV","Modified":"\/Date(1690553631420)\/","SubmissionDate":"\/Date(1651536000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5114,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen"}}