{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223439,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223439,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3439","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Extensivierung trotz sehr hoher Beteiligung bei den Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4chen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweizer Landwirtschaft nutz jeden f\u00fcnften Quadratmeter f\u00fcr die Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4chen. Zudem sind fast 80 Prozent der Fl\u00e4chen BFF vernetzt.</p><p>Der Einsatz der Landwirtschaft f\u00fcr die Biodiversit\u00e4t hat sich somit bereits sehr weit weiterentwickelt. Dass neu die Begrenzung des Anteils an Biodiversit\u00e4tsfl\u00e4chen der Qualit\u00e4tsstufe 1 aufgehoben wird und dass 3,5 Prozent der Ackerfl\u00e4che f\u00fcr die Biodiversit\u00e4t genutzt werden muss, werden zu einer weiteren Extensivierung der Landwirtschaft und einer Schw\u00e4chung der Produktion f\u00fchren.</p><p>1. Wie rechtfertig der Bundesrat dieses fortschreitende Streben nach Extensivierung in einer Phase, in der gerade die Lebensmittelversorgung eine weltpolitische Priorit\u00e4t haben sollte?</p><p>2. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass mit der Aufhebung der Begrenzung an Q1-F\u00f6rderfl\u00e4chen Betriebe dazu veranlasst werden, die Produktion faktisch aufzugeben?</p><p>3. Welcher Wert und welche Priorit\u00e4t misst der Bundesrat der inl\u00e4ndischen Lebensmittelversorgung bei, wenn der Druck auf die landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen immer gr\u00f6sser wird und der Bedarf aufgrund der steigenden Bev\u00f6lkerungszahl immer gr\u00f6sser wird.</p><p>4. W\u00e4re es bei einer zunehmenden weltweiten Lebensmittelknappheit nicht angebracht, die Qualit\u00e4t der vorhanden BFF zu f\u00f6rdern, anstatt wertvolles Ackerland der Lebensmittelproduktion zu entziehen</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Fr\u00fchlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die N\u00e4hrstoff\u00fcbersch\u00fcsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 19.475 \"Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren\" umzusetzen. Das Parlament hat diesen Entscheid in Kenntnis der in der Botschaft zur AP22+ beschriebenen Auswirkungen getroffen.</p><p>Mit dem Verordnungspaket zur pa.\u00a0iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen.</p><p>1. und 4. Die Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4chen (BFF) auf der Ackerfl\u00e4che zielen unter anderem darauf ab, die f\u00fcr die Produktion essenzielle Biodiversit\u00e4t und Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten. Im Gegensatz zur \u00dcberbauung wird mit der Nutzung von landwirtschaftlicher Nutzfl\u00e4che als BFF der Lebensmittelproduktion keine Ackerfl\u00e4che entzogen, sondern ihr Produktionspotenzial langfristig gest\u00e4rkt. So f\u00f6rdern diese Fl\u00e4chen N\u00fctzlinge, die als Gegenspieler von Ackersch\u00e4dlingen wie dem Getreideh\u00e4hnchen oder Blattl\u00e4usen dienen. Der zus\u00e4tzliche Bedarf an BFF auf der Ackerfl\u00e4che betr\u00e4gt aufgrund der Mindestvorgabe von 3,5\u00a0Prozent rund 9'400 Hektaren. Mit dem Verordnungspaket zur pa.\u00a0iv. 19.475 wird der produktive Biodiversit\u00e4tstyp \"Getreide in weiter Reihe\" eingef\u00fchrt. Die Mindestvorgabe von 3,5\u00a0Prozent BFF kann zur H\u00e4lfte mit der Produktion von Getreide in weiter Reihe erf\u00fcllt werden. Wie die Berechnungen von Agroscope zeigen, ist diese Anbaumethode wirtschaftlich interessant. Von den zus\u00e4tzlichen BFF auf Ackerfl\u00e4che d\u00fcrften rund 4'300 Hektaren f\u00fcr Getreide in weiter Reihe genutzt werden. Die verbleibenden BFF betragen damit rund 5'100 Hektaren, was knapp einem halben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che entspricht. Da davon ausgegangen werden kann, dass f\u00fcr diese BFF nicht die ertragsreichsten Ackerfl\u00e4chen ausgeschieden werden, oder diese anstelle von Kunstwiesen angelegt werden, d\u00fcrften die Auswirkungen auf die Produktion insgesamt gering sein.</p><p>Was die weltweite Ern\u00e4hrungssituation betrifft, ist zu erw\u00e4hnen, dass die Hauptursache der Hungerproblematik nicht die global zu tiefe Nahrungsmittelproduktion ist, sondern der fehlende Zugang zu Nahrungsmitteln aufgrund von Armut und logistischen Problemen. Sch\u00e4dlich sind auch Exportrestriktionen. Die Schweiz setzt sich deshalb im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit f\u00fcr die wirtschaftliche Entwicklung in den von Armut betroffenen L\u00e4ndern und gegen Exportrestriktionen ein. Die Nahrungsmittelimporte in die Schweiz stammen zudem haupts\u00e4chlich aus dem EU-Raum, der nicht von Hunger bedroht ist. Welche Nahrungsmittel in welchem Umfang in die Schweiz importiert werden, h\u00e4ngt unter anderem vom Grenzschutz, dem Bev\u00f6lkerungswachstum, den Preisentwicklungen auf den in- und ausl\u00e4ndischen M\u00e4rkten und der Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ab. Ebenso k\u00f6nnen auf der Angebotsseite wetterbedingte Ernteschwankungen eine wichtige Rolle spielen. Im Vergleich dazu d\u00fcrften die Auswirkungen der Mindestvorgabe von 3,5\u00a0Prozent BFF auf Ackerfl\u00e4chen auf die Lebensmittelimporte gering sein. Zudem tritt die neue Regelung erst 2024 in Kraft.</p><p>2. Das Monitoring der 2016 eingef\u00fchrten Begrenzung von Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4chen der Qualit\u00e4tsstufe I zeigte eine sehr beschr\u00e4nkte Wirkung auf. Insgesamt wurden aufgrund der Begrenzung Beitr\u00e4ge im Umfang von rund 500 000 Franken pro Jahr f\u00fcr betroffene Fl\u00e4chen der Qualit\u00e4tsstufe I nicht ausgerichtet. Betroffen waren jeweils rund 600 Betriebe und eine Fl\u00e4che von rund 1 100 Hektaren. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, diese administrativ aufw\u00e4ndige Begrenzung ohne bedeutende Wirkung aufzuheben.</p><p>3. Die mit dem Verordnungspaket zur pa.\u00a0iv. 19.475 beschlossenen Massnahmen tragen dazu bei, essentielle Produktionsgrundlagen f\u00fcr die Inlandproduktion wie fruchtbare B\u00f6den und Biodiversit\u00e4t langfristig zu erhalten. Kurzfristig k\u00f6nnen Massnahmen f\u00fcr den Erhalt der Produktionsgrundlagen die inl\u00e4ndische Kalorienproduktion einschr\u00e4nken. \u00dcber die F\u00f6rderung von \u00d6kosystemleistungen wie der Bodenfruchtbarkeit, der Best\u00e4ubungsleistung und der N\u00fctzlinge st\u00e4rken sie aber mittel- und l\u00e4ngerfristig die Inlandproduktion.</p><p>Der Brutto-Selbstversorgungsgrad betrug in den Jahren 2018 bis 2020 im Durchschnitt 57\u00a0Prozent. Der leichte R\u00fcckgang in den letzten Jahren ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die Bev\u00f6lkerung in der Schweiz st\u00e4rker gewachsen ist als die inl\u00e4ndische Kalorienproduktion. Unter Ber\u00fccksichtigung der weiterhin wachsenden Bev\u00f6lkerung und der abnehmenden landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4chen kann der Selbstversorgungsgrad nur gehalten werden, wenn das Dauergr\u00fcnland mit standortangepasster Nutzungsintensit\u00e4t zur Milch- und Fleischproduktion genutzt wird und auf der Ackerfl\u00e4che vermehrt Kulturen zur direkten menschlichen Ern\u00e4hrung angebaut werden. Wichtig ist, dass Ver\u00e4nderungen auf Stufe Produktion synchron erfolgen mit Anpassungen auf Stufe Konsum. Zudem m\u00fcssen die Lebensmittelverluste reduziert werden und die Landwirtschaftsb\u00f6den quantitativ und qualitativ erhalten bleiben. Bez\u00fcglich der Lebensmittelverluste hat der Bundesrat am 6. April 2022 einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. F\u00fcr eine umfassende Beurteilung der Versorgungssicherheit greift der Selbstversorgungsgrad jedoch zu kurz, da er wichtige Faktoren, wie die hohe Importabh\u00e4ngigkeit bei den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln (Energie, D\u00fcnger, Saatgut, Pflanzenschutzmitten, Maschinen etc.) oder die \u00f6kologische Tragf\u00e4higkeit der Produktion nicht ber\u00fccksichtigt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661904000000)\/","SubmittedBy":"Huber Alois","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690499820733)\/","SubmissionDate":"\/Date(1652227200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5114,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}