{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223455,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223455,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3455","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gesetzliche Grundlagen f\u00fcr die Verwendung eingefrorener Verm\u00f6genswerte zum Wiederaufbau der Ukraine schaffen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Schweiz autonom Gelder von sanktionierten Personen, Entit\u00e4ten und Staaten einziehen und einem bestimmten Zweck zuf\u00fchren kann. Namentlich soll es m\u00f6glich sein, die eingefrorenen Verm\u00f6genswerte putinnaher Oligarchen in die internationalen Bem\u00fchungen zum Wiederaufbau der Ukraine einfliessen zu lassen.</p>","ReasonText":"<p>Auch wenn aktuell ein Ende des russischen Angriffskrieges in der Ukraine nicht absehbar ist, ist klar, dass sich eines Tages die Frage nach der Finanzierung des Wiederaufbaus ukrainischer Infrastrukturen stellen wird. Es ist kaum vorstellbar, dass sich die Russische F\u00f6deration bereit erkl\u00e4ren wird Reparationen zu zahlen, mindestens nicht in ausreichender H\u00f6he. Bereits sind deshalb international Diskussionen \u00fcber die allf\u00e4llige Verwendung eingefrorener oder eingezogener Verm\u00f6genswerte von russischen Oligarchen angelaufen. F\u00fcr eine solche Verwendung fehlt der Schweiz heute die gesetzliche Grundlage.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr den Bundesrat ist klar, dass die Ukraine internationale Hilfe beim Wiederaufbau ben\u00f6tigt und er ist bereit, sich in diesem Kontext zu engagieren. Dabei st\u00fctzt sich die Schweiz auf ihr langj\u00e4hriges Engagement in der Ukraine. Die Ukraine ist seit \u00fcber 20 Jahren ein Schwerpunktland der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz: das Schweizer Kooperationsprogramm 2020-23 wurde urspr\u00fcnglich mit einem j\u00e4hrlichen Budget bis 27 Millionen Franken (DEZA, SECO, EDA-AFM) geplant. Aufgrund der anhaltenden Milit\u00e4rintervention Russlands in der Ukraine hat die Schweiz ihr Engagement rasch erh\u00f6ht und die humanit\u00e4re Hilfe in der Ukraine und der Region im Rahmen eines Nachtragskredits auf 80 Millionen Franken aufgestockt. Dar\u00fcber hinaus hilft die Schweiz mit weiteren 20 Millionen Franken bei der Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Dienstleistungen (z.B. Schulbildung), der Vorbereitung der Wiederaufbaubem\u00fchungen und der Unterst\u00fctzung von KMU. Am 4.-5. Juli 2022 organisierte die Schweiz - zusammen mit und f\u00fcr die Ukraine - in Lugano die Ukraine Recovery Conference. Der Fokus der URC2022 lag auf nachhaltigem Wiederaufbau mit Einbezug verschiedener Akteure aus der Politik, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft.</p><p>Der Bundesrat verfolgt und begleitet die internationalen Diskussionen \u00fcber die allf\u00e4llige Einziehung und Weiterverwendung von Verm\u00f6genswerten des russischen Staates, staatsnaher Unternehmen oder von sanktionierten Personen eng und nimmt insbesondere die Bem\u00fchungen der EU und der USA in diesem Bereich zur Kenntnis. Diese befinden sich aber in einem sehr fr\u00fchen Stadium. Die verschiedenen Projekte konzentrieren sich derzeit darauf, die Einziehung von Verm\u00f6genswerten bei Sanktionsverst\u00f6ssen zu erleichtern. Die Verwendung f\u00fcr den Wiederaufbau der Ukraine ist dabei nicht vorgesehen.</p><p>Kein Staat hat bisher Verm\u00f6genswerte aufgrund der alleinigen Tatsache eingezogen, dass eine nat\u00fcrliche oder juristische Person auf einer Sanktionsliste figuriert. Verm\u00f6genswerte wie in der Motion definiert einzig aufgrund von Staatsn\u00e4he oder dem Eintrag auf einer Sanktionsliste zu konfiszieren und sie f\u00fcr den Wiederaufbau der Ukraine zu verwenden, stellt f\u00fcr den Bundesrat derzeit keine Variante zur Unterst\u00fctzung der Ukraine dar, und zwar aus den drei folgenden Gr\u00fcnden.</p><p>Erstens stellt die Einziehung von Verm\u00f6genswerten - im Vergleich zu deren Einfrierung - einen massiven Eingriff in die Eigentumsgarantie und weitere verfassungsm\u00e4ssige Grundrechte der Betroffenen dar. In der Schweiz bedingt die Einziehung von Verm\u00f6genswerten in aller Regel das Vorliegen einer durch ein Gericht best\u00e4tigten Straftat. Dies ist ohne Vorliegen von strafbegr\u00fcndenden Elementen weder bei staatsnahen russischen Unternehmen noch bei der Sanktionierung von Personen, Unternehmen und Organisationen der Fall. Der Eintrag auf einer Sanktionsliste alleine bedeutet nicht, dass die sanktionierte Person eine Straftat begangen hat. Die Einfrierung von Geldern bedeutet also nicht, dass diese unrechtm\u00e4ssig erworben wurden. Aus diesem Grund w\u00e4re die Einziehung von Verm\u00f6genswerten von russischen Unternehmen oder Personen nur aufgrund einer Staatsn\u00e4he oder ihrer Sanktionierung rechtsstaatlich hochgradig bedenklich. Der Bundesrat sieht daher derzeit keine Veranlassung, eine allgemeine gesetzliche Grundlage wie in der Motion definiert zu schaffen, die eine Einziehung ohne Bezug zu einer Straftat erm\u00f6glichen und damit von den bisherigen Prinzipien der strafrechtlichen Einziehung abweichen w\u00fcrde.</p><p>Zweitens stellt sich bei Verm\u00f6genswerten eines Staates zus\u00e4tzlich die Frage der Immunit\u00e4ten. Die Verm\u00f6genswerte einer Zentralbank, die in der Schweiz hinterlegt sind, sind beispielsweise durch die Immunit\u00e4t vor der Vollstreckung von Staatsverm\u00f6gen gesch\u00fctzt. Es ist fraglich, ob die Einziehung von solchen Verm\u00f6genswerten mit der durch das V\u00f6lkerrecht gew\u00e4hrten Immunit\u00e4t des Staates vor Gerichtsbarkeit und Vollstreckung vereinbar w\u00e4re. Letztendlich w\u00fcrden die befassten Gerichte diese Frage entscheiden.</p><p>Drittens wird mit der Einziehung von Verm\u00f6genswerten die gew\u00fcnschte Wirkung von Sanktionen unterlaufen. Sanktionen sind vor\u00fcbergehende Zwangsmassnahmen, um einen Staat zur R\u00fcckkehr zu einem v\u00f6lkerrechtskonformen Verhalten zu bringen. Sanktionen sind keine Strafmassnahmen. Mit der Einziehung der Verm\u00f6genswerte w\u00fcrden die betroffenen Personen und Unternehmen aber jeglichen Anreiz f\u00fcr eine Verhaltens\u00e4nderung verlieren. In der Konsequenz k\u00f6nnte also die Einziehung von Verm\u00f6genswerten die beabsichtigte Wirkung der Sanktionen sogar schw\u00e4chen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1660694400000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695210170000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522469607)\/","SubmissionDate":"\/Date(1652227200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5114,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}