{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223474,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223474,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3474","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie k\u00f6nnen medizinische Fachpersonen aus der Ukraine f\u00fcr Behandlungen von ukrainischen Gefl\u00fcchteten in der Schweiz rasch eingesetzt werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Corona hat zu erheblichen Engp\u00e4ssen bei der Behandlung von Kindern- und Jugendlichen gef\u00fchrt. Die hohe Zahl von gefl\u00fcchteten Menschen aus der Ukraine und die sprachlichen H\u00fcrden versch\u00e4rfen die prek\u00e4re Situation. Die Komplexit\u00e4t der Behandlung und die Behandlungsdauer erh\u00f6ht sich, weil stets eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher anwesend sein muss. Mit den neuen Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzten (notwendiger Nachweis einer dreij\u00e4hrigen Weiterbildung an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsst\u00e4tte und Sprachkenntnisse in einer unserer Landessprachen) ist es nicht mehr m\u00f6glich, als ambulanter Leistungserbringer \u00c4rztinnen und \u00c4rzten im Ausland zu rekrutieren, was zu Engp\u00e4ssen und zu teuren Verlagerungen in den station\u00e4ren Bereich f\u00fchrt.</p><p>Gem\u00e4ss Medienberichten haben drei Viertel der erwachsenen Migrantinnen und Migranten aus der Ukraine ein akademisches Diplom. Darunter d\u00fcrfte es viele qualifizierte medizinische Fachpersonen geben.</p><p>Gem\u00e4ss dem BAG-Merkblatt \"Informationen f\u00fcr Gesundheitsfachpersonen mit ukrainischen Abschl\u00fcssen\" ist eine Registrierung im Medizinalberuferegister MedReg und damit \"damit eine Berufsaus\u00fcbung unter fachlicher Aufsicht grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich\", die H\u00fcrden sind aber hoch. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine universit\u00e4re Medizinalperson und weitere Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz t\u00e4tig sein k\u00f6nnen, liegt zumindest teilweise im Ermessen der zust\u00e4ndigen kantonalen Stellen. </p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, damit m\u00f6glichst viele medizinisch ausgebildete Fachleute mit Ausweis S aus der Ukraine, namentlich \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, Psychologinnen und Psychologen, sowie Pflegefachpersonen f\u00fcr Behandlungen von behandlungsbed\u00fcrftigen ukrainischen Fl\u00fcchtlingen, insbesondere Kinder und Jugendlichen, in der Schweiz eingesetzt werden k\u00f6nnen?</p><p>2. Gibt es M\u00f6glichkeiten von Ausnahmeregelungen und insbesondere spezifischen Intensivsprachkursen auf nationaler Ebene, damit medizinisch ausgebildete Fachleute mit Ausweis S aus der Ukraine grunds\u00e4tzlich zur Behandlung von Patientinnen und Patienten in der Schweiz zugelassen werden?</p><p>3. K\u00f6nnen die Zulassungsprozesse bei den Kantonen beschleunigt werden, indem eine vereinfachte, befristete Anerkennung ukrainischer Diplome unter Einhaltung guter Arbeitsbedingungen auf nationaler Ebene erm\u00f6glicht wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Zulassung zur Berufsaus\u00fcbung unter fachlicher Aufsicht liegt in der ausschliesslichen Kompetenz der kantonalen Beh\u00f6rden. Der Bundesrat hat bei Gesundheitsfachpersonen mit dem Aufenthaltsstatus S keine Handhabe, \u00fcber deren Einsatz zu entscheiden.</p><p>Das Bundesrecht schreibt den Kantonen vor, dass sie die Zulassung zur Berufsaus\u00fcbung in eigener fachlicher Verantwortung von einem eidgen\u00f6ssischen oder nach dem Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) anerkannten ausl\u00e4ndischen Diplom - und f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, Apothekerinnen und Apotheker bzw. Chiropraktorinnen und Chiropraktoren zus\u00e4tzlich von einem eidgen\u00f6ssischen oder nach dem MedBG anerkannten ausl\u00e4ndischen Weiterbildungstitel - abh\u00e4ngig machen m\u00fcssen.</p><p>Die Berufsaus\u00fcbung unter fachlicher Aufsicht (d.h. eine unselbst\u00e4ndige Berufsaus\u00fcbung im Angestelltenverh\u00e4ltnis; bspw. im Bereich der Humanmedizin auf Stufe Assistenz\u00e4rztin / Assistenzarzt) ist m\u00f6glich, wenn die Person ohne anerkennbare Aus- und Weiterbildungsdiplome im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen ist und \u00fcber die notwendigen Sprachkenntnisse f\u00fcr die jeweilige Berufsaus\u00fcbung verf\u00fcgt. Zur Anerkennung und Eintragung siehe Antwort 3.</p><p>2. Es k\u00f6nnen durch die Kantone Ausnahmen vom Erfordernis der notwendigen Sprachkenntnisse gew\u00e4hrt werden. Dies ist der Fall, wenn die Sicherstellung der Patientenversorgung es erfordert, keine universit\u00e4re Medizinalperson gefunden werden konnte, welche diese Sprachkenntnisse nachweisen kann und die Patientensicherheit gew\u00e4hrleistet ist (Art. 11b der Medizinalberufeverordnung MedBV; SR 811.112.0). Dabei ist es Sache der Arbeitgebenden - allenfalls in Absprache mit der zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rde - zu bestimmen, zu welchem Zeitpunkt ein Personalmangel in seinem Betrieb die Sicherstellung der Patientenversorgung bedroht. Gem\u00e4ss Auskunft der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sehen die Kantone im Zusammenhang mit der Erteilung von Berufsaus\u00fcbungsbewilligungen an Gesundheitsfachpersonen mit Aufenthaltsstatuts S aktuell keine Ausnahmeregelungen vor und werden zurzeit auch nicht mit konkreten Anfragen \u00fcberh\u00e4uft.</p><p>Kantone und Gemeinden bieten zahlreiche Sprachkurse, um Schutzsuchende beim Einstieg ins Berufsleben zu unterst\u00fctzen. Das Bereitstellen von berufsspezifischen Sprachkursen im Gesundheitsbereich m\u00fcsste von den entsprechenden Regelstrukturen \u00fcbernommen werden.</p><p>3. Die Anerkennung bzw. Registrierung von ausl\u00e4ndischen Diplomen ist Aufgabe der Medizinalberufekommission MEBEKO f\u00fcr die universit\u00e4ren Medizinalberufe, von der Psychologieberufekommission PsyKo f\u00fcr Psychologieberufe oder vom Schweizerischen Roten Kreuz SRK f\u00fcr Pflegeberufe.</p><p>Wenn die Voraussetzungen f\u00fcr eine Anerkennung nicht gegeben sind, kann die Registrierung erfolgen, sofern die Nachweise erbracht sind, dass das Diplom im Ausstellungsstaat zur Berufsaus\u00fcbung unter fachlicher Aufsicht im entsprechenden Medizinalberuf berechtigt und auf einer Ausbildung beruht, welche den Mindestanforderungen entspricht. Bei der MEBEKO sind in den vergangenen Wochen rund 20 Gesuche um Registrierung von nicht anerkennbaren Diplomen der universit\u00e4ren Medizinalberufe eingegangen. Diese eingereichten Gesuche konnten gr\u00f6sstenteils bewilligt werden.</p><p>Wie ausgef\u00fchrt, sind die Kantone danach f\u00fcr die Erteilung der Berufsaus\u00fcbungsbewilligung zust\u00e4ndig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Locher Benguerel Sandra","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|28|32|2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1715165725420)\/","SubmissionDate":"\/Date(1652227200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5114,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Soziale Fragen|Bildung|Migration|Gesundheit"}}