{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223492,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223492,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3492","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sanktionen im Zusammenhang mit der Ukraine und das anwaltliche Berufsgeheimnis. Notwendige Kl\u00e4rungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Embargogesetz sieht in Artikel\u00a03 eine Auskunftspflicht vor. Die Verordnung \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine sieht ihrerseits in Artikel\u00a016 Absatz\u00a01 Folgendes vor: \"Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 fallen, m\u00fcssen dies dem SECO unverz\u00fcglich melden.\" Es scheint unbestritten zu sein, dass diese Meldepflicht auch f\u00fcr Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte gilt, wie es das SECO bei Gelegenheit bereits explizit best\u00e4tigt hat und wie es auch die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes in Erinnerung gerufen hat. Der Anwendungsbereich dieser Meldepflicht ist jedoch schwierig einzugrenzen. </p><p>Des Weiteren scheint klar zu sein, dass die Meldepflicht auf atypische Aktivit\u00e4ten von Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lten Anwendung findet, insbesondere wenn sie selbst Verwahrerinnen und Verwahrer von Werten sind, die unter Sanktion stehen, oder in entsprechende Finanztransaktionen involviert sind. Weniger klar ist dagegen die Anwendung auf typische Anwaltsaktivit\u00e4ten (Rechtsvertretung). In Bezug auf die Beratungst\u00e4tigkeit herrscht v\u00f6llige Unsicherheit. Diese Unsicherheit ist sehr sch\u00e4dlich f\u00fcr die in diesem Bereich T\u00e4tigen und schadet der Umsetzung der Sanktionen. </p><p>In Anbetracht des anhin Geschilderten wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie weit gefasst ist der Anwendungsbereich der Meldepflicht nach Artikel\u00a016 der Ukraineverordnung in Bezug auf Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtanw\u00e4lte? Ist eine Differenzierung nach den verschiedenen Anwaltsaktivit\u00e4ten n\u00f6tig (Vertretung, Beratung, Funktion als Finanzintermedi\u00e4rin oder Finanzintermedi\u00e4r etc.)?</p><p>2. Wie viele Meldungen zu Geldern von sanktionierten Personen sind seit dem Inkrafttreten der Ukraineverordnungen vom 4. M\u00e4rz 2022 von Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lten gemacht worden?  </p><p>3. Wie stellt der Bundesrat, respektive das SECO, sicher, dass diese Meldepflicht im Kontext der Sanktionen gem\u00e4ss Ukraineverordnung eingehalten wird?</p><p>4.  Zieht der Bundesrat Kontrollmechanismen oder Sanktionen von Organisationen in Betracht, die einer Meldepflicht unterstehen, namentlich von Anwaltskanzleien?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1)</p><p>Es muss zwischen den verschiedenen T\u00e4tigkeiten der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte unterschieden werden, d. h. zwischen der spezifischen T\u00e4tigkeit ihres Berufs und anderen T\u00e4tigkeiten wie der Verm\u00f6gensverwaltung oder Verwaltungsratsmandaten.</p><p>Gem\u00e4ss Bundesgericht ist nur die spezifische Anwaltst\u00e4tigkeit durch das Berufsgeheimnis gesch\u00fctzt, d.h. das Verfassen von Entw\u00fcrfen von Rechtsschriften, der Beistand oder die Vertretung einer Person vor einer Verwaltungs- oder Gerichtsbeh\u00f6rde sowie die Rechtsberatung (BGE 147 IV 385, E. 2.2).</p><p>Eine Verletzung des Berufsgeheimnisses stellt eine strafbare Handlung im Sinne von Art. 321 StGB dar. Folglich d\u00fcrfen Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte, die diese Art von T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, keine Informationen an Dritte weitergeben, da sie sonst strafrechtliche Konsequenzen riskieren. Art. 321 Ziff. 3 StGB macht jedoch einen Vorbehalt f\u00fcr eidgen\u00f6ssische Bestimmungen, die beispielsweise ein Melderecht oder eine Auskunftspflicht gegen\u00fcber einer Beh\u00f6rde vorsehen (vgl. Art. 14 StGB). Nach Auffassung des Bundesrates sollen Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte im Rahmen ihrer spezifischen beruflichen T\u00e4tigkeiten nicht zur Meldung gesperrter Verm\u00f6genswerte nach Artikel\u00a016 der Verordnung vom 4. M\u00e4rz 2022 \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72, nachfolgend: Ukraine-Verordnung) verpflichtet werden. Weil Verwaltungs- oder Gerichtspraxis zu dieser spezifischen Frage fehlt, w\u00e4re sie letztendlich von den zust\u00e4ndigen Gerichten zu kl\u00e4ren.</p><p>Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte, welche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, die nicht dem Anwaltsgeheimnis unterstehen, haben in jedem Fall die Meldepflicht nach Art. 16 Abs. 2 der Ukraine Verordnung zu erf\u00fcllen.</p><p>2)</p><p>Das SECO hat vereinzelt Meldungen von Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lten erhalten, die sich aus deren treuh\u00e4nderischen T\u00e4tigkeiten ergaben. Verm\u00f6gen werden jedoch in erster Linie durch die Banken gesperrt und gemeldet. Anw\u00e4lte k\u00f6nnen eine solche Blockierung meist nicht selbst vornehmen. Eine Meldung durch die Anw\u00e4lte erfolgt deshalb in vielen F\u00e4llen lediglich erg\u00e4nzend zu den Meldungen von anderer Seite.</p><p>3/4)</p><p>Grunds\u00e4tzlich sind Rechtsanw\u00e4ltinnen und -anw\u00e4lte verpflichtet, sicherzustellen, dass sie nicht bei der Verletzung von Sanktionsbestimmungen behilflich sind. In diesem Fall w\u00fcrde ein Anwalt seine Berufspflichten verletzen, und m\u00fcsste auch strafrechtliche Konsequenzen bef\u00fcrchten. Allf\u00e4llige Verst\u00f6sse gegen die Sanktionsbestimmungen werden gem\u00e4ss Embargogesetz (EmbG, RS 946.231) Art. 9 und 10 geahndet.</p><p>Der Bundesrat erwartet von Schweizer Unternehmen, dass sie sich an die Schweizer Rechtsordnung halten, einschliesslich der Sanktionen. Wenn die Schweizer Beh\u00f6rden beispielsweise Informationen \u00fcber Verm\u00f6genswerte erhalten, die h\u00e4tten eingefroren werden m\u00fcssen, werden sie dem selbstverst\u00e4ndlich nachgehen. Verst\u00f6sse werden gem\u00e4ss dem EmbG geahndet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1656460800000)\/","SubmittedBy":"Mahaim Rapha\u00ebl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718372499000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15|44|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522835937)\/","SubmissionDate":"\/Date(1652227200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5114,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gerichtswesen"}}