{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223529,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223529,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3529","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Psychisch belastete Kinder und Jugendliche. Sofortmassnahmen gegen akute Versorgungsl\u00fccken durch St\u00e4rkung von Anlauf- und Beratungsstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Anteil psychisch belasteter Jugendlicher hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt, Suizidversuche nahmen stark zu (OBSAN 2022). Es ist alarmierend. Dass Kinder und Jugendliche durch die Pandemie stark belastet sind, ist umfassend belegt (u.a. Pro Juventute Corona-Report 2021). Aktuell l\u00f6st der Ukraine-Krieg zus\u00e4tzliche \u00c4ngste aus. Anlauf- und Beratungsstellen f\u00fcr Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene (z.B. Pro Juventute Beratung 147.ch, Dargebotene Hand oder ciao.ch) \u00fcbernehmen hier eine wichtige Funktion. Diese Stellen melden aber seit Monaten, dass sie mit ihrer Kapazit\u00e4t am Anschlag sind. Versch\u00e4rft wird dies durch lange Wartezeiten f\u00fcr Pl\u00e4tze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie -psychotherapie: das vorgelagerte Netz der Anlauf- und Beratungsstellen muss immer mehr Betroffene \u00fcber l\u00e4ngere Zeit auffangen. Es wird Jahre dauern, die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Als Sofortmassnahme m\u00fcssen daher die Angebote der Anlauf- und Beratungsstellen ausgebaut und die daf\u00fcr n\u00f6tigen Mittel bereitgestellt werden - auch f\u00fcr deren Bekanntmachung. In der Pandemie hat der Bundesrat bewiesen, wie rasch Massnahmen im Bereich psychische Gesundheit m\u00f6glich sind. Diese laufen aus, doch der Handlungsbedarf bleibt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat angesichts der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssituation f\u00fcr Kinder und Jugendliche den Stellenwert von Angeboten der Sekund\u00e4rpr\u00e4vention sowie von Kursen/Kampagnen bzgl. psychische Gesundheit (ENSA-Kurse von Pro Mente Sana, Wie geht es dir? sant\u00e9 psy oder STOP SUiCiDE)?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner Kompetenzen und unter Einbezug der Kantone im Kinder- und Jugendschutz und in der Kinder- und Jugendf\u00f6rderung umgehend Massnahmen zu ergreifen, um die Angebote der Sekund\u00e4rpr\u00e4vention zu st\u00e4rken und bekannt zu machen?</p><p>3. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, um rasch und mindestens f\u00fcr die n\u00e4chsten drei Jahre Mittel bereitzustellen, damit diese Angebote gest\u00e4rkt und bekannt gemacht werden k\u00f6nnen? </p><p>4. Welche gesetzlichen und strategischen Grundlagen m\u00fcssen angepasst oder geschaffen werden, um diese Angebote langfristig zu st\u00e4rken? </p><p>5. Welche Ankn\u00fcpfungspunkte gibt es zu Programmen wie z.B. dem Aktionsplan Suizidpr\u00e4vention oder den KAP von Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat anerkennt den hohen Wert sekund\u00e4rpr\u00e4ventiver Angebote im Bereich der psychischen Gesundheit sowie niederschwelliger Angebote von Jugendorganisationen beziehungsweise der offenen Jugendarbeit. Gerade die Zeit seit Beginn der Pandemie bis heute hat gezeigt, dass das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen nicht nur eine gesundheitliche, sondern auch eine gesellschaftspolitische Thematik ist. Deswegen ist eine breite Palette an Projekten und Massnahmen wichtig.</p><p>2./3. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendschutz und deren Finanzierung liegen in erster Linie in der Kompetenz der Kantone. Der Bund hat in diesen Bereichen nur eine subsidi\u00e4re Rolle. Konkret und auf der Basis gesetzlicher Grundlagen kann er gest\u00fctzt auf das Strafgesetzbuch (SR 311.0) und die Verordnung \u00fcber Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur St\u00e4rkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) Organisationen unterst\u00fctzen, die im Bereich der Kriminalpr\u00e4vention t\u00e4tig sind. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen richtet gest\u00fctzt auf diese rechtlichen Grundlagen unter anderem Finanzhilfen aus an das Beratungsangebot 147 von Pro Juventute sowie an ciao.ch, an welche sich Kinder und Jugendliche wenden k\u00f6nnen, die beispielsweise von Gewalt betroffen sind. Mit dem Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetz (SR 446.1) kann der Bund private Tr\u00e4gerschaften unterst\u00fctzen, die sich der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen widmen. Beitr\u00e4ge an Beratungsangebote zur psychischen Gesundheit f\u00fcr Kinder und Jugendliche sind nicht m\u00f6glich. Gest\u00fctzt auf das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (SR 812.121) kann der Bund zudem im Bereich der Bet\u00e4ubungsmittel nationale Programme zur Pr\u00e4vention durchf\u00fchren. Er stellt dabei die Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes in den Vordergrund.</p><p>F\u00fcr die umfassende Unterst\u00fctzung von Pr\u00e4ventionsangeboten im Bereich der psychischen Gesundheit fehlen auf Bundesebene hingegen die rechtlichen Grundlagen. Die Stiftung Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz setzt im Rahmen ihres Schwerpunktes \"Psychische Gesundheit\" gemeinsam mit den Kantonen in den kantonalen Aktionsprogrammen Projekte zur F\u00f6rderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen um und sensibilisiert die Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die psychische Gesundheit mit ihren nationalen Kampagnen \"Wie geht es dir?\" und Santepsy. Ob beispielsweise Lebens\u00fcberg\u00e4nge und kritische Lebensereignisse eine besondere Beachtung erhalten, entscheiden die f\u00fcr die Ausgestaltung der Programme zust\u00e4ndigen Kantone.</p><p>4. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinder- und Jugendschutzes fehlt es f\u00fcr eine umfassende und dauerhafte Unterst\u00fctzung solcher Angebote durch den Bund grunds\u00e4tzlich an einer verfassungsm\u00e4ssigen Grundlage.</p><p>Im Bereich der Gesundheitsf\u00f6rderung ist seit Annahme der Volksinitiative \"Kinder ohne Tabak\" die F\u00f6rderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zwar in der Verfassung verankert (Art. 41 Abs. 1 BV). Eine Unterst\u00fctzung ist jedoch nur in denjenigen Teilbereichen m\u00f6glich, in denen der Bund \u00fcber eine entsprechende Kompetenz verf\u00fcgt (vgl. Antwort zu Ziffer 2./3.). Schliesslich wird die unmittelbar auf die Pandemiebew\u00e4ltigung fokussierte und auf dem Epidemiengesetz (SR 818.101) basierende Unterst\u00fctzung von Beratungsleistungen nach dem Ende der besonderen Lage nicht weitergef\u00fchrt.</p><p>Im Bereich des Bet\u00e4ubungsmittelkonsums und vor allem bei der Fr\u00fcherkennung und Fr\u00fchintervention (F+F) ist die F\u00f6rderung sekund\u00e4rpr\u00e4ventiver Massnahmen im Bet\u00e4ubungsmittelgesetz verankert. Der Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit ist nicht beschrieben. Das Verbesserungspotential und die Limitationen von F+F sind entsprechend in den Berichten \"Jugendschutz im Bereich des Suchtmittelkonsums\" (Kap. 6.3 und 7.3, einsehbar unter www.bag.admin.ch &gt; Gesund leben &gt; Sucht &amp; Gesundheit &gt; Regulierungen im Suchtbereich &gt; Jugendschutz) und \"Perspektiven der Schweizerischen Drogenpolitik\" (Kap. 5.2 und 9, einsehbar unter www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Politische Auftr\u00e4ge &amp; Aktionspl\u00e4ne &gt; Drogenpolitik &gt; Perspektiven der Drogenpolitik bis 2030) vertieft.</p><p>5. Der Bund unterst\u00fctzt \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) die Akteure bei der Umsetzung des Aktionsplans Suizidpr\u00e4vention durch Vernetzungs- und Koordinationsarbeit sowie durch das Erarbeiten von Wissensgrundlagen. Dies auch im Bereich der Sekund\u00e4rpr\u00e4vention. So wurden zum Beispiel 2017 und 2020 mit Pro Juventute zwei Befragungen bei jungen Menschen durchgef\u00fchrt zum \"Umgang mit Krisen und Hilfsangeboten\". Gest\u00fctzt auf die Ergebnisse kann das Beratungsangebot 147 seine Angebote optimieren. Im Rahmen des Aktionsplans betreibt das BAG in Zusammenarbeit mit Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung Kanton Z\u00fcrich die nationale Webseite zur Suizidpr\u00e4vention \"reden-kann-retten\". Sie informiert zum Thema und verweist auf die Hilfsangebote der Dargebotenen Hand (143) und Pro Juventute (147). 2021 ist der Flyer \"Bei Suizidgedanken: Reden kann retten\" vom BAG umgesetzt worden, der mit einer Notfallkarte unter anderem auf 147 verweist. Das BAG unterst\u00fctzt mit diesen Massnahmen die Bekanntheit von sekund\u00e4rpr\u00e4ventiven Angeboten. Im Rahmen der Kantonalen Aktionsprogramme (KAP) von Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz sowie der entsprechenden Projektf\u00f6rderung k\u00f6nnen die Kantone niederschwellige Hilfsangebote (z. B. Pro Juventute 147) mitfinanzieren. Auch k\u00f6nnen Massnahmen zur \u00d6ffentlichkeitsarbeit zur psychischen Gesundheit \u00fcber die KAP finanziert werden. In diesem Rahmen wird auch die Bekanntmachung von sekund\u00e4rpr\u00e4ventiven Angeboten gef\u00f6rdert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Locher Benguerel Sandra","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1715165506600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1654041600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}