{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223535,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223535,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3535","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neues Verg\u00fctungsregime f\u00fcr das Pflegematerial. Keine Finanzierungsl\u00fccken in der \u00dcbergangszeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf den 1. Oktober 2021 wurden die \u00c4nderungen bei der Verg\u00fctung des Pflegematerials in Kraft gesetzt. Die damit geschaffene R\u00fcckkehr zur einheitlichen Finanzierung dieses Materials durch die OKP ist sehr zu begr\u00fcssen. Allerdings ergeben sich bei der konkreten Umsetzung Probleme. Diese betreffen die k\u00fcnftigen Mittel und Gegenst\u00e4nde der Kategorie C; also f\u00fcr Pflegematerial, welches ausschliesslich durch Fachpersonal angewendet wird: Produkte, die bis zum 1. Oktober 2022 nicht auf dieser Liste sind, werden nicht mehr verg\u00fctet. Das heisst: die Patientinnen und Patienten m\u00fcssen nach dato diese selbst bezahlen. Weil die Aufnahme eines Produkts auf diese Liste teilweise aufw\u00e4ndige Antr\u00e4ge voraussetzt, um in die Liste aufgenommen zu werden, drohen ab dem 1. Oktober 2022 L\u00fccken. Dies muss vermieden werden.</p><p>\u00dcber s\u00e4mtliche Informationen zur Antragseinreichung verf\u00fcgen die Herstellerfirmen, die mit entsprechenden Studien die Zulassung zu beantragen haben und auch die notwendigen Ausk\u00fcnfte zu den VVZW-Kriterien liefern k\u00f6nnen. Dies funktionierte in der MiGeL (wie auch bei den Arzneimitteln) in der Vergangenheit gut so. Die Patientenorganisationen und die Verb\u00e4nde der Leistungserbringer dagegen verf\u00fcgen in der Regel nicht \u00fcber die Kompetenzen und vor allem nicht \u00fcber die Ressourcen, diese Antr\u00e4ge einzureichen. Hinzu kommt, dass mit einer Antragseinreichung durch diese Gruppen die Bereitschaft der Herstellerfirmen g\u00e4nzlich verschwinden k\u00f6nnte (unter dem Motto: Toll, ein anderer machts). Die Verb\u00e4nde k\u00f6nnen jedoch dar\u00fcber Auskunft geben, welches Material in einer Spitexorganisation oder einem Pflegeheim eingesetzt wird.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. K\u00f6nnen die Leistungserbringerverb\u00e4nde aufzeigen, welches Material in die Liste aufgenommen werden sollte?</p><p>2. Werden Antr\u00e4ge f\u00fcr Material der Kategorie C eingereicht? </p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass es per 1. Oktober 2022 zu Finanzierungsl\u00fccken kommen wird, weil unter Umst\u00e4nden nicht alle Antr\u00e4ge eingereicht bzw. bearbeitet werden k\u00f6nnen?</p><p>4. Findet der Bundesrat auch, dass dadurch entstehende Finanzierungsl\u00fccken f\u00fcr die betroffenen Patient: Innen eine unzumutbare Belastung darstellen k\u00f6nnten - umso mehr, als diese Produkte bislang finanziert worden sind?</p><p>5. Findet der Bundesrat auch, dass allf\u00e4llige H\u00e4rten, die die Umstellung auf die neue Verg\u00fctung mit sich bringen kann, vermieden werden m\u00fcssen?, Wenn ja, wie?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen f\u00fcr \u00dcbergangsregelung zu treffen?</p><p>7. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die L\u00fccken und allf\u00e4llige k\u00fcnftige L\u00fccken zu schliessen?</p><p>8. Wann und in welcher Form sollen die Auswirkungen dieser Umstellung auf die Patienten evaluiert werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich zu dieser Thematik schon im Rahmen der Beantwortung 22.3176 Ip. Weichelt \"Neues Verg\u00fctungsregime f\u00fcr das Pflegematerial. Keine Finanzierungsl\u00fccken in der \u00dcbergangszeit\" ge\u00e4ussert.</p><p>1. und 2. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Verg\u00fctung der ausschliesslich von Pflegefachpersonen verwendeten Mittel und Gegenst\u00e4nde nach dem Ende der \u00dcbergangsfrist ab 1. Oktober 2022 sicherzustellen. In einer Koordinationsgruppe, bestehend aus Vertretern der Leistungserbringerverb\u00e4nde (Spitex, Pflegeheime), des Branchenverbandes der Schweizer Medizintechnik (Swiss Medtech) und der im Bereich Pflegematerial spezialisierten Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Wundbehandlung (SAfW) und palliative.ch, wurde gemeinsam mit dem BAG in mehreren Sitzungen der Bedarf der Antr\u00e4ge f\u00fcr das Pflegematerial eruiert und die Erstellung der Antr\u00e4ge koordiniert. Zudem hat das BAG Schulungen zur Antragserstellung durchgef\u00fchrt und im Rahmen von sogenannten \"runden Tischen\" alle involvierten Stakeholder regelm\u00e4ssig \u00fcber den Stand der Arbeiten informiert. Das Wissen, welche Pflegematerialien im Markt bei welchen Indikationen eingesetzt werden, liegt einzig bei den Leistungserbringern. Falls nur die Vertreter der Industrie Antr\u00e4ge einreichen, besteht das Risiko einer einseitigen Interessensvertretung. Bis am 31. Januar 2022 (Frist zur Einreichung der Antr\u00e4ge f\u00fcr eine Umsetzung bis am 1. Oktober 2022) sind beim BAG rund 35 Antr\u00e4ge eingegangen. Die Antr\u00e4ge wurden von Herstellern, Leistungserbringerverb\u00e4nden und Vertretern von Fachgesellschaften eingereicht.</p><p>3. und 7. Die Mitglieder der Koordinationsgruppe haben sich zuversichtlich ge\u00e4ussert, dass mit den eingereichten Antr\u00e4gen die Mehrheit der Produkte abgedeckt sei. Die Bearbeitung der Antr\u00e4ge verl\u00e4uft zurzeit plangem\u00e4ss. Die eingereichten Antr\u00e4ge werden vom BAG auf die Erf\u00fcllung der im Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; 832.10) vorgegebenen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien; Art. 32 Abs. 1 KVG) gepr\u00fcft. Die \u00c4nderungen der Positionen der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste (MiGeL) erfolgen gem\u00e4ss dem rechtlich festgesetzten Verfahren nach Anh\u00f6ren der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Analysen, Mittel und Gegenst\u00e4nde (EAMGK) durch einen Beschluss des Eidgen\u00f6ssischen Departements des Innern (EDI). F\u00fcr eine fristgerechte Umsetzung der \u00c4nderungen in der MiGeL zur Verg\u00fctung des Pflegematerials sind zus\u00e4tzliche Sitzungen der EAMGK vorgesehen.</p><p>4. und 5. Die Verg\u00fctung der Leistungen durch die Restfinanzierer (Kantone, OKP, Versicherte) wurde unterschiedlich vollzogen, wobei dem Bundesrat keine Detailkenntnisse zu Finanzierungsl\u00fccken vorliegen.</p><p>6. F\u00fcr Mittel und Gegenst\u00e4nde, welche ausschliesslich von Pflegefachpersonen angewendet werden, gilt eine \u00dcbergangsfrist von 12 Monaten bis am 30. September 2022. W\u00e4hrend dieser \u00dcbergangsfrist erfolgt die Verg\u00fctung gem\u00e4ss dem bisherigen Recht, das heisst \u00fcber die drei Kostentr\u00e4ger OKP, Versicherte und Kantone. F\u00fcr die Verg\u00fctung nach dieser \u00dcbergangszeit ist die Aufnahme in die MiGeL mittels Antragsverfahren zwingend. Weitere \u00dcbergangsregelungen sind nicht vorgesehen.</p><p>8. Die Wirksamkeit, die Zweckm\u00e4ssigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen werden periodisch \u00fcberpr\u00fcft (Art. 32 Abs. 2 KVG). Im Bereich Pflegematerial ist im Jahr 2024 ein spezifisches Monitoring geplant.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Kuprecht Alex","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1663027200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1715165316520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1654041600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}