{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223540,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223540,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3540","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtliche Unsicherheit f\u00fcr schweizerische Rettungssanit\u00e4ter und Rettungssanit\u00e4terinnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei Eins\u00e4tzen etwa auf Sport- oder Freizeitanlagen, welche auf ausl\u00e4ndischem Boden nahe der Schweizer Grenze liegen, gibt es f\u00fcr Rettungsanit\u00e4ter:innen eine rechtliche Unsicherheit. Auch wenn diese Anlagen mehrheitlich von Schweizer:innen genutzt werden, kommt es zu rechtlich ungel\u00f6sten Situationen. Dies zeigt sich vor allem bei der Abgabe von gewissen Medikamenten durch die Schweizer Hilfskr\u00e4fteTrotzdem macht es Sinn, dass die Rettungssanit\u00e4ter:innen auch Eins\u00e4tze auf deutschem oder franz\u00f6sischen Gebiet leisten in einem Dreiland wie Basel. </p><p>Das Justiz-und Sicherheitsdepartementes des Kantons Basel-Stadt hat deshalb beschlossen, \"zum Schutze der eigenen Mitarbeitenden\" auch eine rechtliche Abkl\u00e4rung f\u00fcr Frankreich durchzuf\u00fchren. Die Abkl\u00e4rung habe dann ergeben, dass die Schweizer Sanit\u00e4ter in Frankreich trotz Qualifikation keine Medikamente verabreichen d\u00fcrfen\" (Quelle: Primenews, Mai 2022). Konkret muss bei einem Einsatz deshalb immer ein:e Not\u00e4rzt:in beigezogen werden oder auf Eins\u00e4tze g\u00e4nzlich verzichtet werden. </p><p>Die Problematik liegt auf mehreren Ebenen: Unterschiedliche Zust\u00e4ndigkeiten, unterschiedliche Ausbildungen und Berufsbilder in den jeweiligen L\u00e4ndern mit unterschiedlichen Kompetenzen. Eine Auslegeordnung ist der Brosch\u00fcre von Trisan \"die medizinische Notfallversorgung in Deutschland, Frankreich und der Schweiz\" zu entnehmen. (Quelle: <a href=\"https://www.trisan.org/themenfelder/rettungsdienste\">https://www.trisan.org/themenfelder/rettungsdienste</a> ) </p><p>Die Interpellantin bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage: </p><p>- Ist dem Bundesrat die Problematik in Sachen Rettungsdienst im Dreiland Basel bekannt? </p><p>- Gibt es diese Problematik auch in anderen Grenzregionen? </p><p>- Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, um in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt und anderen betroffenen Kantonen eine pragmatische L\u00f6sung zu finden? </p><p>- Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, um dieses Problem gesamtschweizerisch zu l\u00f6sen? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In der Schweiz liegt die Organisation der notfallmedizinischen Versorgung, einschliesslich der Zusammensetzung der Einsatzteams, im Wesentlichen in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Dem Bundesrat ist bewusst, dass die unterschiedlichen Regelungen bez\u00fcglich Ausbildung, Kompetenzen und Modalit\u00e4ten der notfallmedizinischen Versorgung zwischen der Schweiz, Frankreich und Deutschland eine grosse Herausforderung f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitenden Eins\u00e4tze in der trinationalen Region Oberrhein darstellen.</p><p>2. Obwohl die Situation regionsabh\u00e4ngig ist, bleiben die Herausforderungen, die sich aus den unterschiedlichen Regelungen ergeben, oft dieselben. Insbesondere in der Genferseeregion wurden diesbez\u00fcglich mehrere regionale \u00dcbereinkommen getroffen. Der Kanton Genf verf\u00fcgt beispielsweise seit dem 27. Januar 2011 \u00fcber eine grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeitsvereinbarung im Bereich der notfallmedizinischen Versorgung mit der \"Agence r\u00e9gionale de sant\u00e9 Auvergne-Rh\u00f4ne-Alpes\" und mehreren Spit\u00e4lern der franz\u00f6sischen Region Auvergne-Rh\u00f4ne-Alpes (CTPU; RS GE K 1 22). Ebenso unterzeichnete das Universit\u00e4tsspital Genf am 4. M\u00e4rz 2015 eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Europ\u00e4ischen Organisation f\u00fcr Kernforschung (CERN). Diese erm\u00f6glicht bei einem medizinischen Notfall den Einsatz eines Rettungsfahrzeugs auf dem gesamten CERN-Gel\u00e4nde - auch auf dem Teil, der sich auf franz\u00f6sischem Staatsgebiet befindet. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig regionale Zusammenarbeitsvereinbarungen sind, damit grenz\u00fcberschreitende Notfalleins\u00e4tze leichter durchf\u00fchrbar sind.</p><p>3. Regionale Zusammenarbeitsvereinbarungen zielen darauf ab, administrative und rechtliche Hindernisse zu beseitigen und L\u00f6sungen zu finden, um beispielsweise einer Ambulanz samt Notfallteam den Grenz\u00fcbertritt zu erm\u00f6glichen und Einsatzbedingungen, Verantwortlichkeiten und Fragen der Kosten\u00fcbernahme zu regeln. Es ist die Aufgabe der betroffenen Kantone, das Interesse und den Nutzen der Aufnahme von Verhandlungen zur Ausarbeitung einer solchen Vereinbarung mit den Nachbarregionen abzuw\u00e4gen. Neben den konventionellen L\u00f6sungen k\u00f6nnen durch den regelm\u00e4ssigen grenz\u00fcberschreitenden Austausch mit den Beh\u00f6rden und den Rettungsdiensten jenseits der Grenze die Probleme im Hinblick auf die \u00f6rtlichen Gegebenheiten angegangen werden und die spezifischen Herausforderungen der jeweiligen Region ber\u00fccksichtigt werden. Organisationen \u00fcber grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit wie die Oberrheinkonferenz sind geeignete Plattformen, um diese Fragen mit den regionalen Beh\u00f6rden in Deutschland und Frankreich zu thematisieren. Der Bund nimmt regelm\u00e4ssig an diesem Austausch teil.</p><p>4. Der Bund unterst\u00fctzt die Kantone, indem er die Lancierung von Kooperationsprojekten erleichtert und bei Bedarf den notwendigen gesetzlichen Rahmen f\u00fcr den Abschluss von Zusammenarbeitsvereinbarungen schafft. Da die Organisation der notfallmedizinischen Versorgung im Wesentlichen in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone liegt, greift der Bund nur dann gezielt ein, wenn es um Aspekte geht, die in den Bereich der Bundesgesetze fallen. Beispielsweise sieht das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in Artikel\u00a034 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a die M\u00f6glichkeit vor, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten von Leistungen (wie Rettung und Krankentransport) \u00fcbernimmt, die im Rahmen der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit f\u00fcr in der Schweiz wohnhafte Versicherte im Ausland erbracht werden. Die Kriterien und Bedingungen, die f\u00fcr Projekte erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, sind in Artikel\u00a036a der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) festgelegt und gelten somit f\u00fcr alle Schweizer Grenzregionen. Dar\u00fcber hinaus hat der Bund mit Frankreich ein Rahmenabkommen \u00fcber die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich abgeschlossen, das es den Kantonen und den regionalen franz\u00f6sischen Gesundheitsbeh\u00f6rden erm\u00f6glicht, Projekte zur Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich, vor allem in der notfallmedizinischen Versorgung, aufzubauen (SR 0.131.334.93). Abschliessend ist festzuhalten, dass mit all unseren Nachbarstaaten bilaterale Abkommen \u00fcber notfallmedizinische Eins\u00e4tze im Rahmen der gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unf\u00e4llen bestehen (Frankreich: SR 0.131.334.9; Deutschland: SR 0.131.313.6; \u00d6sterreich: SR 0.131.316.3; Italien: SR 0.131.345.4 und Liechtenstein: SR 0.131.351.4).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Wyss Sarah","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|32|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690499615500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1654128000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Bildung|Gesundheit"}}