{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223557,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223557,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3557","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Neutralit\u00e4t wahren, Stib st\u00e4rken. Abschaffung der Nichtwiederausfuhrerkl\u00e4rung f\u00fcr L\u00e4nder mit gleichen Werten und vergleichbarem Exportkontrollregime","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Kriegsmaterialgesetzes vorzulegen, die vorsieht, dass auf eine Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung vollst\u00e4ndig verzichtet werden kann, wenn die Lieferung an Staaten erfolgt, die unseren Werten verpflichtet sind und \u00fcber ein Exportkontrollregime verf\u00fcgen, das dem unsern vergleichbar ist (KMV-Anhang 2-L\u00e4nder).</p>","ReasonText":"<p>Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie eng die milit\u00e4rische Zusammenarbeit unter jenen L\u00e4ndern ist, mit denen wir unsere Werte teilen. Wenn wir diesen L\u00e4ndern das Recht absprechen, von uns gekaufte Waffen und Waffensysteme untereinander weiterzugeben, dann behindern wir ihre sicherheitspolitischen Anstrengungen, von denen auch wir profitieren. Es stellt sich zudem die Frage, weshalb sie \u00fcberhaupt noch Schweizer R\u00fcstungsg\u00fcter beziehen sollen, wenn sie sie untereinander nicht weitergeben k\u00f6nnen. Eine starke sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) ist aber auch f\u00fcr die Sicherheit der Schweiz von entscheidender Bedeutung.</p><p>Die heutigen Exportregulierungen f\u00fcr Kriegsmaterial unterstellen, was die Voraussetzung der Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung betrifft, alle L\u00e4nder der Welt denselben Bewilligungserfordernissen. Ungeachtet dessen, ob es sich um ein Land handelt, das unsere Werte teilt, sich f\u00fcr unsere Sicherheit einsetzt und \u00e4hnlich strenge Waffenexportrestriktionen kennt oder ob es sich um einen Staat handelt, der andere Werte und Interessen vertritt. Dies gilt es zu \u00e4ndern. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der erm\u00f6glicht, dass L\u00e4nder, die unseren Werten verpflichtet sind und \u00fcber ein Exportkontrollregime verf\u00fcgen, das dem unseren vergleichbar ist, das aus der Schweiz beschaffte Kriegsmaterial frei verwenden d\u00fcrfen. Ein vergleichbares Exportkontrollregime ist bei denjenigen Staaten gegeben, die sich an den internationalen, von der Schweiz unterst\u00fctzten Kontrollmassnahmen beteiligen, n\u00e4mlich:</p><p>- Nuclear Suppliers Group (NSG)</p><p>- Australische Gruppe (AG)</p><p>- Missile Technology Control Regime (MTCR)</p><p>- Wassenaar Arrangement (WA)</p><p>Diejenigen L\u00e4nder, die diese Voraussetzungen erf\u00fcllen, sind in Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) aufgef\u00fchrt (vgl. auch 95.015 Botschaft zur Volksinitiative \"f\u00fcr ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr\" und zur Revision des Bundesgesetzes \u00fcber das Kriegsmaterial vom 15. Februar 1995). Es handelt sich zurzeit um folgende L\u00e4nder: Argentinien; Australien, Belgien, D\u00e4nemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, \u00d6sterreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.</p><p>Mit dieser Neuregelung w\u00fcrde die Neutralit\u00e4t gewahrt, vorausgesetzt selbstverst\u00e4ndlich, dass keines dieser L\u00e4nder im Krieg steht und die Lieferung nicht \u00fcber eines dieser L\u00e4nder erfolgt, mit dem Zweck sie an ein kriegsf\u00fchrendes Land weiterzugeben. Eine allf\u00e4llige Umgehung der Neutralit\u00e4t kann aber zum Beispiel mit einer zeitlich befristeten Verpflichtung zum Eigengebrauch verhindert werden. </p><p>Exporte in L\u00e4nder, welche die Voraussetzungen nicht erf\u00fcllen, sollen weiterhin den heute g\u00fcltigen, strengen Exportregulierungen inklusive Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung unterstehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat kann das Anliegen des Motion\u00e4rs nachvollziehen. Jedoch h\u00e4tte ein vollst\u00e4ndiger Verzicht auf eine Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung von Anhang 2-Staaten zur Folge, dass Schweizer Kriegsmaterial \u00fcber diese Staaten in L\u00e4nder gelangen k\u00f6nnte, welche die Schweizer Bewilligungskriterien nicht erf\u00fcllen.</p><p>Auch wenn Anhang 2-Staaten \u00fcber ein vergleichbares Exportkontrollregime und \u00e4hnliche Werte wie die Schweiz verf\u00fcgen, t\u00e4tigen sie Auslandgesch\u00e4fte mit Staaten ausserhalb des Anhangs 2 und wenden dabei andere Kriterien an als die Schweiz. Die Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial an unerw\u00fcnschte Endempf\u00e4nger (u.a. nach dessen Ausmusterung) k\u00f6nnte somit nicht ausgeschlossen werden.</p><p>Des Weiteren muss beachtet werden, dass die bisher unterzeichneten Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen weiter gelten w\u00fcrden. Die Wiederausfuhr durch Anhang 2-Staaten w\u00e4re somit erst bei zuk\u00fcnftig exportiertem Schweizer Kriegsmaterial, also nicht r\u00fcckwirkend, m\u00f6glich. Die Anfrage Deutschlands hinsichtlich der Weitergabe von sich bereits in Deutschland befindender Schweizer Gepard-Munition an die Ukraine m\u00fcsste weiterhin abschl\u00e4gig beantwortet werden.</p><p>Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat beh\u00e4lt sich der Bundesrat die M\u00f6glichkeit vor, im Zweitrat einen Ab\u00e4nderungsantrag zu stellen, in welchem die Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial zwischen den im Anhang 2 KMV aufgef\u00fchrten Staaten erm\u00f6glicht werden soll. Auch dadurch k\u00f6nnten die sicherheitspolitischen Anstrengungen unserer europ\u00e4ischen Partnerl\u00e4nder, wie vom Motion\u00e4r angestrebt, unterst\u00fctzt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1662508800000)\/","SubmittedBy":"Burkart Thierry","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1678060800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799991047)\/","SubmissionDate":"\/Date(1654560000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}