{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223574,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223574,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3574","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr die Anerkennung von Parkinson, Non-Hodgkin-Lymphom, Myelomen und Prostatakrebs als Berufskrankheiten bei Landwirtinnen und Landwirten und anderen Personen, die beruflich Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sind","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision der Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung vorzunehmen, um Parkinson, Non-Hodgkin-Lymphom, Myelome und Prostatakrebs als Berufskrankheiten f\u00fcr Landwirtinnen und Landwirte und andere Personen, die beruflich Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sind, anzuerkennen.</p>","ReasonText":"<p>Die epidemiologischen Daten haben sehr deutlich ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr Parkinson, Non-Hodgkin-Lymphom, Myelome und Prostatakrebs bei Personen nachgewiesen, die berufsbedingt Pflanzenschutzmitteln (PSM) ausgesetzt sind. Dies wird durch den 2020 ver\u00f6ffentlichten Bericht \"\u00dcberwachung der chronischen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von professionellen Anwendern in der Schweiz\" best\u00e4tigt, den das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft beim B\u00fcro f\u00fcr arbeits- und sozialpolitische Studien BASS in Auftrag gegeben hat. In diesem Bericht wird namentlich erw\u00e4hnt, dass es auf internationaler Ebene zahlreiche Studien gibt, die einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Verwendung von PSM und den oben genannten Krankheiten belegen. </p><p>Trotz der grossen Bem\u00fchungen, insbesondere mit der Einrichtung eines besseren \u00dcberwachungssystems bez\u00fcglich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, mit Pl\u00e4nen zur Reduzierung von deren Einsatz und mit dem bevorstehenden Anlaufen einer bev\u00f6lkerungsbezogenen Kohortenstudie des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit, werden f\u00fcr bereits berufst\u00e4tige oder im Ruhestand befindliche Landwirtinnen und Landwirte, die eine dieser Krankheiten infolge einer chronischen Exposition gegen\u00fcber Pflanzenschutzmitteln im Laufe ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit entwickelt haben, keine Vorschl\u00e4ge gemacht.</p><p>Frankreich und die Provinz Quebec haben Parkinson und bestimmte Krebsarten bereits als Berufskrankheiten f\u00fcr Landwirtinnen und Landwirte anerkannt. F\u00fcr die Betroffenen hat eine solche Anerkennung ganz konkrete Auswirkungen. In der Schweiz w\u00fcrde sie die \u00dcbernahme aller mit der Behandlung der Krankheit verbundenen medizinischen Kosten (ohne, dass Franchise und Selbstbehalt anfallen) sowie die Zahlung von Taggeldern und Invalidenrenten f\u00fcr die durch die Krankheit verursachte Arbeitsunf\u00e4higkeit erm\u00f6glichen. Die Anerkennung w\u00fcrde auch zu mehr Pr\u00e4vention und Sicherheitsmassnahmen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln f\u00fchren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Als Berufskrankheiten gelten gem\u00e4ss Artikel\u00a09 des Bundesgesetzes \u00fcber die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) \"Krankheiten, die bei der beruflichen T\u00e4tigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch sch\u00e4digende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind\". Der Bundesrat hat in Anhang 1 Ziffer 1 der Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung (UVV; SR 832.202) die Liste der sch\u00e4digenden Stoffe und in Ziffer 2 die Arbeiten sowie die arbeitsbedingten Erkrankungen erstellt. Die Berufskrankheit muss ausschliesslich oder \u00fcberwiegend auf die sch\u00e4digenden Stoffe oder die aufgelisteten Arbeiten zur\u00fcckzuf\u00fchren sein. Gem\u00e4ss Rechtsprechung ist diese Voraussetzung gegeben, wenn die Erkrankung zu mehr als 50 Prozent durch die Wirkung des sch\u00e4digenden Stoffes oder durch eine dieser Arbeiten bedingt ist. Die Liste der Berufskrankheiten wurde 2018 gem\u00e4ss den neusten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen zu den sch\u00e4digenden Stoffen und mechanischen Einfl\u00fcssen auf die Gesundheit angepasst.</p><p>Weiter gelten als Berufskrankheiten auch andere Krankheiten, von denen nachgewiesen wird, dass sie ausschliesslich oder stark \u00fcberwiegend durch die berufliche T\u00e4tigkeit verursacht worden sind (Art. 9 Abs. 2 UVG). Bei diesem Absatz\u00a02 handelt es sich somit um eine Generalklausel zur Schliessung allf\u00e4lliger L\u00fccken, sofern die vom Bundesrat erstellte Liste in Anhang 1 der UVV einen sch\u00e4digenden Stoff, der eine Krankheit verursacht hat, oder eine durch die berufliche T\u00e4tigkeit verursachte Krankheit nicht auff\u00fchrt. Gem\u00e4ss Rechtsprechung ist die Voraussetzung eines ausschliesslichen oder vorwiegenden Zusammenhangs erf\u00fcllt, wenn die Krankheit zu mindestens 75 Prozent durch die berufliche T\u00e4tigkeit verursacht worden ist. Laut Bundesgericht bedeutet dieser Prozentsatz, dass f\u00fcr bestimmte nicht berufstypische Krankheiten anhand von epidemiologischen Statistiken oder klinischen Erfahrungen nachgewiesen werden muss, dass die Zahl der Erkrankungen in einer bestimmten Berufsgruppe viermal h\u00f6her ist als in der Allgemeinbev\u00f6lkerung.</p><p>In diesem Sinne werden unter den oben genannten Voraussetzungen F\u00e4lle von Parkinson, Non-Hodgkin-Lymphomen, Myelomen und Prostatakrebs bei Personen, die berufsbedingt Pflanzenschutzmitteln (PSM) ausgesetzt sind, bereits heute als Berufskrankheiten gem\u00e4ss Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 UVG anerkannt.</p><p>Sofern also Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Personen, die berufsbedingt Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sind, nach den Bestimmungen des UVG versichert sind, k\u00f6nnen diese eine Berufskrankheit geltend machen, wobei die oben beschriebene ausschliessliche oder stark \u00fcberwiegende Verursachung durch die berufliche T\u00e4tigkeit gegeben sein muss, um Leistungen nach UVG in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen. Das Anliegen der Motion ist somit bereits erf\u00fcllt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Clivaz Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1713358943000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|55|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522388767)\/","SubmissionDate":"\/Date(1654732800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Landwirtschaft|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}