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Familienverh\u00e4ltnisse, Rechte der Frauen und von Menschen im LGBTIQ-Spektrum","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit mehreren Wochen werden f\u00fcr Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich in der Schweiz aufhalten, Zehntausende Ausweise S ausgestellt. Dies alles geschieht, ohne dass es auf europ\u00e4ischer Ebene zu Chaos kommt und obwohl die Dublin-Verordnung zur Anwendung gelangt. Eine europaweite Koordination ist zwar vonn\u00f6ten, der Dublin-Mechanismus weist jedoch zahlreiche M\u00e4ngel auf. Insbesondere f\u00fchrt er zu einer \u00dcberlastung der Frontstaaten und zur Schaffung einer kostspieligen B\u00fcrokratie, die einer gelungenen Integration -  die den Beziehungen zur erweiterten Familie und bestehenden Kenntnissen wie beispielsweise Sprachkenntnissen Rechnung tr\u00e4gt - entgegensteht. Die gegenw\u00e4rtige Lage in Europa bietet Anlass, mit Blick auf eine menschlichere und flexiblere europ\u00e4ische Migrationspolitik die Dublin-Verordnung zu hinterfragen. Eine neue Studie der ETH Z\u00fcrich \u00fcber einen neuen Ansatz f\u00fcr die Arbeitsmarktintegration (\"Algorithmus verbessert Erwerbschancen von Fl\u00fcchtlingen\" zeigt, dass die Integration wirksamer erfolgt, wenn dabei den famili\u00e4ren Beziehungen und den Fachkenntnissen der Fl\u00fcchtlinge Rechnung getragen wird.</p><p>Die Dublin-Verordnung sieht zudem ein Selbsteintrittsrecht vor, das es einem Staat erm\u00f6glicht, Asylgesuche zu behandeln und dabei die Beziehungen zur erweiterten Familie einzugehen sowie auf besonders verletzliche Personen und solche, die Diskriminierung ausgesetzt sind. Polen hat eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas; eine Abtreibung ist nur m\u00f6glich, wenn f\u00fcr die Schwangere Gefahr f\u00fcr ihr Leben oder ihre Gesundheit besteht oder nach einer Vergewaltigung. In der Praxis haben aber gem\u00e4ss Amnesty International sogar Frauen, die f\u00fcr eine legale Abtreibung in Frage kommen, grosse M\u00fche, die Schwangerschaft auch tats\u00e4chlich abzubrechen. Und auch Menschen im LGBTIQ-Spektrum k\u00f6nnen in rechtliche Schwierigkeiten geraten - auch in Ungarn, wo ein Gesetz, das die Information \u00fcber Homosexualit\u00e4t beschr\u00e4nkt, im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist. </p><p>- Setzt sich der Bundesrat f\u00fcr eine Revision der Dublin-Verordnung ein, die den erweiterten Familienbanden und den Kenntnissen der Asylsuchenden Rechnung tr\u00e4gt und zu einer gerechteren Verteilung der Asylgesuche in Europa f\u00fchrt? Werden auf europ\u00e4ischer Ebene Gespr\u00e4che zu diesen Themen gef\u00fchrt?</p><p>- Wird angesichts der schweren Einschr\u00e4nkungen der Grundrechte in Polen und Ungarn die Selbsteintrittsklausel auch aktiviert, um eine Wegweisung von Frauen und Menschen im LGBTIQ-Spektrum in diese L\u00e4nder zu verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zur Frage 1: Die Schweiz setzt sich seit Jahren in den Gespr\u00e4chen auf EU-Ebene f\u00fcr eine Dublin-Reform ein. Im September 2020 legte die Europ\u00e4ische Kommission einen Vorschlag f\u00fcr eine neue Ausgestaltung des europ\u00e4ischen Asyl-Systems vor. Der Vorschlag sieht ein breites Spektrum an neuen Massnahmen und Regelungen vor, etwa rasche Verfahren an den Aussengrenzen, einen verst\u00e4rkten Aussengrenzschutz sowie einen Solidarit\u00e4tsmechanismus zur Entlastung besonders stark belasteter Staaten. Die vorgeschlagene Asyl-Reform sieht u.a. auch eine Ausweitung des Familienbegriffs vor. Im Weiteren soll festgelegt werden, dass ein Mitgliedstaat, in dem eine Person ein Abschlusszeugnis erworben hat, f\u00fcr deren Asylantrag zust\u00e4ndig ist. Auch soll mit dem neuen Vorschlag das Kindswohl noch besser beachtet werden, z. B. sollen Minderj\u00e4hrige im Rahmen von Umsiedlungen priorit\u00e4r ber\u00fccksichtigt werden. Die beruflichen und sprachlichen F\u00e4higkeiten der Asylsuchenden geh\u00f6ren hingegen nicht zu den Kriterien f\u00fcr die Bestimmung des zust\u00e4ndigen Staates. Die aktuelle Dublin-Verordnung wie auch die vorgeschlagene Asyl-Reform dient der m\u00f6glichst raschen Feststellung der Schutzbed\u00fcrftigkeit von Asylsuchenden. Die Frage der wirtschaftlichen Integration stellt sich erst nachrangig. Ob und wenn ja, wann die Vorschl\u00e4ge der Europ\u00e4ischen Kommission politisch mehrheitsf\u00e4hig sein werden, ist nicht absch\u00e4tzbar.</p><p>Zur Frage 2: Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) pr\u00fcft jedes Asylgesuch individuell und sorgf\u00e4ltig unter Ber\u00fccksichtigung der konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalls. Zum Selbsteintritt verpflichtet ist ein Dublin-Staat dann, wenn eine \u00dcberstellung v\u00f6lkerrechtliche Bestimmungen verletzen w\u00fcrde. Weiter kann aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht werden. Davon betroffen sein k\u00f6nnen haupts\u00e4chlich besonders verletzliche Personen. In diese Personengruppe k\u00f6nnen Personen mit erheblichen gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen, unbegleitete Minderj\u00e4hrige, alleinerziehende Personen, Familien mit kleinen Kindern oder auch LGBTQIA+-Personen fallen. Bei allen genannten Personengruppen muss aber im konkreten Einzelfall beurteilt werden, ob die Anwendung der Souver\u00e4nit\u00e4tsklausel angebracht ist und eine \u00dcberstellung eine besondere H\u00e4rte bedeuten w\u00fcrde. Meist liegt einem Selbsteintritt eine Kombination von verschiedenen Elementen zugrunde, die f\u00fcr sich alleine besehen keine besondere H\u00e4rte bedeuten, aber durch die Kumulierung einen Grad erreichen, der die Anwendung der Souver\u00e4nit\u00e4tsklausel nahelegt. Das SEM orientiert sich dabei an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer).</p><p>Dublin-Verfahren mit Ungarn werden aufgrund der Rechtsprechung des BVGer nur in wenigen Ausnahmef\u00e4llen durchgef\u00fchrt, beispielsweise f\u00fcr Personen, die ausdr\u00fccklich nach Ungarn zur\u00fcckkehren m\u00f6chten, oder Personen, die kein Asylgesuch in der Schweiz stellen wollen. Seit 2018 gab es keine \u00dcberstellung nach Ungarn im Dublin-Verfahren. Auch nach Polen werden nur wenige Personen \u00fcberstellt; seit 2018 insgesamt 47 Personen, darunter 12 Frauen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Klopfenstein Broggini Delphine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718369948000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|28|1236|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1745523114907)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655078400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Soziale Fragen|Menschenrechte|Migration"}}