{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223597,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223597,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3597","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Werden die Ertr\u00e4ge, die die Krankenversicherer mit Kapitalanlagen erzielen (992 Millionen Franken im Jahr 2019), dazu verwendet, die Pr\u00e4mien der Versicherten zu senken?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz hatten Nationalrat Vincent Maitre und ich das BAG ersucht, uns die Fakten und konjunkturelle Faktoren zug\u00e4nglich zu machen, die es ihm erm\u00f6glichen, seine Aufgaben im Bereich der Aufsicht \u00fcber die Versicherer in der obligatorischen Krankenversicherung zu erf\u00fcllen und sich namentlich im Hinblick auf die Pr\u00e4miengenehmigung eine Meinung zu bilden.</p><p>In diesem Zusammenhang haben wir erfahren, dass die Krankenversicherer im obligatorischen Bereich im Jahr 2019 rund 17 Milliarden Franken auf den Finanzm\u00e4rkten angelegt haben (Obligationen, Aktien, Derivate, Immobilien usw.) und Kapitalertr\u00e4ge in der H\u00f6he von 992 Millionen Franken erzielt haben.</p><p>1. Wie hoch ist der Betrag, den die Krankenversicherer in den Jahren 2020 und 2021 auf den Finanzm\u00e4rkten angelegt haben?</p><p>2. Welche Kapitalertr\u00e4ge haben die Krankenversicherer in den Jahren 2020 und 2021 erzielt? Um welche Betr\u00e4ge handelt es sich?</p><p>3. Woher stammen die Gelder, die die Krankenversicherer auf den Finanzm\u00e4rkten angelegt haben? Geh\u00f6ren zum Beispiel die Reserven, die sich derzeit auf etwa 12 Milliarden Franken belaufen, zu den Geldern, die auf den Finanzm\u00e4rkten angelegt wurden?</p><p>Artikel\u00a034 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes legt fest, dass das BAG dar\u00fcber wacht, \"dass die Versicherer die Verm\u00f6genswerte ordnungsgem\u00e4ss verwalten und anlegen sowie die gesamten Kapitalertr\u00e4ge der sozialen Krankenversicherung zukommen lassen\".</p><p>4.1. Wie wacht das BAG dar\u00fcber, dass die Versicherer \"die gesamten Kapitalertr\u00e4ge der sozialen Krankenversicherung zukommen lassen\"? Welche konkrete Tragweite hat diese Bestimmung?</p><p>4.2. Wie werden die von den Krankenversicherern erzielten Kapitalertr\u00e4ge in der Praxis verwendet? Erh\u00f6ht ein positives Ergebnis der Kapitalanlagen das angelegte Kapital? Fliessen die Ertr\u00e4ge in die Reserven? Oder dienen sie dazu, die Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenversicherung zu senken?</p><p>4.3. Konkret: Wurden die Kapitalertr\u00e4ge von 992 Millionen Franken im Jahr 2019 verwendet f\u00fcr die Senkung der Pr\u00e4mien 2021, die 2020 genehmigt wurden? Und werden die 2021 erzielten Ertr\u00e4ge dazu verwendet werden, die Pr\u00e4mien 2023 zu senken, die der Bund im September 2022 genehmigen und bekannt geben wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. + 2. Die Versicherer nach Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), inklusive EU/ EFTA-Gesch\u00e4ft und Taggeldversicherer, hielten im Jahr 2020 rund 17,5 Milliarden Franken Kapitalanlagen und erzielten Kapitalertr\u00e4ge von 370 Millionen Franken. Gem\u00e4ss den noch nicht abschliessend gepr\u00fcften Zahlen liegen die Kapitalanlagen der Versicherer f\u00fcr 2021 bei rund 18,1 Milliarden Franken und die Kapitalertr\u00e4ge bei etwas unter 600 Millionen Franken. Die definitiven Zahlen f\u00fcr 2021 f\u00fcr die Gesamtbranche und jeden Versicherer ver\u00f6ffentlicht das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) im September.</p><p>3. Den Kapitalanlagen (Aktivseite der Bilanz) sind auf der Passivseite der Bilanz Reserven und R\u00fcckstellungen gegen\u00fcbergestellt. Letztere dienen insbesondere zur Deckung von Kosten von bereits durchgef\u00fchrten, aber noch nicht abgerechneten Behandlungen. Diese versicherungstechnischen R\u00fcckstellungen z\u00e4hlen zum gebundenen Verm\u00f6gen, f\u00fcr welches besondere rechtliche Vorgaben gelten (Art. 15 bis 24 der Verordnung betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung, KVAV, SR 832.121).</p><p>4.1 Das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (KVAG, SR 832.12) verpflichtet die Versicherer, die Anspr\u00fcche aus Versicherungsverh\u00e4ltnissen und R\u00fcckversicherungsvertr\u00e4gen durch ein gebundenes Verm\u00f6gen sicherzustellen. Die KVAV regelt das gebundene Verm\u00f6gen, das Risikomanagement f\u00fcr das Verm\u00f6gen, die Rechnungslegung und die externe Revision.</p><p>Die externe Revisionsstelle des Versicherers einerseits und das BAG andererseits wachen dar\u00fcber, dass die Versicherer die Verm\u00f6genswerte ordnungsgem\u00e4ss verwalten und anlegen sowie die gesamten Kapitalertr\u00e4ge der sozialen Krankenversicherung zukommen lassen (Art. 34 Abs. 1 Bst. d KVAG). Auf Kapitalanlagen erzielte Gewinne sind Teil des Betriebsergebnisses und fliessen in die Reserven der sozialen Krankenversicherung. Damit wird sichergestellt, dass in der sozialen Krankenversicherung erzielte Gewinne nicht abgef\u00fchrt oder zum Beispiel an Aktion\u00e4re ausgesch\u00fcttet werden.</p><p>4.2 Ein positives Ergebnis der Kapitalanlagen erh\u00f6ht die Reserven. Somit erh\u00f6ht sich auch das Kapital, welches angelegt werden kann. Bei einem negativen Ergebnis passiert das Gegenteil. Die Versicherer k\u00f6nnen beim Festlegen ihrer Pr\u00e4mien den 10-j\u00e4hrigen Durchschnitt der erzielten Kapitalertr\u00e4ge anrechnen (Art. 25 Abs. 2 - 4 KVAV). Das wirkt sich pr\u00e4miensenkend aus.</p><p>4.3. Wie in 4.2 erw\u00e4hnt, k\u00f6nnen die Versicherer einen Anteil der Kapitalertr\u00e4ge beim Festlegen der Pr\u00e4mien anrechnen. Sie haben diese M\u00f6glichkeit im Prozess der Pr\u00e4mienfestlegung vermehrt angewandt. So haben 32 Versicherer f\u00fcr die Pr\u00e4mien 2022 Kapitalertr\u00e4ge gem\u00e4ss Artikel\u00a025 Absatz\u00a02 bis 4 KVAV angerechnet. Die Gewinne (wie auch die Verluste) aus Kapitalanlagen eines einzelnen Jahres k\u00f6nnen die Versicherer nicht vollst\u00e4ndig an die Pr\u00e4mien anrechnen. Gute (schlechte) B\u00f6rsenjahre haben jedoch einen indirekten Einfluss, indem sie zu einer Erh\u00f6hung (Senkung) des 10-j\u00e4hrigen Durchschnitts der Kapitalertr\u00e4ge f\u00fchren. Der Einbezug des 10-j\u00e4hrigen Durchschnitts hat gegen\u00fcber einer einj\u00e4hrigen Betrachtung den Vorteil, ausserordentliche Ergebnisse (positive wie negative) zu gl\u00e4tten. Er wirkt somit stabilisierend.</p><p>Die Versicherer haben zus\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit Reserven abzubauen, wenn sie \u00fcberm\u00e4ssig zu werden drohen. Der Bundesrat hat mit der Revision der KVAV im Jahr 2021 den Abbau von Reserven erleichtert. Damit haben die Versicherer mehr M\u00f6glichkeiten, Reserven, welche in den letzten Jahren insbesondere aufgrund hoher Ertr\u00e4ge auf Kapitalanlagen angestiegen sind, freiwillig abzubauen. Viele Versicherer haben diese M\u00f6glichkeit im Jahr 2022 genutzt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690499975820)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655078400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Gesundheit"}}