{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223633,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223633,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3633","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Afrikanische Schweinepest. Schlachtbetriebe und die Versorgungssicherheit gef\u00e4hrden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, f\u00fcr die im Zusammenhang mit der Bek\u00e4mpfung der Afrikanischen Schweinepest beh\u00f6rdlich verordneten Betriebsschliessungen und Notschlachtungen von verseuchten Tierbest\u00e4nden raschm\u00f6glichst eine Entsch\u00e4digungsl\u00f6sung f\u00fcr die entstandenen Mehraufw\u00e4nde der jeweiligen Schlacht-, Zerlegungs-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe zu schaffen.</p>","ReasonText":"<p>Nebst der Covid-19-Pandemie gelangen immer wieder auch F\u00e4lle von Tierseuchen in den Fokus des \u00f6ffentlichen Interesses, so derzeit vor allem die Afrikanische Schweinepest (ASP). Diese r\u00fcckt aus Ostdeutschland und neu Baden-W\u00fcrttemberg wie auch dem Piemont immer n\u00e4her an unsere Landesgrenzen, weshalb es wohl nur noch eine Frage der Zeit ist, wann das ASP-Virus auch hierzulande auftritt. </p><p>Zum Gl\u00fcck ist die ASP f\u00fcr den Menschen unbedenklich. Sie bef\u00e4llt jedoch Wild- und Hausschweine und wird zu den hochansteckenden Tierseuchen gez\u00e4hlt. Trotzdem ist sie weit weniger ansteckend als etwa die Maul- und Klauenseuche oder die klassische Schweinepest. Allerdings verl\u00e4uft sie bei mehr als 90 Prozent der angesteckten Schweine t\u00f6dlich.</p><p>Im Rahmen der Vorbereitungen f\u00fcr den Seuchenfall hat sich nun gezeigt, dass die jeweiligen Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die einzelnen Schlacht-, Zerlegungs-, Verarbeitungs- bzw. Entsorgungsbetriebe rasch einmal grosse Mehraufw\u00e4nde (z.B. Personaleinsatz, Reinigung und Desinfektion, erschwerte Betriebs- bzw. Transportabl\u00e4ufe, etc.) zur Folge haben k\u00f6nnen, die weit \u00fcber die Entsch\u00e4digung der Tierwerte nach Artikel\u00a031 und 32 des Tierseuchengesetzes (TSG, SR 916.40) hinaus reichen und so innert K\u00fcrze die Existenz der jeweiligen Betriebe gef\u00e4hrden. Zudem besteht die potenzielle Gefahr von tierschutzrelevanten Tierstaus in den verbleibenden Schlachtbetrieben, was ein grosses und dadurch systemrelevantes Klumpenrisiko f\u00fcr den gesamten Sektor darstellt. Wohl auch deshalb finden sich in unserem Land keine Versicherungen, die bereit sind, ein derartiges Risiko zu tragen.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation M\u00fcller (22.3210) zur ASP h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass Personen, die durch eine beh\u00f6rdliche Anordnung gesch\u00e4digt wurden, nach Artikel\u00a0165a, Absatz\u00a04 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) eine Abfindung nach Billigkeit ausgerichtet werden kann. Analog dazu ist nun auch f\u00fcr den Tierseuchenfall eine entsprechende Entsch\u00e4digungsl\u00f6sung zu schaffen, wobei sich zum Beispiel ein Fonds durchaus aus den nicht zweckgebundenen Einnahmen der Versteigerung von Teilzollkontingenten bei der Fleischeinfuhr und analog zu den Entsorgungsbeitr\u00e4gen (TSG, Art. 45a, Ziffer 5) realisieren liesse.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass sich ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest - wie jeder Ausbruch einer hochansteckenden Tierseuche - auch finanziell auf Betriebe wie Schlacht-, Zerlegungs-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe auswirken kann. F\u00fcr den Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest sind in der Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) bereits seit 1995 Massnahmen bei der Schlachtung und Fleischgewinnung vorgesehen. So m\u00fcssen beispielsweise im Schlachtbetrieb Schweine aus den Schutz- und \u00dcberwachungszonen getrennt aufgestallt und zeitlich oder \u00f6rtlich getrennt geschlachtet werden. Im Schlachtbetrieb d\u00fcrfen Schweine fr\u00fchestens an dem auf die Reinigung und die Desinfektion folgenden Tag wieder zur Schlachtung angenommen werden (Art. 117 TSV).</p><p>Da F\u00e4lle von Afrikanischer Schweinepest nun n\u00e4her an die Schweiz heranger\u00fcckt sind, kommen Forderungen nach Entsch\u00e4digungsl\u00f6sungen f\u00fcr Mehraufw\u00e4nde der Schlacht-, Zerlegungs-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe auf, da das Tierseuchengesetz (TSG; SR 916.40) bei einem Tierseuchenausbruch einzig die Entsch\u00e4digung von Tierverlusten vorsieht (Art. 31 und 32 TSG). Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation (22.3210) M\u00fcller Leo \"Afrikanische Schweinepest nach Deutschland nun auch in Italien\" festgehalten, dass er zurzeit keine Notwendigkeit f\u00fcr zus\u00e4tzliche Regelungen sieht wie z. B. Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Betriebsunterbr\u00fcche. Betriebsunterbr\u00fcche k\u00f6nnen beispielsweise - wie in anderen Sektoren - durch privatrechtliche Versicherungsl\u00f6sungen abgedeckt werden. Der Bund und die Kantone hingegen k\u00f6nnen nicht jedes unternehmerische Risiko abdecken, das sich bei Betrieben in Zusammenhang mit einem Tierseuchenausbruch ergeben kann.</p><p>Der Bundesrat spricht sich gegen weitergehende Entsch\u00e4digungsl\u00f6sungen bei der Afrikanischen Schweinepest aus. So w\u00e4ren bei einer branchenspezifischen L\u00f6sung f\u00fcr Schlacht-, Zerlegungs-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe andere Betroffene wie die Tierhaltenden oder bei anderen Tierseuchenausbr\u00fcchen (z. B. bei der Maul- und Klauenseuche) auch weitere Betroffene (z. B. Milchverarbeitungs- oder Futtermittelherstellungsbetriebe) benachteiligt, weil dort solche Regelungen fehlen. So haben beispielsweise Tierhalterinnen und Tierhalter auch keinen Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr ihre Mithilfe, wenn sie die seuchenpolizeilichen Organe bei der Durchf\u00fchrung von Massnahmen in ihren Best\u00e4nden unterst\u00fctzen und das daf\u00fcr notwendige Material, soweit vorhanden, zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcssen (Art. 59 Abs. 2 TSV).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Stark Jakob","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671062400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690553476547)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655251200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}