{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223675,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223675,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3675","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Urheberrechte in der Schweiz oder wie man zeitgen\u00f6ssische Kunst f\u00fcr alle zug\u00e4nglich macht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht \u00fcber die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Urheberrechtsgesetz (URG) vorzulegen und dabei insbesondere die folgenden Fragen zu ber\u00fccksichtigen: </p><p>1. Inwiefern erschweren Entsch\u00e4digungen, die von Rechtsinhaberinnen und -inhabern nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers erhoben werden, die Ber\u00fccksichtigung zeitgen\u00f6ssischer Werke?</p><p>2. Wie berechnen die f\u00fcnf Schweizer Verwertungsgesellschaften ihre erhobenen Entsch\u00e4digungen genau, insbesondere die Urheberrechtsgeb\u00fchren f\u00fcr Rechtsinhaberinnen und -inhaber?</p><p>3. Sind diese Entsch\u00e4digungen immer voll und ganz gerechtfertigt?</p><p>4. Mit welchen allf\u00e4lligen Zusatzmassnahmen k\u00f6nnte den Veranstalterinnen und Veranstaltern und dem Publikum der Zugang zu zeitgen\u00f6ssischen Schweizer Werken erleichtert werden?</p>","ReasonText":"<p>Kultur ist ein unverzichtbares Gut. Wenn man die durch die Covid-19-Pandemie bedingten gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen in Betracht zieht, die den Appetit der Schweizerinnen und Schweizer auf Kultur in all ihren Formen stark beeinflusst haben, bestehen an dieser Aussage keine Zweifel mehr. Die fr\u00fcheren Gewohnheiten werden zwar schrittweise wieder aufgenommen. Dennoch gilt es zu hinterfragen, warum Kultur einerseits gef\u00f6rdert wird, andererseits jedoch schlecht zug\u00e4nglich ist. Gerade bei den zeitgen\u00f6ssischen Werken f\u00e4llt auf, dass viele Veranstalterinnen und Veranstalter oft in Schwierigkeiten sind, weil sie f\u00fcr sehr hohe Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Entsch\u00e4digung aufkommen m\u00fcssen, die eine der f\u00fcnf Schweizer Verwertungsgesellschaften erhebt. Dies bedeutet im Fall der Soci\u00e9t\u00e9 Suisse des Auteurs (SSA) zum Beispiel: \"Berechnet wird ein proportionaler Anteil am Ertrag des Billettverkaufs oder ein Minimalbetrag pro verf\u00fcgbarem Platz (bei Gastspielen und Tourneevorstellungen ein Prozentanteil des Verkaufspreises der Auff\u00fchrung)\". Und weiter: \"Von den einkassierten Werknutzungsentsch\u00e4digungen beh\u00e4lt die SSA einen je nach Nutzungsart unterschiedlichen Anteil zur\u00fcck, um damit ihren eigenen Aufwand zu finanzieren und die Kultur- und Sozialfonds zu alimentieren (Durchschnitt 2021: 11,96 %).\"</p><p>Gegenw\u00e4rtig ist ein Werk gem\u00e4ss Artikel\u00a029 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b URG bis 70 Jahre nach dem Tod seiner Urheberin oder seines Urhebers gesch\u00fctzt. Die Urheberin beziehungsweise der Urheber verliert jedoch mit dem Tod die Urheberrechte. Diese sind aber \u00fcbertragbar und vererblich (Art. 16, Abs. 1 URG). Sie werden somit der Rechtsinhaberin oder dem -inhaber \u00fcbertragen, die oder der die Entsch\u00e4digungen erh\u00e4lt. Das Prinzip des Schutzes eines Werkes soll nicht in Frage gestellt werden. Es scheint lediglich notwendig, den Sinn weiterer Entsch\u00e4digungen nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers zu \u00fcberdenken. Tats\u00e4chlich sollten zeitgen\u00f6ssische Werke f\u00fcr alle gleichermassen zug\u00e4nglich sein. W\u00fcrde zu diesem Zweck eine \u00c4nderung des URG im Sinne von Urheberrechten ausschliesslich f\u00fcr Urheberinnen und Urheber, die noch am Leben sind, die Ber\u00fccksichtigung zeitgen\u00f6ssischer Werke nicht vereinfachen?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wollen Kulturveranstalter urheberrechtlich gesch\u00fctzte B\u00fchnenwerke auff\u00fchren, brauchen sie eine entsprechende Erlaubnis der Urheberinnen und Urheber. Auff\u00fchrungsrechte sind ausschliessliche Rechte, die von den Urhebern selber verwertet werden k\u00f6nnen. In der Praxis beauftragen sie oft die SSA, die Verwertungsgesellschaft f\u00fcr B\u00fchnen- und audiovisuelle Werke, mit der Verwertung ihrer Rechte (freiwillige Kollektivverwertung). Die SSA hat f\u00fcr solche F\u00e4lle entsprechende Tarife festgelegt. Diese bed\u00fcrfen keiner Genehmigung durch die Eidgen\u00f6ssische Schiedskommission f\u00fcr die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK).</p><p>Von einer kollektiven Verwertung versprechen sich Urheberinnen und Urheber eine bessere Verhandlungsposition und damit h\u00f6here Verg\u00fctungen. Die kollektive Verwertung der Auff\u00fchrungsrechte ist bei manchen Kulturveranstaltern indes unbeliebt; sie betrachten die Tarife der SSA als zu hoch. In jedem Fall gilt in diesem Bereich aber die Vertragsfreiheit: die Verg\u00fctung wird damit von den Parteien verhandelt.</p><p>Der erste Punkt des Postulates betrifft die Beschr\u00e4nkung der Auff\u00fchrungsrechte auf die Lebzeiten des Urhebers. Eine Beschr\u00e4nkung der Urheberrechte auf Lebzeiten des Urhebers w\u00e4re mit geltenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz unvereinbar (insbesondere das WTO-Abkommen \u00fcber handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum, sog. TRIPS-Abkommen, und die Berner \u00dcbereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst). Die Schweiz m\u00fcsste f\u00fcr eine solche Beschr\u00e4nkung gar aus der Welthandelsorganisation WTO austreten, was nicht realistisch ist.</p><p>Der zweite Punkt betrifft die Bemessung der geforderten Verg\u00fctung f\u00fcr die Auff\u00fchrungsrechte. Hier gilt die Vertragsfreiheit. Die Verg\u00fctung wird von den Parteien verhandelt. Es herrscht Wettbewerb und die zu bezahlende Verg\u00fctung entspricht dem Marktpreis. Bei unzul\u00e4ssigen Wettbewerbsabreden - wof\u00fcr es aber vorliegend keine Anzeichen gibt - k\u00f6nnte die Wettbewerbskommission WEKO eingreifen. Es gibt keinen Grund, in den Markt einzugreifen.</p><p>Als dritten Punkt beantragt das Postulat, m\u00f6gliche Massnahmen zur Vereinfachung des Zugangs zu zeitgen\u00f6ssischen B\u00fchnenwerken aufzuzeigen. Wie bereits erw\u00e4hnt, herrscht im Bereich der B\u00fchnenauff\u00fchrungsrechte Wettbewerb. Das l\u00e4sst eine optimale Ressourcenallokation erwarten. Im Weiteren unterst\u00fctzt die \u00f6ffentliche Hand die Kultur mit j\u00e4hrlich rund 3,0 Milliarden Franken. Es ist eines der Kernziele der Kulturf\u00f6rderung von Bund, Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden, den Zugang insbesondere zur zeitgen\u00f6ssischen Kultur sicherzustellen. Ein Handlungsbedarf ist vor diesem Hintergrund nicht gegeben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Hurni Baptiste","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2831|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712762839370)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655337600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Kultur|Gesundheit"}}