{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223738,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223738,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3738","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Dosto nicht wiederholen. Autonome Nutzung des Eisenbahnverkehrs durch Menschen mit Behinderungen sicherstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Pr\u00fcft der Bundesrat die Vorlage \"Umsetzung der technischen S\u00e4ule des 4. EU-Eisenbahnpakets - 2. Schritt\" in Bezug auf ihre Auswirkungen auf das Behindertengleichstellungsrecht, das Verbandsbeschwerderecht der Behindertenorganisationen und insbesondere auf die Umsetzung der BRK?</p><p>2. Pr\u00fcft der Bundesrat, welche Bestimmungen in diese Vorlage einzuf\u00fcgen sind, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere das Recht auf autonome Nutzung des \u00f6ffentlichen Verkehrs, und das Verbandsbeschwerderechts der Behindertenorganisationen (Art. 9 Abs. 3 lit. c Ziff. 2 BehiG i.V.m. Art. 18w EBG) sicherzustellen?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass die vermehrte \u00dcbernahme von EU-Normen nicht zu einer Beschneidung oder Aushebelung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz f\u00fchrt und dass der v\u00f6lkerrechtlich bestehende Spielraum zugunsten der Rechte von Menschen mit Behinderungen so weit wie m\u00f6glich ausgesch\u00f6pft wird?</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz \u00fcbernimmt zunehmend europ\u00e4ische Normen betreffend technische Interoperabilit\u00e4t und Sicherheitsstandards im Eisenbahnverkehr. Diese gehen beim materiellen Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen deutlich weniger weit als das Schweizer Recht und gew\u00e4hren nicht immer die autonome Nutzung. Das Bundesgericht hat im Urteil 2C_26/2019 vom 22. Dezember 2021 betreffend die neuen Fernverkehrs-Doppelstock-Triebz\u00fcge (FV-Dosto) der SBB ausdr\u00fccklich festgehalten, dass Gesetzes- und Verordnungsgeber von Verfassung wegen verpflichtet sind, die technischen Vorgaben an die Herstellung von \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln so auszugestalten, dass eine autonome Nutzung so weit wie m\u00f6glich gew\u00e4hrleistet ist.</p><p>Zunehmend werden auch die Kompetenzen zur \u00dcberpr\u00fcfung und Genehmigung von Eisenbahnfahrzeugen an die Europ\u00e4ische Eisenbahnagentur ausgelagert. Dadurch wird die Aus\u00fcbung des Verbandsbeschwerderechts nach Artikel\u00a09 BehiG durch die Behindertenorganisationen in der Schweiz verunm\u00f6glicht. Der UNO-BRK-Ausschuss hat die Schweiz im M\u00e4rz 2022 ausdr\u00fccklich aufgefordert, die Widerspr\u00fcche zwischen den EU-Normen, dem Schweizer Behindertengleichstellungsrecht und den Verpflichtungen aus der BRK zu beseitigen. Die geplante technische S\u00e4ule des 4. EU-Eisenbahnpaketes geht jedoch genau in die gegenteilige Richtung; sie versch\u00e4rft sogar die Widerspr\u00fcche.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die zust\u00e4ndigen Bundestellen pr\u00fcfen bei jeder \u00dcbernahme internationalen Rechts die Vereinbarkeit mit den \u00fcbrigen geltenden Vorschriften, so auch hier.</p><p>2. Die Anspr\u00fcche des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG, SR 151.3) auf die m\u00f6glichst autonome Benutzung des \u00f6ffentlichen Verkehrs werden durch die \u00dcbernahme der EU-Bahnpakete nicht beeintr\u00e4chtigt. Dies wird sichergestellt, indem die Schweiz die entsprechenden Bestimmungen der EU mitgeteilt hat. Das schweizerische Recht geht in vielen Teilen weiter und schafft weitergehende Rechte und Anspr\u00fcche als die entsprechenden EU-Vorschriften. Hingegen kann das schweizerische Verbandsbeschwerderecht nicht auf Fahrzeugzulassungen der Europ\u00e4ischen Eisenbahnagentur Anwendung finden, die auch f\u00fcr die Schweiz gelten. Als Alternative zum Verbandsbeschwerderecht haben - auch in der EU - Verb\u00e4nde die M\u00f6glichkeit, einzelne Betroffene vom Prozessrisiko freizustellen und allf\u00e4llige Kosten zu \u00fcbernehmen. Dies ist auch m\u00f6glich, wenn die Betroffenen europ\u00e4ische Fahrzeugzulassungen rechtlich \u00fcberpr\u00fcfen lassen wollen. Damit ist im Ergebnis ein gleichwertiger Rechtsschutz sichergestellt.</p><p>3. Bei allen \u00dcbernahmen wird die Kompatibilit\u00e4t mit den \u00fcbrigen geltenden Vorschriften sichergestellt. Wo dies mit einer Eins-zu-eins-\u00dcbernahme nicht m\u00f6glich ist, beh\u00e4lt sich die Schweiz entsprechende Ausnahmen vor, dies im Rahmen der Notifizierung der entsprechenden nationalen technischen Vorschriften. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde wendet bei der Notifizierung das geltende Recht an und beachtet \u00fcberdies die einschl\u00e4gigen Gerichtsentscheide, so auch den von der Interpellantin zitierten Bundesgerichtsentscheid.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1660694400000)\/","SubmittedBy":"Suter Gabriela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718371171000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|48|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522500523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655337600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Verkehr|Menschenrechte"}}