{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223756,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223756,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3756","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neue EU-Mindestlohnrichtlinie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 15. Juni 2022 haben die Botschafter der EU-Mitgliedl\u00e4nder (Coreper) dem Entwurf f\u00fcr eine neue Mindestlohnrichtlinie zugestimmt. H\u00e4ngig ist nun noch die formelle Zustimmung durch das Parlament, das ist aber Formsache. Die tats\u00e4chliche Wirksamkeit dieser neuen Richtlinie wird sich zwar erst nach einigen Jahren und im Anschluss an die nationalen Umsetzungen zeigen, aber politisch bedeutet sie eine Zeitenwende. Zusammen mit den deutlich verbesserten Entsende- und Durchsetzungsrichtlinien und geplanten Richtlinien zur Regularisierung der Plattformarbeit und der Equal-Pay-Richtlinie zieht die EU zumindest politisch einen Schlussstrich unter die Epoche des Wettbewerbs auf Kosten der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte. Die neue Mindestlohnrichtlinie h\u00e4lt klar fest, dass sich der Binnenmarkt in Zukunft in Richtung \"preventing and reducing wage and social inequalities [...] promoting economic and social progress and upward convergence\" entwickeln soll. Entsprechend stellen sich f\u00fcr die Schweiz folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung, dass eine Angleichung der Schweizerischen Rechtslage an die Mindestlohnrichtlinie die Verhandlungsmacht der Schweizerischen Arbeitnehmer:innen st\u00e4rken und den Schutz ihrer L\u00f6hne verbessern w\u00fcrde? Wenn ja, was tut er, um die Schlechterstellung der Schweizer Arbeitnehmenden zu vermeiden, wenn die Mindestlohnrichtlinie in Kraft tritt? </p><p>2. Die Mindestlohnrichtlinie sieht vor, dass sofern die Mitgliedsstaaten Mindestl\u00f6hne kennen, diese dann als ausreichend gelten, wenn sie 60 Prozent des nationalen Medianlohnes oder 50 Prozent des Durchschnittslohnes erreichen (Art. 5 Abs. 3). Gemessen an der Berechnungsmethode der Richtlinie, wie viele L\u00f6hne in der Schweiz liegen darunter? In welchen Branchen? Was tut der Bundesrat, um die Tiefl\u00f6hne auch in der Schweiz auf dieses Niveau anzuheben, um eine Schlechterstellung der Schweizer Arbeitnehmer gegen\u00fcber ihren Kolleg:innen im europ\u00e4ischen Ausland zu vermeiden?</p><p>3. Die Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten einen Aktionsplan, sofern die Abdeckung durch Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge unter 80 Prozent liegt (Art. 4 Abs. 2). Wie hoch ist die Abdeckung in der Schweiz? Welche Bem\u00fchungen unternimmt der Bundesrat, um die Abdeckung auch in der Schweiz auf 80 Prozent anzuheben und eine Schlechterstellung der Schweizer Arbeitnehmenden gegen\u00fcber ihren Kolleg:innen im europ\u00e4ischen Ausland zu vermeiden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Zum heutigen Zeitpunkt liegt noch keine definitive Version der EU-Mindestlohnrichtlinie vor. Der Bundesrat kann sich somit noch nicht konkret dazu \u00e4ussern. Sobald die Richtlinie in Kraft ist, haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit diese in nationales Recht umzusetzen. Inwiefern damit die Zielerreichung eines besseren Schutzes der Arbeitnehmenden in der EU erreicht wird, kann somit erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt beurteilt werden.</p><p>Die Schweiz kennt im internationalen Vergleich hohe L\u00f6hne, eine ausgewogene Lohnverteilung und einen niedrigen Anteil an Tieflohnstellen (cf. Antwort auf Frage 2). Namentlich die seit 2004 existierenden flankierenden Massnahmen haben sich als Schweizer Schutzdispositiv bew\u00e4hrt. Dieses wurde in den letzten Jahren laufend optimiert und beinhaltet ein effizientes Kontrollsystem, welches auch in Branchen ohne verbindliche Mindestl\u00f6hne greift. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das bestehende Instrumentarium zur Verhinderung und Verringerung von Lohn- und sozialen Ungleichheiten in der Schweiz seine Wirkung erzielt.</p><p>2. Gem\u00e4ss der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes f\u00fcr Statistik lag der monatliche Bruttomedianlohn einer Vollzeitstelle im Jahr 2020 bei 6'665 Franken. Der monatliche Bruttodurchschnittslohn lag mit 7'826 Franken etwas h\u00f6her. Die in der EU-Mindestlohnrichtlinie erw\u00e4hnten Schwellenwerte liegen somit f\u00fcr 2020 bei 3'999 Franken (60\u00a0Prozent des Medianlohnes), respektive 3'913 Franken (50\u00a0Prozent des Durchschnittlohnes). Rund 5.5\u00a0Prozent der in der LSE 2020 erfassten Stellen, wurden mit einem Monatslohn unter 3'999 Franken entlohnt. Bei einem Schwellenwert von 3'913 betr\u00e4gt dieser Anteil 4.8\u00a0Prozent. Auf Grund des hohen Lohnniveaus in der Schweiz liegen auch die Schwellenwerte im internationalen Quervergleich sehr hoch.</p><p>Einen erh\u00f6hten Anteil an Stellen unter dem Schwellwert von 3'999 Franken weisen vorwiegend die Bereiche Herstellung von Bekleidung und Textilien, pers\u00f6nliche Dienstleistungen, Gastgewerbe und Beherbergung sowie der Bereich Geb\u00e4udebetreuung, Garten- und Landschaftsbau auf. Leicht \u00fcberdurchschnittlich betroffen sind der Detailhandel, die Luft- und Schifffahrt sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen. Zu beachten ist, dass einige dieser Branchen zahlenm\u00e4ssig nur wenige Arbeitskr\u00e4fte betreffen.</p><p>3. Gem\u00e4ss Berechnungen des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft betr\u00e4gt der GAV-Abdeckungsgrad in der Schweiz rund 50\u00a0Prozent (2018). Der stabile GAV-Abdeckungsgrad f\u00e4llt im internationalen Vergleich auf. Die seit den F\u00fcnfzigerjahren gesetzlich verankerte Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung (AVE) von GAV durch den Staat hat sicherlich auch zu dieser Stabilit\u00e4t beigetragen.</p><p>Aktuell gibt es von Seiten des Bundesrates keine Bestrebungen, diesen Abdeckungsgrad direkt zu beeinflussen. Dies obliegt in der Schweiz grunds\u00e4tzlich den Sozialpartnern. Einen h\u00f6heren GAV-Abdeckungsgrad k\u00f6nnen diese prim\u00e4r durch die Mitgliedergewinnung erreichen. Zudem ist nicht jeder Arbeitnehmende auf kollektive Lohnverhandlungen angewiesen und daher ein m\u00f6glichst hoher GAV-Abdeckungsgrad nicht per se zielf\u00fchrend.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Marti Samira","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718373054000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522089530)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655337600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}