{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223792,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223792,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3792","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kaufkraft sch\u00fctzen! Sofortiger Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert,</p><p>1. eine ausserordentliche Anpassung der ordentlichen AHV-Renten (AHV-, IV-, EL- Renten, \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen) vorzunehmen, damit sp\u00e4testens per 1. Januar 2023 die vollumf\u00e4ngliche Teuerung (=Landesindex Konsumentenpreise) ausgeglichen wird, wenn n\u00f6tig mit einer dringlichen Gesetzes\u00e4nderung.</p><p>2. dem Parlament bis Anfangs 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die ordentlichen Renten bei \u00fcberdurchschnittlichen Teuerungsanstiegen (d.h. &gt; 2\u00a0Prozent Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise innerhalb eines Jahres) regelm\u00e4ssig angepasst werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Bereits die Covid-19 Pandemie f\u00fchrte zu Lieferengp\u00e4ssen, die sich mit dem Krieg in der Ukraine zus\u00e4tzlich versch\u00e4rft und weiterhin Bestand haben; gleichzeitig steigen durch den Ukrainekrieg auch die Energie- und Lebensmittelpreise in der Schweiz an; f\u00fcr diesen Herbst werden zudem bis zu 10 Prozent h\u00f6here Krankenkassenpr\u00e4mien erwartet.</p><p>Dies f\u00fchrt dazu, dass auch die Kaufkraft von Menschen mit mittleren Einkommen, insbesondere auch von Rentenbez\u00fcgerinnen und Rentenbez\u00fcger in der Schweiz empfindlich abnimmt. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade der Mittelstand oftmals nicht von staatlichen Unterst\u00fctzungsleistungen Gebrauch machen kann, da die diesbez\u00fcglichen Anforderungen nicht erf\u00fcllt (bspw. Pr\u00e4mienverbilligung) oder gewisse Kosten nicht steuerbar sind (bspw. Energiekosten bei Mietverh\u00e4ltnissen).</p><p>Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat aufgefordert, sofort zu handeln alle ordentlichen AHV-Renten (AHV-, IV-, EL- Renten, \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen) auf den 1. Januar 2023 der aktuellen Teuerung anzupassen, ohne dabei dem sogenannten \"Mischindex\" zu folgen. Dieser w\u00fcrde n\u00e4mlich zu einer Abschw\u00e4chung oder Verz\u00f6gerung der Anpassung f\u00fchren. Die Teuerung w\u00fcrde demzufolge 2023 nicht voll ausgeglichen. Dies ist zu korrigieren. </p><p>Zudem wird der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament ein Konzept vorzulegen, wie die ordentlichen Renten bei \u00fcberdurchschnittlichen Teuerungsanstiegen (d.h. &gt; 2\u00a0Prozent Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise innerhalb eines Jahres) regelm\u00e4ssig angepasst werden k\u00f6nnen. </p><p>Denn es gilt jetzt, die Kaufkraft des Mittelstandes wo m\u00f6glich sofort zu st\u00fctzen und zu st\u00e4rken. Unkompliziert und wirksam kann dies der Bundesrat mit einer sofortigen Teuerungsanpassung bei den ordentlichen AHV-Renten (AHV, IV, EL, \u00dcL) tun.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ad 1: Nach den krisenbedingten R\u00fcckg\u00e4ngen 2020 setzte mit der simultanen weltwirtschaftlichen Erholung von der Covid-Krise bei den internationalen Energie- und Rohstoffpreisen ein deutlicher Anstieg ein. Durch den Krieg in der Ukraine erh\u00f6hten sich die Preise weiter. Dies hat auch in der Schweiz massgeblich zum Anstieg der allgemeinen Teuerung beigetragen. Allerdings ist die Inflation verglichen mit anderen L\u00e4ndern moderat. Im Juni 2022 betrug sie 3,4 Prozent. Im Euroraum waren es 8,6 Prozent. Aktuelle Teuerungsprognosen verschiedener Institute liegen f\u00fcr das Gesamtjahr 2022 f\u00fcr die Schweiz bei einer Gr\u00f6ssenordnung von gut 2,5 Prozent. Im Jahr 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer sein.</p><p>Nach Artikel\u00a033ter Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10), auf den auch Artikel\u00a036 des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20), Artikel\u00a019 des Bundesgesetzes \u00fcber Erg\u00e4nzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG; SR 831.30), Artikel\u00a09 des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) sowie Artikel\u00a012 des Bundesgesetzes \u00fcber \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose (\u00dcLG; SR 837.2) verweisen, passt der Bundesrat die ordentlichen AHV- und IV-Renten in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres an die Lohn- und Preisentwicklung an. Die H\u00f6he anderer Leistungen, Beitr\u00e4ge und Grenzwerte (insbesondere sinkende Beitragsskala und Mindestbeitrag AHV/IV/EO, H\u00f6chstbetrag des Erwerbsersatzes, Grenzbetr\u00e4ge gem\u00e4ss BVG) h\u00e4ngt von der H\u00f6he der AHV-Mindestrente ab und wird gegebenenfalls entsprechend angepasst. Anpassungen der AHV-Mindestrente erfolgen immer per 1. Januar, da zahlreiche Leistungen, deren H\u00f6he sich darauf st\u00fctzt, j\u00e4hrlich berechnet werden. Die AHV-Mindestrente wurde per 1. Januar 2021 um 10 Franken angehoben. Demnach erfolgt die n\u00e4chste Anpassung auf den 1. Januar 2023.</p><p>Da die j\u00e4hrliche Entwicklung des Nominallohnindex in den Jahren 2021 und 2022 unter jener der Konsumentenpreise liegen d\u00fcrfte (laut Prognosen der Expertengruppe des Bundes vom 15.06.2022), vermag die Rentenanpassung 2023 gem\u00e4ss dem Mischindex die Teuerung m\u00f6glicherweise nicht vollst\u00e4ndig auszugleichen. Genau das Gegenteil geschah im Jahr 2020, als die negative Teuerung durch ein positives Lohnwachstum ausgeglichen wurde. Dass das Lohnniveau weniger rasch ansteigt als das Preisniveau, d\u00fcrfte jedoch eine Ausnahme bleiben. Daher ist es nicht angezeigt, vom bestehenden Grundsatz abzuweichen oder gar eine sofortige Gesetzesanpassung in diesem Sinne zu veranlassen.</p><p>Ad 2: Bei starker Inflation (mehr als 4\u00a0Prozent pro Jahr) sieht Artikel\u00a033ter Absatz\u00a04 AHVG eine j\u00e4hrliche Anpassung der ordentlichen Renten vor. Diese Regelung trat per 1. Januar 1992 in Kraft. Die fr\u00fchere Regelung sah vor, dass der Bundesrat die Renten vor Ablauf von zwei Jahren anpassen kann, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise innert einem Jahr um mehr als 8 Prozent ansteigt. Die Senkung der Schwelle f\u00fcr ausserordentliche Eingriffe von 8 auf 4 Prozent erfolgte in einem Umfeld mit deutlich h\u00f6herer Inflation als heute und hat sich bew\u00e4hrt. Die Schweizerische Nationalbank setzt Preisstabilit\u00e4t mit einem j\u00e4hrlichen Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise von weniger als 2 Prozent gleich. Der Schwellenwert von 4 Prozent scheint daher weiterhin angemessen, um eine Situation hoher Inflation zu definieren. Eine weitere Senkung dieser Schwelle ist nicht sinnvoll. Der Bundesrat erachtet die bestehende Regelung als ausgewogen und verl\u00e4sslich.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1662508800000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.","BusinessStatus":215,"BusinessStatusText":"Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1779311271157)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655337600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Sozialer Schutz"}}