{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223818,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223818,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3818","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nein zu sozialistischen Forderungen nach noch mehr Staatsausbau, noch mehr Steuern und noch mehr Umverteilung. Ja zu eigenverantwortlichen, b\u00fcrgerlichen L\u00f6sungen, ja zu einem massvollen Teuerungsausgleich bei der AHV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wir beauftragt, bei der AHV die Teuerung f\u00fcr 2023 auszugleichen. Dabei soll wie bisher der \"Mischindex\" zum Zug kommen. Damit keine Steuern erh\u00f6ht werden m\u00fcssen und damit dieser Teuerungsausgleich nicht \u00fcber eine h\u00f6here Verschuldung die junge Generation belastet, soll der Teuerungsausgleich \u00fcber Ausgabenwachstumsplafonierungen bei der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit, beim Forschungs- und Bildungsbereich, bei den Kulturausgaben und beim Eigenaufwand des Bundes (insb. Personalaufwand und Aufwand f\u00fcr externe Berater) finanziert werden.</p>","ReasonText":"<p>Bei der AHV soll die Teuerung f\u00fcr 2023 ausgeglichen werden. Dabei soll wie bisher der \"Mis index\" zum Zug kommen. Damit keine Steuern erh\u00f6ht werden m\u00fcssen und damit dieser Teuerungsausgleich nicht \u00fcber eine h\u00f6here Verschuldung die junge Generation belastet, soll der Teuerungsausgleich \u00fcber Ausgabenwachstumsplafonierungen bei der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit, beim Forschungs- und Biidungsbereich, bei den Kulturausgaben und beim Eigenaufwand des Bundes (insb. Personalaufwand und Aufwand f\u00fcr externe Berater) finanziert werden.</p><p>Die finanzielle Situation des Bundes hat sich in den letzten zweieinhalb Jahren massiv verschlechtert: Neben den 30 Milliarden Franken Neuverschuldung aufgrund der Corona-Pandemie kommen im Jahr 2022 aufgrund der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine weitere zwei bis drei Milliarden Franken an ausserordentlichen Ausgaben hinzu. \"SP &amp; Die Mitte\" haben zudem alleine in der Sommersession 2022 das Bundesbudget massiv zus\u00e4tzlich belastet, ohne M\u00f6glichkeiten der Gegenfinanzierung aufgezeigt zu haben. So kostet der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative \u00fcber die ersten 6 bis 10 Jahren 3,2 Milliarden Franken zus\u00e4tzlich (Vorlage 21.501), beim indirekten Gegenvorschlag zur Pr\u00e4mien-Entlastungs-Initiative der SP wurden weitere 2,2. Milliarden Franken j\u00e4hrlich wiederkehrend gesprochen (Vorlage 21.063) und zus\u00e4tzlich sollen jegliche durch die Covid-19-Pandemie verursachten Defizite der SBB r\u00fcckwirkend als \"ausserordentlich\" eingestuft werden und der SBB neue Finanzhilfen in Milliardenh\u00f6he zugesprochen werden (Vorlage 22.3008). Wenn die Schuldenbremse gem\u00e4ss Verfassungsauftrag aufrechterhalten werden soll, kann der Bundeshaushalt nicht nochmals mit Milliarden zus\u00e4tzlich belastet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach den krisenbedingten R\u00fcckg\u00e4ngen 2020 setzte mit der simultanen weltwirtschaftlichen Erholung von der Covid-Krise bei den internationalen Energie- und Rohstoffpreisen ein deutlicher Anstieg ein. Durch den Krieg in der Ukraine erh\u00f6hten sich die Preise weiter. Dies hat auch in der Schweiz massgeblich zum Anstieg der allgemeinen Teuerung beigetragen. Allerdings ist die Inflation verglichen mit anderen L\u00e4ndern moderat. Im Juni 2022 betrug sie 3,4 Prozent. Im Euroraum waren es 8,6 Prozent. Aktuelle Teuerungsprognosen verschiedener Institute liegen f\u00fcr das Gesamtjahr 2022 f\u00fcr die Schweiz bei einer Gr\u00f6ssenordnung von gut 2,5 Prozent. Im Jahr 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer sein.</p><p>Nach Artikel\u00a033ter Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) passt der Bundesrat die ordentlichen AHV- und IV-Renten in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an. Der Umfang der n\u00e4chsten Anpassung per 1. Januar 2023 ist durch den neuen Rentenindex vorgegeben. Da die j\u00e4hrliche Entwicklung des Nominallohnindex in den Jahren 2021 und 2022 unter jener der Konsumentenpreise liegen d\u00fcrfte (laut Prognosen der Expertengruppe des Bundes vom 15.06.2022), vermag die Rentenanpassung 2023 gem\u00e4ss dem Mischindex die Teuerung m\u00f6glicherweise nicht vollst\u00e4ndig auszugleichen. Genau das Gegenteil geschah im Jahr 2020, als die negative Teuerung durch ein positives Lohnwachstum ausgeglichen wurde.</p><p>Bei starker Inflation (mehr als 4\u00a0Prozent pro Jahr) d\u00fcrfte der Bundesrat per 1. Januar 2024 eine weitere Rentenanpassung vornehmen (Art. 33ter Abs. 4 AHVG).</p><p>Die Leistungen der AHV, einschliesslich der Rentenanpassung, werden haupts\u00e4chlich durch die Beitr\u00e4ge der Versicherten und Arbeitgeber, durch den Beitrag des Bundes, der aktuell bei 20,2\u00a0Prozent der j\u00e4hrlichen Ausgaben der Versicherung liegt (Art. 102 AHVG), und durch die Mehrwertsteuer finanziert. Da auch die Einnahmen bei hoher Teuerung st\u00e4rker wachsen, entsteht im AHV-Haushalt durch die Rentenanpassung alleine keine zus\u00e4tzliche Verschuldung. Die Finanzen der AHV befinden sich gegenw\u00e4rtig im Gleichgewicht. Das Umlageergebnis ist positiv und die Finanzen der AHV k\u00f6nnen die n\u00e4chste Rentenanpassung verkraften. Zus\u00e4tzliche Bundesbeitr\u00e4ge, die in anderen Aufgabengebieten gegenfinanziert werden, sind daher nicht n\u00f6tig.</p><p>Unabh\u00e4ngig von der Teuerungsentwicklung wird zudem ohne Korrekturmassnahmen das Umlageergebnis der AHV ab 2025 erneut negativ sein und bis im Jahr 2032 auf -4,7 Milliarden Franken ansteigen. Mit der Reform AHV 21 k\u00f6nnen die Finanzen der AHV im Gleichgewicht gehalten werden. Ab 2031 sind dann wieder negative Betriebsergebnisse absehbar. Der Bundesrat wurde beauftragt, dem Parlament bis am 31. Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV f\u00fcr die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten (siehe Motion 21.3462 der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates \"Auftrag f\u00fcr die n\u00e4chste AHV-Reform\"). Die regelm\u00e4ssigen Rentenanpassungen wie auch die Auswirkungen von Lohn- und Preisentwicklung auf die Einnahmen werden in den Finanzperspektiven der AHV jeweils ber\u00fccksichtigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Heer Alfred","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1663718400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105311623)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655424000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Sozialer Schutz"}}